BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018

2.3.2020 - (2019/2101(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Antoni Legutko

Verfahren : 2019/2101(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0032/2020
Eingereichte Texte :
A9-0032/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018,

 unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung[2] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2020 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilenden Entlastung (05763/2019 – C9-0067/2019),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 209,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf Artikel 71,

 gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 558/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2[5], insbesondere auf Artikel 12,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0032/2020),

1. erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2018;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018,

 unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens[7],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung[8] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2020 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilenden Entlastung (05763/2019 – C9-0067/2019),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 209,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[10], insbesondere auf Artikel 71,

 gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 558/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2[11], insbesondere auf Artikel 12,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0032/2020),

1. billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018 sind

(2019/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0032/2020),

A. in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen seit dem 16. November 2009 eigenständig tätig ist;

B. in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean Sky 2 (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen“) auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 558/2014 des Rates[13] gegründet wurde und im Rahmen von Horizont 2020 mit Wirkung vom 27. Juni 2014 an die Stelle des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky trat;

C. in der Erwägung, dass die Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens darin bestehen, die Umweltleistung von Luftfahrttechnologien erheblich zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde;

D. in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens die Union, vertreten durch die Kommission, die Leiter der integrierten Technologiedemonstrationssysteme (ITD), der innovativen Luftfahrzeug-Demonstrationsplattformen (IADP) und der Querschnittstätigkeiten sowie die assoziierten Mitglieder der ITD sind;

E. in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zur zweiten Phase der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens maximal 1 755 000 000 EUR beträgt und aus dem Haushalt von Horizont 2020 bestritten wird;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1. weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2018, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag zu Ende gegangene Haushaltsjahr in der Jahresrechnung 2018 des Gemeinsamen Unternehmens für das am 31. Dezember 2018 endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt werden;

2. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über das Gemeinsame Unternehmen Clean Sky 2 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, dass die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

3. stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des Gemeinsamen Unternehmens für 2018 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 371 100 000 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 343 786 573 EUR umfasste; stellt fest, dass 98,7 % der Mittel für Verpflichtungen und 98,6 % der Mittel für Zahlungen aus Zuschüssen der Kommission und Übertragungen aus den Vorjahren stammen;

4. stellt fest, dass die Verwendungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen bei 99,2 % (gegenüber 99,6 % im Jahr 2017) und bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,3 % (gegenüber 98,5 % im Jahr 2017) lag; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den für Verwaltungsausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen auf 79,23 % gesunken ist (gegenüber 93,13 % im Jahr 2017);

5. stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Gemeinsame Unternehmen mehrere Instrumente zur Überwachung der Durchführung des Programms im Hinblick auf Produktivität, Ergebnisse, Planung und Risiken der Operationen eingeführt hat;

Mehrjähriger Haushaltsvollzug im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms

6. stellt fest, dass sich der Beitrag der Union auf 800 000 000 EUR aus dem Siebten Rahmenprogramm beläuft und dass die Mitglieder des Industrie- und des Forschungsverbands einen Beitrag in Höhe von 608 300 000 EUR leisten, der sich auf 594 100 000 EUR aus Sachleistungen zu den vom Gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (im Folgenden „FCH 2“) finanzierten Projekten des Siebten Rahmenprogramms und 14 900 000 EUR aus Barmitteln für Verwaltungskosten beläuft;

7. stellt fest, dass das Siebte Rahmenprogramm 2017 mit einer Ausführungsquote von etwa 100 % offiziell abgeschlossen wurde; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen im Jahr 2018 noch Einziehungen in Höhe von 850 000 EUR vornahm, die auf ausstehende Vorfinanzierungsbeträge und auf die Ergebnisse der Ex-post-Prüfung zurückgehen;

