BERICHT über die Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2019

24.6.2021 - (2020/2245(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bas Eickhout


Verfahren : 2020/2245(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0215/2021
Eingereichte Texte :
A9-0215/2021
Angenommene Texte :


PR_INI

INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

 



ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2019

(2020/2245(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2019 der Europäische Investitionsbank (EIB)-Gruppe,

 unter Hinweis auf den Finanzbericht 2019 der EIB-Gruppe und den Statistischen Bericht 2019 der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den Nachhaltigkeitsbericht 2019 der EIB-Gruppe und den zughörigen Bericht zum CO2-Fußabdruck der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Transparenzstrategie der EIB im Jahr 2019,

 unter Hinweis auf den Bericht 2019 über das Beschwerdeverfahren der EIB,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht 2019 über die Tätigkeit der EIB in Afrika, der Karibik, dem Pazifischen Ozean sowie den überseeischen Ländern und Gebieten,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Prüfungsausschusses über das Geschäftsjahr 2019,

 unter Hinweis auf den Investitionsbericht 2019/2020 der EIB mit dem Titel „accelerating europe’s transformation“ (Den Wandel in Europa beschleunigen),

 unter Hinweis auf den Bericht 2019 über Unternehmensführung und -kontrolle („Governance“) in der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2019 über Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung,

 unter Hinweis auf den Operativen Gesamtplan 2019 der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den EFSI-Bericht 2019 der Europäischen Investitionsbank an das Europäische Parlament und den Rat,

 unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) 03/2019 vom 29. Januar 2019 mit dem Titel „Europäischer Fonds für strategische Investitionen: Damit der EFSI ein voller Erfolg wird, muss noch einiges unternommen werden“[1],

unter Hinweis auf den Sonderbericht des EuRH 12/2020 vom 12. Mai 2020 mit dem Titel „Europäische Plattform für Investitionsberatung: Die zur Ankurbelung von Investitionen in der EU ins Leben gerufene Plattform hat bislang begrenzte Auswirkungen“,

 unter Hinweis auf den Bericht 2019 der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH – European Investment Advisory Hub),

 unter Hinweis auf die Evaluierung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (SWD(2019)0333 final) durch die Kommission und die entsprechende Zusammenfassung (SWD(2019)0334), veröffentlicht am 13. September 2019.

 gestützt auf die Artikel 3 und 9 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

 unter Hinweis auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Protokoll Nr. 5 über die Satzung der EIB sowie auf dessen Protokoll Nr. 28 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,

 unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der Europäischen Investitionsbank,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[2],

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Mai 2019 über die Verwaltung des Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Jahr 2018 (COM(2019)0244),

 unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung vom September 2016 zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2018[3],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0215/2021),

A. in der Erwägung, dass die EIB gemäß den Verträgen verpflichtet ist, durch spezifische Investitionsinstrumente wie Kredite, Beteiligungskapital, Garantien, Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis und Beratungsleistungen einen Beitrag zur Integration, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie zur regionalen Entwicklung der Union zu leisten;

B. in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der EIB gemäß Artikel 309 AEUV darin besteht, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union beizutragen, indem die Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung von weniger entwickelten Regionen und Vorhaben von gemeinsamem Interesse für mehrere Mitgliedstaaten, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden können, erleichtert wird;

C. in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe durch die Verträge verpflichtet ist, zur Integration und zur regionalen Entwicklung der EU gemäß Artikel 309 AEUV und Protokoll 28 beizutragen;

D. in der Erwägung, dass in der EU seit der Finanzkrise ein erheblicher Investitionsmangel herrscht, während zugleich ein dringender Investitionsbedarf besteht, um die anstehende ökologische und digitale Umgestaltung der Wirtschaft und Gesellschaft zu bewerkstelligen;

E. in der Erwägung, dass die EIB im November 2019 eine neue Kreditvergabestrategie für den Energiebereich und im Dezember 2020 einen Fahrplan für die Klimabank angenommen hat;

F. in der Erwägung, dass von der EIB erwartet wird, dass sie mithilfe der europäischen Investitionsoffensive für nachhaltige Entwicklung einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des europäischen Grünen Deals leistet;

G. in der Erwägung, dass die EIB einen gerechten ökologischen Wandel durch den Mechanismus für einen gerechten Übergang unterstützen soll;

H. in der Erwägung, dass Gemeinwohlziele, wie der territoriale und soziale Zusammenhalt, die nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung von (Jugend-)Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung im Mittelpunkt stehen und Ziele der Bank bei ihrer Aufgabe sein sollten, zu einer ausgewogenen und stetigen Entwicklung des Binnenmarktes beizutragen;

I. in der Erwägung, dass die Bank zwischen 2014 und 2019 über 100 Mrd. EUR an Finanzmitteln in Kohäsionsregionen bereitgestellt hat;

J. in der Erwägung, dass die EIB beabsichtigt, zur ersten multilateralen Entwicklungsbank zu werden, die an das Übereinkommen von Paris angepasst werden soll, und dass der Rat die EIB und die EBWE bereits aufgefordert hat, diese Pläne mit Blick auf künftige Beratungen vorzulegen;

K. in der Erwägung, dass Vorkehrungen gegen Betrug, einschließlich Steuerbetrug und Geldwäsche, sowie gegen die Finanzierung von Terrorismus und Korruption gebührend in die Sorgfaltsprüfung und in die Vertragsbedingungen der EIB aufgenommen werden müssen;

L. in der Erwägung, dass die EIB als größte multilaterale Finanzinstitution über ihre Darlehenstätigkeit in Drittländern außerhalb der EU eine wichtige Rolle spielt;

M. in der Erwägung, dass die EIB bei den Bemühungen der EU um die Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle spielt;

Wichtigste Ergebnisse der Finanzierungstätigkeit der EIB im Jahr 2019

1. stellt fest, dass die EIB im Jahr 2019 Darlehensverträge in einem Gesamtumfang von 63,3 Mrd. EUR unterzeichnet hat (davon 61,9 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB), was im Einklang mit dem im Operativen Gesamtplan 2019 festgelegten Ziel (63 Mrd. EUR ±10 %) steht und deutlich über dem Gesamtumfang im Jahr 2018 (55,6 Mrd. EUR, davon 54,3 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB) liegt; stellt ferner fest, dass sich die Auszahlungen auf insgesamt 48,1 Mrd. EUR im Jahr 2019 beliefen (davon 47,5 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB), gegenüber 52,6 Mrd. EUR im Jahr 2018 (davon 51,8 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB); bemerkt, dass die EIB ein gesundes Finanzergebnis erzielt hat und für 2019 einen Jahresüberschuss von 2,4 Mrd. EUR verbuchen konnte, gegenüber 2,3 Mrd. EUR für das Jahr 2018;

