BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

10.12.2018 - (COM(2018)0526 – C8-0376/2018 – 2018/0276(NLE)) - *

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Mary Honeyball

Verfahren : 2018/0276(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0451/2018
Eingereichte Texte :
A8-0451/2018
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

(COM(2018)0526 – C8-0376/2018 – 2018/0276(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2018)0526),

–  unter Hinweis auf Artikel 38 Absatz 4 des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

–  gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 sowie auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0376/2018),

–  unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs[1] über die ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union für eine Einverständniserklärung zu einem Beitritt zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

–  gestützt auf Artikel 78c und Artikel 108 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8‑0451/2018),

1.  stimmt der Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Ständigen Büro der Haager Konferenz für internationales Privatrecht zu übermitteln.

  • [1]  Gutachten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2014, 1/13, ECLI:EU:C:2014:2303.

BEGRÜNDUNG

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein Rechtsinstrument von größter Bedeutung. Es wurde von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert.

Durch das Übereinkommen wird ein System der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten eingeführt, durch das Fälle internationaler Kindesentführung gelöst werden sollen.

Sehr häufig treten diese Probleme auf, wenn sich ein Paar getrennt hat. Stammen die Eltern aus verschiedenen Staaten, können sie versucht sein, sich die mangelnde Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten zunutze zu machen, um das Sorgerecht für das Kind zu erhalten. In der Presse häufen sich die Berichte über internationale Kindesentführungen nach einer Trennung oder Scheidung.

Das größte Problem in diesen Fällen ist die nationale Voreingenommenheit der Rechtssysteme einzelner Staaten. Es kommt häufig vor, dass sich die Gerichte beider betroffener Staaten für zuständig erklären und jedes Gericht das Sorgerecht für das Kind dem Elternteil überträgt, der die Staatsangehörigkeit seines Staates besitzt.

Ziel dieses Übereinkommens ist es, Lösungen für diese Problemstellung auf internationaler Ebene zu bieten, indem festgelegt wird, dass die Gerichte des Wohnsitzstaates des Kindes zuständig sind und dessen Recht anwendbar ist. Durch das Übereinkommen wird auch ein System eingeführt, mit dem dafür gesorgt wird, dass entführte Kinder unmittelbar zurückgebracht werden.

Die EU verfügt nunmehr – wie auch vom Gerichtshof in seinem Gutachten 1/13 bestätigt – über die ausschließliche Außenkompetenz in diesem Bereich. Die Mitgliedstaaten handeln daher nicht mehr in eigener Sache. Als problematisch erweist sich der Umstand, dass das Übereinkommen kein eigenverantwortliches Handeln internationaler Organisationen vorsieht.

Die Dominikanische Republik hat die Urkunde über den Beitritt zum Übereinkommen von 1980 am 11. August 2004 hinterlegt. Das Übereinkommen ist für die Dominikanische Republik am 1. November 2004 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen von 1980 ist bereits zwischen der Dominikanischen Republik und 20 EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Österreich, Zypern, Kroatien, Dänemark, Luxemburg, Portugal, Rumänien und das Vereinigte Königreich haben den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen noch nicht angenommen.

Da der Bereich der internationalen Kindesentführung in die ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union fällt, muss die Entscheidung über die Annahme des Beitritts der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen auf EU-Ebene im Wege eines Ratsbeschlusses getroffen werden. Österreich sollte daher seine Einverständniserklärung in Bezug auf den Beitritt der Dominikanischen Republik im Interesse der Europäischen Union abgeben.

Die Annahme des Beitritts durch Österreich, Zypern, Kroatien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und das Vereinigte Königreich im Interesse der Europäischen Union würde dazu führen, dass das Übereinkommen von 1980 zwischen der Dominikanischen Republik und allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks Anwendung findet.

Der Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist zu begrüßen. Die Berichterstatterin schlägt dem Parlament daher vor, den Vorschlag ohne Änderungen anzunehmen, damit gewährleistet wird, dass sich der diesen Kindern gewährte Schutz auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Beschluss des Rates zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2018)0526 – C8-0376/2018 – 2018/0276(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

20.7.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

10.9.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Mary Honeyball

24.9.2018

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.11.2018

 

 

 

Datum der Annahme

6.12.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Joëlle Bergeron, Jean-Marie Cavada, Mady Delvaux, Rosa Estaràs Ferragut, Mary Honeyball, Julia Reda, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, József Szájer, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Geoffroy Didier, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Ana Miranda, Jens Rohde, Virginie Rozière, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Lucy Anderson, Georges Bach, Kostadinka Kuneva, Jeroen Lenaers, Philippe Loiseau

Datum der Einreichung

10.12.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

22

+

ALDE

Jean-Marie Cavada, Jens Rohde

ECR

Angel Dzhambazki

EFDD

Joëlle Bergeron

ENF

Philippe Loiseau

GUE/NGL

Kostadinka Kuneva

PPE

Georges Bach, Geoffroy Didier, Rosa Estaràs Ferragut, Jeroen Lenaers, Pavel Svoboda, József Szájer, Axel Voss

S&D

Lucy Anderson, Mady Delvaux, Mary Honeyball, Evelyn Regner, Virginie Rozière, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Pascal Durand, Ana Miranda, Julia Reda

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019
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