EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union

23.1.2019 - (13111/2018 – C8-0473/2018 – 2018/0282(NLE)) - ***

Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatterin: Karima Delli

Verfahren : 2018/0282(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0022/2019
Eingereichte Texte :
A8-0022/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union

(13111/2018 – C8-0473/2018 – 2018/0282(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13111/2018),

–  unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft[1],

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0473/2018),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A8‑0022/2019),

1.  gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Vertrags;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Albanien, von Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Kosovo[2], von Montenegro und der Republik Serbien zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 3.
  • [2]  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans im Verkehrsbereich vollzog sich bislang auf der Ebene der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO) und auf der Grundlage einer Absichtserklärung vom 11. Juni 2004, die von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo und der Europäischen Kommission unterzeichnet wurde. Das Hauptziel der Absichtserklärung war die Ausdehnung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und der damit zusammenhängenden Maßnahmen auf die Länder des westlichen Balkans. Da die Absichtserklärung in der Folge an ihre Grenzen stieß, schlug die Kommission 2008 auf der Grundlage der positiven Erfahrungen mit der Durchführung des Vertrags über die Energiegemeinschaft vor, ein Abkommen auszuhandeln, mit dem gewährleistet wird, dass die von den Partnern des westlichen Balkans angewandten Rechtsvorschriften, Normen und technischen Spezifikationen mit denen der Union vereinbar gemacht werden.

Inhalt des Abkommens

Mit dem Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (VGV) soll ein umfassenderes Konzept für die Zusammenarbeit vorgegeben werden, das auch andere verkehrspolitische Maßnahmen und verkehrsbezogene Bereiche umfasst. Der Vertrag zielt darauf ab, im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Seeverkehrs eine Verkehrsgemeinschaft zu schaffen und das Verkehrsnetz zwischen der Europäischen Union und den Ländern des westlichen Balkans unter der Bezeichnung „Verkehrsgemeinschaft“ auszubauen. Die Verkehrsgemeinschaft gründet sich auf die schrittweise Integration der Verkehrsmärkte der Länder des südwestlichen Balkans in den Verkehrsmarkt der Europäischen Union auf der Grundlage des einschlägigen Besitzstandes, einschließlich der Bereiche technische Normen, Interoperabilität, Sicherheit, Verkehrsmanagement, Sozialpolitik, öffentliche Aufträge und Umwelt, und zwar für alle Verkehrsarten mit Ausnahme des Luftverkehrs.

Der VGV unterstützt die Beitrittsverfahren in den Ländern des westlichen Balkans und ist auch ein wichtiges Instrument für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und des Reformprozesses im Zusammenhang mit der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans sowie für den Aufbau des auf den westlichen Balkan ausgedehnten TEN-V.

Verfahren

Der Rat hat die Kommission 2008 und 2009 ermächtigt, Verhandlungen aufzunehmen. Die Beratungen auf fachlicher Ebene wurden im Juli 2010 erfolgreich abgeschlossen. Da jedoch über die angemessene Bezeichnung einer Vertragspartei keine Einigung erzielt werden konnte, standen die Verhandlungen zum Abschluss des VGV für fast drei Jahre still. Die Gespräche wurden 2013 fortgesetzt, und eine Einigung über die endgültige Fassung des VGV wurde im Jahr 2016 erzielt.

Der VGV wurde am 12. Juli und am 9. Oktober 2017 im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates, durch den seine Unterzeichnung und vorläufige Anwendung genehmigt wurde, unterzeichnet. Alle südosteuropäischen Parteien, mit Ausnahme des Kosovos‚ haben den VGV bereits ratifiziert. In der Zwischenzeit wird der VGV gemäß Artikel 41 Absatz 3 des VGV zwischen den Vertragsparteien vorläufig angewandt.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt die Berichterstatterin dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus, den Abschluss dieses Vertrags zu befürworten.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

13111/2018 – C8-0473/2018 – COM(2018)05322018/0282(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

9.11.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

15.11.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Karima Delli

19.2.2018

 

 

 

Datum der Annahme

22.1.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Innocenzo Leontini, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Marita Ulvskog, Wim van de Camp, Marie-Pierre Vieu, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Peter Kouroumbashev, João Pimenta Lopes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Christelle Lechevalier

Datum der Einreichung

23.1.2019

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Izaskun Bilbao Barandica, Gesine Meissner, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Jacqueline Foster, Innocenzo Leontini, Peter Lundgren, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

ENF

Georg Mayer

GUE/NGL

Marie-Pierre Vieu

PPE

Georges Bach, Wim van de Camp, Deirdre Clune, Andor Deli, Luis de Grandes Pascual, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Massimiliano Salini

S&D

Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Peter Kouroumbashev, Bogusław Liberadzki, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Claudia Țapardel, Marita Ulvskog, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Keith Taylor

3

-

ENF

Christelle Lechevalier

GUE/NGL

João Pimenta Lopes

PPE

Dieter-Lebrecht Koch

1

0

EFDD

Daniela Aiuto

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-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2019
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