2. stellt fest, dass sich der Anteil ausfallgefährdeter Kredite Ende 2019 auf lediglich 0,4 % (Ende 2018: 0,3 %) des gesamten Kreditportfolios belief, obwohl die Bank in jüngster Zeit zu Kreditgeschäften mit höherem Risiko übergegangen ist;

3. stellt erfreut fest, dass die EIB im Jahr 2019 ihr Jahresziel für Kohäsionskredite von mindestens 30 % aller neuen Tätigkeiten in der EU, Heranführungsländern und EFTA-Staaten erreicht hat; stellt fest, dass die EU im Jahr 2019 16,13 Mrd. EUR für Vorhaben in EU-Kohäsionsregionen bereitgestellt hat; betont, dass eine fortgesetzte Unterstützung der regionalen Entwicklung und der Ziele der EU für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt gemäß Protokoll 28 zu den Verträgen äußerst wichtig ist;

4. stellt fest, dass die EIB in ihren Operativen Gesamtplan 2019 Faktoren zur Berücksichtigung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Diskussionen über die Rolle der EIB gemäß dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 aufgenommen hat; begrüßt, dass die EIB immer mehr Gewicht auf das mit höheren Risiken behaftete Geschäftsfeld „Sondertätigkeiten“ legt, einschließlich Vorhaben im Zusammenhang mit dem EFSI und den Beratungsdiensten, wobei im Jahr 2019 insgesamt 530 neue Aufträge erteilt wurden, mit denen Investitionen in einem voraussichtlichen Umfang von 35 Mrd. EUR unterstützt werden;

5. begrüßt, dass die EIB-Gruppe eine neue Strategie für Beteiligungsfinanzierungen angenommen hat, mit der darauf abgezielt wird, Lücken auf dem Beteiligungskapitalmarkt zu schließen; fordert die EIB auf, die in der Studie „The EIB and the new EU missions framework“ (Die EIB und die neuen Missionen der EU) ausgesprochene Empfehlung umzusetzen und die Möglichkeiten zum Eingehen höherer Risiken weiter auszubauen, indem sie – aufbauend auf bestehenden Mechanismen zur Risikoteilung (z. B. EFSI, „InnovFin – EU-Mittel für Innovationen“) – geeignete „geduldige“, langfristige und auf höhere Risiken ausgerichtete Finanzierungsinstrumente entwickelt;

6. begrüßt, dass die EIB im Jahr 2019 ein Verfahren zur Bewertung des Klimarisikos (CRA – Climate Risk Assessment) eingeführt hat, um bei der direkten Darlehensvergabe die physischen Klimarisiken systematisch zu bewerten, sodass die EIB und ihr jeweiliger Kunde verstehen, wie sich der Klimawandel möglicherweise auf das finanzierte Projekt auswirkt und welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden können;

7. begrüßt, dass die EIB im März 2019 eine neue Strategie für den Steuerbereich angenommen hat, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung mittels Sorgfaltsprüfungen zur steuerlichen Integrität sowie ein Instrumentarium zur Bekämpfung der Steuervermeidung umfasst; stellt fest, dass es der EIB künftig untersagt ist, an Orten zu investieren, die auf der von der EU erstellten sogenannten Schwarzen Liste gesperrter Länder und Rechtsgebiete verzeichnet sind, und dass Länder und Rechtsgebiete, die sich nicht regelkonform verhalten, künftig mit „erhöhter Wachsamkeit“ zu behandeln sind; fordert erneut, dass eine erhöhte steuerliche Sorgfaltspflicht gelten sollte, sobald in der Konzernstruktur von Kunden, Projektträgern oder Finanzintermediären Steueroasen auftauchen;

8. fordert die EIB auf, im Rahmen ihrer Sorgfaltsprüfung im Steuerbereich ihr Instrumentarium zur Bekämpfung von Steuervermeidung bei risikosensiblen Projekten in vollem Umfang zu nutzen und bei Bedarf Anforderungen in Bezug auf Standortverlagerungen einzusetzen; nimmt den überarbeiteten Rahmen der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zur Kenntnis und fordert die EIB auf, ihre Politik vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der fünften Geldwäscherichtlinie im Januar 2020 zu aktualisieren und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um für angemessene Sanktionen bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften und für strenge Standards für Finanzintermediäre zu sorgen;

9. stellt fest, dass im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der EIB im Jahr 2019 insgesamt 84 neue Fälle registriert, 173 Fälle bearbeitet und 113 Fälle abgeschlossen wurden; fordert die EIB auf, an ihren Anstrengungen festzuhalten, der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, mutmaßliche Unregelmäßigkeiten zu melden, die dann wirksam und unabhängig untersucht werden; betont, dass überwacht werden muss, wie die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ausgesprochene Empfehlung umgesetzt wird; fordert die EIB auf, auf die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gewonnenen Erkenntnisse mit konkreten Maßnahmen zu reagieren;

10. begrüßt, dass die EIB ihre Ausschlusspolitik umsetzt und sich verpflichtet hat, sie durch Ausschlussverfahren und Vergleichsvereinbarungen nach dem Opportunitätsprinzip strikt anzuwenden; ersucht die EIB darum, in ihre Berichterstattung Angaben zur Anzahl und zum Umfang der Entscheidungen zur Aussetzung/Unterbrechung von Zahlungen und/oder zur Rückforderung von Darlehen bzw. zur Aufforderung zur vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen aufzunehmen, die die EIB aufgrund eines verbotenen Verhaltens oder eines sonstigen Missstands im Zusammenhang mit dem finanzierten Vorhaben trifft; fordert die EIB auf, in ihre Berichterstattung Angaben zur Art der finanziellen Unterstützung, die von mutmaßlichen Missständen betroffen ist, sowie zur geografischen Verteilung derartiger Fälle aufzunehmen, soweit dies rechtlich möglich ist;

11. begrüßt, dass die EIB-Gruppe in ihren Finanzbericht 2019 ein COVID-19-Update aufgenommen hat, in dem auf das 2020 angenommene Notfallpaket zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung in der Union eingegangen wird, das ferner Liquiditätslinien und Garantieregelungen für Banken sowie Programme zum Ankauf von forderungsbesicherten Wertpapieren umfasst und in dem zudem die Einrichtung eines Europäischen Garantiefonds (EGF – European Guarantee Fund) in Erwägung gezogen wird, um insbesondere für KMU den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern; stellt erfreut fest, dass die EIB-Gruppe ihren Beitrag außerhalb Europas mit dem Schwerpunkt auf Investitionen in den Gesundheitssektor und den Privatsektor ausgeweitet hat; fordert die EIB nachdrücklich auf, von Unternehmen, die durch den EGF oder andere Finanzierungsprogramme zur Bewältigung der COVID-19-Krise unterstützt werden, zu verlangen, dass sie einen Beitrag zur Erreichung der von der Kommission im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgeschlagenen Ziele für 2030 leisten sowie soziale und ökologische Bedingungen erfüllen, einschließlich der Annahme von Dekarbonisierungsplänen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, und dass sie auf die Ausschüttung von Dividenden, Boni für die Geschäftsleitung und Aktienrückkäufe verzichten;