Mehrjähriger Haushaltsvollzug im Rahmen von Horizont 2020

8. stellt fest, dass der Gesamtbetrag von 2 064 000 000 EUR für die Tätigkeiten, die bis Ende 2018 im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden sollen, 816 700 000 EUR an Barbeiträgen der Union und 14 100 000 EUR an Barbeiträgen der privaten Mitglieder umfasst; stellt fest, dass der Verwaltungsrat bis Ende 2018 Sachbeiträge in Höhe von 273 900 000 EUR validiert hatte und weitere 157 600 000 EUR gemeldet, aber noch nicht validiert worden waren, sowie Sachbeiträge der Mitglieder aus der Industrie für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten in Höhe von 801 700 000 EUR für ergänzende Tätigkeiten;

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

9. stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen im Jahr 2018 zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen einleitete und daraufhin insgesamt 417 förderfähige Vorschläge (von insgesamt 420 Vorschlägen) erhielt, von denen 131 für eine Förderung ausgewählt wurden;

10. stellt fest, dass die vier Aufrufe für Hauptpartner im Jahr 2017 erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Tätigkeit im Jahr 2018 die Aufnahme aller ausgewählten Hauptpartner in die neue Finanzhilfevereinbarung für Mitglieder betraf, wobei einige wenige Hauptpartner im Jahr 2018 aktive Mitglieder wurden; stellt fest, dass die Ergebnisse aller vier Aufrufe und der Beitritt der Einrichtungen, die sich durchsetzen konnten, als Mitglieder dazu geführt hat, dass es nunmehr 183 Hauptpartner gibt, von denen 49 verbundene Einrichtungen oder verbundene Dritte sind;

11. stellt fest, dass bis Ende 2018 neun Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet wurden, von denen acht bewertet und vollständig umgesetzt wurden oder sich in der Endphase befinden; stellt fest, dass sich mehr als 560 Partner aus 27 verschiedenen Ländern an diesen acht Aufforderungen beteiligen; stellt fest, dass die siebte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Oktober 2018 mit 198 Teilnehmern durchgeführt wurde; stellt außerdem fest, dass die achte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im November 2018 mit 182 Teilnehmern begann; stellt darüber hinaus fest, dass die neunte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im November 2018 eingeleitet wurde und im März 2019 eine Bewertung stattfand;

Leistung

12. stellt fest, dass über eine Reihe von zentralen Leistungsindikatoren bislang keine Informationen vorliegen, was in der Art der jeweiligen Projekte begründet ist; begrüßt, dass die meisten der spezifischen zentralen Leistungsindikatoren erreicht wurden bzw. auf gutem Weg sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Sachverständigen weitere Überwachungsmaßnahmen und entsprechende Analysen fordern, in deren Rahmen eindeutig zwischen den geplanten und den zum Jahresende tatsächlich erreichten zentralen Leistungsindikatoren unterschieden wird;

13. stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben und operative Ausgaben) nach wie vor unter 5 % liegt, was darauf hindeutet, dass das Gemeinsame Unternehmen eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur aufweist;

14. stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen in den Jahren 2017 und 2018 eine hohe Fluktuation bei den Bediensteten auf Zeit und den Vertragsbediensteten verzeichnete; stellt fest, dass die Fluktuation bei den Bediensteten auf Zeit um fast 17 % stieg; stellt darüber hinaus fest, dass sich die Inanspruchnahme von Zeitarbeitskräften im Jahr 2018 fast verdoppelte;

15. stellt fest, dass aus den im Jährlichen Tätigkeitsbericht des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Jahr 2018 enthaltenen zentralen Leistungsindikatoren zum Geschlechterverhältnis in den Jahren 2017 und 2018 hervorgeht, dass der Frauenanteil zwar verhältnismäßig konstant, jedoch recht gering ausfällt; stellt fest, dass 22 % der am Programm beteiligten Personen, 13 % der Programmkoordinatoren und 18–25 % der Berater und Sachverständigen, die Evaluierungen und Analysen durchführen und im wissenschaftlichen Ausschuss tätig sind, Frauen sind; empfiehlt, dass kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden, um den Frauenanteil des Programms zu steigern;

16. begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen die besten Talente und Ressourcen in Europa an sich bindet; stellt fest, dass es auf die Schlüsselkompetenzen und -kenntnisse der führenden europäischen Forschungs- und Hochschuleinrichtungen im Bereich der Luftfahrt zurückgreift;

