BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zu Belarus

28.9.2020 - (2020/2081(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Petras Auštrevičius


Verfahren : 2020/2081(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0167/2020
Eingereichte Texte :
A9-0167/2020
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zu Belarus

(2020/2081(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf Artikel 2, 3 und 8 sowie Titel V, insbesondere Artikel 21, 22, 36 und 37, des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie den Fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2016 zu Belarus,

 unter Hinweis auf die Gründung der Östlichen Partnerschaft in Prag am 7. Mai 2009 als gemeinsames Unterfangen zwischen der EU und ihren sechs osteuropäischen Partnern Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine,

 unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft 2009 in Prag, 2011 in Warschau, 2013 in Vilnius, 2015 in Riga und 2017 in Brüssel abgegebenen gemeinsamen Erklärungen sowie die Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs der Östlichen Partnerschaft von 2020,

 unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das am 1. Juli 20201 in Kraft trat,

 unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa2, das am 1. Juli 2020 in Kraft trat,

 unter Hinweis auf die sechste Runde des bilateralen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus vom 18. Juni 2019 in Brüssel,

 unter Hinweis auf die am 10. August 2020 abgegebene Gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters und Vizepräsidenten Josep Borrell und des Kommissionsmitglieds für Nachbarschaft und Erweiterung Olivér Várhelyi sowie die am 11. August 2020 abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu der Präsidentschaftswahl in Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des EAD zu den jüngsten Entwicklungen in Belarus vom 19. Juni 2020 und die Erklärungen des Hohen Vertreters und Vizepräsidenten Josep Borrell im Zusammenhang mit der Wahl in Belarus vom 14. Juli 2020, vom 7. August 2020 und vom 17. August 2020,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des EAD zur Anwendung der Todesstrafe in Belarus, insbesondere vom 30. Juli 2019, vom 28. Oktober 2019, vom 20. Dezember 2019, vom 11. Januar 2020 und vom 7. März 2020,

 unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im Juni 2020,

 unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage in Belarus vom 10. Juli 2020,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Vereinten Nationen zur Lage in Belarus, insbesondere die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 12. August 2020, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage vom 13. August 2020 und des Sprechers der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 21. August 2020,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 13. August 2020 mit der Aufforderung, die Gewalt in Belarus zu beenden,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Fraktionen PPE, S&D, Renew Europe, Verts/ALE und ECR des Europäischen Parlaments vom 17. August 2020 zu Belarus,

 unter Hinweis auf die wichtigsten Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 14. August 2020 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. August 2020 zur Lage in Belarus nach der Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020,

 unter Hinweis auf den offenen Brief zu diplomatischen Beobachtungstätigkeiten während der Präsidentschaftswahl 2020 in Belarus (Minsk, 13. August 2020),

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

 unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik,

 unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Belarus, insbesondere die vom 24. November 2016 zur Lage in Belarus[1], vom 6. April 2017 zur Lage in Belarus[2], vom 19. April 2018 zu Belarus[3] und vom 4. Oktober 2018 zu der Einschränkung der Medienfreiheit in Belarus‚ insbesondere dem Fall der Charta 97[4],

 gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0167/2020),

A. in der Erwägung, dass die Handlungen des Regimes von Lukaschenka kriminell sind und nicht den europäischen Werten, den Grundsätzen der Demokratie und dem Willen der belarussischen Bevölkerung entsprechen; in der Erwägung, dass die EU-Politik des kritischen Dialogs mit Belarus ungeachtet der anhaltenden grundlegenden Einschränkungen der Grundfreiheiten und Menschenrechte in Belarus einige Ergebnisse in Form von unterzeichneten Abkommen und einer verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen wie Umwelt und Konnektivität, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Grenzschutz erbracht hat, jedoch nicht in ausreichendem Maße dazu geführt hat, dass das Regime an den Grundwerten der Östlichen Partnerschaft festhält; in der Erwägung, dass diese Ergebnisse durch die rechtswidrigen Handlungen des belarussischen Regimes gefährdet werden und dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus einer eingehenden Prüfung bedürfen, da das Regime seinen Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht und gemäß seinen Abkommen mit der EU nur unzureichend nachkommt; in der Erwägung, dass die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Belarus in den von der EU und der neuen rechtmäßigen, demokratisch gewählten Staatsführung von Belarus zu vereinbarenden Prioritäten der Partnerschaft festgelegt werden und auf gemeinsamen Werten beruhen sollten, auf die sich die EU stützt, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

B in der Erwägung, dass das Volk von Belarus Teil eines gemeinsamen europäischen Erbes und einer gemeinsamen europäischen Kultur ist und dass das Land unmittelbar an drei EU-Mitgliedstaaten grenzt; in der Erwägung, dass die Lage in Belarus unmittelbare Auswirkungen auf die EU haben könnte;

C. in der Erwägung, dass weder die Parlaments- noch die Präsidentschaftswahlen, die in Belarus von 1994 bis heute abgehalten wurden, frei und fair waren, aber die Bevölkerung von Belarus nach über zwei Jahrzehnten der Unterdrückung trotz der schwierigen undemokratischen Bedingungen eindeutig für eine Veränderung gestimmt hat; in der Erwägung, dass die jüngste Präsidentschaftswahl weder frei noch fair und sogar noch mehr als die bisherigen Wahlen durch die Missachtung der Grundrechte der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit beeinträchtigt war sowie nach einem beschränkten Wahlkampf und in einem äußerst restriktiven und repressiven Umfeld stattfand, das insgesamt keinen sinnvollen oder tatsächlichen politischen Wettbewerb ermöglichte;

D. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die internationalen Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente, freie und faire Präsidentschaftswahl nicht eingehalten haben;

E. in der Erwägung, dass der Präsidentschaftswahlkampf durch eine weitreichende bürokratische Einmischung zugunsten des Amtsinhabers, die Einschüchterung und Unterdrückung der anderen Kandidaten, ihrer Familien und Unterstützer, die Verweigerung der Registrierung von Kandidaten, die eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt hatten, mehrere Festnahmen und Versuche, unabhängige Journalisten und Blogger zum Schweigen zu bringen, und das Sperren von regimekritischen Websites im Internet beeinträchtigt war;

F. in der Erwägung, dass die meisten Kandidaten jedoch durch ein restriktives und willkürliches Registrierungsverfahren von einer Teilnahme abgehalten wurden, wozu die Festnahmen des wichtigsten Präsidentschaftskandidaten Wiktar Babaryka und von Sjarhej Zichanouski, dem Ehemann einer weiteren wichtigen Kandidatin, Swjatlana Zichanouskaja, und die verweigerte Registrierung eines wichtigen Kandidaten der Opposition, Waleryj Zapkala, durch die zentrale Wahlkommission aufgrund einer unzureichenden Anzahl von gültigen Unterschriften für eine Zulassung zur Wahl, ohne die Möglichkeit, Berufung einzulegen, um eine erneute Prüfung der Ablehnung zu erreichen, gehören; in der Erwägung, dass dies die unverhältnismäßigen und ungebührlichen Hindernisse für die Kandidatur verdeutlicht, die im Widerspruch zu den OSZE-Verpflichtungen und anderen internationalen Standards stehen; in der Erwägung, dass durch diesen Ausschluss von Kandidaten die Möglichkeit der belarussischen Bevölkerung, ihre Kandidaten auszuwählen, eingeschränkt wurden;

G. in der Erwägung, dass nach Angaben der Organisation „Menschenrechtsverfechter für freie Wahlen“ Oppositionskandidaten durch weitere Maßnahmen benachteiligt wurden, etwa Einschränkungen in Bezug auf zulässige Wahlkampfveranstaltungsorte, die Inhaftierung von Mitgliedern der Wahlkampfteams der Kandidaten und den Ausschluss nahezu aller Kandidaten der Opposition aus örtlichen Wahlkommissionen, was dazu führte, dass 1,1 % der gewählten Kandidaten Oppositionsparteien und 96,7 % regierungsnahen Parteien angehören;

H. in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus dem BDIMR der OSZE keine rechtzeitige Einladung zur Beobachtung der Präsidentschaftswahl am 9. August zukommen ließ, was dazu führte, dass bei dieser Wahl keine unabhängigen internationalen Beobachter zugegen waren;

I. in der Erwägung, dass die lokalen Wahlbeobachter aufgrund der von der Zentralen Wahlkommission vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie verhängten Einschränkungen davon abgehalten wurden, ihre Aufgaben in allen Phasen der Abstimmung, das heißt vorzeitige Stimmabgabe, Stimmabgabe am Wahltag und Stimmabgabe von zu Hause, in vollem Umfang wahrzunehmen; in der Erwägung, dass die vorzeitige Stimmabgabe vom belarussischen Regime dazu genutzt wurde, die Wahlbeteiligung um ein Mehrfaches aufzublähen, wobei bei bestimmten Kategorien von Wählern zahlreiche Fälle der erzwungenen Stimmabgabe dokumentiert wurden, zum Beispiel bei Angehörigen der Streitkräfte, Beamten, Mitarbeitern von staatseigenen Unternehmen und Bürgern, die in Sozialwohnungen leben; in der Erwägung, dass die lokalen Wahlbeobachter am Wahltag davon abgehalten wurden, die Auszählung der Stimmzettel zu überwachen, und dass die Anzahl der Wähler sowie die Wahlergebnisse, die von den örtlichen Wahlkommissionen und der Zentralen Wahlkommission bekannt gegeben wurden, deutlich von ihren Beobachtungen abwichen;

