BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 – Aufstockung der Mittel für Zahlungen gemäß den aktualisierten Ausgabenvorausschätzungen sowie sonstige Anpassungen der Ausgaben und Einnahmen

10.12.2020 - (13643/2020 – C9-0395/2020 – 2020/0298(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier

Verfahren : 2020/0298(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0252/2020
Eingereichte Texte :
A9-0252/2020
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 – Aufstockung der Mittel für Zahlungen gemäß den aktualisierten Ausgabenvorausschätzungen sowie sonstige Anpassungen der Ausgaben und Einnahmen

(13643/2020 – C9-0395/2020 – 2020/0298(BUD))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1], insbesondere auf Artikel 44,

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 27. November 2019 endgültig erlassen wurde[2],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3] (MFR‑Verordnung),

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],

 unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020, der von der Kommission am 9. Oktober 2020 angenommen wurde (COM(2020)0962),

 unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020, der vom Rat am 8. Dezember 2020 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 9. Dezember 2020 zugeleitet wurde (13643/2020 – C9-0395/2020),

 gestützt auf Artikel 94 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0252/2020),

A. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020 darin besteht, die Höhe der Mittel für Zahlungen entsprechend der aktualisierten Vorausschätzung und unter Berücksichtigung der in der „Globalen Mittelübertragung“ (Dezember 16/2020) vorgeschlagenen Umschichtungen zu erhöhen, die Einnahmenseite anzupassen, um den Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen und zusätzlich eingezogenen Geldbußen Rechnung zu tragen, und weitere kleinere Anpassungen der Ausgaben in Bezug auf die Höhe der Mittel für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und einige dezentrale Agenturen (ESMA, EIOPA, EBA und ELA) vorzunehmen;

B. in der Erwägung, dass in dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020 vorgeschlagen wird, die Mittel für Zahlungen betreffend die Teilrubriken 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und 1b „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ sowie die Rubriken 2 „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ und 4 „Europa in der Welt“ insgesamt um 1569,3 Mio. EUR aufzustocken;

C. in der Erwägung, dass Mittel für Zahlungen in Höhe von 93,8 Mio. EUR dazu beitragen werden, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kreditbürgschaftsfazilität im Rahmen des Programms COSME zu erfüllen, so dass KMU unterstützt werden können, die von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen sind;

D. in der Erwägung, dass mit den zusätzlichen Mitteln für Zahlungen in Höhe von 750 Mio. EUR im Rahmen des ELER insbesondere Pauschalzahlungen zur Unterstützung von Landwirten und kleinen bis mittelgroßen Agrarunternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, finanziert werden sollen;

E. in der Erwägung, dass mit Mitteln für Zahlungen in Höhe von 586 Mio. EUR die globale Reaktion der EU gefördert werden soll, damit Partnerländer über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) unterstützt werden können;

F. in der Erwägung, dass bei der sorgfältigen Überprüfung der Ausführung des Haushaltsplans der dezentralen Agenturen Einsparungen festgestellt wurden, die zu einer Verringerung der Mittel für Zahlungen um 9,1 Mio. EUR beitragen;

G. in der Erwägung, dass bis Ende September 2020 eingenommene Geldbußen und Zwangsgelder in Höhe von 128 Mio. EUR dazu beigetragen haben, die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zum Unionshaushalt zu verringern;

H. in der Erwägung, dass die vorgeschlagene Gesamtauswirkung des Entwurfs des Berichtigungshaushalts Nr. 10/2020 auf der Einnahmenseite ein Rückgang der sonstigen Einnahmen um 588 Mio. EUR ist, der durch eine entsprechende Erhöhung der BNE-Beiträge ausgeglichen wird;

1. nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020 zur Kenntnis, mit dem das Ziel verfolgt wird, im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zusätzliche Mittel für Zahlungen in Höhe von 1 569,3 Mio. EUR nach Berücksichtigung der in der „Globalen Mittelübertragung“ vorgeschlagenen Umschichtungen bereitzustellen, die Einnahmenseite anzupassen und weitere begrenzte Ausgabenanpassungen im Haushalt vorzunehmen;

2. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2020;

3. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2020 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.12.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Ioannis Lagos, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Herbert Dorfmann, Petros Kokkalis

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

36

+

PPE

Lefteris Christoforou, Herbert Dorfmann, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Rainer Wieland, Angelika Winzig

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

ID

Hélène Laporte

Verts/ALE

Rasmus Andresen, Damian Boeselager, David Cormand, Francisco Guerreiro

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

GUE/NGL

Petros Kokkalis, Dimitrios Papadimoulis

 

2

-

ID

Joachim Kuhs

NI

Ioannis Lagos

 

1

0

ID

Anna Bonfrisco

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2020
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