BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 – Aufstockung der Mittel für die zentralen Programme für die Wettbewerbsfähigkeit der EU: Horizont 2020 und Erasmus+

9.9.2019 - (11731/2019 – C9-0112/2019 – 2019/2022(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: John Howarth

Verfahren : 2019/2022(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0004/2019
Eingereichte Texte :
A9-0004/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 – Aufstockung der Mittel für die zentralen Programme für die Wettbewerbsfähigkeit der EU: Horizont 2020 und Erasmus+

(11731/2019 – C9-0112/2019 – 2019/2022(BUD))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1], insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3 und Artikel 44,

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019[2], der am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen wurde,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],

 unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019, der von der Kommission am 15. Mai 2019 angenommen wurde (COM(2019)0320),

 unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019, der vom Rat am 3. September 2019 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (11731/2019 – C9-0112/2019),

 gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0004/2019),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat auf Drängen des Parlaments im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2019 beschlossen haben, 2019 einen Betrag von 100 Mio. EUR in einen Berichtigungshaushaltsplan einzustellen, um die Mittel für Horizont 2020 und Erasmus+ aufzustocken; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat die Kommission aufgefordert haben, diesen Berichtigungshaushaltsplan, der keine anderen Elemente enthalten soll, vorzulegen, sobald die technische Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens für 2020, einschließlich der Berechnung des Gesamtspielraums für Verpflichtungen, im Frühjahr 2019 abgeschlossen ist;

B. in der Erwägung, dass die Kommission dementsprechend vorgeschlagen hat, den Haushaltsplan 2019 zu ändern, um dieser Vereinbarung Rechnung zu tragen;

C. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, zusätzliche 80 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für Horizont 2020 sowie zusätzliche 20 Mio. EUR für den Erasmus+-Haushalt bereitzustellen; in der Erwägung, dass in der Einigung über den Haushaltsplan 2019 keine Angaben zur Aufteilung der Gesamtaufstockung auf die einzelnen Programme gemacht wurden;

D. in der Erwägung, dass die Kommission im Kontext der Aufstockung der Mittel für Horizont 2020 vorgeschlagen hat, dem Horizont 2020 betreffenden Haushaltsposten 08 02 03 04 – Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems zusätzliche Mittel in Höhe von 34,6 Mio. EUR zuzuweisen, um die Mittel für die im Jahr 2019 durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere für Batterien, umweltfreundliche Fahrzeuge und die Ökologisierung des Luftverkehrs, aufzustocken, und dem Horizont 2020 betreffenden Haushaltsposten 08 02 01 02 – Intensivierung der Forschung in den „FET“ – künftige und neu entstehende Technologien zusätzliche Mittel in Höhe von 45,4 Mio. EUR zuzuweisen, um die Mittel für die Themen „Durchbruch bei der emissionsfreien Energieerzeugung zur vollständigen Dekarbonisierung“ und „Energie und Klimawandel betreffende Technologien“ aufzustocken;

E. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, im Zusammenhang mit Erasmus+ die Mittel für die zentralen Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere auf den Gebieten der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, und für die Zentren der beruflichen Exzellenz aufzustocken; in der Erwägung, dass sie ferner vorgeschlagen hat, dass ein Teil der Aufstockung in die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen fließt, bei der es sich um eine unlängst im Rahmen der Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 konzipierte grundlegende Maßnahme zur Förderung von Exzellenz, Innovation und Inklusion in der Hochschulbildung in ganz Europa handelt;

1. nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019 zur Kenntnis, mit dem zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 100 Mio. EUR für Horizont 2020 und Erasmus+ bereitgestellt werden sollen, um der im Rahmen der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2019 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielten Einigung Rechnung zu tragen; stellt fest, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aufstockung der Mittel für Zahlungen vorgeschlagen wird;

2. weist darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der Profile der Programme zwar nicht erforderlich sein mag, die Mittel für Zahlungen für Horizont 2020 bis spätestens Ende des Jahres 2019 aufzustocken, dass die Mittel für Zahlungen für Erasmus+ jedoch sehr wahrscheinlich noch dieses Jahr entsprechend den Mittelaufstockungen bei den Mitteln für Verpflichtungen aufgestockt werden müssen; fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde mitzuteilen, wie sie diesen erhöhten Bedarf an Mitteln für Zahlungen zu decken gedenkt;

3. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019;

4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2019 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG

 

Schreiben von Sabine Verheyen, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung, an Johan Van Overtveldt, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

 

Übersetzung

Herrn
Johan VAN OVERTVELDT

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

WIB 02M029

 

 

IPOL-COM-CULT D (2019) 26164

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

am 15. Mai 2019 veröffentlichte die Kommission den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für 2019. Mit dem EBH 2/2019 wird die während der Konzertierung erzielte Einigung umgesetzt, wonach 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR für die Programme Horizont 2020 und Erasmus+ bereitgestellt werden sollen. Mit diesem Schreiben möchte der Ausschuss für Kultur und Bildung dem Haushaltsausschuss daher seine Bewertung des EBH 2/2019 übermitteln.