J. in der Erwägung, dass unabhängige Plattformen, die von belarussischen zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet wurden, zum Beispiel golos-belarus2020.org, unabhängige Wahltagsbefragungen durchgeführt und Protokolle von mehr als 200 örtlichen Wahlkommissionen analysiert haben, die die tatsächlichen Ergebnisse veröffentlichten, die eindeutig darauf hindeuten, dass Swjatlana Zichanouskaja eine absolute Mehrheit der Stimmen (im Bereich von 71,1 % bis 97,6 %) erhalten hat;

K. in der Erwägung, dass die Zentrale Wahlkommission Aljaksandr Lukaschenka zum Sieger der Wahl erklärt hat, der angeblich 80,10 % der Stimmen erhalten habe, während seine wichtigste Gegnerin Swjatlana Zichanouskaja 10,12 % der Stimmen erhalten habe; in der Erwägung, dass während der Wahltage ständig Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, Menschen häufig ihr Recht auf Stimmabgabe verweigert wurde und Protokolle aus den örtlichen Wahlkommissionen gefälscht wurden;

L. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl aufgrund erheblicher Zweifel an der Fairness der Wahl nicht anerkennen, die unverhältnismäßige und nicht hinnehmbare Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten verurteilen und das Recht der Bevölkerung von Belarus unterstützen, selbst über ihre Zukunft zu bestimmen;

M. in der Erwägung, dass die nach Ansicht der Bevölkerung von Belarus gewählte Präsidentin Swjatlana Zichanouskaja eingeschüchtert und gezwungen wurde, Belarus zwei Tage nach der Präsidentschaftswahl zu verlassen; in der Erwägung, dass andere gesellschaftlich und politisch engagierte Bürger und Wortführer von Arbeitern aufgrund der Bedrohung ihrer Sicherheit oder der Sicherheit ihrer Familienangehörigen Belarus ebenfalls verlassen haben;

N. in der Erwägung, dass das belarussische Regime sich weigert, in einen nationalen Dialog mit der Bevölkerung einzutreten, und den Koordinierungsrat nicht anerkennt, der von Swjatlana Zichanouskaja mit dem alleinigen Ziel geschaffen wurde, einen friedlichen und geordneten Machtwechsel mittels Dialog zu ermöglichen, und dass das Regime versucht, den Koordinierungsrat einzuschüchtern und aufzulösen, indem es gezielt gegen seine Mitglieder vorgeht und Strafverfahren gegen sie einleitet; in der Erwägung, dass nur ein Mitglied des Präsidiums des Koordinierungsrates, Swetlana Alexijewitsch, von den belarussischen Staatsorganen nicht festgenommen oder gewaltsam aus dem Land vertrieben worden ist;

O. in der Erwägung, dass in Belarus zum ersten Mal landesweit friedliche Proteste stattfinden, bei denen im Anschluss an die Präsidentschaftswahl vom 9. August und die Bekanntgabe eines gefälschten Ergebnisses, mit dem der amtierende Präsident zum Wahlsieger ernannt wurde, eine freie und faire Neuwahl gefordert wurde; in der Erwägung, dass die Proteste gewaltsam niedergeschlagen und dabei Tausende Belarussinnen und Belarussen festgenommen und Hunderte ins Krankenhaus eingeliefert wurden, sowie der Tod von mindestens sechs Personen bestätigt wurde und Dutzende noch immer vermisst werden;

P. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Forderungen der belarussischen Bevölkerung nach freien und fairen Wahlen und der Möglichkeit, frei über die Zukunft ihres Landes zu entscheiden, zum Ausdruck bringt;

Q. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die anhaltende friedliche Organisation der landesweiten Proteste begrüßt und unterstützt und die Rolle sowie die Führungsstärke der belarussischen Frauen lobt;

R. in der Erwägung, dass belarussischen Demonstranten die Bedingungen und ihre Behandlung während ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung geschildert haben, darunter Berichte über endlose Schläge, Vergewaltigungen, eine erniedrigende Behandlung und unmenschliche Haftbedingungen in überfüllten Zellen ohne Zugang zu Trinkwasser, Lebensmitteln, sanitären Einrichtungen oder ärztlicher Versorgung; in der Erwägung, dass sich der belarussische Oppositionsführer und politische Gefangene Pawel Sewjarynez aus Protest gegen die Folter und die unmenschlichen Haftbedingungen die Pulsadern aufschnitt; in der Erwägung, dass viele Menschen nach ihrer Freilassung ins Krankenhaus gebracht wurden, einige davon auf die Intensivstation, mit Verletzungen wie gebrochenen Gliedmaßen, Schädelbruch, geschädigtem Seh- oder Hörvermögen, was teilweise zusammen mit den erlittenen psychischen Traumata lebenslange Folgen haben wird, unter anderem Unfruchtbarkeit;

S. in der Erwägung, dass es zu Vergeltungsmaßnahmen gegen Regimegegner, Wahlbeobachter, Journalisten, Blogger, engagierte Bürger aus der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverfechter gekommen ist, die sich auch in Form von körperlicher Gewalt, Entführung durch Unbekannte ohne Abzeichen zur Identifizierung, Bußgeldern, Drohungen mit dem Entzug des Sorgerechts für ein Kind, Strafverfahren sowie körperliche und psychische Folter äußerten;

T. in der Erwägung, dass die belarussische Bevölkerung dringend Hilfe und Unterstützung von der internationalen Gemeinschaft benötigt;

U. in der Erwägung, dass die Lage in Belarus dringend eine internationale Untersuchung zu Verstößen gegen die Menschenrechte gegenüber friedlichen Demonstranten und zum Einsatz übermäßiger Gewalt durch das belarussische Regime erfordert;

V. in der Erwägung, dass sich die Möglichkeiten der Betätigung von Menschenrechtsverfechtern, Oppositionellen, Vertretern der Zivilgesellschaft und der Medien laufend verschlechtert haben, da sie systematischen Einschüchterungen, Drangsalierungen und Einschränkungen der Grundfreiheiten ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen ebenso wie anderen Organisationen der Zivilgesellschaft systematisch die Registrierung verweigert wird sowie die Mitgliedschaft in nicht registrierten Gruppen und die Annahme von Finanzmitteln aus dem Ausland unter Strafe gestellt werden; in der Erwägung, dass Menschenrechtsanwälten ihre Zulassung entzogen wird, weil sie inhaftierte, in der Zivilgesellschaft und der Politik engagierte Bürgerinnen und Bürger verteidigen, die sich nicht auf ein faires Verfahren verlassen können;

W.  in der Erwägung, dass die weitverbreitete Straflosigkeit der Vollzugsbeamten noch mehr Menschenrechtsverletzungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverfechter und andere unschuldige Menschen Vorschub leistet;

X. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Belarus in seinem Bericht vom Juli 2020 keine wesentlichen Verbesserungen beim rechtlichen und regulatorischen Schutz der Menschenrechte in Belarus festgestellt hat und zusätzlich zu den zuvor hervorgehobenen Problemen auf die weitere Anwendung der Todesstrafe, die vorherrschende Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen, darunter Frauen, Menschen mit Behinderungen, ethnische und religiöse Minderheiten und LGBTIQ-Personen, die anhaltende Praxis der Zwangsarbeit, Folter und anderer Formen der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung von inhaftierten Personen sowie die Diskriminierung von Sprecherinnen und Sprechern der belarussischen Sprache aufmerksam macht;

Y. in der Erwägung, dass in Belarus laut belarussischen Menschenrechtsorganisationen über 50 Personen aus politischen Gründen inhaftiert sind; in der Erwägung, dass sich unter den inhaftierten Mitgliedern der belarussischen Opposition Mikalaj Statkewitsch, ein demokratischer Kandidat bei der Präsidentschaftswahl 2010, der bereits von 2011 bis 2017 aus politischen Gründen inhaftiert war, die Präsidiumsmitglieder des Koordinierungsrates von Belarus Maryja Kalesnikawa, Lilija Ulassawa und Maksim Snak, der Präsidentschaftskandidat Wiktar Babaryka und der Videoblogger Sjarhej Zichanouski befinden;

Z. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Familien von Aljaksandr Tarajkouski, Aljaksandr Wichor, Arzjom Parukou, Henads Schutau und Kanstanzin Schyschmakou sowie ihren Familien und dem gesamten belarussischen Volk sein tiefstes Beileid ausdrückt;

AA. in der Erwägung, dass das belarussische Regime zwei Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Robert Biedroń, Vorsitzender der Delegation für die Beziehungen zu Belarus, und Petras Auštrevičius, ständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Belarus, die auf Einladung der belarussischen Zivilgesellschaft nach Belarus reisen wollten, am 14. August 2020 die Einreise nach Belarus verweigerte;

