BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019

30.3.2021 - (2020/2170(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki


Verfahren : 2020/2170(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0075/2021

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung[2] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9-0067/2021),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission[4], insbesondere auf Artikel 97,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf die Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0075/2021),

1. erteilt dem Direktor der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2019;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen[7],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung[8] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9-0067/2021),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[9], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission[10], insbesondere auf Artikel 97,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[11], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf die Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0075/2021),

1. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019 sind

(2020/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0075/2021),

A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Chemikalienagentur (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[13] zufolge auf 112 834 290 EUR belief, was einem Rückgang um 4,99 % gegenüber 2018 entspricht; in der Erwägung, dass etwa 39,51 % des Haushalts der Agentur aus Gebühren und Entgelten und 57,61 % von der Union und von Drittländern stammen[14] (2018 stammten 72,47 % aus Gebühren und Entgelten und 26,18 % von der Union und von Drittländern); stellt fest, dass die erheblichen Änderungen bei der Zusammensetzung des Haushalts im Vergleich zum Vorjahr mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006[15] zusammenhängen, die eine Frist für die endgültige Registrierung im Jahr 2018 vorsah, und dass in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 keine weiteren Registrierungsfristen festgelegt sind und somit keine Spitzen bei den Einnahmen aus Registrierungsgebühren erwartet werden;

B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 98,79 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 1,13 % entspricht; stellt mit Besorgnis fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 86,09 % lag, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 0,95 % entspricht;

2. betont, dass die Agentur teilweise aus den Gebühren finanziert wird, die sie von Unternehmen erhält, die die Registrierung von Chemikalien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beantragen; stellt fest, dass sich die anwendbaren Gebühren nach der Größe der Unternehmen und der Menge der registrierten Chemikalien (verschiedene Mengenschwellen) richten; stellt fest, dass nach dem Bericht des Rechnungshofs seit den ersten Registrierungen im Jahr 2009 rund 26 % der Unternehmen angaben, dass sie Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen seien; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die Agentur mithilfe ihres wirksamen Systems der Ex-post-Überprüfungen festgestellt hat, dass etwa die Hälfte der Unternehmen ihre Größe falsch angegeben hatten, was zu niedrigeren Gebühren führte; betont, dass diese Feststellung die Grenzen eines Systems aufzeigt, das in zu hohem Maße auf Selbstauskünften der Antragsteller beruht; stellt fest, dass die Agentur zur Korrektur dieser Situation im Laufe der Jahre Gebührenberichtigungen und Verwaltungsgebühren in Höhe von 32,2 Mio. EUR in Rechnung gestellt und erhalten hat und dass die Agentur beträchtliche Fortschritte bei der Einziehung von Fehlbeträgen aufgrund ungerechtfertigter Gebührenermäßigungen und der Erhebung überfälliger Verwaltungsgebühren erzielt hat; stellt allerdings fest, dass die Agentur noch sehr viel Überprüfungsarbeit zu leisten hat und sich der Umfang der noch erforderlichen Gebührenkorrekturen Ende 2019 nicht absehen ließ; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über ihre Bemühungen und die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten, den beträchtlichen Umfang der Überprüfungsarbeit weiter zu verringern und die Gebührenkorrekturen umzusetzen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen diese Situation verbessert wird, sodass Betrug bei der Angabe der Größe der antragstellenden Unternehmen verhindert und für eine stabilere Haushaltsplanung der Agentur gesorgt wird;

3. stellt in Bezug auf die Weiterverfolgung der Feststellungen des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 fest, dass die Agentur Einnahmen sowohl aus von der Industrie zu entrichtenden Gebühren und Entgelten erzielt als auch aus einen Ausgleichszuschuss aus dem Haushalt der EU erhalten hat; stellt fest, dass infolge des Ablaufs der dritten Registrierungsfrist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 im Mai 2018 die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten im Jahr 2019 begonnen haben, erheblich zu sinken und dass sich dieser Trend voraussichtlich fortsetzen wird; stellt fest, dass die Gefahr besteht, dass sich relativ stabile Ausgaben und sehr viel schlechter vorhersehbare Einnahmen negativ auf die Tätigkeiten und den Haushaltsvollzug der Agentur auswirken; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Agentur laut ihrer eigenen Antwort von sich aus aktiv geworden ist und gegenwärtig Gespräche mit der Kommission führt, um auf eine nachhaltige Finanzierung und die Bewältigung der Herausforderungen in ihrem Finanzierungsmodell hinzuwirken; fordert die Agentur und die Kommission auf, die Entlastungsbehörde laufend über die diesbezüglichen Entwicklungen zu informieren; stellt fest, dass der Agentur durch einen vorhersehbaren Ausgleichszuschuss aus dem Haushalt der EU zusammen mit einer Übertragung von Einnahmen aus Gebühren und Entgelten an die Kommission besser planbare Einnahmen zugesichert werden können, die sie zur Erfüllung ihres Mandats benötigt;

