ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Schutz der Grund- und Menschenrechte in Griechenland
4.9.2014
Udo Voigt
B8‑0080/2014
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Grund- und Menschenrechte in Griechenland
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass derzeit in Griechenland acht Abgeordnete der Partei Goldene Morgenröte seit bis zu zehn Monaten inhaftiert sind und dies in den ersten Monaten ohne Aufhebung der Immunität geschah und darüber hinaus weitere acht Abgeordnete des nationalen Parlamentes unter Hausarrest stehen,
1. ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament dies untersuchen und dazu Stellung beziehen sollte, inwieweit die Inhaftierung von Abgeordneten der Partei Goldene Morgenröte auf Druck der EU-Kommission erfolgte; dabei ist in jedem Fall zu prüfen, ob und wenn ja welche rechtsstaatlichen Beweise vorliegen, die eine dauerhafte Inhaftierung und Aufhebung der Immunität der griechischen Parlamentarier rechtfertigen.
2. ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament die Hintergründe und die Rechtslage des Vorgehens griechischer Behörden gegenüber führenden Persönlichkeiten und Parlamentariern dieser Partei untersuchen und auch deren Haftbedingungen einer dringenden Prüfung unterziehen sollte; bei nicht ausreichender Beweislage wird das Europäische Parlament aufgefordert auf die griechische Regierung einzuwirken, die Inhaftierten unverzüglich freizulassen und sicherzustellen, dass die Abgeordneten wieder in den Genuss ihrer parlamentarischen Rechte kommen.