AB.  in der Erwägung, dass seit 2014 18 000 belarussische Minderjährige gemäß Artikel 328 des Strafgesetzbuches wegen gewaltloser Drogendelikte zu unverhältnismäßig langen Freiheitsstrafen zwischen acht und 15 Jahren verurteilt wurden; in der Erwägung, dass sie während der Inhaftierung zahlreichen Verletzungen ihrer Rechte, darunter tätlicher Gewalt und Folter, und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind;

AC. in der Erwägung, dass die EU die meisten Sanktionen gegen Belarus im Jahr 2016 mit der Ausnahme eines Waffenembargos und der gegen vier Personen verhängten Sanktionen aufgehoben hat, was aber nicht deshalb erfolgt ist, weil Belarus alle Bedingungen erfüllt hätte, sondern in der Hoffnung, dass sich das Umfeld für die politische und zivilgesellschaftliche Teilhabe weiter verbessern würde und die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet würden; in der Erwägung, dass in den Bereichen der demokratischen Regierungsführung und der Menschenrechte keine Fortschritte erzielt wurden und die demokratische Opposition, zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalisten und Blogger, aber auch einfache Bürger zunehmend administrativen, finanziellen und physischen Repressionen ausgesetzt sind;

AD. in der Erwägung, dass der Europäische Rat 2020 beschlossen hat, Sanktionen gegen eine beträchtliche Zahl von Personen zu verhängen, die für Gewalt, Unterdrückung und die Fälschung der Wahlergebnisse in Belarus verantwortlich sind, ihnen die Einreise in die EU zu untersagen und ihre finanziellen Vermögenswerte in der EU einzufrieren;

AE. in der Erwägung, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn ein Mitgliedstaat die Wahlfälschung, Gewalt und Unterdrückung nicht unmissverständlich verurteilt und das Belarus von Präsident Lukaschenka als Partnerstaat betrachtet, zumal die Lage in Belarus es erfordert, eine harte Grundsatzposition zu vertreten und sich auf gemeinsame EU-Maßnahmen zu verständigen;

AF. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane leugneten, dass sich COVID-19 im Land ausgebreitet habe, und damit kostbare Zeit vergeudeten, die für die Vorbereitung und den Schutz der Bevölkerung des Landes und insbesondere des medizinischen Personals hätte verwendet werden können, sowie Massenveranstaltungen nicht absagten, insbesondere die Militärparade am 9. Mai 2020 mit Tausenden von Teilnehmern und den jährlichen Tag der Gemeinschaftsarbeit, an dem ein Viertel der belarussischen Bevölkerung teilnahm, und stattdessen Journalisten, Blogger, Vertreter der demokratischen Opposition und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie einfache Bürger einschüchterten, die sich über die Pandemie und notwendige Vorbeugemaßnahmen ausgetauscht hatten, mit der Folge, dass die COVID‑19-Infektionszahl pro Kopf in Belarus zu den höchsten in Europa zählt und Belarus eine Gesundheitsgefahr für die Region darstellt; in der Erwägung, dass die Regierung und der Präsident von Belarus es versäumt haben, Fakten über die Pandemie zu liefern und rechtzeitig auf sie zu reagieren, und stattdessen eifrig Falschinformationen verbreitet haben, durch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes gefährdet wird;

AG. in der Erwägung, dass sich die EU seit Ausbruch der COVID‑19-Pandemie mit der Bevölkerung von Belarus solidarisch gezeigt und dem Land für die Eindämmung der unmittelbaren Auswirkungen 60 Mio. EUR zur Verfügung gestellt hat und diesen Betrag als Reaktion auf die Lage in Belarus nach der Wahl um weitere 53 Mio. EUR zur Unterstützung der belarussischen Bevölkerung aufgestockt hat; in der Erwägung, dass Belarus die Möglichkeit prüft, Makrofinanzhilfen von der EU zu beantragen;

AH. in der Erwägung, dass sich an der COVID-19-Pandemie das Durchhaltevermögen, die feste Entschlossenheit und die beispiellose Selbstorganisation der belarussischen Gesellschaft zeigt, insbesondere angesichts der lethargischen Reaktion der Staatsorgane auf die Pandemie und sogar der Leugnung der Krankheit und ihrer Auswirkungen;

AI. in der Erwägung, dass in dem Land keine unabhängigen belarussischen Nachrichtenagenturen registriert sind und dass sich die Pressefreiheit in Belarus seit 2015 erheblich verschlechtert hat, wie die Rangliste der Pressefreiheit in der Welt jährlich bestätigt, und dass sich die Lage seit der Präsidentschaftswahl im August 2020 weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die wenigen unabhängigen Journalisten, Blogger, Fotografen oder Medien, die in dem Land tätig sein können und Menschenrechtsverletzungen verurteilen, systematischen Schikanen und Strafmaßnahmen wie Festnahmen oder die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ausgesetzt sind, einschließlich Anklagen wegen illegaler Erstellung und Verteilung von Informationen, Extremismus, Diskreditierung und Beleidigung des Präsidenten oder Hooliganismus, und dass die Zahl der Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Äußerungen im Internet zugenommen hat; in der Erwägung, dass in den Jahren 2000 und 2016 zwei Menschenrechtsjournalisten im Anschluss an ihre aktive Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen und Kritik an der repressiven Politik der autoritären Regierung von Belarus getötet wurden;

AJ. in der Erwägung, dass das belarussische Regime seine Maßnahmen zur Beschneidung der Medienfreiheit und des Rechts der Menschen auf Zugang und Weitergabe von Informationen nach der Präsidentschaftswahl weiter verschärft hat, indem der Internetzugang gesperrt und das Drucken von Zeitungen unterbunden wurde sowie inländische Journalisten und Auslandskorrespondenten, die Demonstrationen mitverfolgt oder über sie berichtet haben, und Personen, die Kritik an der staatlichen Umweltpolitik geübt oder sich zur COVID-19-Pandemie in Belarus geäußert haben, festgenommen und Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wurden; in der Erwägung, dass dabei insbesondere Journalisten ins Visier genommen und mehrere von ihnen verletzt wurden, als sie über das vom belarussischen Regime autorisierte gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten berichteten; in der Erwägung, dass die staatseigenen Fernsehsender weder über die anhaltenden Proteste noch über die durch das Regime von Lukaschenka verübten Gräueltaten berichten, sondern dazu dienen, Propaganda zu verbreiten sowie Swjatlana Zichanouskaja, politisch engagierte Bürger und friedliche Demonstranten anzugreifen und zu diskreditieren; in der Erwägung, dass Journalisten der staatseigenen Fernsehsender, die gekündigt hatten, durch Propagandaexperten aus Russland ersetzt wurden;

AK. in der Erwägung, dass unabhängige Journalisten, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten, gemäß Artikel 22.9 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten, demzufolge es illegal ist, eine finanzielle Entlohnung von Medien zu erhalten, die nicht ordentlich in Belarus registriert und akkreditiert sind, strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass die Tätigkeit des Senders Belsat-TV, der offiziell in Polen, nicht aber in Belarus registriert ist, ständigem Druck und ständigen Angriffen ausgesetzt ist, einschließlich der brutalen Festnahme seiner Journalisten und der Verhängung von Bußgeldern gegen seine Mitarbeiter in Höhe von insgesamt 101 791 USD nach Stand vom 18. Juni 2020;

AL. in der Erwägung, dass Belarus einem beispiellosen Druck seitens Russlands ausgesetzt war, die Integration im Rahmen einer Union mit dem Nachbarland zu vertiefen, was zu Lasten der Souveränität von Belarus ging und unter anderem zu einer bis heute verfahrenen Situation bei den Erdöl- und Erdgaseinfuhren aus Russland geführt hat;

AM. in der Erwägung, dass die 26 Jahre, in denen Lukaschenka an der Macht ist, von Bestrebungen gekennzeichnet waren, die Souveränität und die Unabhängigkeit des Landes zu untergraben und die belarussische Identität, das historische Erbe und die Kultur des Landes zu schwächen;

AN. in der Erwägung, dass Belarus in sicherheitspolitischer Hinsicht eng mit Russland verbunden und von Russland abhängig ist und sich an Aktionen beteiligt, die eine Bedrohung für die EU-Mitgliedstaaten darstellen, wie das gemeinsame intransparente Militärmanöver „Sapad“ im Jahr 2017, das gleichnamige geplante gemeinsame Militärmanöver im Jahr 2021 und der Bau unsicherer kerntechnischer Anlagen;

AO. in der Erwägung, dass Aljaksandr Lukaschenka Russland um Unterstützung gebeten hat, damit sich sein Regime behaupten kann, und durch falsche Darstellungen über die externe Bedrohung von Belarus durch westliche Akteure sein Ansehen zu retten versucht und die Unterstützung der Öffentlichkeit wiedergewinnen möchte sowie unter Hinweis auf diese Darstellungen verstärkte Aktivitäten und Bewegungen der belarussischen Streitkräfte im Gebiet Hrodna an der Grenze zu Polen und Litauen rechtfertigt, was eine direkte Bedrohung der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellt;

