BERICHT über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU

13.3.2018 - (2017/2117(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Esther Herranz García

Verfahren : 2017/2117(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0064/2018
Eingereichte Texte :
A8-0064/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der derzeitigen Lage und den Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU

(2017/2117(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des auf Anregung der Kommission 2015 und 2016 veranstalteten europäischen Forums für Schaffleisch;

–  in Kenntnis der von ihm in Auftrag gegebenen Studie über die Zukunft der Schaf- und Ziegenfleischbranche in Europa,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2008 zu der Zukunft der Schaf/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa[1],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Studie der Kommission aus dem Jahr 2011 zu der Bewertung der Maßnahmen der GAP in der Schaf- und Ziegenhaltung,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juni 2017 zum Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft[2],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit““ (COM(2017)0339),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der niederländischen Bürgerbeauftragten, die diese in ihrem Bericht von 2012 über den Ansatz der Regierung in Bezug auf das Q-Fieber[3] und in ihrer Studie von 2017 zu den Lehren vorlegte, die die Regierung aus der Q-Fieber-Epidemie gezogen hat[4],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0064/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in der EU weitgehend durch eine geringe Rentabilität gekennzeichnet ist und die Einnahmen zu den niedrigsten in der Union gehören, was zum großen Teil den mitunter den Verkaufspreis übersteigenden Kosten für Betrieb und Einhaltung der Vorschriften sowie dem erheblichen Verwaltungsaufwand geschuldet ist und sich darin niederschlägt, dass immer mehr Betriebe aufgegeben werden;

B.  in der Erwägung, dass die Ungleichgewichte in der Nahrungsmittelkette die Verwundbarkeit dieser Branche verschärfen und dass die Kommission bisher nicht die erforderlichen Regulierungsmaßnahmen ergriffen hat, die vom Parlament in diesem Zusammenhang gefordert wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung nur unter der Voraussetzung aufgenommen und betrieben werden können, dass den Haltern ein stabiles Einkommen garantiert wird;

D.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in Europa im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, in denen die Zucht und die Produktion uneingeschränkt ganzjährig aufrechterhalten werden können, saisonalen Schwankungen unterliegt; in der Erwägung, dass die Landwirte und Erzeuger aufgrund erheblicher saisonaler Schwankungen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt sein können;

E.  in der Erwägung, dass beiden Wirtschaftszweigen das Potenzial innewohnt, in benachteiligten Gegenden wie zum Beispiel entlegenen Regionen und Berggebieten Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten;

F.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung ein bedeutendes Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial für zahlreiche benachteiligte ländliche und stadtnahe Gebiete bietet, hauptsächlich mit Blick auf den Verkauf von Schaf- und Ziegenfleisch sowie von hochwertigen Milchprodukten, die über kurze und lokale Lieferketten vermarktet werden können;

G.  in der Erwägung, dass es Schafzüchtern schwerfällt, qualifiziertes oder mitunter sogar ungelerntes Personal zu finden;

H.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung zum kulturellen Erbe vieler Mitgliedstaaten gehört und hochwertige traditionelle Erzeugnisse hervorbringt;

I.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenzuchtbranche sicherstellen muss, dass in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Umweltschutz die weltweit höchsten Standards eingehalten werden;

J.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung, insbesondere wenn sie auf Weidehaltung beruht, eine wichtige Rolle für die Gewährleistung der ökologischen Nachhaltigkeit spielt, da sie in 70 % der geografisch benachteiligten Gebiete der EU, einschließlich isolierter und relativ unzugänglicher Gebiete, betrieben wird und zur Erhaltung der Landschaft und Wahrung der biologischen Vielfalt (einschließlich einheimischer Rassen) beiträgt und der Bodenerosion, der Ansammlung unerwünschter Biomasse, Hochwasser- und Deichschäden, Lawinenabgängen sowie Wald- und Buschbränden entgegenwirkt;

K.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in sozioökonomischer Hinsicht einen wichtigen Beitrag für den ländlichen Raum in Europa leistet, da sie die Landwirtschaft und die Beschäftigung in benachteiligten Gebieten sichert und hochwertige traditionelle Erzeugnisse hervorbringt;

L.  in der Erwägung, dass der Generationenübergang bei den Landwirten verbessert werden muss, um den Fortbestand dieser Art von Viehzucht zu gewährleisten und die rasche Entvölkerung in vielen ländlichen Regionen, in denen die Grundversorgung und die Familienunterstützungsdienste knapp sind, einzudämmen, was sich insbesondere auf die Frauen auswirkt, die in dieser Branche bedeutende, oft unsichtbare Arbeiten verrichten;

M.  in der Erwägung, dass diese Branche ein günstiges Umfeld und Möglichkeiten für junge Menschen bietet, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit mit menschlichen Dimensionen - einschließlich einer geringen Kapitalausstattung, einer gut entwickelten kollektiven Organisation, gegenseitiger Unterstützung und Genossenschaften mit Geräten zur gemeinsamen Nutzung - aufnehmen oder ein Unternehmen gründen wollen;

N.  in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter der Schaf- und Ziegenhalter steigt und kein genügender Wissenstransfer zwischen den Generationen stattfindet, was das reibungslose Funktionieren dieser Branche behindert und dazu führen kann, dass es in Zukunft auf diesem Gebiet an Fähigkeiten und Wissen mangeln wird; in der Erwägung, dass Züchter und Erzeuger von hochwertigen Verarbeitungsprodukten wie handwerklich hergestellter Käse häufig nicht über die Marketing- und Vertriebskenntnisse verfügen, die sie benötigen, um ihre Erzeugnisse in ansprechender Weise auf dem Markt anzubieten;

O.  in der Erwägung, dass ein Großteil der Schafe und Ziegen in der EU unter extensiven Bedingungen gehalten werden, z. B. auf Weideland; in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten eine intensive Schaf- und Ziegenhaltung betrieben wird;

P.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung zur Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen oder von Gebieten mit hohem Naturschutzwert beiträgt, wie Grünland, Weideland, Hutewäldern und anderen Arten von Waldweiden wie der Dehesa, sowie von weniger fruchtbaren Böden, und dass sie auch eine entscheidende Funktion bei der Beseitigung von Unterholz erfüllen;

Q.  in der Erwägung, dass die mediterranen Weideflächen mit ihrem alten Baumbestand wie beispielsweise die Dehesa und andere mit Agrarforstwirtschaft verbundene Ökosysteme vor dem Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung nicht hinreichend von der Definition des Begriffs Dauergrünland erfasst waren, was dazu führte, dass weniger Flächen für Direktbeihilfen in Frage kamen und die Landwirte in den betreffenden Gebieten benachteiligt waren;

R.  in der Erwägung, dass die pastorale Tierhaltung eine traditionelle Form der extensiven Tierhaltung darstellt, die insbesondere in Berggebieten betrieben wird und die Entwicklung in Gebieten ermöglicht, die schwer zugänglich oder maschinell bewirtschaftbar sind und einen geringen agronomischen Wert aufweisen, und sie es daher den Menschen ermöglicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben;

S.  in der Erwägung, dass die Wandertierhaltung in manchen Mitgliedstaaten zu den angewendeten Haltungsarten gehört;

T.  in der Erwägung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) derzeit die Unterstützung von mehreren autochthonen Schaf- und Ziegenrassen vorsieht;

U.  in der Erwägung, dass diese Rassen gut an das Umfeld vor Ort angepasst sind und eine wichtige Rolle für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und des natürlichen Gleichgewichts in ihren Lebensräumen spielen;

V.  in der Erwägung, dass sich autochthone Rassen viel besser an die Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort anpassen;

W.  in der Erwägung, dass der Bestand an Schafen seit den 80er-Jahren um mehr als 25 Millionen Tiere gesunken und die Produktion in den letzten 17 Jahren um mehr als 20 % zurückgegangen ist;

X.  in der Erwägung, dass der Konsum von Schaf- und Ziegenfleisch in den letzten Jahren beträchtlich (bei Schaffleisch von 3,5 kg pro Person im Jahr 2001 auf derzeit 2 kg) zurückgegangen ist und dass dieser Trend 2017 in erster Linie bei jungen Leuten erneut zu beobachten ist;

Y.  in Erwägung des einzigartigen Markts für Ziegenfleisch in Europa, da das Fleisch in erster Linie in Griechenland, Spanien und Frankreich erzeugt und vor allem in Portugal, Italien und Griechenland verzehrt wird;

Z.  in der Erwägung, dass die Erzeugung von Ziegenfleisch, das von Ziegenlämmern oder von ausgewachsenen, zum Schlachten bestimmten Tieren stammt, saisonabhängig ist und es sich hier um ein Nebenprodukt der Milcherzeugung handelt, das von einigen Akteuren kontrolliert wird und dessen Verkaufspreis nicht ausreicht, um die Halter angemessen zu vergüten;

