BERICHT über den Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen

13.12.2019 - (13952/2019 – C9-0166/2019 – 2018/0006(CNS)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Inese Vaidere
(Erneute Konsultation – Artikel 84 der Geschäftsordnung)
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2018/0006(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0055/2019
Eingereichte Texte :
A9-0055/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen

(13952/2019 – C9-0166/2019 – 2018/0006(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – erneute Konsultation)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (13952/2019),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2018)0021),

 unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. September 2018[1],

 gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C9-0166/2019),

 gestützt auf die Artikel 82 und 84 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0055/2019),

1. billigt den Entwurf des Rates;

2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 


 

BEGRÜNDUNG

Auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 8. November 2019 wurde Einvernehmen über die allgemeine Ausrichtung des Rates zur weiteren Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen (KMU) erzielt.

 

Ferner beschloss der Rat, das Europäische Parlament erneut zu seiner allgemeinen Ausrichtung zu konsultieren, da sich deren Wortlaut wesentlich von dem des ursprünglichen Kommissionsvorschlags vom 18. Januar 2018 unterscheidet.

 

Ebenso wie der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zielt die allgemeine Ausrichtung des Rates darauf ab, mithilfe neuer Vorschriften den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für KMU zu verringern und zur Schaffung eines steuerlichen Umfelds beizutragen, das es KMU ermöglicht, zu wachsen und effizienter Handel über Ländergrenzen hinweg zu treiben.

 

Zu diesem Zweck schlug die Kommission mehrere Maßnahmen vor, die in der allgemeinen Ausrichtung des Rates weitgehend beibehalten wurden:

 

Erhalten bleiben soll – im Einklang mit dem Binnenmarkt und im Geiste des Binnenmarkts – zum einen die vorgesehene Ausweitung der Mehrwertsteuerbefreiung für KMU auf nicht in der EU ansässige KMU

 

und zum zweiten die Verlängerung des Übergangszeitraums für KMU, die keine Steuerbefreiung mehr in Anspruch nehmen, sondern in das reguläre Mehrwertsteuersystem wechseln.

 

Die in der allgemeinen Ausrichtung des Rates ausgearbeitete Bestimmung über eine einzige Anlaufstelle für KMU und die weiteren detaillierten Bestimmungen über die Verwaltungszusammenarbeit beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten stehen im Einklang mit dem, was das Europäische Parlament in seinem vorangegangenen Bericht über diesen Vorschlag gefordert hatte.

 

Angesichts all dessen wird der Rat nun aufgefordert, diese Rechtsvorschriften rasch förmlich anzunehmen, damit sie zum Nutzen der KMU in der EU baldmöglichst in Kraft treten und umgesetzt werden können.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Gemeinsames Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

13952/2019 – C9-0166/2019 – COM(2018)0021 – C8-0022/2018 – 2018/0006(CNS)

Datum der Anhörung des EP

5.2.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

25.11.2019

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Inese Vaidere

18.11.2019

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

12.12.2019

Prüfung im Ausschuss

12.12.2019

 

 

 

Datum der Annahme

12.12.2019

 

 

 

Datum der Einreichung

13.12.2019

 

 

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2020
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