EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

13.9.2021 - (06604/1/2021 – C9-0352/2021 – 2018/0247(COD)) - ***II

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Željana Zovko, Tonino Picula


Verfahren : 2018/0247(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0266/2021
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A9-0266/2021
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

(06604/1/2021 – C9-0352/2021 – 2018/0247(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

 

Das Europäische Parlament,

 

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (06604/1/2021 – C9‑0352/2021),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2018[1],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 6. Dezember 2018[2],

 unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0465),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde,

 gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für die zweite Lesung (A9‑XXXX/2021),

1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2. billigt seine dieser Entschließung beigefügten Erklärungen, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht werden;

3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht werden;

4. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

5. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

6. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts – gemeinsam mit allen dieser Entschließung beigefügten Erklärungen – im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


 

 

ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments zur Aussetzung der Unterstützung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

 

Das Europäische Parlament stellt fest, dass die Verordnung (EU) 2021/… zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) einen allgemeinen Hinweis auf die Möglichkeit enthält, die Unterstützung auszusetzen, ohne dass dabei die konkrete Grundlage für einen solchen Beschluss angegeben wird. Eine solche Aussetzung der Unterstützung sollte im Falle einer Verschlechterung der Lage in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in einem in Anhang I als Begünstigter aufgeführten Land erfolgen.

 

Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass eine Aussetzung der Unterstützung im Rahmen dieses Instruments die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vereinbarte allgemeine Finanzregelung ändern würde. Im Falle einer solchen Entscheidung ist das Europäische Parlament als Rechtsetzungsinstanz und Zweig der Haushaltsbehörde daher befugt, seine diesbezüglichen Vorrechte umfassend wahrzunehmen.

 

 

Erklärung des Europäischen Parlaments zum Beschluss 2010/427/EU des Rates und zur strategischen Koordinierung

 

Das Europäische Parlament stellt fest, dass die Verweise auf die Instrumente des auswärtigen Handelns der Union in Artikel 9 des Beschlusses 2010/427/EU des Rates hinfällig sind, und ist daher der Auffassung, dass dieser Artikel im Interesse der Rechtsklarheit nach dem Verfahren von Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union aktualisiert werden sollte, um den im Zeitraum des MFR 2021–2027 geltenden Instrumenten der Union für Außenhilfe Rechnung zu tragen, insbesondere dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, dem Instrument für Heranführungshilfe, dem Europäischen Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und dem Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönland.

 

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eine strategische Koordinierungsstruktur einzurichten, die sich aus allen einschlägigen Dienststellen der Kommission und dem EAD zusammensetzt, um Kohärenz, Synergie, Transparenz und Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/947 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt[4] sicherzustellen.

 

 

Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Namen der Begünstigten

 

Das Europäische Parlament stellt fest, dass in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/… zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) Begünstigte genannt werden, die für eine Unterstützung im Rahmen dieses Instruments in Frage kommen. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass für die in der Liste aufgeführten Begünstigten deren verfassungsmäßige Namen verwendet werden sollten und das Kosovo als Republik Kosovo bezeichnet werden sollte.

 

 

Erklärung der Europäischen Kommission zu einem geopolitischen Dialog mit dem Europäischen Parlament über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III)

 

Angesichts der in Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Aufgaben des Europäischen Parlaments im Bereich der politischen Kontrolle verpflichtet sich die Europäische Kommission, einen geopolitischen Dialog auf hoher Ebene zwischen den beiden Organen über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2021/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) zu führen. Dieser Dialog sollte einen Austausch mit dem Europäischen Parlament ermöglichen, dessen Standpunkte zur Umsetzung von IPA III unter uneingeschränkter Achtung der Fähigkeit der Kommission, das Instrument im Einklang mit ihren institutionellen Zuständigkeiten umzusetzen, in vollem Umfang berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen des geopolitischen Dialogs werden allgemeine Orientierungen für die Umsetzung von IPA III erörtert, einschließlich der Programmplanung vor Annahme des IPA-III-Programmplanungsrahmens und der Programmplanungsdokumente, sowie spezifische Themen wie die Aussetzung der Hilfe für einen Begünstigten, wenn dieser die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten dauerhaft missachtet.

 

Der geopolitische Dialog ist wie folgt strukturiert:

 

i) Dialog auf hoher Ebene zwischen dem für Nachbarschaft und Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglied im Namen der Kommission und dem Europäischen Parlament.

 

ii) Ständiger Dialog auf der Ebene hoher Beamter mit den AFET-Arbeitsgruppen, um eine angemessene Vorbereitung und Weiterverfolgung des Dialogs auf hoher Ebene sicherzustellen.

 

Der Dialog auf hoher Ebene findet mindestens zweimal jährlich statt. Eine dieser Sitzungen kann mit der Vorlage des Entwurfs des Jahreshaushaltsplans durch die Kommission zusammenfallen.

 

 

Erklärung der Europäischen Kommission zur Anpassung/Aussetzung der Hilfe gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2021/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates vom XX/XX/2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

 

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bestimmung in Artikel 8 Absatz 5 die Befugnisse der Kommission bei der Durchführung von Programmen der Union und in Bezug auf den Unionshaushalt im Allgemeinen achtet, sofern sie die der Kommission durch die Verträge und die Haushaltsordnung übertragenen Befugnisse zur Aussetzung der Hilfe der Union für Drittländer unberührt lässt.