Nachhaltigkeit

4. hebt hervor, dass die Agentur im Hinblick auf die Verordnung (EU) Nr. 649/2012[16] („PIC-Verordnung“) und die Verordnung (EU) Nr. 2019/1021[17] (Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)) vollständig über einen Zuschuss der Union finanziert wird, der sich im Jahr 2019 auf 1,56 Mio. EUR belief (1,10 Mio. EUR für Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung im Jahr 2018);

5. begrüßt die Bemühungen der Agentur, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen, sowie alle vom Zentrum ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung seiner CO2-Emissionen und seines Energieverbrauchs und zur Einführung papierloser Arbeitsabläufe; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Direktor der Agentur zugesichert hat, die Agentur bis 2030 klimaneutral zu gestalten;

Leistung

6. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihr Leistungsmanagementmodell für das Arbeitsprogramm 2019 überarbeitet hat, um die Auswirkungen und Ergebnisse ihrer Arbeit besser darzustellen; bedauert, dass die Agentur im Jahr 2019 nur 34 ihrer 53 Zielvorgaben bei den wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht hat; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach sich die 19 nicht erfüllten Zielwerte hauptsächlich auf Input- und Outputindikatoren beziehen, die wegen verschiedener Faktoren schwer vorherzusagen sind; fordert die Agentur nachdrücklich auf, sich zu bemühen, ihre Ziele bei den wesentlichen Leistungsindikatoren zu 100 % zu erfüllen;

7. weist darauf hin, dass die Agentur bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien im Interesse der Gesundheit des Menschen und im Interesse der Umwelt sowie zugunsten von Innovation und Wettbewerb die treibende Kraft unter den Regulierungsbehörden ist; stellt fest, dass sie Informationen über Chemikalien bereitstellt, Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften unterstützt und den sicheren Einsatz von Chemikalien vorantreibt;

8. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2019 einer strategischen Umstrukturierung unterzogen wurde und für den Zeitraum 2019–2023 einen neuen Strategieplan erhalten hat, der die drei folgenden strategischen Prioritäten umfasst: Ermittlung besorgniserregender Stoffe und entsprechendes Risikomanagement, sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien durch die Industrie und nachhaltiges Chemikalienmanagement durch die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union;

9. bedauert, dass im Strategieplan für 2019–2023 keine vorausschauenden Maßnahmen und Mittel zur Beschleunigung, Verbesserung und Quantifizierung der Reduzierung der Anzahl von Tierversuchen und des Ersatzes solcher Versuche durch neue Verfahrensweisen vorgesehen sind; erinnert an die Bedeutung des 3R-Prinzips im Zusammenhang mit Tierversuchen: „Vermeidung, Verminderung und Verbesserung“; nimmt die Empfehlung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 6. Juli 2020 zu der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien1a zur Kenntnis, wonach innerhalb der Agentur eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte, die ausschließlich mit Fragen des Tierschutzes und der Förderung von nicht auf Tierversuchen beruhenden Testmethoden befasst ist; nimmt mit Besorgnis die Antwort des Direktors der Agentur aus dem Gespräch mit dem Haushaltskontrollausschuss am 7. Januar 2021 zur Kenntnis, wonach die Agentur der Forderung des Parlaments nach eine Reduzierung von Tierversuchen nicht nachgekommen ist; fordert die Agentur nachdrücklich auf, den Einsatz von Tierversuchen stark zu reduzieren; fordert die Agentur auf, im Rahmen ihres Mandats einen Beitrag zu internationalen Tätigkeiten zu leisten, welche die Förderung alternativer Versuchsmethoden zum Ziel haben, und regelmäßig Informationen über die Verwendung alternativer Methoden gemäß der REACH-Verordnung zu veröffentlichen;