AP. in der Erwägung, dass Belarus in Partnerschaft mit der Föderalen Agentur für Atomenergie Russlands (Rosatom) an einem dafür nicht geeigneten Standort nur 20 Kilometer von der Außengrenze der EU und 45 Kilometer von der litauischen Hauptstadt entfernt das Kernkraftwerk (KKW) Astrawez errichtet; in der Erwägung, dass mit dem Bau des KKW Astrawez die mangelnde Einhaltung internationaler Normen für nukleare Sicherheit, schwerwiegende Sicherheitsverstöße und größere Zwischenfälle einhergehen, so auch die Fortsetzung der dortigen Bauarbeiten trotz der COVID‑19-Pandemie; in der Erwägung, dass der erste Reaktor des KKW Astrawez bereits vor der Präsidentschaftswahl im August 2020 und vor der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen aus der Risiko- und Sicherheitsbewertung, die von den Atomsicherheitsbehörden der EU durchgeführt worden war, in Betrieb genommen werden sollte;

AQ. in der Erwägung, dass die schwierige Wirtschaftslage, die sich aufgrund der landesweiten Streiks und der Weigerung des belarussischen Regimes, in einen nationalen Dialog mit der belarussischen Bevölkerung zu treten, weiter verschlechtern dürfte, darauf hindeutet, dass das Wirtschaftsmodell von Belarus an seine Grenzen stößt und das Land einen Wandel erleben könnte, in der die EU eine wichtige ausgleichende Rolle spielen kann;

AR. in der Erwägung, dass der Dialog mit der belarussischen Zivilgesellschaft deutlich intensiviert wurde, auch über von der EU geförderte Aktivitäten und vermehrte Kontakte zwischen den Menschen;

1. empfiehlt dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

Lage in Belarus nach der Wahl

a) nachdrücklich die Entscheidung der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu unterstützen, die von der Zentralen Wahlkommission von Belarus verlautbarten gefälschten Wahlergebnisse nicht anzuerkennen, da erhebliche Zweifel an der Fairness der Wahl bestehen, und Aljaksandr Lukaschenka nach Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit spätestens ab dem 5. November 2020 nicht mehr als rechtmäßigen Präsidenten des Landes anzuerkennen; ihn aufzufordern, den Willen der belarussischen Bevölkerung zu respektieren und einträchtig zurückzutreten; alle Mitgliedstaaten aufzufordern, den Wahlbetrug, die Unterdrückung der Opposition und der Zivilgesellschaft, die Einschränkung der Menschenrechte, der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit und den Verstoß gegen demokratische Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit zu verurteilen;

b) nicht von der Linie abzuweichen, dass diese Entwicklungen negative Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der EU und Belarus haben werden;

c) die Forderungen der belarussischen Bevölkerung nach einer freien und fairen Neuwahl unmissverständlich zu unterstützen, die so bald wie möglich unter internationaler Aufsicht unter der Leitung der OSZE und unabhängiger internationaler Beobachter abgehalten werden muss; zu betonen, dass für die aktuelle Krise eine friedliche und demokratische Lösung gefunden werden muss, die von unabhängigen und freien Medien und einer starken Zivilgesellschaft getragen ist;

d) auf der vollständigen Übereinstimmung der Wahlabläufe in Belarus mit internationalen Standards, den Empfehlungen der OSZE und den Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu bestehen und zu fordern, dass das Wahlgesetz der Republik Belarus so geändert wird, dass es wesentliche verfahrensrechtliche und rechtliche Garantien enthält, mit denen die Inklusivität, Integrität und Transparenz in allen Phasen des Wahlverfahrens verbessert und insbesondere klare und angemessene Kriterien und Regelungen für die Registrierung der Kandidaten und die Überprüfung der Unterschriften eingeführt werden und die Einbindung von Vertretern aller Akteure des Wahlverfahrens in die Wahlkommissionen sichergestellt und allen Beteiligten gleicher Zugang zu den Medien gewährt wird;

e) festzustellen, dass Swjatlana Zichanouskaja, die bei der Präsidentschaftswahl 2020 laut unabhängigen soziologischen Erhebungen mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat und in den Augen der belarussischen Bevölkerung ihre gewählte Präsidentin ist;

f)  den von Swjatlana Zichanouskaja ins Leben gerufenen Koordinierungsrat als legitime Vertretung des Volkes anzuerkennen, der demokratischen Wandel und Freiheit in Belarus einfordert, und darauf zu bestehen, dass das belarussische Regime mit dem Koordinierungsrat in einen Dialog tritt; die strafrechtliche Verfolgung der Mitglieder des Koordinierungsrats zu verurteilen und zu fordern, dass alle von den Staatsorganen gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Verfahren eingestellt und alle inhaftierten und festgenommenen Personen auf freien Fuß gesetzt werden;

g)  die Bemühungen des Koordinierungsrats um einen friedlichen und demokratischen Machtwechsel als Ergebnis eines allseitigen nationalen Dialogs zwischen der belarussischen Regierung auf der einen Seite und der Opposition, der Zivilgesellschaft und dem Koordinierungsrat auf der anderen Seite, einschließlich von Vertretern der Kirchen als geachtete neutrale Vermittler, zu unterstützen; sämtliche Hilfe bereitzustellen, die erforderlich ist, um die Organisation und Arbeitsweise des Koordinierungsrates zu stärken;

h) darauf zu beharren, dass Aljaksandr Lukaschenka das Angebot des derzeitigen und des künftigen amtierenden OSZE-Vorsitzenden annimmt, einen nationalen Dialog zu ermöglichen, damit die politische Krise und die angespannte Lage im Land gelöst werden, und dafür Sorge zu tragen, dass die EU die OSZE bei ihrem Vorschlag, eine Vermittlerrolle zu übernehmen, konkret unterstützt;

i) zu fordern, dass die Gewalt, grausame Repression, Folter und das harte Durchgreifen gegen friedliche Demonstranten umgehend beendet werden; eine umfassende internationale Untersuchung unter Mitwirkung der EU der von den Strafverfolgungsbehörden des Regimes von Lukaschenka begangenen Verbrechen gegen das belarussische Volk zu fordern und von den staatlichen Stellen zu verlangen, allen Opfern von Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen Zugang zur Justiz zu gewähren und ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf zu gewährleisten;

j) die Taktik des belarussischen Regimes zu verurteilen, mit der die Auflösung des Koordinierungsrats erreicht werden soll, indem es ihre Mitglieder einschüchtert und sie – wie auch Oppositionspolitiker und politisch engagierte Bürger – aus Belarus vertreibt, sodass sie von den innenpolitischen Abläufen des Landes ausgeschlossen werden;

k) die Staatsorgane von Belarus aufzufordern, alle politischen Gefangenen und alle Vertreter der Zivilgesellschaft, Journalisten und alle anderen Personen, die vor, während und nach dem Wahlkampf willkürlich inhaftiert wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte fallenzulassen; fordert die uneingeschränkte Wiederherstellung und Achtung der Menschenrechte und Freiheiten, einschließlich der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und anderer politischer und bürgerlicher Freiheiten in Belarus;

l) die Handlungen von Arbeitern zahlreicher Fabriken und Einrichtungen im ganzen Land zu würdigen, die sich den Protesten auf verschiedene Weise angeschlossen haben, einschließlich Streiks, und die notwendige Unterstützung denjenigen von ihnen zukommen zu lassen, die vom Regime für die Ausübung ihrer demokratischen Rechte bestraft wurden;

m) wachsam in Bezug auf Verhaftungen, das Verschwindenlassen und die Einschüchterung von Kandidaten, Demonstranten, politisch engagierten Bürgern und unabhängigen Journalisten zu sein und diese Fälle, an denen die belarussischen Staatsorgane beteiligt sind, weiterzuverfolgen;

n) den Festnahmen und Fällen des Verschwindenlassens in Belarus weiterhin sorgfältig nachzugehen, die belarussischen Staatsorgane auf diese Fälle aufmerksam zu machen und ein ordnungsgemäßes und umgehendes Handeln zu fordern; ein gezieltes EU-Hilfsprogramm für Opfer politischer Repression und von Polizeigewalt aufzulegen, insbesondere durch Zugang zu Rechtsberatung, materielle und medizinische Hilfe und Rehabilitationsmaßnahmen;

o) darauf zu beharren, dass die mit den Demonstrationen in Zusammenhang stehenden Todesfälle von Aljaksandr Tarajkouski, Aljaksandr Wichor, Arzjom Parukou, Henads Schutau und Kanstanzin Schyschmakou und die Morde an den Oppositionellen Jury Sacharenka, Anatol Krassouski und Wiktar Hantschar aus dem Jahr 1999 und das Schicksal und der Verbleib des Journalisten Dsmitryj Sawadski im Jahr 2000 von unabhängiger Seite wirksam untersucht werden;

p) Belarus aufzufordern, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtskonventionen eine genaue Definition von Folter in sein Strafgesetzbuch aufzunehmen und sicherzustellen, dass Folter mit Strafe belegt wird, sowie Gesetzesänderungen vorzunehmen, um das Verschwindenlassen von Personen unter Strafe zu stellen;