AA.  in der Erwägung, dass die Tatsache, dass im Einzelhandel nur wenig Ziegenfleisch angeboten wird, dazu führt, dass das Produkt kaum wahrgenommen und deshalb von den Verbrauchern weniger nachgefragt wird;

AB.  in der Erwägung, dass 3 % der europäischen Milch- und 9 % der europäischen Käseproduktion auf die Schaf- und Ziegenbranche entfallen und dass diese Branche insgesamt 1,5 Millionen Arbeitsplätze in der Union stellt;

AC.  in der Erwägung, dass der Konsum von Ziegenmilch und -käse in den vergangenen Jahren in zahlreichen Mitgliedstaaten beträchtlich zugenommen hat;

AD.  in der Erwägung, dass das in der EU erzeugte Schaffleisch nur etwa 87 % der Nachfrage am Markt abdeckt, und dass die Einfuhren aus Drittstaaten – in erster Linie aus Neuseeland – die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeugnisse unterminieren, und zwar nicht nur in den besonders nachfrageintensiven Zeiten (Ostern und Weihnachten), sondern auch im Rest des Jahres, da Neuseeland und Australien bedeutende Exporteure von Schaffleisch sind;

AE.  in der Erwägung, dass Neuseeland in den letzten Jahren seine Ausfuhren von frischem oder gekühltem Fleisch erhöht und die traditionellen Exporte von tiefgefrorenem Fleisch gesenkt hat, wodurch es den Markt für Frischfleisch in der Union in zunehmendem Maße beeinflusst und die von den europäischen Erzeugern erzielten Preise sinken; ist der Ansicht, dass dies bei den bevorstehenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland berücksichtigt werden muss;

AF.  in der Erwägung, dass die europäischen Erzeuger in vielen Fällen nicht unter vergleichbaren Bedingungen mit den Einfuhren aus Drittstaaten konkurrieren, da diese häufig niedrigeren Qualitätsstandards, Regulierungsanforderungen und Umweltstandards unterliegen;

AG.  in der Erwägung, dass es sich bei der Schaf- und Ziegenhaltung um sensible Branchen handelt und sie daher bei den laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland bzw. Australien andererseits geschützt oder vollständig aus diesen Handelsabkommen ausgeklammert werden sollten;

AH.  in der Erwägung, dass manche Regionen in der Nachbarschaft der EU ihr Interesse an Schaf- und Ziegenerzeugnissen aus der EU bekundet haben und dass sich hieraus eine Chance für die Erzeuger in der EU ergibt, die bedauerlicherweise nicht in vollem Umfang genutzt worden ist;

AI.  in der Erwägung, dass der Brexit wesentliche Veränderungen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Schaffleisch nach sich ziehen dürfte, da das Vereinigte Königreich der größte Erzeuger und das wichtigste Einfuhrland für Schaffleisch aus Drittstaaten ist;

AJ.  in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich etwa die Hälfte seines Marktanteils für Schaffleisch aus Neuseeland importiert und annähernd zwei Drittel aus Australien, und dass sich die EU nicht von heute auf morgen von ihren internationalen Verpflichtungen freimachen kann, was die durch den Brexit ausgelösten Unwägbarkeiten noch verstärkt;

AK.  in der Erwägung, dass Schaf- und Ziegenwolle eine nachhaltige, erneuerbare und biologisch abbaubare Ressource für die Textilbranche darstellt;

AL.  in der Erwägung, dass Wolle nicht als landwirtschaftliches Erzeugnis im Sinne von Anhang I des AEUV anerkannt wird, sondern lediglich als tierisches Nebenprodukt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 eingestuft ist;

AM.  in der Erwägung, dass diese mangelnde Anerkennung die Schafhalter gegenüber anderen Landwirten benachteiligt, da zum einen Wolle beim Transport strengeren Anforderungen unterliegt als anerkannte landwirtschaftliche Erzeugnisse und zum anderen bei Wolle keine Markteingriffe durch eine gemeinsame Marktorganisation vorgenommen werden können;

AN.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in erster Linie extensiv erfolgt, wodurch die Tiere in direkten Kontakt mit wildlebenden Tieren gelangen, deren Gesundheit nicht gewährleistet werden kann;

AO.  in der Erwägung, dass der Scrapie-Plan gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zu einer Verringerung der Zuchtbörsen um 100 % geführt hat und dass die Scrapie-Genotypisierung bei kleinen, einheimischen Rassen zu einem Rückgang der Zahl der männlichen Zuchttiere um bis zu 50 % geführt hat;

AP.  in der Erwägung, dass die jüngsten Ausbrüche von Tierseuchen gezeigt haben, dass ein Ausbruch in einem Mitgliedstaat eine Bedrohung für den gesamten europäischen Agrarmarkt darstellen kann, wenn man die verschiedenen Epidemien berücksichtigt, von denen einige - wie die bisher größte Q-Fieber-Epidemie in Ziegenfarmen zwischen 2007 und 2011 - Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben;

AQ.  in der Erwägung, dass die Impfung von Schafen und Ziegen die Herden in den Mitgliedstaaten vor grenzübergreifenden Erkrankungen schützt, das Risiko weiterer Ansteckungen in anderen Mitgliedstaaten begrenzt und dazu beiträgt, die Auswirkungen der Antibiotikaresistenz zu abzumildern;

AR.   in der Erwägung, dass laut dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (AMR) die Immunisierung durch Impfung eine kostenwirksame gesundheitsbehördliche Maßnahme zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz ist, auch wenn der Einsatz von Antibiotika kurzfristig billiger ist, sowie in der Erwägung, dass der Plan auch Anreize für einen verstärkten Einsatz von Diagnosen, antimikrobiellen Alternativen und Impfstoffen vorsieht;

AS.  in der Erwägung, dass das elektronische Identifizierungssystem für Schafe und Ziegen eine effiziente Rückverfolgbarkeit der Tiere gewährleistet, die versehentlichen Irrtümer bei der Erfassung der Ohrmarken oder deren Verlust jedoch mitunter unverhältnismäßige Sanktionen bewirken;

AT.  in der Erwägung, dass außerdem die Anwendung der geltenden Identifizierungsregeln bei Jungtieren für die Halter problematisch ist;

AU.  in der Erwägung, dass der Schutz bestimmter Tierarten, insbesondere großer Fleischfresser, im Rahmen der Habitat-Richtlinie, die Verschlechterung ihrer natürlichen Lebensräume und die Verringerung der Verfügbarkeit und der Qualität ihrer natürlichen Beute, verbunden mit der Entvölkerung des ländlichen Raums und ungenügenden Investitionen in Präventivmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten, in allen Regionen zu einer erheblichen Zunahme von Raubtierangriffen auf Schaf- und Ziegenherden beigetragen haben, wodurch sich die ohnehin prekäre Situation, in der sich einige Betriebe befinden, verschärft hat und die traditionelle Land- und Weidewirtschaft in vielen Regionen gefährdet wird;

AV.  in der Erwägung, dass Raubtiere und große Fleischfresser in einigen Regionen der Europäischen Union einen guten Erhaltungszustand erreicht haben;

AW.  in der Erwägung, dass die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, den Schutzstatus von Arten in bestimmten Regionen zu ändern, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist;

AX.  in der Erwägung, dass Schaf- und Ziegenhalter mit einer überbordenden Bürokratie und einem Verwaltungsaufwand zu kämpfen haben, die nicht nur der GAP, sondern auch anderen Bestimmungen der EU wie beispielsweise den Vorschriften über den Umgang mit nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten geschuldet sind;

AY.  in der Erwägung, dass der Markt für Schaf- und Ziegenfleisch stark fragmentiert ist und die Berichterstattung über die Marktpreise wenig transparent ist;

AZ.  in der Erwägung, dass es in manchen Mitgliedstaaten nur sehr wenige Schlachthöfe gibt, weshalb die Weiterentwicklung dieser Branchen dort beeinträchtigt ist;

BA.  in der Erwägung, dass die Umstrukturierung der Schlachthofbranche, die Einhaltung der Hygienevorschriften und die mit dem Rückgang in der Haltung verbundene Abnahme der Zahl der Schlachtungen in zahlreichen Regionen dazu geführt haben, dass die wirtschaftlichen Instrumente verschwunden sind, die für die Schaffung von Mehrwert und den Fortbestand lokaler Versorgungsketten erforderlich sind;

BB.  in der Erwägung, dass unter anderem die Umstrukturierung der Schlachtbranche, die infolge des Auftretens des Rinderwahnsinns ergriffenen Maßnahmen und das Hygienepaket in zahlreichen Ländern dazu geführt haben, dass viele für die Aufrechterhaltung der Direktvermarktung und des Vor-Ort-Verkaufs erforderliche Instrumente verschwunden und die Schlachtkosten gestiegen sind;

BC.  in der Erwägung, dass mobile Melkmöglichkeiten und Schlachthöfe oder Maßnahmen zur Bereitstellung solcher Einrichtungen vor Ort wichtig und notwendig sind, um die Produktivität der Schaf- und Ziegenhaltung zu verbessern;

