Entschließungsantrag - B8-0235/2014Entschließungsantrag
B8-0235/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für den Zugang zum Lehrerberuf sowie die kontinuierliche Fortbildung von Lehrern und die Bewertung ihrer Leistung

11.11.2014

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8‑0235/2014

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für den Zugang zum Lehrerberuf sowie die kontinuierliche Fortbildung von Lehrern und die Bewertung ihrer Leistung

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Notwendigkeit, einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu gewährleisten, eines der Schlüsselziele des strategischen Rahmens der Kommission (der 2009 vom Rat der Bildungsminister der EU angenommen wurde) für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung darstellt;

B.     in der Erwägung, dass Eurydice eine vergleichende Studie zum Lehrerberuf in 32 europäischen Ländern (Mitgliedstaaten der EU, Kroatien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei) veröffentlicht hat, aus der hervorgeht, dass es zwischen den einzelnen Staaten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich des Zugang zum Lehrerberuf, der kontinuierlichen Fortbildung von Lehrern und der Bewertung ihrer Leistung gibt;

C.     in der Erwägung, dass der häufigste berufsbefähigende Abschluss bei der Ausbildung von Lehrkräften der Bachelor-Abschluss ist, mit Ausnahme der Lehrkräfte für weiterführende Schulen, die in den meisten Ländern einen Master-Abschluss haben müssen;

D.     in der Erwägung, dass die kontinuierliche Weiterbildung in einigen Ländern verbindlich vorgeschrieben und in anderen Ländern freiwillig ist, was dazu führt, dass die Lehrkräfte nur im ersteren Fall ihre Ausbildung kontinuierlich auf den neuesten Stand bringen;

E.     in der Erwägung, dass sich beim Prozess der Leistungsbewertung von Lehrkräften ein in hohem Maße uneinheitliches Bild zeigt: in den meisten Ländern ist die Schulleitung für die Bewertung der Lehrkräfte verantwortlich, die häufig regelmäßig stattfindet; in den Niederlanden hingegen ist die Schulverwaltung für die individuelle Bewertung des Personals zuständig, während zum Beispiel in Polen die Leistungsbewertung der Lehrkräfte lediglich dann durch die Schulleitung erfolgt, nachdem eine Lehrkraft eine Beförderung beantragt hat;

F.     in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Berufsprofil des Lehrers zu überarbeiten und zu stärken, indem eine wirksame Erstausbildung und kohärente Verfahren gewährleistet werden, die angemessene Mittel für die Einstellung, Auswahl, Erstausbildung, Unterstützung zu Beginn der Laufbahn und eine berufliche Weiterbildung des Lehrpersonals umfassen, die kontinuierlich und auf der Grundlage der Fähigkeiten stattfindet;

 

 

1.      fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für den Zugang zum Lehrerberuf sowie die kontinuierliche Fortbildung von Lehrern und die Bewertung ihrer Leistung anzunehmen;