q) die Staatsorgane aufzufordern, den Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung an den Orten der Inhaftierung insbesondere infolge der COVID‑19-Pandemie sowie die Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals zu verbessern, zumal die Polizei Hilfe für verletzte Demonstranten verhindert und medizinische Fachkräfte festgenommen haben soll;

r) die von den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Rat beschlossenen Sanktionen so bald wie möglich und in sinnvoller Absprache mit den internationalen Partnern umzusetzen;

s) die Sanktionen auszuweiten, indem der Personenkreis um Aljaksandr Lukaschenka und eine beträchtliche Anzahl hoch- und mittelrangiger Beamter sowie um Mitglieder der Zentralen Wahlkommission erweitert wird, die für die Fälschung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahl in Belarus und für Verletzungen der Bürger- und Menschenrechte verantwortlich sind oder dazu beigetragen haben; dafür zu sorgen, dass diese Liste von der gesamten EU angewandt sowie ständig aktualisiert und entsprechend dem Ausmaß der vom Lukaschenka-Regime begangenen Verbrechen erweitert wird;

t) gegen Vertreter des Regimes, gegen Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, und gegen ihre Familienangehörigen Einreiseverbote und finanzielle Sanktionen zu verhängen, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten;

u)  den EU-Mechanismus für Menschenrechtssanktionen rasch einsatzfähig zu machen und durchzusetzen, der die Verhängung von Sanktionen ähnlich denen des Magnitski-Rechtsakts der USA gegen Personen und Unternehmen ermöglicht, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt und für andere Verbrechen verantwortlich sind, und diesen gegen belarussische Beamte, einschließlich Ermittler und Richter, die Strafverfahren gegen politische Gefangene führen, und andere Personen und Unternehmen anzuwenden, die unter anderem mittels Folter und Misshandlung von Häftlingen und politischen Gefangenen an der gewaltsamen Unterdrückung friedlicher Kundgebungen und Proteste zur Sammlung von Unterschriften in Belarus beteiligt waren;

v) branchenspezifische Sanktionen für Belarus in Betracht ziehen, mit denen der Druck auf das Regime erhöht werden könnte, die aber keine langfristig negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung nach sich ziehen sollten;

w) sich für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität von Belarus einzusetzen; jegliche verdeckte oder offene Einmischung von außen durch einen Drittstaat, einschließlich der Russischen Föderation, insbesondere bei den belarussischen Staatsmedien und Sicherheitskräften, entschieden zurückzuweisen; zu betonen, dass die Proteste in Belarus prodemokratischer und nicht geopolitischer Natur sind; erneut darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union für den weiteren Ausbau der Beziehungen zu dem Land offen wäre, sowohl bilateral als auch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, aber nur unter der Voraussetzung, dass Belarus alle bisher vereinbarten Bedingungen in Bezug auf die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, freie und faire Wahlen, das Völkerrecht, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten erfüllt;

x) die Russische Föderation nachdrücklich aufzufordern, keine Handlungen zu ergreifen, die die Souveränität und territoriale Integrität von Belarus bedrohen; Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass Russland Verhandlungen über die kontinuierliche Versorgung von Belarus mit Erdöl und Erdgas als politisches Druckmittel einsetzt; die hybriden Einmischungsversuche der Russischen Föderation mittels der Entsendung sogenannter Medienexperten für die belarussischen Staatsmedien und von Beratern für das Militär und Strafverfolgungsbehörden von Belarus öffentlich zu benennen und zu verurteilen und sie von einer Fortsetzung dieser Maßnahmen abzuhalten; vor Versuchen zu warnen, die Situation zu militarisieren und Spannungen mit den Nachbarländern zu provozieren;

y)  zu betonen, dass durch das Manöver der belarussischen Streitkräfte, das Ende August 2020 an der Grenze zu Litauen und Polen stattfand und auf das eine feindselige und irreführende Informationskampagne folgte, die Spannungen und das Misstrauen unnötig erhöht wurden;

z) einzuräumen, dass die Politik des kritischen Dialogs, die vor der manipulierten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 verfolgt wurde, zwar zu einigen Entwicklungen in den bilateralen Beziehungen geführt hat, jedoch Fortschritte in den Schlüsselbereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten – einschließlich der Meinungs- und Medienfreiheit sowie der Arbeitnehmerrechte – und in der Zivilgesellschaft erzielt wurden, während und nach dieser Wahl wieder zunichte gemacht wurden, und dass die sozioökonomische Lage durch niedrige Haushaltseinkommen und eine hohe Arbeitslosenquote gekennzeichnet ist und dass die Wirtschaft stagniert und stark unter unrentablen Staatsbetrieben und Korruption leidet; im Zuge eines stärker auf die Östliche Partnerschaft zugeschnittenen Ansatzes der EU und einer umfassenden Überprüfung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus die Anwendung des Prinzips „weniger für weniger“ im Fall einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtslage in Erwägung zu ziehen, was die Kontakte mit und die Unterstützung der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverfechter, unabhängigen Medien und belarussischen Bevölkerung nicht beeinträchtigen sollte, da im Gegenteil die politische, finanzielle, fachliche und informationelle Unterstützung weiter verstärkt werden muss, wobei das Prinzip „mehr für mehr“ zu verfolgen ist und eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an Initiativen und Projekten in Belarus, die von der EU, anderen internationalen Organisationen und einzelnen Ländern unterstützt werden, gefördert werden muss;

aa) eine umfassende Überprüfung ihrer Politik gegenüber Belarus mit besonderem Schwerpunkt auf der Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft und die belarussische Bevölkerung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien der weiteren Entwicklung im Land in die Wege zu leiten und die Verhandlungen über die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Belarus auszusetzen, bis eine freie und faire Präsidentschaftswahl in Belarus stattgefunden hat; darauf hinzuweisen, dass die EU in ihrer Reaktion auf die Lage in Belarus nach der Präsidentschaftswahl Einigkeit und Beständigkeit zeigen muss;

ab) die Alternative einer verstärkten und viel engeren Zusammenarbeit mit Belarus anbieten, wozu auch ein erheblich erweitertes finanzielles und technisches Engagement der EU gehören würde, falls es zu demokratischen Veränderungen und auch zu einer Neuwahl kommt;

ac) ein umfassendes Programm für Belarus nach einer erneuten Präsidentschaftswahl zu konzipieren und eine Geberkonferenz für das demokratische Belarus zu organisieren, auf der internationale Finanzinstitutionen, die G7-Länder, die Mitgliedstaaten und Organe der EU sowie andere Akteure zusammenkommen, die bereit sind, ein mehrere Milliarden Euro umfassendes Finanzpaket zur Unterstützung der künftigen Reformbemühungen und von Strukturreformen in der Wirtschaft zuzusagen;

ad) sämtliche Auszahlungen von EU-Finanzhilfen an die unrechtmäßigen belarussischen Staatsorgane einzustellen und von jeglicher Bereitstellung finanzieller Mitteln an die Regierung und staatlich kontrollierte Projekte, einschließlich der Kanalisierung von Beihilfen oder Finanzmitteln, die der Zivilgesellschaft über diese Stellen zukommen sollen, Abstand zu nehmen; klare Bedingungen zu schaffen, damit die finanzielle Unterstützung der EU für Belarus nicht in die Hände der Vertreter des Regimes gelangt oder zur Legitimierung seiner Maßnahmen dient, sofern das Regime nicht alle Repressionen einstellt, sich dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht öffnet und eine freie und faire Neuwahl ermöglicht;

ae) sicherzustellen, dass die zusätzliche Unterstützung in Höhe von 53 Mio. EUR den Bedürfnissen der belarussischen Bevölkerung Rechnung trägt, und daher zusätzlich zu der COVID‑19-bezogenen Hilfe die medizinische Behandlung von Belarussinnen und Belarussen zu übernehmen, die infolge des brutalen Vorgehens gegen Demonstranten verletzt und traumatisiert wurden, und bei ernsteren Fällen die Behandlung und Genesung in den EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen; ihre Untersetzung für die Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich derjenigen, die im Exil tätig sind, zu bekunden, die Organisationen und Anwälten dabei helfen, den Opfern des belarussischen Regimes rechtlichen Beistand zu leisten sowie Menschenrechtsverstöße zu dokumentieren und zu untersuchen, und ebenso für die streikenden belarussischen Arbeiter, unabhängigen Gewerkschaften, unabhängigen Medien und investigativen Journalisten;

af) eine Strategie für die Verteilung der EU-Mittel in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und demokratischen Vertretern der belarussischen Bevölkerung, der EU und internationalen Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Belarus zu entwickeln;