BD.  in der Erwägung, dass die Endprodukte aus Schaf- und Ziegenfleisch häufig nicht so vielfältig sind wie bei anderen Fleischarten und sie deshalb weniger attraktiv sind und von den Verbrauchern weniger nachgefragt werden;

BE.  in der Erwägung, dass der Mehrwert der Fleischerzeugung erhöht werden muss und neue und besser an die Konsumgewohnheiten junger Leute angepasste Darbietungsformen eingeführt werden müssen;

BF.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung nicht nur eine breite Palette von Fleisch-, Milch- und Wollprodukten für die Verbraucher in der gesamten EU bietet, sondern auch eine wichtige kulturelle Rolle in vielen Gemeinden spielt, wie sie unter anderem in der bulgarischen „Kukeri“- und der rumänischen „Capra“-Tradition gefeiert wird;

BG.  in der Erwägung, dass es in vielen Mitgliedstaaten eine steigende Nachfrage nach lokal und biologisch erzeugten landwirtschaftlichen Produkten gibt, die den Erwartungen der Verbraucher an Transparenz und Qualität entsprechen;

BH.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung Nr. 1151/2012 und der delegierten Verordnung 665/2014 den fakultativen Qualitätsbegriff „Bergerzeugnis“ verwenden können, um Erzeugnisse der Schaf- und Ziegenhaltung mit Ursprung in Berggebieten stärker hervorzuheben;

BI.  in der Erwägung, dass die Qualitätsregelungen der EU – insbesondere die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) – ein Instrumentarium bereitstellen, mit dem Erzeugnisse aus der Schaf- und Ziegenhaltung besser sichtbar gemacht und somit auch besser vermarktet werden können;

BJ.  in der Erwägung, dass es in manchen Mitgliedstaaten keine strukturellen Maßnahmen für die Entwicklung eines der beiden oder beider Wirtschaftszweige gibt, deren Entwicklung deshalb beeinträchtigt ist;

BK.  in der Erwägung, dass solche Maßnahmen beispielsweise Empfehlungen für verschiedene Phasen wie die Zucht (Zuchtauswahl, Schafbockzucht usw.) oder die Vermarktung umfassen könnten;

Bessere Unterstützung

1.  bekräftigt die 2016 veröffentlichten Empfehlungen des unter der Schirmherrschaft der Kommission veranstalteten Forums für Schaffleisch, und zwar insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit, eine Umweltzahlung festzulegen, um die Rolle anzuerkennen, die die Schaf- und Ziegenhaltung, insbesondere in Verbindung mit extensiver Weidehaltung für die Bereitstellung öffentlicher Güter in Bezug auf Folgendes spielt: Verbesserung der Böden und Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Ökosysteme, der ökologisch wertvollen Gebiete und der Wasserqualität; Bekämpfung des Klimawandels und Vorbeugung gegen Überschwemmungen, Lawinen, Waldbrände und die damit einhergehende Erosion sowie Erhaltung des Landschaftsbildes und von Arbeitsplätzen; betont, dass diese Empfehlungen auch für die Ziegenfleischbranche und die Erzeuger von Schafs- und Ziegenmilchprodukten gelten sollten;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Anreizen für Halter, die Wandertierhaltung betreiben, in Erwägung zu ziehen;

3.  spricht sich dafür aus, dass die gekoppelten Beihilfen für die Schaf- und die Ziegenhaltung und die anderen entsprechenden Maßnahmen für beide Branchen bei der anstehenden Reform der GAP beibehalten oder – nach Möglichkeit – aufgestockt werden, damit nicht noch mehr Betriebe in der EU aufgeben müssen, wobei der großen Abhängigkeit eines Großteils der Schaf- und Ziegenhalter von Direktzahlungen Rechnung zu tragen ist;

4.  hebt hervor, dass die Regelung der fakultativen gekoppelten Beihilfen im Rahmen der bei den Verhandlungen über die Omnibus-Verordnung erzielten Einigung vereinfacht und präzisiert wird, indem die Bezüge auf die Mengenbeschränkungen und die Aufrechterhaltung der Produktion gestrichen werden, und dass bestimmte Kriterien für die Förderfähigkeit und die Gesamt-Finanzausstattung von den Mitgliedstaaten jährlich überprüft werden können;

5.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Agrarumweltzahlungen auf Weideflächen für Schafe und Ziegen auszudehnen und Landwirte zu unterstützen, die für einen verstärkten Tierschutz sorgen;

6.  begrüßt die im Rahmen der Verhandlungen über die Omnibus-Verordnung erzielte Einigung über die Anerkennung des besonderen Charakters der mediterranen Weideflächen, wie zum Beispiel der Dehesa, damit gerechtere Lösungen in Bezug auf die für Direktzahlungen in Betracht kommenden Flächen gefunden werden können und die inhärente Diskriminierung der Weidehaltung auf Brachflächen und in Wäldern beseitigt wird;

7.  betont, wie wichtig diese Art von Weideland für den Schutz vor Bränden ist, stellt jedoch fest, dass die vorgesehene Besserstellung für die Mitgliedstaaten nach wie vor fakultativ ist;

8.  ist der Auffassung, dass andere mit Waldweiden zusammenhängende Ökosysteme nicht diskriminiert werden sollten, und fordert, dass der Mindestanteil von 50 % Grasland in bewaldeten Gebieten, der notwendig ist, um eine Direktzahlung pro Hektar in Anspruch zu nehmen, für Ziegen- und Schafhalter aufgegeben wird;

9.  befürwortet die Zulassung einer geeigneten Weidewirtschaft in ökologischen Schwerpunktgebieten, auch in trockenen und minderwertigen Graslandschaften in einigen benachteiligten Gebieten;

10.  betont, dass die Weidehaltung nicht erlaubt sein sollte, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch sensible ökologische Gebiete beeinträchtigt werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die große Bedeutung der Wiederkäuer bei der Nutzung von Rohfasern;

11.  hält es für notwendig, Junglandwirte und Neueinsteiger sowohl im Rahmen der Direktbeihilfen als auch im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Einklang mit nationalen politischen Maßnahmen stärker zu unterstützen, um Anreize für die Gründung oder Übernahme von Schaf- und Ziegenhaltungsbetrieben zu schaffen, da das hohe Durchschnittsalter der in der Tierhaltung tätigen Landwirte, das aufgrund der geringen Rentabilität der Branche sogar das Durchschnittsalter in anderen landwirtschaftlichen Berufen deutlich übersteigt, zu den wichtigsten Herausforderungen für das Überleben des ländlichen Raums und die Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit in der Union zählt;

12.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die spezifischen Probleme einzugehen, die von den Organisationen der in dieser Branche tätigen Frauen vorgebracht werden, indem sie unter anderem deren Wahrnehmbarkeit verbessern, die Inhaberschaft und die gemeinsame Inhaberschaft fördern und die erforderlichen Dienste zur Unterstützung von Familien einführen;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezifische Programme zu entwickeln, damit Frauen in dieser besonderen Branche ihren Platz finden, da damit ein wichtiger Beitrag zu dem in der Branche erforderlichen Generationenwechsel und zur Beibehaltung der Schaf- und Ziegenhaltung als Familienbetrieb geleistet werden könnte;

14.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt auf die genetische Vielfalt bei der Schaf- und Ziegenhaltung zu achten, da diese für die Produktivität (Fruchtbarkeit, Vermehrungsfähigkeit usw.), die Qualität der Produkte und die Fähigkeit der Tiere zur Anpassung an ihre Umgebungsbedingungen von größter Bedeutung sind;

15.  würdigt die verfügbaren Förderangebote zugunsten von einheimischen Rassen und einer differenzierten Qualität wie beispielsweise die Zertifizierung der ökologischen Erzeugung;

16.  betont in diesem Zusammenhang, dass die Erhaltung der lokalen und winterharten Rassen in den Tierzuchtplänen berücksichtigt werden sollte;

17.  betont, wie wichtig einheimische Schaf- und Ziegenrassen für die Beweidung des alpinen Raumes sind, da dieser nicht von anderen Rassen genutzt werden kann;

18.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen für eine verstärkte Förderung solcher Schaf- und Ziegenrassen zu ergreifen;

19.  fordert, dass die Erzeugerorganisationen in der Schaf- und Ziegenhaltung verstärkt unterstützt werden;

20.  nimmt die Entwicklung der Subventionen in der Branche zur Kenntnis, die eine grundlegende Voraussetzung für die Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion, die Verbesserung der Produktqualität und die Verwirklichung der Eigenversorgung der EU mit Schaffleisch ist, wobei alle diese Vorgaben im Einklang mit den Zielen der EU für die Effizienzsteigerung und die Qualitätsverbesserung stehen;