10. stellt fest, dass mit der Anfang 2019 eingeführten neuen Organisationsstruktur darauf abgezielt wurde, die Vernetzung der Agentur zu verbessern und Arbeitsweisen zu fördern, die verstärkt auf Kollaboration beruhen; begrüßt, dass die Kontrollen der vollständigen Einhaltung der Vorschriften für Substanzen im Vergleich zu 2018 um 50 % zugenommen haben, was darauf zurückzuführen ist, dass vermehrt auf Kontrollen durch interne Personalumschichtungen ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Agentur gesetzt wurde;

11. stellt fest, dass die Agentur ihre interne Auditstelle weiterhin gemeinsam mit der Agentur für das Europäische GNSS nutzt und die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel 2019 im Bereich Datenschutzdienste unterstützte und dass sie darüber hinaus eng mit anderen Agenturen zusammenarbeitet, indem sie etwa Dienstleistungen im Rahmen eines agenturübergreifenden Netzes teilt und im Wege von Vereinbarungen Ressourcen teilt; würdigt diese Zusammenarbeit als nachahmenswertes Beispiel für andere Agenturen; legt der Agentur nahe, sich um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit den anderen Agenturen der Union zu bemühen; fordert die Agentur auf, Gespräche über die gemeinsame Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die sich mit denen anderer Agenturen mit einem ähnlichen Tätigkeitsbereich überschneiden, anzuregen;

12. fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter Verfahren mit anderen europäischen Agenturen zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

13. fordert die Agentur auf, Leitlinien zu den Informationen auszuarbeiten, die mindestens bereitgestellt werden müssen, um die Gewährung von Ausnahmen von Beschränkungen rechtfertigen zu können, und sicherzustellen, dass keine Ausnahme gewährt wird, wenn Registrierungsdossiers nicht den Anforderungen entsprechen oder nicht auf den aktuellen Stand gebracht wurden;

14. erachtet es als sehr wichtig, die Digitalisierung der Agentur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung voranzutreiben; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

15. weist darauf hin, dass die Agentur in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien besser sichtbar werden muss, um ihre Tätigkeit bekannt zu machen;

Personalpolitik

16. stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2019 eine Vollzugsquote von 96,75 % aufwies, also 446 der 461 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit besetzt waren (2018 waren es 452 bewilligte Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2019 außerdem 122 Vertragsbedienstete und 14 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

17. nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2019 auf der höheren Führungsebene (71 % Männer und 29 % Frauen) und im Verwaltungsrat (69 % Männer und 31 % Frauen) ein unausgewogenes Geschlechterverhältnis herrschte; ersucht die Agentur, auf der höheren Führungsebene künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern zu sorgen;

18. stellt fest, dass die Agentur über eine Strategie gegen Belästigung/Mobbing und über entsprechende Leitlinien verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass sie Schulungen organisiert und vertrauliche Beratung angeboten hat; stellt ferner fest, dass 2019 ein Pilotprojekt zur Mediation in Arbeitsgruppen angelaufen ist, in denen in der Vergangenheit Konflikte aufgetreten sind; stellt fest, dass im Jahr 2019 ein informelles Verfahren wegen Belästigung/Mobbing in der Agentur stattfand;

19. stellt fest, dass die Stellenausschreibungen der Agentur auf ihrer Website, in den sozialen Medien und auf der entsprechenden Webseite des Netzwerks der EU-Agenturen veröffentlicht wurden, um die Stellenausschreibungen besser bekannt zu machen; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach sie mit der Überprüfung von Verfahren begonnen hat, um Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlichen zu können; fordert die Agentur auf, Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl zu veröffentlichen; fordert die Agentur auf, weitere Möglichkeiten zur Gewinnung von hochqualifiziertem Personal zu erschließen, indem sie die Reichweite der Stellenausschreibungen erhöht; fordert die Agentur auf, sich auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu konzentrieren;

20. begrüßt, dass die Agentur Anstrengungen unternimmt, um eine vielfältigere und inklusivere Arbeitsumgebung und -kultur zu schaffen, indem sie Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen ergreift; fordert die Agentur auf, die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung und Einbeziehung des Grundsatzes der Chancengleichheit in den Bereichen Einstellung, Schulung, Laufbahnentwicklung und Arbeitsbedingungen zu bewerten und unter den Bediensteten das Bewusstsein für diese Aspekte zu schärfen; ersucht die Agentur, mögliche sinnvolle Verbesserungen und Veränderungen der Gebäude der Agentur (Barrierefreiheit, entsprechende Büroausstattung) für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen zu prüfen;