Schlüsselkontrollen und Überwachungssysteme

17. stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Ex-ante-Kontrollverfahren auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge, Ex-post-Prüfungen bei Begünstigten von Zwischenzahlungen und abschließenden Zahlungen von Finanzhilfen des Siebten Rahmenprogramms sowie zu Kostenaufstellungen zu Projekten des Programms Horizont 2020 eingerichtet hat, wobei der Gemeinsame Auditdienst der Kommission für die Ex-Post-Prüfungen verantwortlich ist;

18. stellt fest, dass die vom Gemeinsamen Unternehmen gemeldete Restfehlerquote bei Ex-post-Prüfungen bei Projekten des Siebten Rahmenprogramms 1,21 % und bei Projekten im Rahmen von Horizont 2020 1,11 % betrug und somit in beiden Fällen unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag;

Betrugsbekämpfungsstrategie

19.  stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen der Betrugsverhütung und -aufdeckung besondere Aufmerksamkeit widmet; stellt fest, dass infolgedessen die GD RTD die Betrugsbekämpfungsstrategie für 2020 gemeinsam mit den Interessenträgern umsetzt, um etwaige Fälle von Doppelfinanzierung aufzudecken und zu verhindern; weist jedoch besorgt darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2018 drei mutmaßliche Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Mitteln des gemeinsamen Unternehmens aufgedeckt wurden, die dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemeldet wurden;

Interne Prüfung

20. stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2018 eine Prüfung der Koordinierung mit dem Gemeinsamen Unterstützungszentrum (CSC) durchführte, um zu bewerten, ob die Verfahren des Gemeinsamen Unternehmens mit Blick auf Steuerung, Risikomanagement und interne Prozesse angemessen gestaltet sind; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass dem IAS zufolge die aktive Rolle, die das Gemeinsame Unternehmen beim Austausch von Informationen mit dem CSC einnimmt, als eine Stärke zu werten ist; weist darüber hinaus darauf hin, dass die Direktoren den Prüfern zufolge auf gemeinsame Konzepte setzen, in denen ihre Anforderungen in wichtigen Bereichen wie Vertraulichkeit formuliert sind; stellt darüber hinaus fest, dass der IAS mehrere Empfehlungen erhalten hat, wonach die IT-Systeme der Kommission weiter angepasst werden sollten, um die verbleibenden Hindernisse für die Datenübermittlung zu beseitigen; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entwicklung von Kriterien und Verfahren für den Umgang mit vertraulichen Daten der Begünstigten des Gemeinsamen Unternehmens zum Abschluss zu bringen;

Sonstige Bemerkungen

21. nimmt die Ausweitung der bilateralen Kontakte des Gemeinsamen Unternehmens mit einer Reihe von Mitgliedstaaten und Regionen, die auf der vom Gemeinsamen Unternehmen erstellten Kartierung der Prioritäten der Forschungs- und Innovationsstrategien für die intelligente Spezialisierung (RIS3) beruhen, zur Kenntnis, und stellt fest, dass mehr als 60 Regionen dem Gemeinsamen Unternehmen mitgeteilt haben, dass die Luftfahrt oder andere damit zusammenhängende Bereiche zu ihren Forschungs- und Innovationsprioritäten gehören; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass 2018 eine weitere Vereinbarung mit einer Region in Deutschland unterzeichnet wurde, wodurch sich die Zahl der bis zum 31. Dezember 2018 bestehenden Vereinbarungen auf 17 erhöhte; stellt fest, dass in der Folge im Juni 2019 eine weitere Vereinbarung mit der französischen Region Nouvelle Aquitaine unterzeichnet wurde;

22. weist darauf hin, dass wirksame Kommunikation ein wesentliches Element erfolgreicher von der EU finanzierter Projekte ist; hält es für geboten, die Errungenschaften des Gemeinsamen Unternehmens in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und vermehrt Informationen über dessen Mehrwert zu verbreiten; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, eine proaktive Kommunikationspolitik zu verfolgen und dabei seine Forschungsergebnisse z. B. über soziale oder andere Medien der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit die Öffentlichkeit stärker für die Wirkung einer Unterstützung durch die Union – insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung auf dem Markt – sensibilisiert wird;