Förderung und Innovation

21.  fordert die Kommission auf, mehr Mittel für die Erforschung innovativer Produktionsmethoden und -techniken zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schaf- und Ziegenzuchtbranche bereitzustellen und den Verkauf von Schaf- und Ziegenfleisch im Binnenmarkt zu fördern und ihr Augenmerk dabei nicht nur auf traditionelle Erzeugnisse, wie Käse, zu richten, sondern auch auf neuartigere Fleischzuschnitte, damit Produkte angeboten werden, die den Verbrauchererwartungen und der Marktnachfrage entsprechen; fordert die Kommission ferner auf, mithilfe von Informationskampagnen über Koch- und Zubereitungsmethoden, die sich an neue Konsumenten richten, auch in den neuen aufstrebenden Nachbarländern und auf den Märkten im Osten den regelmäßigen Verzehr von Schaf- und Ziegenfleisch zu fördern und dessen Ernährungs- und Gesundheitsvorteile hervorzuheben;

22.  hält es für notwendig, gegen das Vorurteil zu kämpfen, dass Lammfleisch schwer zuzubereiten ist, und dem derzeitigen Trend zum Verzicht auf rotes Fleisch entgegenzuwirken;

23.  hebt hervor, dass Bemühungen um die Steigerung des Konsums von Schaf- und Ziegenfleisch von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Erzeugung in der EU zu erhöhen;

24.  begrüßt die Absicht der Kommission, bei den nächsten von der Union kofinanzierten Verkaufsförderungskampagnen eine gesonderte Haushaltslinie für Schaf- und Ziegenfleisch und für Erzeugnisse aus Schaf- und Ziegenmilch vorzusehen;

25.  betont die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung von Werbekampagnen, die darauf abzielen, den Verbrauch von Schaf- und Ziegenerzeugnissen in der gesamten EU zu erhöhen;

26.  fordert, dass Felle und Wolle in die Liste der begünstigten Erzeugnisse aufgenommen werden;

27.  fordert die Kommission auf, Werbekampagnen für die Kennzeichnung von Schaf- und Ziegenerzeugnissen mit dem Label „g.g.A.“ und „g.U.“ zu koordinieren, um die Attraktivität dieser Erzeugnisse zu erhöhen; fordert eine detaillierte Studie zu Absatzmöglichkeiten für Wolle, damit die Erzeuger eine höhere Rendite erzielen können;

28.  fordert dazu auf, dass mehr Mitgliedstaaten die in den geltenden EU-Rechtsvorschriften vorgesehene fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ einführen, da es sich hier um ein Instrument handelt, das eine bessere Sichtbarkeit der Erzeugnisse gewährleistet und es den Verbrauchern ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen;

29.  betont die Notwendigkeit der Einführung von Gütezeichen für Fleisch von Schaf- und Ziegenlämmern sowohl für die einzelnen Erzeuger als auch für Erzeugergemeinschaften als mögliche Begünstigte einer differenzierten Qualitätsförderung; betont, dass diese Gütezeichen von der zuständigen lokalen Behörde gemäß den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen für die Verwendung dieser Gütezeichen genehmigt werden müssen;

30.  fordert, dass EU-weite absatzfördernde Veranstaltungen für die Schaf- und Ziegenbranche wie zum Beispiel Festivals und andere vergleichbare jährliche Veranstaltungen gefördert werden, damit die Öffentlichkeit auf diese Weise für den Nutzen der Branche für die EU, die Umwelt und die Bürger sensibilisiert wird;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausschöpfung des großen Potenzials der traditionellen Methoden der Schaf- und Ziegenhaltung im Wege des Agrotourismus zu unterstützen;

Bewährte Verfahren

32.  fordert die Kommission auf, die Voraussetzungen für den Ausbau der Schaf- und Ziegenmilchbranche zu schaffen, indem sie den Betrieben die Gelegenheit bietet, einen möglichst hohen Mehrwert zu generieren, und hierzu sinnvolle Strategien ausarbeitet, die die Erzeugung von Milchprodukten im Betrieb und deren Vermarktung in erster Linie in kurzen Vertriebsketten und/oder vor Ort begünstigen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in allen Mitgliedstaaten auf eine bessere Anwendung der Hygienevorschriften zu achten und dabei insbesondere auf den Leitfaden für gute Hygienepraxis bei der handwerklichen Käseherstellung zurückzugreifen, den das europäische Netzwerk der handwerklichen Hersteller von Käse- und Milchprodukten (FACE) gemeinsam mit der Kommission ausgearbeitet hat;

33.  fordert die Kommission auf, eine Online-Plattform für die Schaf- und die Ziegenbranche einzurichten, die in erster Linie dem Austausch bewährter Verfahren und einschlägiger Daten aus den Mitgliedstaaten dient;

34.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Leitlinien für bewährte Verfahren für das Inverkehrbringen von Schaf- und Ziegenerzeugnissen auszuarbeiten, die anschließend an die Mitgliedstaaten und die Branchenverbände weitergegeben werden können;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Wollerzeugung und ‑verarbeitung größere Aufmerksamkeit beizumessen, indem die Förderung und die Umsetzung der Programme für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den an der Wollverarbeitungskette Beteiligten unterstützt wird;

36.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 über den Umgang mit tierischen Nebenprodukten eine Ausnahme für Wolle zu prüfen, da es sich bei Wolle um ein Erzeugnis handelt, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;

Verbesserung der Märkte

37.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Gewährleistung der Preistransparenz in diesen Branchen vorzulegen, damit den Verbrauchern und Erzeugern Informationen über die Preise der Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden können;

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Regelungen für Schlachtkörper so zu harmonisieren, dass sie die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, ohne die durch die lokalen Rassen gewährleistete biologische Vielfalt zu beeinträchtigen, sowie die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle zur Überwachung der Preise und Produktionskosten von Schaf- und Ziegenfleisch zu prüfen; hält es für geboten, dass die Margen in der gesamten Lebensmittelkette, einschließlich der Großhandelspreise, überwacht werden;

39.  warnt davor, dass eine gleichbleibende oder sinkende Nachfrage und eine höhere Produktion niedrigere Erzeugerpreise bewirken können;

40.  weist erneut darauf hin, dass die Erzeuger von Ziegen- oder Schafsmilch, die sich zu Erzeugerorganisationen zusammengeschlossen haben, gemäß Artikel 149 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die Möglichkeit haben, für höchstens 33 % der nationalen Erzeugung und 3,5 % der Erzeugung der Union gemeinsame Vertragsverhandlungen zu führen; hebt hervor, dass diese Schwellenwerte in erster Linie für die Erzeugung von roher Kuhmilch eingeführt wurden und deshalb bei kleinen Wiederkäuern einschränkend und nicht an die Gegebenheiten angepasst sind, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sich die Halter in Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für bestimmte Gebiete, in Einkaufsgemeinschaften oder gegenüber einem großen Konzern zusammenschließen möchten;

41.  fordert die Ausarbeitung präziser Indikatoren, mit denen die Erzeugung und der Verbrauch von bzw. der Handel mit Ziegenfleisch – nach ausgewachsenen Tieren und Jungtieren aufgeschlüsselt – genauer nachvollzogen werden können;

42.  ist der Ansicht, dass die Verhandlungs- und Marktmacht der Erzeuger in der Lebensmittelkette verbessert werden muss und dass –im Einklang mit der im Rahmen der Omnibus-Verordnung erzielten Einigung – die Bestimmungen über die vertraglichen Beziehungen auf die Schaf- und Ziegenhaltung und die entsprechenden Fleisch- und Milcherzeugnisse erstreckt werden sollten, indem Erzeugerorganisationen und Branchenverbände geschaffen werden, die mit den bereits in anderen Ackerbau- und Viehzuchtsektoren bestehenden Organisationen und Verbänden vergleichbar sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit und die derzeit geringe Produktivität der Branche verbessert werden kann;

43.  fordert, dass die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben für Schaffleisch mit denen für Schinken gleichgestellt werden und in Artikel 172 der Verordnung 1308/2013 einbezogen werden, und zwar als Maßnahme zur Steuerung des Angebots, um die Möglichkeiten zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage zu verbessern;

44.  hebt hervor, dass sich Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für Ziegen- oder Schafsmilch nicht an die in Artikel 149 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschriebenen verbindlichen Grenzwerte halten müssen, wenn sie gemeinsam eine wirtschaftliche Tätigkeit (Werbung, Qualitätskontrolle, Verpackung, Kennzeichnung oder Verarbeitung) gemäß Artikel 152 in der durch die Omnibus-Verordnung geänderten Fassung ausüben;

45.  fordert alle Mitgliedstaaten, die dies noch nicht tun, auf, die Schaf- und Ziegenmilchbranche im Rahmen des Milchpakets finanziell zu unterstützen;

46.  ist der Auffassung, dass Schaf- und Ziegenprodukte nicht unter dem Erzeugerpreis verkauft werden dürfen;

47.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Lieferkette für Schaf- und Ziegenfleisch (z.B. die Differenzierung zwischen Fleisch von ausgewachsenen Tieren und Fleisch von Jungtieren) zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Landwirte am Markt eine faire Rendite erzielen;