12. begrüßt in diesem Sinne das Finanzierungsfenster „KMU“ des Fonds „InvestEU“; betont, dass der Schwerpunkt auf die langfristige Finanzierung gelegt werden muss, indem Projekte unterstützt werden, die andernfalls nicht finanziert würden, insbesondere für innovative Start-up-Unternehmen und KMU; hebt jedoch hervor, dass die Finanztätigkeit der EIB kein Ersatz für eine nachhaltige Fiskalpolitik in den Mitgliedstaaten ist; fordert die EIB auf, mehr in bahnbrechende Innovationen zu investieren, insbesondere im Hinblick auf den Übergang zu einer grünen Wirtschaft, um europäische Unternehmen zu unterstützen;13.  fordert die EIB auf, mehr Finanzmittel zur Bewältigung des technologischen Wandels bereitzustellen, die Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen, die an den aktuellen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarkts angepasst sind, die Investitionen in die digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmern und Unternehmern, die digitale Infrastruktur und den Aufbau von Kapazitäten für die Digitalisierung weiter zu fördern, Mittel für langfristige Forschung und Innovation sowie für KMU bereitzustellen, die Sozialwirtschaft zu unterstützen und den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, insbesondere durch Schließung der derzeitigen Investitionslücken im öffentlichen Wohnungsbau und in der Infrastruktur;

14. nimmt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Kenntnis und betont, wie wichtig es ist, für einen gerechten Übergang zu sorgen, um den am stärksten betroffenen Regionen und Ländern dabei zu helfen, sich auf die bevorstehenden Veränderungen einzustellen, damit niemand zurückgelassen wird; betont, dass Gebiete, in denen Arbeitsplätze derzeit von Branchen mit hohem Schadstoffausstoß abhängig sind, proaktiv unterstützt werden müssen, und zwar mit umfangreichen Investitionen in Ausbildung und alternative wirtschaftliche Möglichkeiten, um für hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen und so einen reibungslosen Übergang sicherzustellen; ist der Auffassung, dass die Kohärenz und Koordinierung mit anderen Finanzierungsinstrumenten der EU in dieser Hinsicht entscheidend sein wird;

15. erinnert an den Aktionsplan für die Gleichstellung, der mit der Absicht gebilligt wurde, als Richtschnur für die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie der EIB zu dienen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in das Geschäftsmodell der EIB aufzunehmen; fordert die EIB auf, über die in der ersten Phase des Aktionsplans erzielten Fortschritte in Bezug auf Ziele wie die Überarbeitung des Rahmens für die Sorgfaltspflicht, um die Auswirkungen und Risiken von EIB-Investitionen auf die Rechte von Frauen zu berücksichtigen, die Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu den durch EIB-Investitionen erzielten Vorteilen und Investitionen in die Beteiligung von Frauen an der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt, zu berichten;

Funktionsweise und Wirksamkeit des EFSI

16. weist erneut darauf hin, dass der EFSI über eine andere Leitungsstruktur verfügt als die EIB und seine Investitionstätigkeit in zwei thematischen Bereichen stattfindet, nämlich dem von der EIB verwalteten Finanzierungsfenster „Infrastruktur und Innovation“ und dem vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwalteten KMU-Finanzierungsfenster;

17. nimmt die im Bericht 2019 der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH – European Investment Advisory Hub) dargelegten Ergebnisse zur Kenntnis; würdigt die positiven Auswirkungen der EIAH; fordert, die internen Finanz- und Beratungskapazitäten der EIB weiter zu stärken, um den langfristigen Einsatz für die Verwirklichung neuer Missionen der EU – wie die Krebsbekämpfung, die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung eines gerechten Übergangs in Regionen, die von den Veränderungen aufgrund des Grünen Deals am stärksten betroffen sind, den Schutz der Meere, das Leben in grüneren Städten sowie gesunde Böden und eine zuverlässige Nahrungsmittelversorgung – sowie den langfristigen Finanzierungshorizont für diese Missionen sicherzustellen; begrüßt, dass die EIB im Juli 2019 im Anschluss an eine entsprechende Empfehlung des Rechnungshofs eine Studie mit dem Titel „Study in response to ECA Recommendation 5: Improving the geographical spread of EFSI supported investment“ (Studie im Anschluss an die Empfehlung 5 des EuRH: Verbesserung der geografischen Verteilung der vom EFSI unterstützten Investitionen) vorgelegt hat; nimmt die Schlussfolgerungen dieser Analyse zur Kenntnis, die beträchtliche Bemühungen der EIB und der Kommission um die Förderung einer besser ausgewogenen geografischen Verteilung der EFSI-Investitionen, mit denen ein Beitrag zur nachhaltigen langfristigen Konvergenz der Volkswirtschaften der Union geleistet werden soll, zeigt;

18. fordert die EIB auf, für eine ausgewogenere geografische Verteilung der EIB-Finanzmittel in Übereinstimmung mit ihrer Rolle bei der Sicherstellung des territorialen und soziales Zusammenhalts zu sorgen; fordert die EIB auf, gegen Schwachstellen vorzugehen, die verhindern, dass bestimmte Regionen oder Mitgliedstaaten ihre Finanzierungsinstrumente vollständig in Anspruch nehmen können;

19. fordert den Ausbau der technischen Hilfe und der Finanzexpertise lokaler und regionaler Behörden, insbesondere in Regionen mit geringer Investitionskapazität, vor der Projektgenehmigung, um die Zugänglichkeit zu verbessern; fordert, die Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken und -instituten zu intensivieren;

Die Rolle der EIB bei der Finanzierung des europäischen Grünen Deals

20. erinnert daran, dass der Verwaltungsrat der EIB im November 2019 – im Einklang mit den ehrgeizigen politischen Zielen, die mit dem europäischen Grünen Deal verfolgt werden, – beschlossen hat, das klima- und umweltschutzpolitische Engagement der EIB-Gruppe weiter zu intensivieren, um die EIB von einer EU-Bank, die den Klimaschutz unterstützt, zur „Klimabank der EU“ weiterzuentwickeln, und dass der Verwaltungsrat dabei zugesagt hat, den Anteil der EIB-Finanzierungen, die für den Klimaschutz und die ökologische Nachhaltigkeit bestimmt sind, schrittweise zu erhöhen, sodass sie im Jahr 2025 insgesamt 50 % der Geschäftstätigkeit der EIB ausmachen, sowie die gesamte Finanzierungstätigkeit der EIB bereits ab Ende 2020 in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu betreiben; begrüßt die Annahme des Klimaschutzfahrplans; fordert die EIB auf zu prüfen, inwieweit die Projekte, die sich bereits vor November 2020 in der Vorbereitung befanden, mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 übereinstimmen und gleichzeitig die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, wobei die vorgesehene Übergangsfrist bis Ende 2022 berücksichtigt werden sollte;

