BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur (ESA) für das Haushaltsjahr 2017

1.3.2019 - (2018/2199(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2018/2199(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0132/2019
Eingereichte Texte :
A8-0132/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2199(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0089/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf Artikel 68,

–  gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur[5], insbesondere auf Artikel 8,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0132/2019),

1.  erteilt dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2017;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2199(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[6],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0089/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8], insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[9], insbesondere auf Artikel 68,

–  gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur[10], insbesondere auf Artikel 8,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0132/2019),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017 sind

(2018/2199(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0132/2019),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2017 ihrem finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 123 000 EUR belief, was einem leichten Rückgang um 1,6 % gegenüber 2016 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2017 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Vollzugsquote von 98,88 % bei den Mitteln für Verpflichtungen geführt haben, was gegenüber 2016 einen Anstieg um 4,54 % darstellt; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 74,64 % lag, was einem Rückgang um 11,48 % gegenüber 2016 entspricht;

Verfall übertragener Mittel

2.  begrüßt, dass 148,09 EUR der von 2016 auf 2017 übertragenen Mittel in Abgang gestellt wurden, was 1,44 % der insgesamt übertragenen Mittel entspricht, wobei gegenüber 2016 ein Rückgang um 2,07 % zu verzeichnen war;

Leistung

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur laut eigenen Angaben im Jahr 2017 320 Vorgänge bearbeitet hat, darunter Verträge, Änderungen und Mitteilungen, und weiterhin die Verantwortung für die gemeinsame Kernmaterialversorgungspolitik der Union im Einklang mit dem ihr in den Rechtsvorschriften übertragenen Auftrag übernommen hat, um die Sicherheit der Versorgung mit Kernmaterialien zu gewährleisten; erkennt die anhaltenden Bemühungen der Agentur um die Diversifizierung der Versorgungsquellen an;

Personalpolitik

4.  nimmt zur Kenntnis, dass der Agentur Ende 2017 von 25 der im Stellenplan bewilligten Stellen 17 Bedienstete angehörten, die alle Beamte der Kommission waren, wie bereits im Jahr 2016;

Sonstige Bemerkungen

5.  stellt fest, dass das Vereinigte Königreich (VK) seine Absicht mitgeteilt hat, aus der Union – einschließlich Euratom – auszutreten; stellt fest, dass das Vereinigte Königreich ab dem Zeitpunkt des Austritts allein dafür verantwortlich sein wird, zu gewährleisten, dass es seinen internationalen Verpflichtungen, die sich aus seiner Mitgliedschaft in der Internationalen Atomenergieorganisation und aus verschiedenen internationalen Verträgen und Übereinkommen, denen es angehört, ergeben, nachkommt; stellt insbesondere fest, dass das Vereinigte Königreich sein eigenes System der nuklearen Sicherungsmaßnahmen einführen und bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit im Nuklearbereich mit den verschiedenen Nationen aushandeln muss, die jetzt unter die Euratom-Abkommen fallen; fordert die Agentur auf, über die Situation auf dem Laufenden zu bleiben und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen zu berichten;

o

o o

6.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom …2019[11] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Wolf Klinz, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karin Kadenbach

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Petra Kammerevert

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Wolf Klinz

ECR

Monica Macovei

EFDD

Marco Valli

ENF

Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Karin Kadenbach, Petra Kammerevert, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 188.
  • [2]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 188.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [5]  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.
  • [6]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 188.
  • [7]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 188.
  • [8]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [9] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [10]  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.
  • [11]  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2019)0000.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2019
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