23. fordert den Rechnungshof auf, die Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Methode für die Berechnung und Bewertung von Sachbeiträgen zu prüfen und bei dieser Prüfung die Gestaltung und die Solidität der Leitlinien für die Umsetzung des Verfahrens für Sachbeiträge zu beurteilen, um bei der Planung, der Meldung und der Bestätigung von Sachbeiträgen Unterstützung zu leisten;

Verkehr und Fremdenverkehr

24. hebt hervor, dass die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens angepasst werden sollten, um der Notwendigkeit einer fortschreitenden Dekarbonisierung Rechnung zu tragen, und fordert, dass für etwaige Anpassungen automatisch die notwendigen Ressourcen finanzieller und personeller Art bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass das Gemeinsame Unternehmen über ausreichende Kapazitäten verfügt;

25. stellt fest, dass es sich bei dem Unternehmen um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Union und der Luftfahrtindustrie handelt, deren Ziel die Entwicklung bahnbrechender Technologien ist, mit denen die Umweltverträglichkeit von Flugzeugen und des Luftverkehrs erheblich gesteigert werden soll; stellt fest, dass es 2007 im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung („Siebtes Forschungsrahmenprogramm“) als „Gemeinsames Unternehmen Clean Sky“ gegründet wurde und seit 2014 als Bestandteil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation („Horizont 2020“) als „Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2“ weitergeführt wird;

26. stellt fest, dass die Programme des Unternehmens im Rahmen von Horizont 2020 (für den Zeitraum 2014–2020) teils durch Zuschüsse der Union in Höhe von bis zu 1 755 Mio. EUR, teils durch Sachleistungen der privaten Mitglieder im Umfang von mindestens 2 193,75 Mio. EUR finanziert werden; stellt fest, dass die Union und die privaten Mitglieder die Verwaltungskosten, die für den genannten Zeitraum 78 Mio. EUR nicht übersteigen dürfen, zu gleichen Teilen tragen;

27. begrüßt, dass das Unternehmen einen großen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Luftfahrt leistet; hebt die sehr guten Ergebnisse und die wesentliche Funktion des Unternehmens bei deutlichen Beschleunigungen im Bereich der grünen Technologien in Europa hervor, mit denen die von Luftfahrzeugen erzeugten CO2- und Gasemissionen sowie der von ihnen verursachte Geräuschpegel reduziert werden sollen; weist auf die strategische Bedeutung hin, die dem Unternehmen im Rahmen des künftigen Programms „Horizont Europa“ zukommen sollte, wenn es darum geht, zu dem neuen Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sowie zu den geplanten CO2-Reduktionen durch technologischen Fortschritt beizutragen;

28. hebt hervor, dass durch den weltweiten Einsatz der Technologien, die im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens entwickelt und durch diese gefördert wurden, eine Verringerung der CO2-Emission erzielt werden könnte, die dem kompletten CO2-Ausstoß der Niederlande entspricht;

29. hebt hervor, dass durch Clean-Sky-I-Technologien der CO2-Ausstoß pro Passagier bei Langstreckenflügen um 19 % und auf der Mittelstrecke um 40 % gesenkt wurde; fordert, dass das Gemeinsame Unternehmen alle notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen erhält, damit dieses erfolgreiche Konzept fortgesetzt werden kann;

30. stellt fest, dass bis zu 40 % der Mittel des Unternehmens seinen 16 leitenden Gesellschaften und ihren Tochtergesellschaften zugewiesen werden, d. h. Industrieunternehmen, die sich verpflichtet haben, das vollständige „Clean Sky 2“-Programm während seiner gesamten Laufzeit zu erfüllen; stellt fest, dass 30 % der Mittel des Unternehmens im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen an seine Hauptpartner (die für langfristige Verpflichtungen im Rahmen des Programms ausgewählt werden) vergeben werden; stellt ferner fest, dass die verbleibenden 30 % der Mittel im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen an andere Partner (die im Rahmen eines genau definierten, befristeten Auftrags an bestimmten Themen und Projekten mitwirken) vergeben werden;