21. fordert die Agentur auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, bei der es um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen geht;

22. betont ferner, dass für eine angemessene Personalausstattung gesorgt werden muss, die den Erfordernissen des europäischen Grünen Deals und der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und insbesondere dem Null-Schadstoff-Ziel Rechnung trägt, und dass zusätzliche Ressourcen für alle zusätzlichen Aufgaben der Agentur, wie etwa die Durchführung eigener Stoffbewertungen, bereitgestellt werden müssen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

23. begrüßt, dass die Agentur auf ihrer Website die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse veröffentlicht hat, einschließlich der Lebensläufe ihrer Vorsitze, die Bedienstete der Agentur sind, des Direktors und sämtlicher Mitglieder der Widerspruchskammer; begrüßt, dass die Agentur die Interessenerklärungen sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie der Vorsitzenden von Ausschüssen auf ihrer Website veröffentlicht;

24. fordert die Agentur auf, ihre Praxis mit den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 7. Mai 2020 im Fall 2168/2019/KR abzustimmen, insbesondere indem sie erforderlichenfalls von der Möglichkeit Gebrauch macht, ihren Führungskräften zu untersagen, nach Ablauf ihrer Amtszeit bestimmte Positionen anzutreten, indem sie Kriterien dafür aufstellt, in welchen Fällen sie dem Personal den Wechsel in die Privatwirtschaft verbieten wird, indem sie Bewerber um Führungspositionen der Agentur über die Kriterien informiert, wenn diese sich bewerben, und indem sie interne Verfahren einführt, durch die der Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung gesperrt wird, sobald ein Arbeitgeberwechsel von Personalangehörigen ansteht;

25. begrüßt die weiteren Schritte, die unternommen wurden, um die Transparenz sowie den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern, wie verpflichtende Online-Schulungen zur Meldung von Missständen für alle Mitarbeiter, und den Schwerpunkt, der nach wie vor auf die Sensibilisierung für ethische Fragen, Auftragsvergabe und Vertragsverwaltung sowie Informationssicherheit gelegt wird; nimmt zur Kenntnis, dass nach den Angaben der Agentur alle Zusammenkünfte ihrer Führungsebene mit Interessenträgern registriert und auf ihrer Website veröffentlicht werden, um für volle Transparenz zu sorgen;

26. stellt fest, dass die Einnahmen der Agentur aus Gebühren im Jahr 2019 nach eigenen Angaben ca. 39,5 % ihrer Gesamteinnahmen ausmachten; würdigt das vorbildliche System der Agentur zur Überwachung und Vermeidung von Interessenkonflikten und die Auffassung der Agentur, dass aufgrund der Verwendung der Gebühren zur Deckung der Kosten und aufgrund der regelmäßigen Bewertung des an der Erstellung der Stellungnahmen beteiligten Personals der Agentur, durch die die Unabhängigkeit sichergestellt werden soll, kaum Gefahr besteht, dass solche Konflikte entstehen; stellt fest, dass die Agentur eine Lösung begrüßen würde, bei der die Kommission die Gebühren im Namen der Agentur erhebt, was die Haushaltsführung der Agentur erleichtern und dazu beitragen würde, die Gefahr von Ausfällen zu verringern; stellt fest, dass die von der Industrie entrichteten Gebühren von Jahr zu Jahr stark variieren und es der Agentur daher nicht möglich ist, einzuschätzen, ob sie einen Ausgleichszuschuss aus dem Haushalt der EU mit einem angemessenen Spielraum benötigt, was die Haushaltsplanung erschwert; fordert einen Dialog zu der Frage, wie der Finanzierungsmechanismus der Agentur reformiert werden kann, um ihn auf eine tragfähige Grundlage zu stellen;

27. betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der mangelnden Einheitlichkeit der bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; hebt hervor, dass diese Probleme durch die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ethisches Verhalten angegangen werden sollten, mit dem die Anwendung hoher ethischer Standards für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sichergestellt wird;