ag) darauf zu bestehen, dass Unterstützungsprogramme, die von der EIB, der EBWE, der Weltbank, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen durchgeführt werden, auch von der Verbesserung der Situation der Menschenrechte und der Demokratie sowie der Einhaltung internationaler Standards für nukleare Sicherheit abhängig gemacht werden; zur Kenntnis zu nehmen und dagegen vorzugehen, dass bei den derzeit in Zusammenarbeit zwischen diesen internationalen Organisationen und staatlichen Strukturen in Belarus durchgeführten Programmen in der Regel keine unabhängigen Interessengruppen in die entsprechenden Leitungsgremien einbezogen werden, was nicht nur zu zweifelhaften Erfolgen solcher Programme, sondern auch dazu führt, dass vermeintliche nichtstaatliche Organisationen unter staatlicher Führung oder staatlich kontrollierte Organisationen (GONGO) die Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen an Kooperationsstrukturen mit der EU verhindern;

ah) die zahlreichen Solidaritätsmaßnahmen für die Menschen in Belarus, darunter Spenden- und Wohltätigkeitsaktionen und humanitäre Hilfe, zu begrüßen; in diesem Zusammenhang zu verurteilen, dass die von „NSZZ Solidarność“ organisierten humanitären Hilfstransporte unterbunden wurden;

ai) die Arbeit der europäischen politischen Stiftungen bei der Stärkung der Entwicklung und der Funktion des bürgerschaftlichen Engagements bei der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und der Stärkung künftiger politischer Führungspersonen in Belarus zu unterstützen;

aj) die belarussischen Staatsorgane erneut darauf aufmerksam zu machen, dass die EU während der COVID‑19-Pandemie schnell reagiert, den dringenden Belangen des Landes Rechnung getragen und über 60 Millionen EUR zur Verfügung gestellt hat, um unmittelbare Bedürfnisse wie die Unterstützung des Gesundheitssektors und gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu befriedigen, und kurzfristigen Belangen entsprochen hat, um die Erholung von Gesellschaft und Wirtschaft zu unterstützen;

ak) darauf zu bestehen, dass die künftige Makrofinanzhilfe der EU zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19-Pandemie an strenge politische und wirtschaftliche Kriterien geknüpft wird, insbesondere an solche, die mit Demokratie und Menschenrechten in Zusammenhang stehen, sodass politische Repressionen eingestellt und alle politischen Gefangenen aus der Haft entlassen werden; auf die von einigen EU-Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken hinsichtlich der nuklearen Sicherheit und den von der militärischen Zusammenarbeit zwischen Belarus und Russland ausgehenden Bedrohungen hinzuweisen und darauf zu bestehen, dass angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden;

al)  darauf zu bestehen, dass diese Unterstützung aufmerksam überwacht werden muss, um jeglichen Missbrauch von EU-Mitteln, wie die Finanzierung von experimentellen Medikamenten oder Impfstoffen, zu verhindern;

am)  darauf hinzuweisen, dass das belarussische Regime Desinformation betreibt, mit der die EU-Hilfe als Unterstützung für das Regime dargestellt werden soll; Besorgnis über die Verbreitung gezielter Falschmeldungen und Desinformationen in Belarus während der COVID‑19-Pandemie zum Ausdruck zu bringen und sowohl den belarussischen Staatsorganen als auch der EU nahezulegen, eigens Programme gegen Desinformationen und Propaganda aufzulegen;

an)  die belarussischen Staatsorgane aufzufordern, die von der COVID‑19-Pandemie ausgehende Bedrohung öffentlich einzugestehen, das Gesundheitssystem zu stärken, den Bürgerinnen und Bürgern relevante lebensrettende Informationen und Statistiken über die Pandemie in transparenter und inkludierender Weise zur Verfügung zu stellen, die Empfehlungen der WHO-Expertenmission in Belarus vom April 2020 umzusetzen, die Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals zu verbessern und den Zugang zu sowie die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung, auch in Haftanstalten, zu verbessern;

ao) die Frage der nuklearen Sicherheit angesichts der potenziell katastrophalen Folgen eines Unfalls für die gesamte Region auch künftig als wichtiges Anliegen der EU zu betrachten; die Frage des KKW Astrawez mit Dringlichkeit zu behandeln, da es bald in Betrieb genommen werden soll, nachdem die erste Lieferung von Kernbrennstoff aus Russland im Mai 2020 eingegangen ist und der erste Reaktor bereits damit bestückt wurde sowie weitere technische Vorbereitungen für den Beginn der Stromerzeugung getroffen werden;

ap) die Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des KKW Astrawez zu fordern, bis die internationalen Standards für nukleare Sicherheit erfüllt sind, obligatorische öffentliche Anhörungen stattgefunden haben und sich die politische Situation in Belarus stabilisiert hat, da bei den Stresstests eine Reihe ungelöster nuklearer Sicherheitsprobleme, die bei Stresstests festgestellt wurden, ein Abschlussbericht zur Sicherheit des KKW fehlt, die Kapazität zur Lagerung abgebrannter Brennelemente und zur Speicherung von Energiereserven fehlt und die Lage in Belarus derzeit instabil ist, was die Reaktionsmaßnahmen im Fall eines Unfalls erschwert, wofür bei der Inbetriebnahme eines Reaktors ein erhöhtes Risiko besteht;

aq) ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass Belarus die Empfehlungen der Stresstests, die von den für nukleare Sicherheit zuständigen Stellen der EU vor der Inbetriebnahme des ersten Reaktors des KKW Astrawez durchgeführt wurden, nicht vollständig umzusetzen gedenkt, und ferner darauf hinzuweisen, dass das KKW ohne eine Sekundärregelleistung gebaut wird, die für dessen sicheren Betrieb erforderlich ist;

ar) darauf zu pochen, dass die internationalen Standards für nukleare Sicherheit und Umweltschutz uneingeschränkt eingehalten werden, die Zusammenarbeit mit den internationalen Behörden transparent, inkludierend und konstruktiv ist und unabhängigen Umweltorganisationen in Belarus Zugang und Überwachungsmöglichkeiten in Bezug auf das KKW Astrawez gewährt werden, und dass die Umsetzung an die Auszahlung der finanziellen Unterstützung der EU geknüpft wird; die Bemühungen um die Solidarität der Union in der Frage des Verbots von Energieeinfuhren aus dem Kernkraftwerk Astrawez in den Binnenmarkt zu unterstützen;

Politische Lage in Belarus

as) zu fordern, dass vor einem transparenten und alle Seiten einbeziehenden Verfahren zur Reform der Verfassung eine freie und faire Wahl stattfindet, und zwar im Zuge einer öffentlichen Konsultation aller relevanten Akteure der belarussischen Gesellschaft, was eine entscheidende Gelegenheit zur Einführung echter Veränderungen darstellt, auch in Bezug auf die grundlegenden bürgerlichen Rechte und Freiheiten, wodurch es möglich wäre, die Schwächen des derzeitigen politischen Systems zu beheben, für ein transparentes und pluralistisches Wahlverfahren sorgen und es der belarussischen Bevölkerung zu ermöglichen, in einem demokratisch gewählten Parlament vertreten zu sein und aktiv am politischen Leben und an politischen Abläufen mitzuwirken;

at) die Staatsorgane aufzufordern, für mehr Transparenz zu sorgen, die willkürlichen Hindernisse zu beseitigen, derentwegen seit 2000 keine neue politische Partei in Belarus registriert wurde, und die Registrierung von politischen Parteien, religiösen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie unabhängigen Gewerkschaften zu ermöglichen sowie die Beschränkungen für bereits bestehende Organisationen aufzuheben und politische Gegner des Regimes nicht länger zu verfolgen;

au) die Probleme anzugehen, mit denen die unabhängigen Gewerkschaften konfrontiert sind, einschließlich der verweigerten Registrierung, der politisch motivierten Verfolgung ihrer leitenden Mitglieder und der Zwangsmitgliedschaft neu eingestellter Arbeitnehmer in den staatlich kontrollierten Gewerkschaften;

Menschenrechte und Freiheit der Medien

av) den Mut und die Entschlossenheit der belarussischen Bevölkerung zu würdigen, ihren Wunsch nach demokratischem Wandel, sozialer Gerechtigkeit und Freiheit nachdrücklich zu unterstützen, wobei sich die Zukunft ihres Landes auf die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte stützt, um für die Republik Belarus Freiheit, Unabhängigkeit, Souveränität und Wohlstand zu sichern;

aw) darauf zu pochen, dass die nationalen Rechtsvorschriften der Republik Belarus so geändert werden, dass grundlegende Bürgerrechte und Freiheiten wie die Versammlung-, Vereinigungs-, Meinungs- und Medienfreiheit sowie die Einhaltung internationaler Abkommen und der OSZE-Leitlinien zum Recht auf friedliche Versammlung sichergestellt werden; Belarus aufzufordern, vollständig mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in dem Land (auch in Bezug auf seine Einreise), dem Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter und dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit längst überfällige Reformen zur Wahrung der Menschenrechte und zur Stärkung der Demokratie durchgeführt und Maßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von inhaftierten Personen in Belarus ergriffen werden;

ax) die anhaltende Anwendung der Todesstrafe in Belarus zu verurteilen und auch künftig mit den belarussischen Staatsorganen auf ein Moratorium als ersten Schritt zu ihrer endgültigen Abschaffung und – bis zum Inkrafttreten der Abschaffung – auf ein wirksames Recht hinzuarbeiten, Rechtsmittel gegen Todesurteile einzulegen; die Intensivierung der öffentlichen Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe zu fördern und den Weg für ein mögliches künftiges Referendum zu diesem Thema zu ebnen;