31. stellt fest, dass die privaten Mitglieder des Unternehmens zum Stichtag für die vorläufigen Rechnungen 2018 (Ende Februar 2019) Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten (IKOP) im Gesamtumfang von 399 Mio. EUR gemeldet haben und dass das Unternehmen einen bescheinigten Beitrag in Höhe von 279,9 Mio. EUR validiert hat; stellt ebenso fest, dass die privaten Mitglieder Sachbeiträge für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten (IKAA) im Gesamtumfang von 827,9 Mio. EUR gemeldet haben, wovon 620 Mio. EUR vom Unternehmen validiert wurden;

32. stellt fest, dass das Unternehmen derzeit 16 leitende Gesellschaften und 193 Hauptpartner (darunter 50 KMU) umfasst und dass (für die Zuweisung der verbleibenden Mittel an andere Partner) neun Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen lanciert wurden; stellt fest, dass acht dieser Aufforderungen ausgewertet wurden und zur Auswahl von 560 Partnern (davon 31 % KMU, auf die 25 % der Mittel entfallen) aus 27 Ländern geführt haben;

33. stellt fest, dass das Unternehmen plant, seine Finanzregelung zu überarbeiten, um sie an die neue Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union gemäß Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[14] anzupassen;

34. stellt fest, dass der Interne Auditdienst eine sehr wichtige Empfehlung an das Unternehmen gerichtet hat, in der die Ausarbeitung eines konsolidierten Risikoregisters gefordert wird, mit dem die Risiken für das Programm und das Unternehmen als eigenständige Einheit erfasst werden sollen; stellt fest, dass der interne Revisor der Unternehmensleitung erklärt hat, dass angesichts ihrer wiederholten Einmischung in Leitungsaufgaben sowie der Verfahren für das Qualitätsmanagement ein Mangel an Objektivität vorliege; fordert das Unternehmen eindringlich auf, dieses Problem unverzüglich zu lösen und die Empfehlung des internen Revisors uneingeschränkt umzusetzen;

35. stellt mit Besorgnis fest, dass der interne Revisor mehrere Risikobereiche ermittelt hat, die Maßnahmen seitens der Unternehmensleitung erfordern; erwartet, dass die Unternehmensleitung alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die entsprechenden Risiken zu mindern;

36. stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2018 drei mutmaßliche Betrugsfälle in Verbindung mit Begünstigten, die Mittel von dem Unternehmen erhalten, aufgedeckt und dem OLAF gemeldet wurden; fordert das Unternehmen auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit in Zukunft keine Betrugsfälle mehr auftreten.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (22.1.2020)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2101(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Grapini

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, wonach die der Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 (im Folgenden „Unternehmen“) für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2. hebt hervor, dass die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens im Rahmen der fortschreitenden Dekarbonisierung angepasst werden sollten, und fordert, dass für etwaige Anpassungen automatisch die notwendigen Ressourcen finanzieller und personeller Art bereitgestellt werden;

3. stellt fest, dass es sich bei dem Unternehmen um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Union und der Luftfahrtindustrie handelt, deren Ziel die Entwicklung bahnbrechender Technologien ist, mit denen die Umweltverträglichkeit von Flugzeugen und des Luftverkehrs erheblich gesteigert werden soll; stellt fest, dass es 2007 im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung („Siebtes Forschungsrahmenprogramm“) als „Gemeinsames Unternehmen Clean Sky“ gegründet wurde und seit 2014 als Bestandteil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation („Horizont 2020“) als „Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2“ weitergeführt wird;