Interne Kontrollen

28. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Bieter in einem geprüften Vergabeverfahren der Leistungsbeschreibung nicht eindeutig entnehmen konnten, wie ein bestimmter Posten in ihren finanziellen Angeboten zu bepreisen war, und dass die Agentur aufgrund der Tatsache, dass die Angebote nicht vergleichbar waren, beschloss, das Verfahren aufzuheben und eine neue Ausschreibung einzuleiten, wodurch das Verfahren in die Länge gezogen wurde und die Gefahr einer möglichen Rufschädigung für die Agentur entstand; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach die Auftragsunterlagen als klar und aussagekräftig angesehen wurden und der mit der erneuten Ausschreibung verbundene Zusatzaufwand minimal war und der Ruf dadurch nicht beeinträchtigt wurde;

29. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Entscheidungsprozess bei Einstellungsverfahren nicht strukturiert und gründlich genug war, um ein klares und chronologisches Protokoll zu liefern, aus dem hervorgeht, wann und von wem die Unterlagen genehmigt wurden; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach sie ihre Verfahren geändert hat, damit den Mitgliedern des Auswahlausschusses nach jeder Sitzung Standard-E-Mails zugesandt werden, die die Sitzungsprotokolle und die vom Ausschuss gefassten Beschlüsse enthalten, und wonach die Agentur darüber hinaus sicherstellt, dass nach jeder Sitzung die elektronischen Genehmigungsabläufe abgeschlossen werden, bevor die Auswahl fortgesetzt wird; fordert die Agentur auf, ihre Auswahlverfahren entsprechend zu verbessern, damit die Verfahren auf sorgfältige und transparente Weise durchgeführt werden;

30. stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission eine Zuverlässigkeitsprüfung zum Leistungsmanagement der Agentur durchgeführt hat, die in einer sehr wichtigen Empfehlung bezüglich der Verwendung der vier Leistungskategorien mündete, womit sichergestellt werden soll, dass die Leistung aller Stelleninhaber bewertet wird, ohne sie mit der Leistung anderer Mitarbeiter zu vergleichen, sowie in einer wichtigen Empfehlung zur Aktualisierung des Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungsverfahrens; stellt fest, dass die Agentur bereits die notwendigen Schritte unternommen hat, um beide Empfehlungen umzusetzen;

31. stellt mit Besorgnis fest, dass es bei der Agentur im Mai 2019 während der Migration von Servern auf eine neue Infrastruktur zu einem Ausfall aller IT-Systeme der Agentur kam; stellt fest, dass das Problem innerhalb von 48 Stunden behoben wurde; empfiehlt, dass die Agentur bei der Durchführung von IT-Maßnahmen, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass Primärprozesse der Agentur unterbrochen werden, bewährte IT-Verfahren anwendet;

32. fordert die Agentur auf, die Transparenz und die Benutzerfreundlichkeit ihrer Datenbank sowie die Schnittstelle zwischen Bewertung und anschließendem Risikomanagement zu verbessern, indem sie z. B. einen kurzen Hinweis auf die von der Agentur registrierten Stoffe in der Datenbank im Hinblick auf den Stand der Konformität und der Bewertung der Dossiers aufnimmt und das Ergebnis der Stoffbewertung (weiteres Risikomanagement erforderlich oder nicht) hinzufügt, ausdrücklich angibt, ob das Dossier für nicht konform befunden wurde und aus welchem Grund, und das Ergebnis der Entscheidungen der Widerspruchskammer sowie die von der Agentur durchgeführten oder geplanten Folgemaßnahmen beifügt;

33. stellt fest, dass die Agentur 2019 eine neue Strategie und einen neuen Rahmen für das System des integrierten Managements entwickelt hat, die am 15. Dezember 2019 vom Verwaltungsrat gebilligt wurden und an die Stelle der Normen für das integrierte Management getreten sind;

34. legt der Agentur nahe, ihre Anstrengungen zur Durchführung ihrer Dossierbewertungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 fortzusetzen und das entsprechende Verfahren effizienter zu gestalten; weist darauf hin, dass bei der Bewertung von mehr als 2 000 Dossiers zu 700 Stoffen festgestellt wurde, dass 70 % der Dossiers nicht den rechtsverbindlichen Informationsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 entsprachen oder nicht genügend Informationen enthielten, um eine sichere Verwendung für die Bürger der Union und die Umwelt zu sicherzustellen;