 

 

Erklärung der Europäischen Kommission zur beratenden Funktion der Strategieausschüsse gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2021/XXX/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom XX/XX/2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

 

Die Europäische Kommission erinnert daran, dass der Strategieausschuss des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan (WBIF) gemäß Artikel 12 der IPA-III-Verordnung ein die Kommission beratendes Gremium ist. Dies steht im Einklang mit Artikel 33 der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit - Europa in der Welt, in dem auf die Strategieausschüsse des WBIF und des EFSD+ Bezug genommen wird. Diese Strategieausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Ausführung des EU-Haushalts. Die Geschäftsordnung des Strategieausschusses des WBIF wird auf dieser Grundlage festgelegt.


KURZE BEGRÜNDUNG

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist seit 2007 das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Unterstützung von EU-bezogenen Reformen in den Bewerberländern und möglichen Bewerberländern, d. h. den sechs Ländern des westlichen Balkans und der Türkei.

 

Mit der dritten Generation des Instruments für Heranführungshilfe wird die Unterstützung für den Beitrittsprozess ausgebaut, und die Begünstigten werden auf ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Mitgliedschaft vorbereitet. Sie wird dazu beitragen, die Kapazitäten weiter auszubauen und Veränderungen in den Ländern herbeizuführen, die Mitglieder der EU werden wollen. Die Unterstützung wird in fünf vorrangigen Themenbereichen gewährt: 1) Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie, 2) verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsangleichung, gutnachbarschaftliche Beziehungen und strategische Kommunikation, 3) grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität, 4) Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum sowie 5) territoriale und länderübergreifende Zusammenarbeit.

 

Im Rahmen des Instruments ist ein höheres Ziel von 30 % für Klimaschutzmaßnahmen sowie ein zusätzliches Biodiversitätsziel vorgesehen, mit dem zu den Gesamtzielen des MFR im Bereich der biologischen Vielfalt beitragen werden soll. Zudem trägt es zu den horizontalen Zielen des Schutzes der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter bei und verstärkt die Bemühungen um Sichtbarkeit und strategische Kommunikation. Im Rahmen des IPA III sind eine verbesserte Geberkoordinierung und verstärkte Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen und regionalen Behörden vorgesehen.

 

Eine der wichtigsten Errungenschaften der interinstitutionellen Verhandlungen ist eine verbesserte Governance und eine verstärkte Kontrolle des Instruments durch das Parlament. Die Kommission wird einen delegierten Rechtsakt zur Vorprogrammierung annehmen, in dem die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Unterstützung in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie, Bildung, Beschäftigung, Umwelt und Klimawandel, Forschung und Innovation festgelegt werden. Die in den Verhandlungen erzielte politische Einigung umfasste auch eine Erklärung der Kommission zur Einrichtung eines mindestens zweimal jährlich stattfindenden geopolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen dem Kommissionsmitglied und dem Europäischen Parlament, durch den das Parlament zusätzliche strategische Orientierungen für die Umsetzung des Instruments erhalten soll.

 

Die Mittelausstattung für die Durchführung des IPA III für den Zeitraum 2021–2027 beläuft sich auf 14,162 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen. Zusätzliche Mittel werden über IPA-Garantien bereitgestellt. Im Rahmen des aufgerüsteten Instruments für Heranführungshilfe ist die Modulation und Aussetzung der Unterstützung bei Rückschlägen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit vorgesehen, wodurch der Ansatz „Wesentliches zuerst“ und die Konditionalität der Erweiterungspolitik gestärkt werden. Durch verbesserte Leistungsindikatoren wird eine bessere Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Vorschriften und ‑Verpflichtungen sichergestellt.

 

Die interinstitutionellen Verhandlungen wurden am 2. Juni 2021 auf politischer Ebene abgeschlossen. Das Ergebnis wurde auf der Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV – 2. Teil) am 28. Juni 2021 vom Rat gebilligt und in einer Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 1. Juli 2021 vom Parlament angenommen. Da der am 7. September 2021 angenommene Standpunkt des Rates in erster Lesung der erzielten frühzeitigen Einigung in zweiter Lesung in vollem Umfang entspricht, besteht die Empfehlung für die zweite Lesung darin, den Standpunkt des Rates zu billigen.

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

06604/1/2021 – C9-0352/2021 – 2018/0247(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

27.3.2019 T8-0299/2019

Vorschlag der Kommission

COM(2018)0465 - C8-0274/2018

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Željana Zovko

15.7.2019

Tonino Picula

15.7.2019

 

 

Datum der Annahme

13.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

8

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Sandra Kalniete, Karol Karski, Dietmar Köster, Maximilian Krah, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Claudiu Manda, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Angel Dzhambazki, Andrey Kovatchev, Marisa Matias, Mick Wallace

Datum der Einreichung

13.9.2021

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

51

+

NI

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko

Renew

Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Dietmar Köster, Claudiu Manda, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev

Verts/ALE

Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Salima Yenbou

 

8

-

ECR

Hermann Tertsch, Charlie Weimers

ID

Susanna Ceccardi, Maximilian Krah, Thierry Mariani, Jérôme Rivière, Harald Vilimsky

NI

Kostas Papadakis

 

8

0

ECR

Angel Dzhambazki, Anna Fotyga, Karol Karski, Jacek Saryusz-Wolski

The Left

Marisa Matias, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 14. September 2021
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