4. stellt fest, dass die Programme des Unternehmens im Rahmen von Horizont 2020 (für den Zeitraum 2014–2020) teils durch Zuschüsse der Union in Höhe von bis zu 1 755 Mio. EUR, teils durch Sachleistungen der privaten Mitglieder im Umfang von mindestens 2 193,75 Mio. EUR finanziert werden; stellt fest, dass sich die Union und die privaten Mitglieder die Verwaltungskosten, die für den genannten Zeitraum 78 Mio. EUR nicht übersteigen dürfen, gleichberechtigt teilen;

5. begrüßt, dass das Unternehmen einen großen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Luftfahrt leistet; hebt die sehr guten Ergebnisse und die wesentliche Rolle des Unternehmens bei der Sicherstellung von Nettobeschleunigungen bei grünen Technologien zur Reduzierung der von Luftfahrzeugen erzeugten CO2- und Gasemissionen sowie Geräuschpegel hervor; weist auf die strategische Bedeutung hin, die diesem Unternehmen im Rahmen des künftigen Programms „Horizont Europa“ zukommen sollte, wenn es darum geht, zu dem neuen Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sowie zu den geplanten CO2-Reduktionen durch technologischen Fortschritt beizutragen;

6. hebt hervor, dass durch den weltweiten Einsatz der Technologien, die durch das Gemeinsame Unternehmen entstanden sind und von ihnen vorangetrieben wurden, der vollständige CO2-Ausstoß der Niederlande eingespart werden könnte;

7. hebt hervor, dass durch Clean-Sky-I-Technologien der CO2-Ausstoß pro Passagier bei Langstreckenflugzeugen um 19 % und auf der Mittelstrecke um 40 % gesunken ist; fordert, dass das Gemeinsame Unternehmen alle notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen erhält, damit der erfolgreiche Ansatz fortgesetzt werden kann;

8. stellt fest, dass bis zu 40 % der Mittel des Unternehmens seinen 16 leitenden Gesellschaften und ihren Tochtergesellschaften zugewiesen werden, d. h. Industrieunternehmen, die sich verpflichtet haben, das vollständige „Clean Sky 2“-Programm während seiner gesamten Laufzeit zu erfüllen; stellt fest, dass 30 % der Mittel des Unternehmens im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen an seine Hauptpartner (die für langfristige Verpflichtungen im Rahmen des Programms ausgewählt werden) vergeben werden; stellt ferner fest, dass die verbleibenden 30 % der Mittel im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen an andere Partner (die im Rahmen eines genau definierten, befristeten Auftrags an bestimmten Themen und Projekten mitwirken) vergeben werden;

9. stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des Unternehmens für 2018 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 367,6 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 340,3 Mio. EUR umfasste; stellt fest, dass 98,7 % der Mittel für Verpflichtungen und 98,6 % der Mittel für Zahlungen aus Zuschüssen der Kommission und Übertragungen aus den Vorjahren stammen;

10. stellt fest, dass das Unternehmen bei den Mitteln für Verpflichtungen eine Vollzugsquote von 99,97 % und bei den Mitteln für Zahlungen eine Vollzugsquote von 98,21 % erreichte; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den für Verwaltungsausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen auf 79,23 % gesunken ist (gegenüber 93,13 % im Jahr 2017);

11. stellt fest, dass die privaten Mitglieder des Unternehmens zum Stichtag für die vorläufigen Rechnungen 2018 (Ende Februar 2019) Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten (IKOP) im Gesamtumfang von 399 Mio. EUR gemeldet haben und dass das Unternehmen einen bescheinigten Beitrag in Höhe von 279,9 Mio. EUR validiert hat; stellt ebenso fest, dass die privaten Mitglieder Sachbeiträge für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten (IKAA) im Gesamtumfang von 827,9 Mio. EUR gemeldet haben, wovon das Unternehmen 620 Mio. EUR validiert hat;

12. stellt fest, dass das Unternehmen derzeit 16 leitende Gesellschaften und 193 Hauptpartner (darunter 50 KMU) umfasst und dass neun Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen lanciert wurden (für die Zuweisung der verbleibenden Mittel an andere Partner); stellt fest, dass acht dieser Aufforderungen ausgewertet worden sind und zur Auswahl von 560 Partnern (davon 31 % KMU, auf die 25 % der Mittel entfallen) aus 27 Ländern geführt haben;