21. begrüßt, dass die EIB – im Rahmen des umfassenden Ansatzes, mit dem sie sicherstellt, dass ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel steht, – mit schrittweise steigenden Kohlendioxid-Schattenkosten arbeitet und gleichzeitig einen gerechten Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft sicherstellt, bei der niemand zurückgelassen wird;

22. stellt fest, dass das Klimaproblem nicht ohne Mitwirkung der Industrie gelöst werden kann und dass tiefgreifende Veränderungen nur erreicht werden können, wenn die Bedürfnisse der Industrie berücksichtigt und die erforderlichen Anreize für innovative Klimalösungen gesetzt werden;

23. stellt fest, dass die absoluten Emissionen aus dem EIB-Portfolio laut dem Nachhaltigkeitsbericht der EIB-Gruppe im Jahr 2019 schätzungsweise 3,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr betrugen, was eine erhebliche Zunahme gegenüber den 2,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2018 darstellt; stellt fest, dass die durch die genannten Finanzierungen verringerten oder vermiedenen Emissionen im Jahr 2019 schätzungsweise 3,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente betrugen, gegenüber 3,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2018; fordert die EIB auf, ihre Anstrengungen zur Verringerung der absoluten Emissionen zu verstärken; fordert die EIB auf, bei allen Vorhaben, bei denen die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks vorgeschrieben ist, die Berechnungen zum CO2-Fußabdruck systematisch zu veröffentlichen, um für mehr Transparenz zu sorgen;

24. begrüßt, dass der Verwaltungsrat der EIB im November 2019 eine neue Kreditvergabestrategie für den Energiebereich angenommen hat, und begrüßt insbesondere, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, die Finanzierung von auf fossilen Brennstoff beruhenden Vorhaben im Bereich der Energieversorgung einzustellen; weist allerdings darauf hin, dass Gasinfrastrukturvorhaben, die in der vierten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse enthalten sind, und Gasvorhaben, deren Bewertung am 14. November 2019 bereits begonnen hatte, erst Ende 2021 von der Finanzierung durch die EIB ausgeschlossen werden; betont, dass diese Vorhaben finanziert werden können, sofern sie zur Aufgabe der EIB beitragen, einen gerechten Übergang und eine ausgewogene Entwicklung in der EU zu ermöglichen; stellt fest, dass die EIB im Jahr 2019 Finanzierungen in Höhe von 685 Mio. EUR für die Übertragung und Verteilung von Erdgas bereitgestellt hat; fordert die EIB auf, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Lock-in-Effekten hinsichtlich CO2-intensive Anlagen zu bewerten und zu bewältigen;

25. erinnert die EIB an die Aufforderung des Parlaments zu erläutern, wie die Transanatolische Erdgaspipeline und die Transadriatische Pipeline bis Ende 2020 mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang gebracht werden sollen; stellt fest, dass das Vorhaben Gegenstand einer Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten[4] ist, die sich auf das Versäumnis der EIB bezieht, für eine ordnungsgemäße Klimafolgenabschätzung für beide Vorhaben Sorge zu tragen; fordert die EIB nachdrücklich auf, etwaige Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beheben und etwaige negative Auswirkungen in den Bereichen Umwelt, Klima und Soziales vorrangig zu berücksichtigen;

26. stellt fest, dass gemäß der geltenden Kreditvergabestrategie für den Energiebereich Gaskraftwerke und Vorhaben für Gasnetze, in denen CO2-armes Gas befördert werden soll, förderfähig sind, sofern ein sogenannter „glaubwürdiger Plan“ vorgelegt wird, wozu auch ein Emissionspfad gehört, der in den Finanzierungsvertrag der EIB aufgenommen wird; fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass die Kriterien, nach denen diese Pläne als glaubwürdig eingestuft werden, mit ihrem Auftrag, zu einem gerechten Übergang beizutragen, übereinstimmen, um das Risiko zu vermeiden, dass Gasvorhaben unterstützt werden, die nicht mit den Klimazielen in Einklang stehen; nimmt zur Kenntnis, dass die EIB Anfang 2022 eine Halbzeitüberprüfung der Energiekreditpolitik vornehmen wird;

27. stellt fest, dass die EIB im Jahr 2019 mehrere Vorhaben im Bereich Wasserkraft unterstützt hat; begrüßt, dass die EIB ein Dokument mit dem Titel „Environmental, Climate and Social Guidelines on Hydropower Development“ (Beim Ausbau der Wasserkraft zu beachtende Leitlinien für die Bereiche Umwelt, Klimaschutz und Soziales) angenommen hat; begrüßt die Tatsache, dass die EIB derzeit ihre Anforderungen an die Berichterstattung über Intermediärfinanzierungen aktualisiert, um die Anpassung von Gegenparteien an das Übereinkommen von Paris und die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen zu berücksichtigen, sowie ihren Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit überarbeitet; betont, dass diese neuen Anforderungen die Transparenz der EIB-Vorhaben, an denen Finanzintermediäre beteiligt sind, erhöhen sollten, um potenzielle negative Umwelt- oder Menschenrechtsauswirkungen von Wasserkraftvorhaben sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu erkennen und zu vermeiden und gleichzeitig den Zugang zu Finanzierungen für KMU sicherzustellen;

28. erinnert daran, dass die EIB-Gruppe über einen Umwelt- und Sozialrahmen verfügt, und begrüßt die Tatsache, dass die EIB über ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen berichtet und sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Bewertungen des Screening-Verfahrens im Hinblick auf ökologische und soziale Auswirkungen bereitstellt; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EIB und der EIF über Finanzintermediäre CO2-intensive Vorhaben finanzieren; fordert die EIB-Gruppe auf, im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung von Leitlinien zur Überprüfung von Gegenparteien die Einhaltung verbindlicher Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales, Governance und Steuergerechtigkeit weiter zu überwachen, einschließlich Listen untersagter Tätigkeiten sowie einer den Kunden auferlegten Verpflichtung, klare und verbindliche Dekarbonisierungspläne gemäß dem Übereinkommen von Paris zu erstellen und umzusetzen sowie gleichzeitig den Zugang zu Finanzierungen für KMU zu schützen;