Was den Vorschlag der Kommission betrifft, die zusätzlichen Mittel auf Horizont 2020 und Erasmus+ in einem Verhältnis von 80/20 aufzuteilen, vertritt der Ausschuss für Kultur und Bildung die Auffassung, dass dies ungefähr dem Verhältnis der den beiden Programmen zugewiesenen Mittel entspricht, da die Finanzausstattung von Horizont 2020 etwa fünfmal so hoch ist wie die von Erasmus+. Des Weiteren ist bei den Erörterungen des Ausschusses mit der Kommission deutlich geworden, dass es aufgrund der Art der Finanzierung im Rahmen von Erasmus+ extrem schwierig wäre, zu einem derart späten Zeitpunkt im Jahr im Rahmen des Programms mehr Mittel auszuschöpfen als die zusätzlichen 20 Mio. EUR, die im EBH 2/2019 vorgeschlagen werden. Der Ausschuss für Kultur und Bildung kann die vorgeschlagene Aufteilung der Mittel somit unterstützen.

In der Begründung des EBH 2/2019 wird ferner dargelegt, für welche Maßnahmen die Kommission die zusätzlichen Mittel auszugeben gedenkt. Der Ausschuss für Kultur und Bildung begrüßt uneingeschränkt die Verwendung von Mitteln zur Förderung von zentralen Mobilitätsmaßnahmen auf den Gebieten der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Ausschuss möchte jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Kommission beabsichtigt, einen Teil der zusätzlichen Mittel zu verwenden, um die Mittel für Pilotprojekte zu der Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen und Zentren der beruflichen Exzellenz aufzustocken.

Es ist klarzustellen, dass mit der Bekundung dieser Besorgnis weder zum Wert der beiden Initiativen noch zur Berechtigung von Pilotprojekten zu neuen Ideen Stellung genommen wird. Vielmehr ist hervorzuheben, dass beide Initiativen für die nächste Generation des Programms Erasmus+ für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen werden, sie jedoch im bestehenden Programm nicht enthalten sind. Allerdings werden sie über das Arbeitsprogramm 2019 finanziert – die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen wird ohne die Aufstockung durch den EBH bereits mit 30 Mio. EUR gefördert. Die im Rahmen des Arbeitsprogramms getroffene Entscheidung, sie zu finanzieren, ist eindeutig eine nachrangige politische Entscheidung, durch die der Basisrechtsakt ergänzt wird.

 

Wie Sie wissen, dürfen derartige ergänzende politische Beschlüsse nur mittels delegierter Rechtsakte mit Kontrollbefugnissen beider Rechtsetzungsinstanzen und nicht im Wege von Durchführungsrechtsakten erlassen werden, da sie sich nicht ausschließlich auf die Durchführung beziehen. Der Ausschuss für Kultur und Bildung beabsichtigt, den Zustand in der nächsten Generation der Programme zu beheben, indem sichergestellt wird, dass die politischen Prioritäten, wie in den Verträgen vorgesehen, von den Rechtsetzungsinstanzen festgelegt werden.

Der Ausschuss hofft, dass die vorstehenden Erwägungen eindeutig sind, und steht Ihnen für Fragen oder eine erforderliche Weiterbehandlung jederzeit zur Verfügung.

 

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

 

Kopie:  Berichterstatter für den Haushaltsplan 2019 (noch zu bestätigen)

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Jonathan Bullock, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Valerie Hayer, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, John Howarth, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Henrik Overgaard Nielsen, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Herbert Dorfmann, Jake Pugh

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

31

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

PPE

Lefteris Christoforou, Herbert Dorfmann, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

RENEW

Clotilde Armand, Olivier Chastel, Valerie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, John Howarth, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Nils Ušakovs

VERTS/ALE

Rasmus Andresen, Damian Boeselager, David Cormand, Alexandra Geese

 

7

-

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs, Hélène Laporte

NI

Jonathan Bullock, Henrik Overgaard Nielsen, Jake Pugh

 

1

0

NI

Mislav Kolakušić

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 23. September 2019
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