13. stellt fest, dass das Unternehmen plant, seine Finanzregelung zu überarbeiten, um sie an die neue Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union gemäß Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[15] anzupassen;

14. stellt fest, dass die Ex-post-Prüfungen der Projekte des Unternehmens, die von 2011 bis 2018 im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms durchgeführt wurden, eine Gesamtrestfehlerquote (nach Korrekturmaßnahmen) von 1,21 % anzeigen, die deutlich unter dem Ziel von 2 % liegt; stellt fest, dass die Ex-post-Prüfungen der Projekte des Unternehmens, die im Rahmen des Programms Horizont 2020 durchgeführt wurden, bei der von 2016 bis 2018 untersuchten Auswahl eine Gesamtrestfehlerquote von 1,11 % anzeigen;

15. stellt fest, dass der Interne Auditdienst eine sehr wichtige Empfehlung an das Unternehmen gerichtet hat, die die Ausarbeitung eines konsolidierten Risikoregisters vorsieht, in dem die Risiken für das Programm und das Unternehmen als eigenständige Einheit erfasst werden; stellt fest, dass der interne Revisor wegen wiederholter Beteiligung an Leitungsaufgaben und Verfahren des Qualitätsmanagements gegenüber der Unternehmensleitung einen Mangel an Objektivität erklärt hat; fordert das Unternehmen eindringlich auf, dieses Problem unverzüglich zu lösen und die Empfehlung des internen Revisors uneingeschränkt umzusetzen;

16. stellt mit Besorgnis fest, dass der interne Revisor mehrere Risikobereiche ermittelt hat, die Maßnahmen seitens der Unternehmensleitung erfordern; erwartet, dass die Unternehmensleitung alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die entsprechenden Risiken zu mindern;

17. stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2018 drei mutmaßliche Betrugsfälle in Verbindung mit Begünstigten, die Mittel von dem Unternehmen erhalten, aufgedeckt und dem OLAF gemeldet wurden; fordert das Unternehmen auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit in Zukunft keine Betrugsfälle mehr auftreten;

18. schlägt vor, dem Exekutivdirektor des Unternehmens Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Unternehmens für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Scott Ainslie, Izaskun Bilbao Barandica, David Bull, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Johan Danielsson, Andor Deli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, June Alison Mummery, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Dominique Riquet, Vera Tax, Barbara Thaler, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clotilde Armand, Leila Chaibi, Angel Dzhambazki, Markus Ferber, Maria Grapini, Pierre Karleskind, Andrey Novakov, Catherine Rowett, Henna Virkkunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Tiziana Beghin, Elena Lizzi, Juozas Olekas, Tsvetelina Penkova

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

ECR

Angel Dzhambazki, Peter Lundgren, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

GUE/NGL

Leila Chaibi, Kateřina Konečná, Elena Kountoura

ID

Philippe Olivier

NI

Tiziana Beghin

PPE

Andor Deli, Gheorghe Falcă, Markus Ferber, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Andrey Novakov, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

RENEW

Clotilde Armand, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Juozas Olekas, Tsvetelina Penkova, Vera Tax, Petar Vitanov

VERTS/ALE

Scott Ainslie, Ciarán Cuffe, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz, Catherine Rowett

 

5

-

ID

Marco Campomenosi, Elena Lizzi, Lucia Vuolo

NI

David Bull, June Alison Mummery

 

1

0

ID

Julie Lechanteux

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

 

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Ryszard Czarnecki, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Katalin Cseh, Maria Grapini, David Lega, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

József Szájer

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

ECR

Ryszard Czarnecki

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan

ID

Jean-François Jalkh

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, Monika Hohlmeier, David Lega, József Szájer, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

RENEW

Katalin Cseh, Cristian Ghinea, Ramona Strugariu

S&D

Caterina Chinnici, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Lara Wolters

VERTS/ALE

Daniel Freund, Mikuláš Peksa, Michèle Rivasi

 

2

-

ID

Matteo Adinolfi, Joachim Kuhs

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 15. April 2020
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