29. unterstreicht, dass der Finanzbedarf von Landwirten, insbesondere Junglandwirten und neuen Marktteilnehmern, erheblich ist und Landwirte und Unternehmen in dieser Branche einen niedrigere Erfolgsquote bei der Beantragung von Finanzmitteln haben; fordert die EIB auf, an Finanzierungsinitiativen zu arbeiten, mit denen die Zugänglichkeit für den Agrarsektor gefördert wird;

30. stellt fest, dass sich die EIB-Gruppe zunehmend im Agrarsektor engagiert; beharrt darauf, dass ländliche Gemeinschaften und der Wandel in der Landwirtschaft im Einklang mit den politischen Zielen der EU durch Finanzierungsmaßnahmen der EIB unterstützt werden müssen, auch unter stärkerer Achtung des Tierschutzes, und dass diese Finanzierungsmaßnahmen nicht zu Besatzdichten beitragen sollten, die über die Tragfähigkeit der Flächen hinausgehen;

31. stellt fest, dass im Jahr 2019 in der Union insgesamt eine umfangreichere Finanzierung für den Verkehr bereitgestellt wurde als im Jahr 2018 (9,325 Mrd. EUR im Jahr 2019 gegenüber 8,237 Mrd. EUR im Jahr 2018) und dass dem Rückgang bei den Finanzierungen für Straßen und Autobahnen eine noch stärkere Zunahme bei den Finanzierungen für den Schienen- und Luftverkehr gegenübersteht; hebt hervor, wie wichtig es ist, als Antwort auf den neuen europäischen Grünen Deal die Kreditvergabestrategie für den Verkehrsbereich und das Darlehensportfolio der EIB im Verkehrsbereich mit dem Fahrplan für die Klimabank und insbesondere mit der Dekarbonisierung des Verkehrswesens bis spätestens 2050, aber auch mit der künftigen Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität und mit anderen Bereichen der Verkehrspolitik der EU in Einklang zu bringen und dabei gleichzeitig für einen gerechten Übergang zu sorgen; begrüßt die Zusage der EIB, keinen Ausbau bestehender Flughafenkapazitäten und Hafeninfrastrukturen zu finanzieren, die der Beförderung und Lagerung fossiler Brennstoffe dienen; fordert ferner, dass im Rahmen der Kreditvergabestrategie eine langfristige Bindung an CO2-intensive Infrastruktureinrichtungen vermieden und die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger sowohl für Güter als auch für Personen innerhalb der Städte und zwischen den Städten – d. h. der Eisenbahnverkehr, sicheres Radfahren und sauberer öffentlicher Verkehr, insbesondere für derzeit unzureichend versorgte Orte und Gebiete, – sowie die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen für eine auf erneuerbaren Energiequellen beruhende Elektrifizierung und Elektromobilität unterstützt werden;

32. begrüßt, dass die EIB eine führende Rolle auf dem Markt für grüne Anleihen spielt und im Jahr 2019 Klimaschutzanleihen  und Nachhaltigkeitsanleihen im Wert von 4,1 Mrd. EUR emittiert hat; hebt hervor, wie wichtig die transparente und glaubwürdige Dokumentation und Nachverfolgung der Erträge, die den Klimaschutzanleihen und Nachhaltigkeitsanleihen zugrunde liegen, ist und wie wichtig es ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Anleihen mit der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen und mit dem anstehenden EU-Standard für grüne Anleihen im Einklang stehen;

33. begrüßt die anstehende Überarbeitung des EIB-Rahmens für die Bereiche Umwelt und Soziales sowie die anstehende Ausarbeitung von Instrumenten für das Risikomanagement in den Bereichen Klima, Umwelt und Soziales, die die Bewertung von physischen Risiken, Übergangsrisiken und Systemrisiken ermöglichen sollen; fordert die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Überarbeitung spätestens Ende 2021 abgeschlossen und wirksam ist; begrüßt die Zusage der EIB, den in der Verordnung (EU) 2020/852[5] niedergelegten Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zur Grundlage ihres Handelns zu machen und strengere Standards festzulegen, wo immer dies gerechtfertigt ist;

Tätigkeit der EIB außerhalb der EU

34. stellt fest, dass das wichtigste Mandat, das die Richtschnur für die Tätigkeit der EIB außerhalb der Union bildet, das Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern ist, in dessen Rahmen die Tätigkeit der EIB im Zeitraum 2014–2020 durch einen speziellen Garantiefonds mit einer Obergrenze von 32,3 Mrd. EUR abgesichert ist, sodass die EIB über die erforderliche Rechtsgrundlage und Ausfallsicherung für Finanzierungsgeschäfte in 68 förderungsfähigen Ländern außerhalb der EU verfügt; stellt fest, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern in seiner derzeitigen Form nicht fortzuführen; nimmt die Schaffung der Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) für neue EIB-Mandate zur Kenntnis;

35. begrüßt, dass die EIB im Jahre 2019 die Festlegung des Mechanismus für einen gerechten Übergang unterstützt hat, mit dem Gebieten und Regionen geholfen wird, die am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind, insbesondere denjenigen, die am wenigsten in der Lage sind, die Kosten des Übergangs zu bewältigen; hebt die Bedeutung der EIB für die Umsetzung des Mechanismus in den nächsten Jahren hervor, mit der sichergestellt wird, dass keine Regionen zurückgelassen werden;

36. stellt fest, dass die Entwicklungspolitik der Union künftig über das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) umgesetzt wird, in dem der EIB eine Schlüsselrolle zukommt; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass EU-Mittel für die Entwicklungshilfe zur Minderung der Risiken privater Investitionen verwendet werden, da es keine Belege dafür gibt, dass dies eine geeignete Maßnahme ist, im Zusätzlichkeit zu erzielen und die Entwicklungsziele zu erreichen, wie kürzlich in der abschließenden Prüfung des EFSD sowie in der Stellungnahme des Rechnungshofs (Nr. 7/2020) vom 11. September 2020 festgestellt wurde; betont, dass sich Geldgeber sich standardmäßig für eine Finanzierung auf Subventionsbasis entscheiden sollten, besonders im Hinblick auf die wenigsten entwickelten Länder, damit die Schuldenlast nicht weiter erhöht wird;

37. weist erneut darauf hin, dass die externe Tätigkeit der EIB zu den politischen Zielen der Union beitragen und die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung in den Entwicklungsländern – insbesondere in den am stärksten benachteiligten Entwicklungsländern – vorantreiben sowie im Einklang mit den von der Union gebilligten Zielen stehen soll; stellt fest, dass die Beseitigung der Armut, die Mobilisierung inländischer Ressourcen und die Menschenrechte die Hauptträger des EU-Gerüsts für die Entwicklungsfinanzierung sind;