ay) die anhaltende Einschüchterung und Verfolgung von Menschenrechtsverfechtern, Oppositionellen, darunter aussichtsreiche Präsidentschaftskandidaten, ihrer Unterstützer und Familienangehörigen, friedlichen Demonstranten, engagierten Bürgern der Zivilgesellschaft, Wahlbeobachtern, Umweltschützern, Kirchenvertretern sowie unabhängigen Journalisten und Bloggern, insbesondere die von den Staatsorganen angewandte Taktik des Verschwindenlassens und der Verhängung hoher Geldbußen, zu verurteilen; Belarus aufzufordern, diese Repressionen einzustellen und sicherzustellen, dass diese Menschen ihren Aktivitäten ohne Angst vor Repressalien und ohne jegliche Einschränkungen nachgehen können; zu verurteilen, dass Ärzte, medizinisches Personal und andere, die offen über die Ausbreitung von COVID‑19 in Belarus gesprochen und davor gewarnt haben, mundtot gemacht und eingeschüchtert werden;

az) die Versuche zur Kenntnis zu nehmen, die Tätigkeit und Berichterstattung der Mitglieder des Menschenrechtszentrums „Wjasna“, darunter Aljaksandr Burakou, Ales Burakou, Raman Kisljak, Uladsimir Wjalitschkin, Alena Masljukowa, Andrej Mjadswedseu und Sjarhej Lazinski, zu behindern und zu beschneiden, und zu fordern, dass die Inhaftierung, Strafverfolgung und Einschüchterung dieser Personen und ihrer Familienangehörigen eingestellt wird;

ba) festzustellen, dass die Repression eine abschreckende Wirkung auf die Zivilgesellschaft und auf die wichtigen Aufgaben von Menschenrechtverfechtern entfaltet, wenn es gilt, für eine unabhängige Beobachtung zu sorgen, insbesondere von Wahlen;

bb) die Bestrebungen des belarussischen Regimes zu verurteilen, ihm gegenüber kritisch gegenüberstehenden Belarussen wie dem Oberhaupt der katholischen Kirche von Belarus, Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz, sowie unabhängigen Journalisten, Menschenrechtsverfechtern und Vertretern der internationalen Gemeinschaft, darunter Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Einreise in das Land zu verweigern;

bc) ein klares Verfahren und Kapazitäten für die EU-Mitgliedstaaten zu entwickeln, um eine schnelle Prüfung und Erteilung des Schengen-Visums zu ermöglichen und einen humanitären Korridor für belarussische Bürgerinnen und Bürger einzurichten, die dringend medizinische Hilfe oder Zuflucht aus politischen Gründen benötigen;

bd)  die fortgesetzte Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, Menschen mit HIV, Minderheiten, LGBTQI-Personen und Familienangehörigen von Inhaftierten in ganz Belarus zu verurteilen und die Einrichtung eines unabhängigen nationalen Menschenrechtsgremiums sowie die Einführung eines neuen Aktionsplans für Menschenrechte und eines umfassenden Gesetzes über das Verbot der Diskriminierung zu fordern;

be) erneut darauf hinzuweisen, dass Belarus den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat, gemäß dem die nationalen Rechtsvorschriften allen Personen den gleichen und wirksamen Schutz vor Diskriminierung aus gleich welchem Grund sicherstellen müssen: Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder andere Überzeugungen, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen und Geburt oder andere Umstände; Besorgnis darüber zu äußern, dass das Bewusstsein und Wissen von Regierungsbeamten, Richtern, Staatsanwälten und Anwälten über den Pakt begrenzt bleibt; die belarussischen Staatsorgane aufzufordern, das Bildungssystem zu verbessern und Informationen in den Medien zu verbreiten, mit denen eine tolerante Haltung gegenüber gefährdeten Bevölkerungsgruppen geschaffen werden soll;

bf)  Maßnahmen zu fordern, mit denen der anhaltenden Stereotypisierung und Diskriminierung von Frauen wirksam entgegengewirkt wird, indem unter anderem ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden, ihnen der Zugang zu allen Beschäftigungsbereichen ermöglicht, das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringert und die politische Teilhabe von Frauen gefördert wird; die Gleichstellung der Geschlechter in den Beziehungen der EU zu Belarus durchgängig zu berücksichtigen;

bg) das Problem der Diskriminierung von Sprecherinnen und Sprechern des Belarussischen in Belarus anzusprechen und Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, eine breitere Nutzung der belarussischen Sprache in der Bildung und im öffentlichen und kulturellen Leben und in den Medien zu fördern;

bh) die weite Verbreitung von Zwangsarbeit, die überproportional auf schutzbedürftige Personengruppen abzielt, darunter Angestellte staatseigener Unternehmen und Verwaltungsstellen, Studierende, Personen, die in sogenannten Arbeitsbehandlungszentren festgehalten werden, Inhaftierte und Wehrpflichtige, zu missbilligen; Belarus aufzufordern, alle Rechtsvorschriften aufzuheben, die Zwangsarbeit zulassen, und die belarussische Bevölkerung nicht zur Teilnahme am jährlichen Tag der Gemeinschaftsarbeit zu zwingen;

bi)  sich mit dem Problem der unverhältnismäßigen Bestrafung im belarussischen Rechtssystem zu befassen, insbesondere mit Artikel 328 des Strafgesetzbuchs, nach dem Minderjährige wegen gewaltfreier Drogendelikte mit unverhältnismäßig langen Haftstrafen bestraft werden;

bj) die Fortsetzung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus anzuregen, aber gleichzeitig darauf nachdrücklich hinzuweisen, dass sein wahrer Nutzen nicht nur aus institutionellen Kontakten, sondern aus messbaren Fortschritten besteht, die laut den beteiligten belarussischen Organisationen der Zivilgesellschaft nicht zu beobachten sind;

bk) die Lage der unabhängigen Medien und Journalisten zu verfolgen und die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen für unabhängige Medienunternehmen, Blogger und Journalisten (einschließlich solcher, die freiberuflich für nicht registrierte ausländische Medien oder Medien mit Sitz in Polen wie Belsat TV, das Europäische Radio für Belarus und Radyjo Racja tätig sind) zu unterstützen, da diese eine wichtige Informationsquelle für und über Belarus und einen dringend benötigten Kanal für alternative Meinungen darstellen;

bl)  die Sperrung des Internets und von Medien, Straßensperren und die Einschüchterung von Journalisten und der massenhaft betriebene Entzug ihrer Akkreditierung zwecks Unterbindung der Berichterstattung über die Lage im Land sowie die sowie der verwehrte Zugang zu Belarus für internationale Medien, Parlamentsabgeordnete oder Regierungsvertreter der demokratischen Gemeinschaft im Ausland, nachdrücklich zu verurteilen;

bm) den Aktionen der Journalisten und Mitarbeiter öffentlicher Medien, die trotz Unterdrückung und Drohungen dem journalistischen Ethos treu blieben, die demokratische Opposition weiterhin unterstützten und daraufhin entlassen wurden, entsprechend Tribut zu zollen; die Arbeit unabhängiger Medien wie zum Beispiel Charta 97, Belsat und Radyjo Swaboda zu würdigen; die vom Regime unterdrückten Medien und Journalisten aus dem Europäischen Fonds für Demokratie und mit anderen Instrumenten zu unterstützen;

bn) wachsam gegen Narrative und Desinformation von Propagandisten zu sein und ihnen entgegenzuwirken, die von den belarussischen Staatsmedien verbreitet werden, die der EU und ihren Mitgliedstaaten vorwerfen, sich in die Entwicklungen in Belarus einzumischen und angeblich eine Bedrohung des Landes und der territorialen Integrität des Landes bzw. eine hybride Bedrohung durch Dritte darzustellen; zu fordern, dass die angeblichen „Journalisten“ wieder abgezogen werden, die von Russland entsandt wurden, um Angestellte der staatlichen belarussischen Fernsehsender, die gekündigt hatten, zu ersetzen;