48.  hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Direktvermarktung von Schaf- und Ziegenprodukten hervor;

49.  fordert die Kommission auf, günstige Rahmenbedingungen für den Direktverkauf durch Erzeuger und Erzeugerorganisationen zu schaffen, damit nicht gerechtfertigte Preisaufschläge eingedämmt werden;

50.  unterstützt den Ausbau der Schafhaltung auf lokaler Ebene, da es sich hier um ein Instrument für die Erhöhung der Einkommen der Schafzuchtbetriebe und für die bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage handelt, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf ihre öffentlichen Maßnahmen im Bereich der standortnahen Schlachthöfe zu richten, die für die Entwicklung solcher lokalen Lieferketten unerlässlich sind;

51.  weist erneut darauf hin, dass die Erzeuger gemäß Artikel 150 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Maßnahmen zur Steuerung des Angebots von Käse – insbesondere von Ziegen- oder Schafskäse – mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe ergreifen können;

52.  begrüßt, dass im Rahmen der bei den Verhandlungen über die Omnibus-Verordnung erzielten Einigung beschlossen wurde, diese Instrumente über 2020 hinaus beizubehalten;

53.  hält es für geboten, die Bündelung des Angebots von Viehhaltern in Unternehmen wie zum Beispiel Genossenschaften zu fördern, die ihre Verhandlungsposition in der Lebensmittelkette stärken, einen Mehrwert für die Produkte der ihnen angehörenden Viehhalter schaffen und kostensenkende oder andere Maßnahmen ergreifen, die wie beispielsweise die Einführung von Neuerungen oder branchenspezifische Beratungsleistungen für einzelne Halter kaum durchführbar sind;

54.  ermutigt die Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die Berufsverbände der Schaf- und Ziegenhalter nachweislich ein entsprechendes Interesse gezeigt haben, mittel- und langfristige Strategien für die Entwicklung dieser Branche auszuarbeiten und Vorschläge zur Verbesserung der Zuchtauswahl und der Marktrealisierung von Produkten zu unterbreiten;

55.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die die Erzeuger zur Gründung von Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften, zur Direktvermarktung sowie zur Herstellung und Kennzeichnung besonderer Qualitäten bei Schaf- und Ziegenfleisch sowie bei Erzeugnissen aus Schafs- und Ziegenmilch (beispielsweise Bioprodukte oder regionale Spezialitäten) ermutigen;

56.  fordert die Kommission auf, die bürokratischen Anforderungen an die Eröffnung von Kleinkäsereien in Schaf- und Ziegenfarmen zu vereinfachen, und es dadurch den Landwirten zu ermöglichen, die Profitabilität ihrer Betriebe zu steigern;

57.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zusätzliche Instrumente und Hilfsmittel in Erwägung zu ziehen, die den Branchen bei der Bewältigung von Krisen und globalen Herausforderungen helfen können und für ihre nachhaltige Entwicklung sorgen;

58.  hält es für geboten, dass in der Schaf- und Ziegenbranche Instrumente zur Prävention und Bewältigung von Krisen zur Verfügung stehen, damit Preisschwankungen begrenzt werden können und eine faire Vergütung der Erzeuger sowie ein für Investitionen und für die Übernahme von Betrieben durch junge Menschen freundliches Umfeld gewährleistet werden;

59.  weist daraufhin, dass die Qualität von Schaf-und Ziegenfleisch stark von der Futtergrundlage abhängt und dadurch die Wettbewerbsbedingungen in der Schaf- und Ziegenbranche in der EU regional sehr unterschiedlich sind;

60.  fordert die nationalen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Erzeuger Zugang zu den Märkten haben und dass spezialisierte Verkaufsstellen eingerichtet werden;

Brexit und Handelsabkommen

61.  ersucht die Kommission, zu untersuchen, wie sich der Markt für Schaffleisch durch den Brexit verändern wird, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um größere Marktstörungen abzuwenden, etwa durch Schaffung eines effizienteren Sicherheitsnetzes für Preise und Märkte, damit die Branche vor den Auswirkungen des Brexit geschützt wird;

62.  fordert die Kommission eindringlich auf, bei den Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen mit Neuseeland und Australien so lange Vorsicht walten zu lassen, bis die Ergebnisse der Untersuchung zu den Auswirkungen des Brexit auf die Schaf- und Ziegenhaltung vorliegen, wobei sie besonderes Augenmerk auf die Zukunft des Kontingents von 287 000 Tonnen Schaffleisch in Schlachtkörperäquivalentgewicht, das Neuseeland von der EU gewährt wurde und das im Durchschnitt zu fast 75 % in Anspruch genommen wird und von dem derzeit annähernd 48 % auf das Vereinigte Königreich entfallen, und des Kontingents von 19 200 Tonnen Schaffleisch in Schlachtkörperäquivalentgewicht, das Australien von der EU gewährt wurde und das im Durchschnitt zu fast 100 % in Anspruch genommen wird und von dem derzeit annähernd 75 % auf das Vereinigte Königreich entfallen, richten sollte;

63.  vertritt die Auffassung, dass die neuen Freihandelsabkommen eine Aufspaltung der Neuseeland und Australien zugewiesenen Kontingente für die Ausfuhren von Lammfleisch in die Union vorsehen sollten, so dass zwei separate Kategorien für frisches bzw. gekühltes Fleisch einerseits und tiefgefrorenes Fleisch andererseits geschaffen werden; erinnert daran, dass Lämmer in der EU sehr häufig im Alter von 6 oder 9 Monaten vermarktet werden, während sie in Neuseeland häufig im Alter von 12 Monaten vermarktet werden; unterstreicht, dass der präferenzielle Marktzugang nicht über die geltenden Zollkontingente hinaus ausgeweitet werden sollte;

64.  erinnert daran, dass das Parlament Schaffleisch mit Blick auf die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Neuseeland als besonders sensibel eingestuft hat und sich in seiner Entschließung vom 26. Oktober 2017 mit Empfehlungen an den Rat zu dem vorgeschlagenen Verhandlungsmandat für die Handelsgespräche mit Neuseeland für einen möglichen Ausschluss besonders sensibler Branchen ausgesprochen hat[5];

65.  bekräftigt, dass den hohen Tierwohl-, Umwelt- und Lebensmittelsicherheitsstandards der EU in jedem Freihandelsabkommen uneingeschränkt Rechnung getragen werden muss; stellt fest, dass sich die derzeit für Neuseeland geltenden Zollkontingente auf die Erzeugung von Schaffleisch in der EU auswirken;

66.  bekundet seine Besorgnis über das Schreiben, das die Vereinigten Staaten und sechs weitere wichtige Exportländer von Agrarerzeugnissen (Argentinien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Uruguay) am 26. September 2017 anlässlich der internen Debatten über eine etwaige Neuaufteilung der Einfuhrzollkontingente zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten an die Vertreter des Vereinigten Königreichs und der EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) gerichtet haben;

67.  unterstreicht, wie wichtig es ist, dass das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der EU den ihm derzeit zukommenden Teil der Zollkontingente übernehmen muss und dass eine Einigung erzielt werden muss, bei der weder der Markt des Vereinigten Königreichs noch der EU-Markt mit eingeführtem Schaffleisch überschwemmt werden, damit die Erzeuger im Vereinigten Königreich und in der EU nicht in Mitleidenschaft gezogen werden;

68.  ist sich der Abhängigkeit des britischen Schaffleischsektors vom gemeinschaftlichen Markt bewusst, vertritt jedoch die Ansicht, dass mit dieser Situation gleichermaßen Herausforderungen und Chancen verbunden sind;

69.  ist der Ansicht, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union als Chance für einen weiteren Ausbau der Schaf- und Ziegenhaltung in Europa genutzt werden sollte, sodass die Union in geringerem Maße auf die Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch aus Neuseeland angewiesen ist;

70.  bedauert, dass die mehr als 1 400 Agrarerzeugnisse aus europäischer Produktion, die im Wege einer geografischen Angabe geschützt sind, nicht automatisch in den Genuss eines gleichwertigen Schutzes auf den Märkten von Drittländern kommen, die im Rahmen der von der EU ausgehandelten internationalen Handelsabkommen erschlossen wurden;

71.  fordert, dass der prekären Lage der Schaf- und Ziegenhalter beim Abschluss anderer Handelsabkommen mit Drittstaaten Rechnung getragen wird, insbesondere indem diese Branchen als sensible Bereiche eingestuft oder völlig aus den Verhandlungen ausgeklammert werden, damit Bestimmungen vermieden werden, die in irgendeiner Weise eine Gefahr für das europäische Produktionsmodell oder die lokalen und regionalen Wirtschaftsstrukturen darstellen könnten;

72.  betont, dass die Produktionskosten und -standards der wichtigsten Schaf- und Ziegenfleisch exportierenden Länder deutlich niedriger sind als in Europa;