38. stellt fest, dass die EIB an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden ist; betont, dass Menschenrechtsgrundsätze in ihre Verfahren und Standards für die Sorgfaltspflicht auf Projektebene integriert werden, unter anderem indem die Aussetzung von Auszahlungen im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte oder Umwelt- und Sozialstandards ermöglicht wird; stellt fest, dass die Beschwerdemechanismen Ende 2018 gestärkt wurden; fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass ihr Beschwerdeverfahren voll funktionsfähig ist, um mögliche Menschenrechtsverletzungen bei Projekten im Zusammenhang mit der EIB aufzudecken und ihnen abzuhelfen; fordert die EIB auf, dem Parlament und dem Rat der Gouverneure hierüber Bericht zu erstatten;

39. fordert die EIB auf, die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung durch ihre Tätigkeiten im Rahmen der vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beschlossenen spezifischen Mandate umfassend zu unterstützen;

Governance, Transparenz und Rechenschaftspflicht der EIB

40. weist erneut darauf hin, wie wichtig Ethik, Integrität, Transparenz, Kommunikation und Rechenschaftspflicht bei der gesamten Tätigkeit und in sämtlichen Strategien der EIB-Gruppe sind;

41. bringt seine Besorgnis über den Mangel an Transparenz bei Geschäften zum Ausdruck, die die EIB über Finanzintermediäre – wie beispielsweise Geschäftsbanken und Investitionsfonds – tätigt; betont, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Darlehen, die über Finanzintermediäre vergeben werden, unbedingt bewertet werden müssen und dass Angaben zu den Endbegünstigten zugänglich gemacht werden müssen; fordert die EIB auf, Standards für die Berichterstattungspflichten der Finanzintermediäre und der Endbegünstigten festzulegen, wobei einerseits erforderlichenfalls Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen dem Finanzintermediär und dem Endbegünstigten Rechnung zu tragen und andererseits für eine solide Grundlage zur Erfassung von Daten und Informationen zu sorgen ist;

42. erklärt sich äußerst besorgt über die gegen die EIB erhobenen Vorwürfe von Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Straffreiheit für die für Belästigungen Verantwortlichen, Unzufriedenheit der Beschäftigten, Mängel bei Einstellungsverfahren für leitende Mitarbeiter und das Fehlen einer funktionierenden Beteiligung der Mitarbeiter in der Führungsebene; fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass alle mutmaßlichen Fälle von Belästigung unabhängig untersucht werden und Transparenz bei den Ergebnissen vergangener und laufender Untersuchungen sowie bei den verhängten Sanktionen besteht, um das Vertrauen wiederherzustellen und eine Kultur der Rechenschaftspflicht zu schaffen; fordert die EIB auf, die Ergebnisse der Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit für den Zeitraum 2010–-2021 zu veröffentlichen; fordert eine unabhängige Bewertung der Transparenz und der Qualität der Einstellungsverfahren für leitende und gehobene Positionen sowie Führungs- und Verwaltungspositionen in der EIB; fordert die EIB auf, einen Aktionsplan vorzulegen, um das Vertrauen zwischen Führungsebene und Mitarbeitern wiederherzustellen und die Beteiligung der Mitarbeiter an der Entscheidungsfindung zu stärken;

43. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Medienberichten zufolge mehrere frühere Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der EIB Beschäftigungsverhältnisse bei Unternehmen, zu denen die EIB eine Geschäftsbeziehung unterhält, angetreten haben, ohne eine Karenzzeit einzuhalten; bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Verhaltenskodex der EIB keine strikten Regelungen und Verbote hinsichtlich eines solchen Verhaltens enthält; bedauert ferner, dass die laufende Überprüfung der Regelungen für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der EIB noch immer nicht abgeschlossen ist, und fordert nachdrücklich, strengere Regelungen einzuführen und umzusetzen; fordert die EIB auf, ihre Regelungen für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der EIB an die entsprechenden Regelungen der Kommission und vergleichbarer Einrichtungen anzugleichen;

44. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten nach wie vor auch für ihr jeweiliges Heimatland zuständig sind, was zu Interessenkonflikten führen kann; fordert die EIB auf, der Forderung des Parlaments nachzukommen und in den Verhaltenskodex des Direktoriums und des Verwaltungsrats eine Bestimmung aufzunehmen, durch die die Möglichkeit, dass ihre Mitglieder die Kreditvergabe oder die Durchführung von Projekten in ihren Heimatländern überwachen, ausgeschlossen wird;

45. begrüßt, dass die EIB am 6. Februar 2019 einen Beschluss gefasst hat, durch den interne Regelungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung für Betrugsermittlungen, die beim Generalinspektorat der EIB angesiedelt ist, sowie durch das Büro des Chief Compliance Officers festgelegt werden; betont, dass im Hinblick auf die Compliance in der EIB angemessene Ressourcen eingesetzt werden müssen, um Nebentätigkeiten, Interessenkonflikte, das Beschaffungswesen und Geschenke zu kontrollieren und zu überwachen;

46. stellt mit Bedauern fest, dass im gehobenen Management und in den Leitungsgremien der EIB-Gruppe nach wie vor ein Mangel hinsichtlich der Diversität und des Geschlechtergleichgewichts herrscht und dass es einen sehr hohen Anteil von Frauen in unterstützenden Funktionen gibt; stellt fest, dass die Bank Ziele festgelegt hat, um den Frauenanteil in Führungsfunktionen bis 2021 auf 33 %, den Anteil von Frauen in der oberen Führungsebene auf 40 % und den Anteil von Frauen in der Führungsebene auf 50 % zu steigern; fordert die EIB nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um auf allen Ebenen der Organisation für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu sorgen; fordert die EIB dringend auf, den Mitgliedstaaten, die Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten vorschlagen, nahezulegen, auch Ziele der Diversität und des Geschlechtergleichgewichts zu berücksichtigen; fordert die EIB auf, in ihrem Sekretariat eine angemessene Vertretung der Bürger aller Mitgliedstaaten zu etablieren, dabei jedoch auf die Kompetenzen und Verdienste der Bewerber Rücksicht zu nehmen; fordert die EIB auf, für Positionen des mittleren und gehobenen Managements eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen;