Wirtschaftliche und branchenbezogene Zusammenarbeit

bo) Belarus daran zu erinnern, dass die EU der zweitgrößte Handelspartner des Landes ist und dass eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zum dringend benötigten Ausgleich der belarussischen Außenhandelsbilanz, die immer noch sehr von Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion abhängt, führen könnte;

bp)  zu betonen, dass es wichtig, das Verfahren des Beitritts von Belarus zur Welthandelsorganisation (WTO) fortzusetzen, da dadurch die Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaft gefördert und stabilere wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Land geschaffen werden und ein auf Regeln beruhender Handel mit der EU ermöglicht wird;

bq) zur Kenntnis zu nehmen, dass der Präsident Chinas Lukaschenka nach der Wahl als Erster gratuliert hat; Bedenken hinsichtlich zunehmender chinesischer Investitionen in strategische Infrastrukturbereiche zu äußern und vor den Folgen der Abhängigkeit zu warnen, die sich für Belarus daraus ergeben könnte;

br)  festzustellen, dass die belarussische Wirtschaft stagniert und dass mehr als ein Fünftel der belarussischen Bevölkerung in absoluter Armut lebt, wobei deren Zahl infolge der durch COVID-19 verursachten Krise tendenziell ansteigt; festzustellen, dass der Mindestlohn in Belarus 375 belarussische Rubel (umgerechnet etwas oder 137 EUR) pro Monat beträgt und dass das Land mit einer demografischen Krise konfrontiert ist, da die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft und eine massive Arbeitsmigration aus Belarus zu verzeichnen ist;

bs)  die schädlichen Konsequenzen für die belarussische Wirtschaft zur Kenntnis zu nehmen, die durch die Weigerung des belarussischen Regimes, mit der belarussischen Bevölkerung in einen Dialog zu treten, entstanden sind, wozu insbesondere die anhaltenden landesweiten Streiks in Staatsbetrieben und die Streiks von Lehrern, Sozialarbeitern und Kulturschaffenden gehören; außerdem die schädlichen Folgen für die IT-Branche zur Kenntnis zu nehmen, die möglicherweise das vorherige Niveau nicht wieder erreichen wird;

bt) zu bedauern, dass die belarussischen Staatsorgane nicht bereit sind, den Empfehlungen internationaler Finanzinstitutionen wie der Weltbank und dem IWF zu folgen und Reformen durchzuführen, mit denen die große Zahl von Staatsbetrieben verringert wird, das Unternehmensrecht reformiert wird, das Unternehmertum gefördert wird, KMU unterstützt werden, die Staatsverschuldung – durch die die wahren Lebenshaltungskosten der Bevölkerung aufgebürdet werden – verringert wird, und die Arbeitsmarktbedingungen verbessert werden;

bu) sich besorgt über für die Privatwirtschaft nachteilige staatliche Vorschriften zu äußern, insbesondere über die Verpflichtung, einen Mindestlohn zu zahlen, der nicht unter dem Durchschnittslohn der zehn erfolgreichsten Staatsbetriebe liegt;

bv) ihre Besorgnis über die weitverbreitete systemische Korruption in belarussischen öffentlichen Einrichtungen und Staatsbetrieben zum Ausdruck zu bringen, Ermittlungen und Informationskampagnen zur Korruptionsbekämpfung zu fördern und zu unterstützen, sich angesichts der Drangsalierung und Verfolgung von Journalisten besorgt zeigen, die über Korruptionsfälle berichten, und auf sichere Rahmenbedingungen für investigative Journalisten und Hinweisgeber zu pochen;

bw) darauf zu bestehen, die Finanzströme der Familie von Aljaksandr Lukaschenka und seiner Getreuen umfassend untersucht werden, einschließlich der Aktivitäten belarussischer Staatsbetriebe in Offshore-Gebieten sowie korrupte Machenschaften belarussischer Unternehmen;

bx) die Energiediversifizierung in Belarus und die Verringerung der Abhängigkeit des Landes von Erdöl- und Erdgaseinfuhren aus Russland durch die Wahl neuer Lieferanten, auch über das Gebiet der EU, zu begrüßen und zu fördern; außerdem die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und den Ausbau der Nutzung alternativer Energiequellen zu fördern;

by) die Bedeutung hervorzuheben, die die EU insbesondere durch die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris den Klimaschutzmaßnahmen beimisst, und Belarus nahezulegen, die Zusammenarbeit mit der EU in Umweltfragen zu verstärken, im Hinblick auf einen umweltverträglichen Wandel, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, und die Chancen der osteuropäischen Partnerschaft für Energieeffizienz und Umwelt zu nutzen und gleichzeitig darauf zu bestehen, dass die Drangsalierung von Umweltschützern eingestellt wird; Belarus aufzufordern, seine Bemühungen um den Klimaschutz zu verstärken und ihn in alle Bereiche der Politikgestaltung einzubeziehen;

bz) Initiativen im Rahmen der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension (NDEP), hervorzuheben, mit denen die dringendsten Umweltprobleme in dem Gebiet angegangen werden sollen;

Direkte Kontakte zwischen den Menschen

ca) auch künftig die Auffassung zu vertreten, dass die EU an möglichst zahlreichen direkten Kontakten zwischen den Menschen interessiert ist, da dies der beste Weg ist, die EU und Belarus einander näherzubringen und das gegenseitige Verständnis und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern; Austauschprogramme mit nachweisbaren Erfolgen wie das Mobilitätsprogramm für direkte Kontakte zwischen den Menschen (MOST) zu fördern und zu bekräftigen, dass das Visaerleichterungsabkommen ein spürbarer Ausdruck dieser Politik ist;

cb) die Fortschritte bei der Umsetzung der Mobilitätspartnerschafts-, Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen als Teil eines sicheren und gut verwalteten Mobilitätsumfelds zwischen der EU und Belarus zu begrüßen;

cc) festzustellen und sich zunutze zu machen, dass durch die zunehmende Mobilität zwischen der EU und Belarus die Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit europäischen Werten und die Unterstützung des demokratischen Wandels gestärkt wird;

cd) Möglichkeiten für visumfreie Reisen für belarussische Staatsangehörige zu prüfen, damit der persönliche Kontakt nicht den undemokratischen Grundsätzen der belarussischen Staatsorgane zum Opfer fällt;

ce) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Freizügigkeit zwischen Belarus und den benachbarten EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen und den belarussischen Staatsorganen insbesondere nahezulegen, die Regelungen über den kleinen Grenzverkehr mit Litauen umzusetzen, die Personen zugutekämen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern beiderseits der Grenze leben;

cf) die Rolle der belarussischen Diaspora beim demokratischen Erwachen in Belarus zu würdigen und ihre Mitglieder in den EU-Mitgliedstaaten als wichtige Akteure in den nationalen Dialog in Belarus einzubeziehen;

cg) die Zusammenarbeit im Bereich der Kultur durch Programme wie „Kreatives Europa“ und insbesondere durch Projekte zur Förderung der Kreativität unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen auf lokaler Ebene zu unterstützen; die Solidarität der Union mit der belarussischen Gesellschaft durch kulturelle Ausdrucksformen zu fördern und zu mobilisieren;

ch) sich noch stärker darum zu bemühen, dass junge Menschen in Belarus durch Fortschritte bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses und verstärkten wissenschaftlichen Austausch sowie vermehrte Möglichkeiten des Studiums in der EU über das Programm Erasmus+ von besseren Bildungsangeboten profitieren können, was tatsächlich auf lange Sicht dazu beitragen kann, die Einstellungen der Menschen in Belarus zu verändern und ihnen so auf natürlichem Wege europäische Werte näherzubringen und dadurch die Demokratisierung des Landes zu befördern;

ci) belarussische Jugendliche, denen aufgrund ihrer Teilnahme an den landesweiten Protesten der Zugang zu Bildung in Belarus verwehrt wird, zu unterstützen und Stipendien für ein Studium an den Bildungseinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen;

cj) die finanzielle Unterstützung der Europäischen Geisteswissenschaftlichen Universität, einer belarussischen Hochschule im litauischen Exil in Vilnius, durch die EU aufrechtzuerhalten;

ck) Stipendien für Wissenschaftler bereitzustellen, die aufgrund ihrer Teilnahme an den Protesten ihre Lehr- und Forschungspositionen verloren haben;

cl) Bildungsprogramme zur beruflichen Neuorientierung belarussischer Beamten, die entlassen wurden oder den öffentlichen Dienst freiwillig verlassen haben, zu unterstützen;

cm) die Digitalisierung der Bildung im Hinblick auf die COVID‑19-Pandemie in Belarus zu unterstützen;

cn) zur Kenntnis zu nehmen, dass viele Stimmen der sich vollziehenden demokratischen Revolution in Belarus Absolventen von Universitäten in EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmer verschiedener von der EU unterstützter Programme sind, die darauf abzielen, berufliche Qualifikationen zu verbessern und berufliche Tätigkeiten zu ermöglichen;

co) den Wissenschaftlern in Belarus nahezulegen, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Kollegen zu verstärken und Horizont Europa in vollem Umfang zu nutzen;

cp) Programme zur Förderung der Demokratie und strategische Kommunikation zu stärken und die stärkere Einbindung lokaler Gemeinschaften über die traditionellen „proeuropäischen“ Gruppen hinaus zu unterstützen;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.9.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Özlem Demirel, Angel Dzhambazki, Assita Kanko, Arba Kokalari, Dragoş Tudorache, Mick Wallace, Elena Yoncheva, Marco Zanni

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

60

+

EPP

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko, Arba Kokalari

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Dietmar Köster, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev, Elena Yoncheva

RENEW

Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Dragoş Tudorache

ID

Anna Bonfrisco, Marco Zanni

GREENS

Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Salima Yenbou

ECR

Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Charlie Weimers, Angel Dzhambazki, Assita Kanko

NI

Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi

 

7

ID

Thierry Mariani, Jérôme Rivière

GUE

Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Özlem Demirel, Mick Wallace

NI

Kostas Papadakis

 

1

0

ID

Harald Vilimsky

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2020
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