Sonstige Bemerkungen

35. stellt fest, dass der Umzug in die neuen Räumlichkeiten der Agentur in Helsinki am 21. Dezember 2019 begann und dass das neue Gebäude Anfang Januar 2020 für das Personal der Agentur geöffnet wurde und in Betrieb genommen werden konnte, womit die vierjährige Vorbereitungsphase auf den Umzug des Personals abgeschlossen wurde; ersucht die Agentur, für das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu sorgen, indem sie nachhaltige und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen schafft;

36. stellt fest, dass die Agentur ein umfassendes Kommunikationspaket ausgearbeitet hat, um Unternehmen während der Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und des Übergangszeitraums zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass es in dieser Zeit zu möglichst wenigen Störungen des Binnenmarkts kommt; stellt fest, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union nur geringe Folgen für die Agentur hat;

37. stellt mit Besorgnis fest, dass es bei der Agentur mehrere Fälle von Rechtsstreitigkeiten, Widersprüchen und Beschwerden gibt, die an die Widerspruchskammer der Agentur, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Bürgerbeauftragte übermittelt wurden, und dass die meisten dieser Fälle (20 von 37 Fällen) abgewiesen wurden;

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38. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom ... 2021[18] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (1.2.2021)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2170(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Pascal Canfin

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. weist darauf hin, dass die Europäische Chemikalienagentur („ECHA“) bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien im Interesse der Gesundheit des Menschen und im Interesse der Umwelt sowie zugunsten von Innovation und Wettbewerb die treibende Kraft unter den Regulierungsbehörden ist; stellt fest, dass sie Informationen über Chemikalien bereitstellt, Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften unterstützt und den sicheren Einsatz von Chemikalien vorantreibt;

2. stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt der ECHA für 2019 auf 111 969 312 EUR belief, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 5,9 % entspricht;

3. erkennt an, dass sich die Gebühreneinnahmen der ECHA seit der endgültigen Registrierungsfrist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006[19] (im Folgenden „REACH-Verordnung“) im Jahr 2018 erheblich verringert haben, weshalb sie sich zunehmend auf die Finanzierung ihrer Tätigkeiten durch die Union verlassen muss;

4. stellt fest, dass die ECHA im Hinblick auf die REACH-Verordnung über von der Industrie entrichtete Gebühren und einen Zuschuss der Union zum Haushaltsausgleich finanziert wird; nimmt zur Kenntnis, dass sie im Jahr 2019 Gebühreneinnahmen in Höhe von insgesamt 34,74 Mio. EUR (81,61 Mio. EUR im Jahr 2018) erzielte, während sich der Zuschuss der Union auf 58,35 Mio. EUR (24,37 Mio. EUR im Jahr 2018) und der Beitrag der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) auf 1,41 Mio. EUR (0,61 Mio. EUR im Jahr 2018) belief;

5. betont, dass die ECHA im Hinblick auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012[20] („Verordnung über Biozidprodukte“) über von der Industrie entrichtete Gebühren und einen Zuschuss der Union zum Haushaltsausgleich finanziert wird; stellt fest, dass die ECHA im Jahr 2019 Gebühreneinnahmen in Höhe von insgesamt 9,64 Mio. EUR (6,37 Mio. EUR im Jahr 2018) erzielte, während sich der Zuschuss der Union auf 2,98 Mio. EUR (4,88 Mio. EUR im Jahr 2018) belief und darüber hinaus von der EFTA und der Schweiz ein Beitrag in Höhe von 0,2 Mio. EUR (0,22 Mio. EUR im Jahr 2018) geleistet wurde;

6. hebt hervor, dass die ECHA im Hinblick auf die Verordnung (EU) Nr. 649/2012[21] („PIC-Verordnung“) und die Verordnung (EU) Nr. 2019/1021[22] (Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)) vollständig über einen Zuschuss der Union finanziert wird, der sich im Jahr 2019 auf 1,56 Mio. EUR belief (1,10 Mio. EUR für das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung im Jahr 2018);

7. betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die ECHA in der Lage ist, ihr Mandat langfristig zu erfüllen; fordert in diesem Zusammenhang, dass der mangelnden Vorhersehbarkeit der Haushaltseinnahmen der ECHA entgegengewirkt wird; nimmt den rückläufigen Trend bei den Gebühreneinnahmen zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass ein neues stabiles Finanzierungsmodell entwickelt und ohne unnötige Verzögerungen eingeführt werden sollte; betont ferner, dass für eine angemessene Personalausstattung gesorgt werden muss, die den Erfordernissen des europäischen Grünen Deals und der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und insbesondere dem Null-Schadstoff-Ziel Rechnung trägt, und dass zusätzliche Ressourcen für alle zusätzlichen Aufgaben der ECHA, wie etwa die Durchführung eigener Stoffbewertungen, bereitgestellt werden müssen;

8. bedauert den Mangel an speziell für die Sicherstellung von Kenntnissen und die Förderung von tierversuchsfreien Testmethoden vorgesehenen Mitteln im Haushalt der ECHA; wiederholt seine Forderung, Ressourcen für Mitarbeiter der ECHA, die ausschließlich für Tierschutz und die Förderung von tierversuchsfreien Methoden bei sämtlichen Tätigkeiten der ECHA zuständig sind, bereitzustellen[23];

9. stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 98,8 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 0,1 Prozentpunkte entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Jahr 2019 86,1 % betrug, was gegenüber 2018 einen Anstieg um 0,3 % darstellt;

10. erkennt an, dass mit der Anfang 2019 eingeführten neuen Organisationsstruktur darauf abgezielt wurde, die Vernetzung der ECHA zu verbessern und stärker kollaborative Arbeitsweisen zu erleichtern; begrüßt, dass die Kontrollen der vollständigen Einhaltung der Vorschriften für Substanzen im Vergleich zu 2018 um 50 % zugenommen haben, was darauf zurückzuführen ist, dass vermehrt auf Kontrollen durch interne Personalumschichtungen ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ECHA gesetzt wurde;

11. stellt fest, dass die ECHA im Wege von Vereinbarungen eng mit anderen Agenturen, wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammenarbeitet; betont, dass diese Zusammenarbeit wichtig ist, um bei der Arbeit der Agenturen für Konsistenz zu sorgen und die Anforderungen der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu erfüllen; begrüßt die gemeinsame Nutzung von Diensten und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen, wo und wann immer dies möglich ist;

12. begrüßt, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2019 zuverlässig ist und die zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

13. empfiehlt aufgrund der verfügbaren Informationen, dem Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

71

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurelia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Malin Björk, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Cyrus Engerer, Eleonora Evi, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Karin Karlsbro, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ştefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Günther Sidl, Ivan Vilibor Sinčić, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Hildegard Bentele, Manuel Bompard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Veronika Vrecionová

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

71

+

ECR

Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Joanna Kopcińska, Rob Rooken, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Anna Zalewska

ID

Teuvo Hakkarainen

PPE

Bartosz Arłukowicz, Traian Băsescu, Hildegard Bentele, Nathalie Colin-Oesterlé, Christian Doleschal, Agnès Evren, Adam Jarubas, Ewa Kopacz, Esther de Lange, Peter Liese, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dolors Montserrat, Dan-Ştefan Motreanu, Ljudmila Novak, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Edina Tóth, Pernille Weiss, Michal Wiezik

Renew

Pascal Canfin, Andreas Glück, Martin Hojsík, Jan Huitema, Karin Karlsbro, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Linea Søgaard-Lidell, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir

S&D

Nikos Androulakis, Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Cyrus Engerer, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Alessandra Moretti, Sándor Rónai, Günther Sidl, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

The Left

Malin Björk, Manuel Bompard, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Mick Wallace

Verts/ALE

Margrete Auken, Bas Eickhout, Eleonora Evi, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Tilly Metz, Ville Niinistö, Grace O'Sullivan, Jutta Paulus

 

8

-

ID

Simona Baldassarre, Aurelia Beigneux, Marco Dreosto, Catherine Griset, Sylvia Limmer, Joëlle Mélin, Luisa Regimenti, Silvia Sardone

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, Martina Dlabajová, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrey Novakov, Viola Von Cramon-Taubadel

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ECR

Ryszard Czarnecki, Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Andrey Novakov, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

Renew

Olivier Chastel, Martina Dlabajová, Pierre Karleskind, Alin Mituța

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

The Left

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Verts/ALE

Daniel Freund, Michèle Rivasi, Viola Von Cramon-Taubadel

 

3

-

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. April 2021
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