47. stellt mit Bedauern fest, dass die EIB die Einzelheiten zum wirtschaftlichen Eigentum an ihren Kunden nach wie vor nicht vollständig offenlegt; betont, dass die Vorhabenträger oder Finanzintermediäre in manchen Fällen die Angaben zu den beteiligten Wirtschaftsakteuren nicht weitergeben; betont, dass die Offenlegung der Begünstigten und die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums an den Begünstigten im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen stehen; weist jedoch erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen Ausnahmen von der Offenlegung durch die Register mit Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zum Zugang zu diesen Informationen vorsehen können; fordert die EIB auf, die verfügbaren Instrumente zu nutzen und die durch die fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche festgelegten Standards umzusetzen, um die genannten Daten zugänglich zu machen; legt der EIB nahe, zu prüfen, welche Schritte ergriffen werden könnten, falls bestimmte Staaten oder Rechtsgebiete die Herausgabe der genannten Daten ohne triftigen Grund verweigern; weist erneut darauf hin, dass die Compliance-Abteilung der EIB und das Büro des Chief Compliance Officers der EIB zusammenwirken müssen, um für die einheitliche Gestaltung und Umsetzung der Regelungen der EIB-Gruppe für die Bereiche AML und Bekämpfung des Terrorismus zu sorgen;

48. ersucht die EIB, auf ihrer Website detaillierte Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Vertragspartner offenzulegen, damit die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeit erhöht und ein Beitrag zur Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten geleistet wird;

49. fordert die EIB auf, die Vergabe von direkten und indirekten Darlehen an die Bedingung zu knüpfen, länderbezogene Steuer- und Buchhaltungsdaten zu veröffentlichen und Daten über das wirtschaftliche Eigentum der an Finanzierungstätigkeiten beteiligten Begünstigten und Finanzintermediäre zugänglich zu machen;

50. fordert die EIB auf, die 2019 in Angriff genommene Überarbeitung der Betrugsbekämpfungsstrategie der EIB-Gruppe zum Abschluss zu bringen und dabei den Forderungen des Parlaments Rechnung zu tragen; begrüßt, dass zwischen der EIB und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ein intensiver Dialog hinsichtlich der Aktualisierung der genannten Strategie geführt wird; legt der EIB nahe, von der vorgesehenen Unterstützungsfunktion des OLAF Gebrauch zu machen, die durch die im April 2019 angenommene neue Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission noch gestärkt worden ist; vertritt die Auffassung, dass das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung von kriminellen Handlungen, die einen Zusammenhang mit EIB-Finanzierungen aufweisen, umfassen sollte;

51. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, bei der Bewertung der Auswirkungen von Investitionen die einschlägigen nationalen, regionalen und lokalen Interessenträger, einschließlich Klimasachverständigen, Gewerkschaften, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertretern der Wirtschaft, KMU und Hochschulangehörigen, auch durch transparente Kommunikation, einzubinden, und den Bedarf und die Erwartungen der Personen, auf die sich das Vorhaben auswirkt, zu bewerten; betont, dass in die Konsultationen alle betroffenen Bevölkerungsgruppen einbezogen werden müssen, dass die Konsultationen für besonders schutzbedürftige Gruppen zugänglich sein müssen, dass sie auf die individuellen Bedürfnisse der Interessenträger zugeschnitten sein müssen und dass sie über den gesamten Lebenszyklus eines Vorhabens hinweg laufend durchgeführt werden müssen; fordert, dass bei Investitionen im Zusammenhang mit Land und natürlichen Ressourcen der Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung nicht nur der indigenen Bevölkerung, sondern aller betroffenen Gemeinden und Bevölkerungsgruppen unbedingt geachtet wird; fordert die EIB auf, über die Umsetzung der genannten Grundsätze Bericht zu erstatten; begrüßt die Konsultation der Interessenträger zu bestimmten Strategien durch die Bank gemäß Artikel 7 Absätze 10 und 11 der Transparenzrichtlinien der EIB-Gruppe;

52. fordert die EIB auf, sämtlichen Umweltrisiken Rechnung zu tragen, die von großen Infrastrukturprojekten ausgehen, und nur Projekte zu finanzieren, die nachweislich mit einem Mehrwert sowohl für die lokale Bevölkerung als auch in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht einhergehen; betont, wie wichtig in diesem Zusammenhang eine strenge Überwachung der möglichen Risiken von Korruption und Betrug und die Durchführung gründlicher Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen der zu finanzierenden Projekte sind;

53. weist erneut darauf hin, dass die Prüfungsbefugnis des EuRH mit Blick auf die EIB in Artikel 287 Absatz 3 AEUV festgelegt ist; weist darauf hin, dass der Rechnungshof befugt ist, die Tätigkeiten der EIB zur Verwaltung der Ausgaben und Einnahmen der Europäischen Union zu prüfen; weist darauf hin, dass der Prüfungsausschuss befugt ist, das Grundkapital der EIB gemäß Protokoll 5 Artikel 12 über die Satzung der EIB zu prüfen; stellt fest, dass der Rechnungshof somit nicht in der Lage ist, ein vollständiges Bild der Verbindungen zwischen den Tätigkeiten der EIB-Gruppe und dem EU-Haushalt zu zeichnen; weist darauf hin, dass durch Artikel 308 Absatz 3 AEUV dem Rat das Recht eingeräumt wird, das Protokoll der Satzung der EIB ohne umfassende Überarbeitung des Vertrags durch einfachen Beschluss zu ändern; betont die gestiegene Bedeutung von EU-Garantien und anderen von der EIB verwalteten Finanzinstrumenten unter dem neuen MFR; fordert daher den Rat auf, Protokoll 5 Artikel 12 zu ändern, um dem Rechnungshof eine Funktion bei der Prüfung des Grundkapitals der EIB zu gewähren; stellt fest, dass die derzeitige dreigliedrige Vereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und dem Rechnungshof über die Prüfung von Vorhaben, die aus dem EU-Haushalt finanziert oder unterstützt werden, im Jahr 2020 ausläuft; fordert die Kommission, den EuRH und die EIB auf, bei der bevorstehenden Erneuerung der dreigliedrigen Vereinbarung über die Auftragsbedingungen die Rolle des EuRH und seine Prüfungsbefugnisse mit Blick auf die EIB-Tätigkeiten zu stärken;

54. legt der EIB-Gruppe und der Kommission nahe, eine Überarbeitung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich , dessen Bestimmungen aus dem Mai 2014 stammen, in Angriff zu nehmen und dabei Regelungen hinsichtlich der zentral verwalteten EU-Instrumente, die der EIB-Gruppe anvertraut sind, festzulegen;

55. fordert die EIB auf, gemeinsam mit der Kommission zu prüfen, wie das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) und die Ausschlusspolitik der EIB abgestimmt werden können, um Synergien zu erzielen und für eine vollständige Erfassung kritischer Situationen zu sorgen, die die Tätigkeiten der EIB und die finanziellen Interessen der Union betreffen;