73.  hebt hervor, dass diese Branchen in den Genuss einer angemessenen Behandlung kommen sollten, zum Beispiel durch die Festlegung von Zollkontingenten oder angemessenen Übergangsfristen, wobei den kumulierten Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Landwirtschaft gebührend Rechnung getragen werden sollte, oder sogar durch ihre Ausklammerung aus den Verhandlungen;

74.  unterstreicht in diesem Zusammenhang insbesondere die schwerwiegenden Bedenken in Bezug auf den Tierschutz während des Transports aus oder in weit entfernte Länder und die Umweltauswirkungen dieser Transporte;

75.  fordert die Kommission auf, ein verbindliches EU-Kennzeichnungssystem für Schaffleischerzeugnisse, möglicherweise mit einem EU-weiten Logo, einzuführen, damit die Verbraucher zwischen EU-Erzeugnissen und solchen aus Drittländern unterscheiden können; schlägt vor, dass ein solches Logo anhand einer Reihe von Kriterien zertifiziert werden könnte, darunter ein System zur Qualitätssicherung im Haltungsbetrieb und die Angabe des Herkunftslandes, damit sich die Verbraucher über den Herkunftsort des Produkts voll und ganz im Klaren sind;

76.  ist der Ansicht, dass die Regelung so konzipiert sein muss, dass sie die bestehenden absatzfördernden Kennzeichnungsregelungen der Mitgliedstaaten und der Regionen nicht untergräbt;

77.  fordert die Kommission auf, bei der Öffnung der Exportmärkte für Schaffleisch und Schlachtnebenprodukte aus der Union in Ländern, in denen derzeit unnötige Beschränkungen gelten, Unterstützung zu gewähren;

78.  fordert die Kommission auf, eine Erhöhung der Ausfuhren aus der EU nach Nordafrika in Erwägung zu ziehen, da es sich hier um einen Wachstumsmarkt handelt, auf dem die von der EU garantierte Qualität und Unbedenklichkeit geschätzt werden;

79.  fordert die Kommission auf, Berichte über die potenziellen Absatzmärkte für Schaf- und Ziegenfleisch und Schaf- und Ziegenmilchprodukte aus der EU auszuarbeiten;

80.  fordert die Kommission auf, die Qualität der aus der EU ausgeführten Erzeugnisse zu fördern, insbesondere durch strenge Hygienevorschriften und eine Rückverfolgbarkeit, wodurch ein Schaf- und Ziegenfleisch garantiert wird, das von höherer Qualität ist als das von Neuseeland und Australien exportierte Schaf- und Ziegenfleisch; weist darauf hin, dass die von der EU verfolgte Schwerpunktsetzung auf Qualität hervorgehoben werden sollte, um den Verzehr von europäischem Schaf- und Ziegenfleisch zu fördern;

Elektronisches Identifizierungssystem

81.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission eindringlich auf, mit Blick auf die Verhängung von Sanktionen gegen die Züchter aufgrund von unbeabsichtigten Fehlern bei der Anwendung des elektronischen Systems zur Identifizierung von Schafen eine Harmonisierung der Toleranzen zu prüfen, jedoch unter der strengen Voraussetzung, dass dies nicht zur Hinnahme einer höheren Fehlerquote führt als im Rahmen der Tiergesundheitsvorsorge und dass dies vor dem Hintergrund des Konzepts „Eine Gesundheit“ gerechtfertigt ist;

82.  weist auf die Bedeutung eines einheitlichen Ansatzes und der Verbesserung der Tiergesundheitsvorsorge in der Union hin;

83.  betont, dass die Mitgliedstaaten die entsprechenden Rechtsvorschriften uneingeschränkt umsetzen sollten;

84.  unterstreicht, dass bei der extensiven Weidehaltung von Schafen in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen mehr Ohrmarken verloren gehen als bei einem Viehbestand im Tiefland, und ersucht die Kommission, diesen Umstand anzuerkennen;

85.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission eindringlich auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein vereinfachtes Identifizierungssystem für kleine Herden in extensiver Haltung zu konzipieren, die für lokale Kreisläufe bestimmt sind, ohne dass dadurch die wirksame Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse eingeschränkt würde, und flexiblere und wachstumsorientierte Bestimmungen für die Verwendung von elektronischen Ohrmarken einzuführen;

86.  stellt fest, dass die Identifizierungssysteme so konzipiert sein sollten, dass der Verwaltungsaufwand möglichst gering ist; betont, dass Erzeuger mit geringen Einkünften finanzielle Unterstützung benötigen, wenn von ihnen verlangt wird, teure und obligatorische elektronische Identifizierungssysteme zu installieren;

Gesundheitsaspekte

87.  weist darauf hin, dass der Ausbruch von Tierseuchen desaströse Folgen für das Wohlergehen von Tieren, Haltern und Anwohnern hat;

88.  betont, dass die Gesundheit von Mensch und Tier stets Vorrang haben muss;

89.  ist der Auffassung, dass mehr getan werden muss, um grenzüberschreitende Ausbrüche von Tierseuchen zu verhindern und die Auswirkungen der Antibiotikaresistenz zu verringern und die Impfung zur Bekämpfung der Verbreitung von Infektionen bei Schafen und Ziegen zu fördern;

90.  fordert die Kommission auf, Anreize und Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter zu schaffen, die nachweisen können, dass sie im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (AMR) eine hohe Impfdichte bei ihren Tieren erreicht haben, da es sonst für die Landwirte kaum Marktanreize dafür gäbe;

91.  fordert die Kommission auf, ihre Fähigkeit zur Reaktion auf den Ausbruch von Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit durch eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Union, Forschungsförderung, Entschädigung für Verluste, Vorschüsse auf Zahlungen usw. zu verbessern;

92.  fordert dazu auf, einen Plan zur Prävention von Krankheiten und zur Verringerung der Sterblichkeit von männlichen Jungtieren auszuarbeiten und dabei den intrinsischen Wert des Tieres als Grundlage heranzuziehen und dem Wohlergehen der männlichen Jungtiere als auch der Ziegen Vorrang einzuräumen;

93.  fordert die Kommission auf, die Verwendung zielgenau wirkender Impfstoffe als ersten Schritt bei der Eindämmung möglicher Seuchenausbrüche in den Branchen zu erleichtern;

94.  betont, dass die Verfügbarkeit von Medizinprodukten und Tierarzneimitteln für die Schaf- und die Ziegenhaltung auf EU-Ebene verbessert werden muss, indem die Arzneimittelforschung gefördert wird und Marktzulassungen vereinfacht werden;

95.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, insbesondere in den Gebieten, in denen extensive Weidehaltung betrieben wird, das Maß der Überwachung des Gesundheitszustands von Wildtieren neu zu bewerten;

Raubtiere

96.  erinnert daran, dass die Ausbreitung von Raubtieren unter anderem auf die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung einheimischer Wildtierarten zurückzuführen ist;

97.  spricht sich dafür aus, die einschlägigen Anhänge der Habitat-Richtlinie mit dem Ziel zu überprüfen, die Ausbreitung von Raubtieren in bestimmten Weideflächen zu kontrollieren und zu steuern;

98.  fordert die Kommission auf, die in der Habitat-Richtlinie vorgesehene Flexibilität zu berücksichtigen, um diese Probleme anzugehen und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete nicht zu gefährden;

99.  hält eine objektive und auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte Herangehensweise für geboten, die bei den in Erwägung gezogenen Vorschlägen dem Verhalten der Tiere, der Beziehung zwischen Raub- und Beutetier, der genauen, regional spezifischen Quantifizierung des Risikos eines Angriffs für jede in der Habitat-Richtlinie aufgeführte Art, der Hybridisierung, der Nischendynamik und anderen Umweltbelangen Rechnung trägt;

100.  hebt hervor, dass die Angriffe von Wölfen und nicht geschützten Mischlingen aus Wolf und Hund auf Herden zunehmen, obwohl immer mehr Ressourcen eingesetzt werden, die für die Viehhalter und die Gesellschaft immer höhere Kosten verursachen;

101.  weist darauf hin, dass die empfohlenen und umgesetzten Maßnahmen zum Schutz der Herden in Anbetracht der deutlich gestiegenen Zahl der gerissenen Tiere mittlerweile an ihre Grenzen stoßen;

102.  stellt fest, dass diese Unwirksamkeit nun die Zukunft der umweltschonenden Haltungsmethoden wie zum Beispiel der Haltung im Freien – der Wanderwirtschaft – in Frage stellt, da manche Halter bereits beginnen, ihre Tiere einzustallen, was mit der Zeit nicht nur die Aufgabe riesiger Flächen mit dem damit einhergehenden Brand- und Lawinenrisiko nach sich ziehen, sondern die Betriebe auch zu einer vermehrt intensiven Bewirtschaftungsform anhalten wird;

103.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Behörden auf, in Absprache mit den Haltern und anderen Beteiligten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Schutz der Bestände zu erwägen, einen angemessenen Ausgleich für Verluste durch Angriffe großer Raubtiere, einschließlich der nicht durch die Habitat-Richtlinie geschützten Raubtiere, zu schaffen und die finanziellen Hilfen anzupassen, um die Herden wieder aufzufüllen;

