BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Fortsetzung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

29.6.2020 - (COM(2020)0422 – C9-0162/2020 – 2020/2094(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2020/2094(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0125/2020
Eingereichte Texte :
A9-0125/2020
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Fortsetzung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

(COM(2020)0422 – C9-0162/2020 – 2020/2094(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0422 – C9‑0162/2020),

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1], insbesondere auf Artikel 13,

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 14,

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 27. November 2019 endgültig erlassen wurde[3],

 unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 (COM(2020)0421), der von der Kommission am 3. Juni 2020 vorgelegt wurde,

 unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020, der vom Rat am 24. Juni 2020 festgelegt und dem Europäischen Parlament am folgenden Tag zugeleitet wurde (09060/2020 – C9-0189/2020),

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0125/2020),

A. in der Erwägung, dass mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet wurde;

B. in der Erwägung, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Finanzierung im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Jahr 2020 vorgeschlagen hat, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um die dringend benötigte humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu leisten, indem die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der EU für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze der Rubrik 4 des MFR hinaus aufgestockt werden;

1. stimmt der Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben zu, damit über die Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 481 572 239 EUR bereitgestellt werden können;

2. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 


 

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Fortsetzung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4], insbesondere auf Nummer 14,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[5] wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet.

(2)  Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates hat die Kommission den absoluten Betrag dieses Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2020 berechnet[6].

(3)  Nach Prüfung aller sonstigen finanziellen Möglichkeiten, innerhalb der Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2020 der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) auf unvorhersehbare Umstände zu reagieren, und in Anbetracht der Tatsache, dass 2020 sonst kein besonderes Instrument mehr zur Verfügung steht, damit auf solche Umstände reagiert werden kann, ist es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um dem dringenden Bedarf an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei Rechnung zu tragen, indem die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze der Rubrik 4 des MFR hinaus aufgestockt werden.

(4)  Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 erfüllt.

(5)  Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 verknüpft. Um die Kohärenz mit diesem Berichtigungshaushaltplan zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem Tag seines Erlasses gelten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 481 572 239 EUR bereitgestellt werden können.

Artikel 2

Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 481 572 239 EUR wird gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der folgenden Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2020 aufgerechnet:

(a) Rubrik 5 (Verwaltung): 16 248 368 EUR;

(b) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen): 465 323 871 EUR.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem … [Datum seiner Annahme**].

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

 

 

 

 

[** Das Datum ist vom Europäischen Parlament vor der Veröffentlichung im Amtsblatt einzufügen.]

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.6.2020

 

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2020
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