56. stellt fest, dass die EIB-Gruppe im März 2019 eine Strategie zur Meldung von Missständen angenommen hat und dass diese Strategie im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen und Standards steht, die in der Richtlinie (EU) 2019/1937[6] festgelegt sind, die erst später in Kraft getreten ist; stellt mit Bedauern fest, dass diese Strategie nur für Fälle der internen Meldung von Missständen gilt; erwartet, dass die Regelung der EIB zum Schutz von Hinweisgebern ambitioniert ausfällt und hohe Standards setzt; fordert die EIB nachdrücklich auf, sowohl interne als auch externe Hinweisgeber einzubeziehen und klare und konkrete Verfahren, Zeitpläne und Leitlinien festzulegen, damit Hinweisgeber besser informiert und vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden können;

57. fordert die EIB auf, ihre Kommunikationsstrategie zu verbessern; ist der Ansicht, dass die EIB als weltweit führender Geldgeber und multilateraler Kreditgeber ihren Auftrag und ihren Status klar und deutlich kommunizieren und sich an eine Vielzahl von Zielgruppen wenden muss;

58. stellt fest, dass die Anzahl der mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten, die der Untersuchungsabteilung der EIB gemeldet wurden, im Jahr 2019 mit 228 neuen mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten (gegenüber 184 im Jahr 2018) weiter zugenommen hat, wobei die Meldungen in 69 % der Fälle von Mitgliedern der Belegschaft und in 30 % der Fälle von externen Quellen – wie beispielsweise Parteien im Zusammenhang mit Vorhaben, der Zivilgesellschaft und den Medien – kamen; stellt fest, dass 59 % der Untersuchungen Betrugsfälle betreffen, gefolgt von Korruption (15 %) und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (6 %), und dass mehr als ein Drittel der untersuchten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten das Verkehrswesen betrifft;

59. stellt fest, dass sich bei den 220 im Jahr 2019 abgeschlossenen Untersuchungen in 40 Fällen, d. h. 18 % der abgeschlossenen Fälle, eine Verdachtserhärtung ergab, sodass eine Weiterleitung an die zuständigen Behörden erfolgte oder Empfehlungen an Abteilungen der EIB-Gruppe ausgesprochen wurden; stellt ferner fest, dass bei 62 % der erhärteten Fälle (d. h. bei 25 von 40 Fällen) eine Weiterleitung an das OLAF erfolgte; fordert die EIB auf, über die Ergebnisse der unternommenen Schritte sowie gegebenenfalls über wiedereingezogene Beträge Bericht zu erstatten;

60. fordert die EIB auf, mehr proaktive Transparenz zu zeigen, indem sie nichtvertrauliche Dokumente zeitnah in einer nutzerfreundlichen Datenbank öffentlich zugänglich macht; fordert die EIB erneut auf, im Regelfall nicht von der Vermutung auszugehen, dass Informationen vertraulich zu behandeln sind, sondern von der Vermutung, dass sie offenzulegen sind;

61. fordert die EIB-Gruppe auf, ihre Rechenschaftspflicht besser zu erfüllen; fordert eine Vereinbarung zwischen der EIB-Gruppe und dem Parlament, um den Zugang des Parlaments zu Dokumenten und Daten der EIB im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung und Finanzierungspolitik zu verbessern und so die Rechenschaftspflicht der Bank zu stärken; schlägt einen vierteljährlichen Dialog mit den zuständigen Ausschüssen des Parlaments vor, damit deren beteiligung an der Investitionsstrategie der EIB und eine angemessene Aufsicht sichergestellt sind; betont, wie wichtig es ist, dass das Parlament die Beschlüsse des Verwaltungsrats der EIB stärker kontrolliert; fordert einen besseren Informationsaustausch seitens der Kommission, um ihre Transparenz gegenüber dem Parlament in Bezug auf die Standpunkte, die sie im Verwaltungsrat der EIB einnimmt, zu erhöhen; bekräftigt seine Forderung, die Stellungnahmen, die die Kommission zu Finanzierungen der EIB im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 19 der EIB-Satzung abgibt, offenzulegen, um zu bewerten, ob diese Finanzierungen den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der EU-Politik gerecht werden; fordert die Kommission und die EIB auf, eine Einigung zu erzielen, damit für uneingeschränkte Transparenz in Bezug auf diese Stellungnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Begründungen gesorgt wird, soweit dies rechtlich möglich ist;

62. fordert die zeitnahe Veröffentlichung der vollständigen Agenda und der Protokolle der Sitzungen des Direktoriums und des Verwaltungsrats; betont, dass in der künftigen Transparenzstrategie die Transparenzanforderungen für sämtliche Tätigkeiten verschärft und die Vorhabenträger dazu verpflichtet werden sollten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und damit zusammenhängende Dokumente öffentlich zugänglich zu machen, indem strenge Transparenzpflichten in die entsprechenden Vertragsklauseln aufgenommen werden, die von allen EIB-Kunden zu unterzeichnen sind; fordert die EIB auf, regelmäßigere, detailliertere und umfassendere Informationen über die Finanzintermediäre zu veröffentlichen, die für die Mobilisierung von EIB-Mitteln zuständig sind, und in die entsprechenden Verträge Klauseln aufzunehmen, mit denen den Finanzintermediären vorgeschrieben wird, welche Informationen über ihre Darlehenstätigkeit offenzulegen sind;

Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments

63. fordert die EIB auf, auch künftig über den Sachstand und den Status früherer Empfehlungen zu berichten, die das Parlament in seinen jährlichen Entschließungen unterbreitet hat, und zwar insbesondere mit Blick auf

(a) die – wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen – Auswirkungen ihrer Investitionsstrategie und die Ergebnisse, die beim Beitrag zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der Union erreicht wurden,

(b) die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um Interessenkonflikte wirksamer zu verhindern;

(c) die Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz im Anschluss an die Sorgfaltsprüfung hinsichtlich der Integrität potenzieller Kunden, um Steuervermeidung, Betrug und Korruption zu verhindern;

(d) die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um den Forderungen und Bitten Folge zu leisten, die in der vorliegenden Entschließung niedergelegt sind;

°

° °

64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln, und ersucht den Rat und den Verwaltungsrat der EIB, miteinander eine Aussprache über die hier dargelegten Standpunkte des Parlaments zu führen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.6.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Joachim Kuhs, Claudiu Manda, Alin Mituța, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Petri Sarvamaa, Vincenzo Sofo, Michal Wiezik, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Katalin Cseh, Bas Eickhout, Mikuláš Peksa

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

24

+

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Michal Wiezik, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

Renew

Olivier Chastel, Katalin Cseh, Pierre Karleskind, Alin Mituța

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

The Left

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Verts/ALE

Bas Eickhout, Daniel Freund, Mikuláš Peksa

 

3

-

ID Group

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

2

0

ECR Group

Ryszard Czarnecki, Vincenzo Sofo

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2021
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