104.  hält es für notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutzstatus von Raubtieren im Rahmen des Berner Übereinkommens zu überprüfen;

105.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den in diesem Übereinkommen enthaltenen Empfehlungen Folge zu leisten, um die Ausbreitung von Hund-Wolf-Hybriden einzudämmen, da diese den Erhalt der Art Canis lupus gefährden und häufig für die Angriffe auf Schaf- und Ziegenherden verantwortlich sind;

106.  nimmt den teilweisen Erfolg von Programmen zur Wiedereinführung von Hirtenhunden als Mittel zur Abschreckung von Wölfen oder zumindest von Hybriden zur Kenntnis;

107.  schlägt vor, dass „Wolfsbeauftragte“ ernannt werden, um zwischen den verschiedenen betroffenen Interessen zu vermitteln sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutzstatus und der Notwendigkeit, durch Wolfsrisse verursachte Verluste zu kompensieren, wobei dem in einigen Mitgliedstaaten erfolgreich eingeführten Modell der „Bärenbeauftragten“ gefolgt werden sollte;

108.  fordert die Kommission auf, den vom Parlament in seiner Entschließung vom 15. November 2017 zum Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft abgegebenen Empfehlungen Rechnung zu tragen;

109.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Branche Programme zur Verbesserung der Ausbildung von Hirten- und Schäferhunden und zur Schulung ihres ordnungsgemäßen Einsatzes in Tierhaltungsbetrieben zu entwickeln und zu diesem Zweck die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch von Ideen und erfolgreichen Herangehensweisen zwischen Behörden, Tierhaltern und Naturschützern in Bezug auf große Raubtiere unbedingt zu verbessern;

110.  fordert die Einrichtung von Weideschutzgebieten, in denen eine Regulierung der großen Beutegreifer stattfinden kann, damit die Rückkehr der großen Beutegreifer nicht zu Rückschritten bei der artgerechten Tierhaltung (Wanderschäferei, Freilandhaltung) sowie bei der traditionellen Land-, Weidewirtschaft (Sommerweide in Hochlagen) führt;

Schlachthöfe

111.  weist darauf hin, dass die Konzentrationsprozesse bei den Schlachtbetrieben immer mehr zunehmen und darin zum Ausdruck kommen, dass die Fleisch verarbeitenden Firmengruppen alle Stufen der Wertschöpfungskette – vom Lebendtier bis zum abgepackten Frischfleisch – kontrollieren, was nicht nur zu längeren Transportwegen für die lebenden Tiere führt, sondern auch zu höheren Kosten und einer verminderten Rentabilität für die Erzeuger;

112.  fordert die Kommission auf, Unterstützungsmaßnahmen für die Einrichtung von Schlachthöfen und die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren festzulegen;

113.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau lokaler Strukturen, die als Hebel für die Erhöhung der Einnahmen dienen, voranzutreiben, indem sie die Errichtung von standortnahen und mobilen Schlachthöfen, die für diese Strukturen unerlässlich sind, fördern;

Schulungen

114.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungsprogramme für Angehörige der Branchen einzuführen, damit diese lernen können, wie sie ihre Erzeugnisse aufwerten und im Wettbewerb mit anderen Fleisch- und Milcherzeugnissen bestehen können;

115.  hält es für unerlässlich, dass in den Mitgliedstaaten, in denen diese Art der Viehhaltung häufiger betrieben wird, auf die Wandertierhaltung ausgerichtete Ausbildungszentren für Schäfer eingerichtet werden, damit eine Beschäftigungsalternative in der Viehhaltung geboten wird, die den Generationenwechsel begünstigt, und gleichzeitig ein Beitrag dazu geleistet wird, die Würde und soziale Anerkennung des traditionellen Hirtenberufs zu stärken;

116.  hält es für geboten, dass nicht nur Innovationen (landwirtschaftliche Methoden, neue Erzeugnisse, usw.), sondern auch Beratung, Erstausbildung und Fortbildung in der Schaf- und Ziegenhaltung gefördert werden;

Sonstiges

117.  fordert die Kommission auf, das einschlägige Unionsrecht und insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport um- und durchzusetzen;

118.  hält es für geboten, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Folge zu leisten, wonach der Tierschutz nicht an den Außengrenzen der EU endet, weshalb Frachtunternehmen, die Tiere aus der EU ausführen, auch außerhalb der EU die europäischen Tierschutzvorschriften einhalten müssen;

119.  macht darauf aufmerksam, dass in zahlreichen Regionen, in denen Schafe und Ziegen gehalten werden, und insbesondere im Mittelmeerraum eine Wasserknappheit herrscht, die sich mit der Erwärmung der Erdatmosphäre eher noch verschärfen wird;

120.  hält deshalb eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen für geboten, indem geeignete Vorkehrungen getroffen werden, die der Verteilung der Regenfälle im Laufe des Jahres und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen;

121.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Schaf- und die Ziegenhaltung sind fraglos die krisenanfälligsten Viehhaltungsbranchen in der Europäischen Union. Die Schließung zahlreicher Betriebe und die ausgeprägte Überalterung der Züchter sowie die schweren Lebensmittelkrisen in diesen Branchen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass der Bestand seit den 80er-Jahren um 25 Millionen Tiere gesunken ist.

Die starke Abhängigkeit von den GAP-Beihilfen ist ein Zeichen für die Anfälligkeit dieser Branchen, die einen stetigen Rückgang des Fleischkonsums bewältigen müssen. Die Schaf- und die Ziegenhaltung machen zwar lediglich 3,6 % des insgesamt in der EU in der Tierhaltung generierten Werts aus, mit 98 Millionen Tieren erstrecken sie sich jedoch auf zahlreiche Regionen, von denen viele bedeutende natürliche Nachteile aufweisen. Augenfällige Beispiele sind das Vereinigte Königreich, in dem die Herden 31 % der Agrarflächen belegen, oder auch Länder wie Spanien, Rumänien und Italien, in denen sie 20 % der Ländereien einnehmen. Die Zahl der Betriebe beläuft sich auf 850 000 für Schafe und 450 000 für Ziegen. Beim Bestand an Schafen steht das Vereinigte Königreich mit 39,5 % des Gesamtbestands an erster Stelle, gefolgt von Spanien (27,4 %), Griechenland (15,9 %), Rumänien (15,6 %), Frankreich (12,2 %), Italien (12,2 %) und Irland (11 %). Mit Blick auf den Bestand an Ziegen steht Griechenland mit 35 % an erster Stelle; es folgen Spanien (21 %), Rumänien (10,6 %), Frankreich (10,3 %) und Italien (7,9 %).

Generell kommt der Erzeugung von Schaffleisch größere wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie nimmt jedoch stark ab, wohingegen die Erzeugung von manchen Milchprodukten, die leichter an die Verbrauchergewohnheiten angepasst werden können, zunimmt. Bei Ziegen ist sowohl ein Anstieg des Angebots an Milchprodukten als auch der Ausfuhren von Ziegenlämmern in Drittstaaten zu verzeichnen.

Aufgrund des großes Einflusses des Vereinigten Königreichs auf den europäischen Markt und seiner Stellung als wichtigstes Einfuhrland für die Importe aus Drittstaaten ist der Austritt des Landes aus der Europäischen Union eine der größten Besorgnisse der Branche für die nächsten Jahre. Zu den Auswirkungen auf den Handel summieren sich die Folgen des Brexit für den Haushalt der EU, die in den anfälligsten Branchen wie beispielsweise der Schaf- und Ziegenhaltung besonders stark zu spüren sein dürften, falls die Gelder für die Gemeinsame Agrarpolitik transversal gekürzt werden. Der Austritt des Vereinigten Königreichs dürfte insbesondere die irische Schafhaltung in Mitleidenschaft ziehen, die 80 % ihrer Produktion ausführt, wovon 63 % für den französischen und den britischen Markt bestimmt sind. Die Einfuhren des Vereinigten Königreichs von Schaffleisch stammen hingegen in erster Linie aus Drittstaaten – allen voran Neuseeland –, sodass der Austritt des Landes aus der Europäischen Union Fragen zum Handelsfluss mit den anderen 27 Mitgliedstaaten aufwirft.

Zusätzlich zu den konjunkturellen Faktoren müssen sich diese Branchen mit einem großen strukturellen Problem, nämlich dem Rückgang des Schaf- und Ziegenfleischkonsums in der Europäischen Union, auseinandersetzen, der sich in den letzten 15 Jahren mit einem von 3,6 kg auf 2 kg gesunkenen Pro-Kopf-Verbrauch auf 40 % belief. Die Kommission ist in Anbetracht der Empfehlungen des 2015 auf ihre Initiative hin gegründeten Forums für Schaffleisch offensichtlich entschlossen, sich verstärkt um die Werbung zu bemühen. Sie nimmt in die vom Gemeinschaftshaushalt kofinanzierten nächsten Kampagnen eine geschlossene Haushaltslinie für Schaf- und Ziegenfleisch auf, was den Vorteil birgt, dass durch die Forderungen der Wettbewerber anderer fleischerzeugender Branchen kein Druck mehr ausgeübt wird. Die Berichterstatterin begrüßt die Absicht der Kommission, zu einer Erhöhung des Konsums von Schaf- und Ziegenfleisch beizutragen, und schlägt vor, besonderes Augenmerk auf die Kampagnen zu richten, die nicht nur auf eine Steigerung des Konsums traditioneller Erzeugnisse, sondern auch auf innovativere Darbietungsformen abzielen, damit das Interesse jüngerer Verbraucher geweckt wird. Auch Innovationen in der Schaf- und Ziegenhaltung sollten zusätzlich mit europäischen Geldern gefördert werden.

Diese Zucht birgt einen unbestreitbaren Mehrwert für die Umwelt, da sie in vielen von natürlichen Nachteilen betroffenen oder wenig fruchtbaren Gegenden zur Wahrung der biologischen Vielfalt und der Naturlandschaft sowie zur Bekämpfung von Phänomenen wie Erosion, Lawinen oder Waldbränden beiträgt. Die Hütewirtschaft nimmt einen hohen Stellenwert als Bewahrer des ländlichen Raums ein. Aus diesem Grund und in Anbetracht der Anfälligkeit dieser Betriebe ist es gerechtfertigt, dass die Schaf- und Ziegenhaltung im aktuellen Finanzierungszeitraum in 22 von 28 Mitgliedstaaten mit gekoppelten Beihilfen im Wert von jährlich durchschnittlich 486 Millionen Euro (12 Euro pro Tier) gefördert wird, um der seit Jahren ausgeprägten Abwanderung aus diesen Branchen Einhalt zu gebieten. Diese gekoppelten Beihilfen sollten bei der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beibehalten bzw. nach Möglichkeit aufgestockt werden.

Der Selbstversorgungsgrad in der europäischen Erzeugung beträgt zwar 87 %, insbesondere die Erzeugung von Schaffleisch steht aber unter dem Druck der Einfuhren aus bestimmten Drittländern wie Neuseeland und Australien, was zu einer schwierigen Wettbewerbssituation in den heikelsten Wochen des Vermarktungskalenders (Karwoche und Weihnachtstage) führt. Die Struktur der neuseeländischen Ausfuhren hat sich in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass weniger tiefgefrorenes Fleisch und mehr frisches und gekühltes Fleisch ausgeführt wird, weshalb die Branche nun fordert, dass diesem Wandel bei der Aushandlung eines Freihandelsabkommens mit dem Land Rechnung getragen wird, indem das derzeit geltende Kontingent aufgeteilt wird.

Im Gegensatz zum Rindfleischsektor, mit dem Schaf- und Ziegenfleisch – nebenbei erwähnt – im Wettbewerb stehen, sind die Kanäle in diesen Branchen in den Mitgliedstaaten nicht harmonisiert, was zusätzlich zu der ausgeprägten Fragmentierung der Betriebe dazu führt, dass die übermittelten Preise nicht transparent sind, weshalb kein getreues Abbild der Lage in diesen Branchen erstellt werden kann, auf dessen Grundlage in Krisensituationen Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden könnten. Hierzu summieren sich die Spannungen, die sich aus den in der Lebensmittelkette begründeten Ungleichgewichten ergeben und die in zahlreichen Bereichen der Agrarbranche in der Europäischen Union Grund zur Sorge sind. Im Gegensatz zur Erzeugung von Milchprodukten aus Schafs- und Ziegenmilch, die im Rahmen des Milchpakets geschützt ist, kommt die Fleischbranche nicht in den Genuss von Maßnahmen, mit denen die vertraglichen Beziehungen auf EU-Ebene geregelt werden.

Vorschläge des europäischen Forums für Schaffleisch

Die Berichterstatterin beglückwünscht das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission, Phil Hogan, zu der Anregung, 2015 das europäische Forum für Schaffleisch ins Leben zu rufen, das als Plattform für Debatten über künftige Unterstützungsmaßnahmen für die Branche dient, und spricht sich nachdrücklich für die 2016 veröffentlichten Empfehlungen aus. Ihrer Ansicht nach sollten diese Empfehlungen auch für Ziegenfleisch und für die Milchproduktion in beiden Branchen gelten.

Eine der wichtigsten von dieser Plattform vorgeschlagenen Empfehlungen ist die Einführung einer Umweltbeihilfe, mit der die wichtige Rolle dieser Branchen für die Bewahrung weitläufiger Gebiete mit natürlichen Nachteilen anerkannt wird. Diese Beihilfe wäre unabhängig von den Beihilfen, die diese Branchen bereits im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums erhalten und die an die Einhaltung bestimmter Umweltanforderungen geknüpft sind.

Außerdem müssten junge Landwirte insbesondere im Wege der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt unterstützt werden und die im Rahmen der Direktzahlungsregelung gewährten gesonderten Zahlungen beibehalten werden. Die bei den Verhandlungen über die Omnibus-Verordnung erzielte Einigung, die Direktzahlungen für junge Menschen aufzustocken, ist in den Branchen, die wie die Schaf- und Ziegenhaltung in besonderem Maße von Überalterung geprägt sind, von außerordentlicher Bedeutung.

Auch die Umsetzung neuer und in erster Linie auf den Binnenmarkt abzielender Werbemaßnahmen im Wege von Kampagnen mit einem gesonderten Budget für diese Erzeugnisse gehört zu den Empfehlungen, wobei sich die Kommission diesbezüglich bereits positiv geäußert hat.

Die europäische Plattform hat außerdem die Einrichtung einer Marktbeobachtungsstelle vorgeschlagen, die die Entwicklungen der Preise in den einzelnen Gliedern der Kette sowie der Produktionskosten und der Handelsdaten beobachtet.

Auch eine bessere Verhandlungsposition der Erzeuger in der Lebensmittelkette ist eine der Forderungen des Forums, das sich dafür ausspricht, die in anderen Agrarbranchen innerhalb der gemeinsamen Marktorganisation geltenden Bestimmungen über Vertragsverhandlungen auch auf die Fleischwirtschaft anzuwenden.

Bei den handelspolitischen Aspekten ist die Forderung der Erzeuger hervorzuheben, dass die Branchen in den Handelsverhandlungen mit Drittstaaten als sensible Wirtschaftsbereiche eingestuft werden. Außerdem sollen die Handelsströme nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union analysiert werden und für Einfuhren aus Drittstaaten dieselben Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards gelten wie für gemeinschaftliche Erzeugnisse.

Das Forum spricht sich außerdem für Maßnahmen zur Vereinfachung des elektronischen Identifizierungssystems unter Beibehaltung der Ausnahmeregelung für unmittelbar für die Schlachtung vorgesehene Tiere aus, weist aber gleichzeitig auf den Stellenwert dieses Instruments hin, das nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich 2001 eingeführt wurde, da es eine ausnahmslose Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse gewährleistet.

Ein weiterer Anlass zur Besorgnis, der im Forum zur Sprache gekommen ist, sind die zunehmenden Angriffe von Raubtieren (in erster Linie Wölfen, aber auch Bären und Luchsen) auf Schaf- und Ziegenherden, die der Ausbreitung dieser Tierarten im Zuge der in der Habitat-Richtlinie verankerten Schutzmaßnahmen geschuldet sind. In den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ist derzeit zwar die Möglichkeit vorgesehen, Beihilfen zu gewähren, um dieser Bedrohung Herr zu werden; in Anbetracht der Tatsache, dass die Programme ausgeschöpft und die Mittel der zweiten Säule der GAP begrenzt sind, sollte jedoch eine Änderung der Richtlinie geprüft werden.

Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik den Empfehlungen dieses Forums unbedingt umfassend Rechnung tragen sollten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.2.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Matt Carthy, Michel Dantin, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Norbert Lins, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, James Nicholson, Maria Noichl, Laurenţiu Rebega, Jens Rohde, Bronis Ropė, Ricardo Serrão Santos, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Franc Bogovič, Angélique Delahaye, Stefan Eck, Fredrick Federley, Jens Gieseke, Maria Heubuch, Karin Kadenbach, Ivari Padar

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tim Aker, Stanisław Ożóg

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

37

+

ALDE

Jan Huitema, Jens Rohde

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, James Nicholson, Stanisław Ożóg

EFDD

Marco Zullo

ENF

Philippe Loiseau, Laurenţiu Rebega

GUE

Matt Carthy, Luke Ming Flanagan

NI

Diane Dodds

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Angélique Delahaye, Albert Deß, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Esther Herranz García, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Czesław Adam Siekierski

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Maria Noichl, Ivari Padar, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

José Bové, Martin Häusling, Bronis Ropė

3

-

EFDD

Tim Aker

GUE

Stefan Eck, Anja Hazekamp

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 18. April 2018
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