Entschließungsantrag - B8-0361/2014Entschließungsantrag
B8-0361/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Militärflugzeugen, die mit ausgeschalteten Kommunikationssystemen und Transpondern im europäischen Luftraum fliegen und Passagierflugzeuge gefährden

10.12.2014

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Urmas Paet

B8‑0361/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Militärflugzeugen, die mit ausgeschalteten Kommunikationssystemen und Transpondern im europäischen Luftraum fliegen und Passagierflugzeuge gefährden

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, nach dessen Artikel 3 die Vertragsstaaten sich verpflichten, bei dem Erlass von Vorschriften für ihre Staatsluftfahrzeuge auf die Sicherheit des Verkehrs der Privatluftfahrzeuge gebührend Rücksicht zu nehmen,

–       unter Hinweis auf das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, nach dessen Artikel 37 jeder Vertragsstaat sich verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass für Vorschriften, Richtlinien, Verfahren und Organisation in Bezug auf Luftfahrzeuge, Personal, Luftstraßen und Hilfsdienste der höchstmögliche Grad an Einheitlichkeit in allen Angelegenheiten erreicht wird, in denen dies die Luftfahrt erleichtert und verbessert,

–       unter Hinweis auf das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, nach dessen Artikel 37 die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation jeweils, soweit erforderlich, internationale Richtlinien, Empfehlungen und Verfahren in Bezug auf Angelegenheiten, die sich auf die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Leistungsfähigkeit der Luftfahrt beziehen, soweit dies jeweils angebracht erscheint, annimmt und ergänzt,

–       unter Hinweis auf das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, nach dessen Artikel 30 die Benutzung von Funksendegerät im Hoheitsgebiet des Vertragsstaats, dessen Gebiet überflogen wird, in Übereinstimmung mit den Vorschriften erfolgen muss, die von diesem Staat erlassen sind,

–       unter Hinweis auf das Ersuchen der Kommission vom Dezember 2014 an die Europäische Agentur für Flugsicherheit, mehrere Beinahe-Zusammenstöße von Passagierflugzeugen und mit ausgeschaltetem Transponder und ausgeschalteten Kommunikationssystemen fliegenden Militärflugzeugen zu untersuchen,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass sich in den vergangenen Monaten mehrere Beinahe-Zusammenstöße von Passagierflugzeugen und mit ausgeschaltetem Transponder fliegenden Militärflugzeugen ereignet haben;

B.     in der Erwägung, dass im europäischen Luftraum – insbesondere im Ostseeraum – ein erheblicher Anstieg der Aktivität russischer Militärflugzeuge zu verzeichnen ist;

C.     in der Erwägung, dass es im Ostseeraum mehrere internationale Flughäfen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen – beispielsweise die Flughäfen Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Riga, Tallinn und Danzig – gibt und dass Flugzeuge in diesem Luftraum manövrieren und ihre Flughöhe wechseln;

D.     in der Erwägung, dass russische Militärflugzeuge häufig die Sicherheitsanforderungen im internationalen Luftraum missachten, indem die Kommunikationssysteme nicht eingeschaltet werden und keine Kommunikation mit den Fluglotsen erfolgt;

E.     in der Erwägung, dass Flugzeuge mit ausgeschalteten Kommunikationssystemen und Transpondern eine große Gefahr für Passagierflugzeuge darstellen;

F.     in der Erwägung, dass gemäß Artikel 37 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, soweit erforderlich, neue Regeln und Verfahren einführen darf;

1.      verurteilt gefährliche Praktiken dieser Art, durch die Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden, auf das Schärfste;

2.      fordert, die Flugsicherheitsvorschriften und Luftverkehrsregeln so zu ändern, dass für Militärflugzeuge mit ausgeschalteten Kommunikationssystemen ein Flugverbot gilt;

3.      fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Hinblick darauf zu treffen, dass die internationalen Rechtsvorschriften so geändert werden, dass für Militärflugzeuge mit ausgeschalteten Transpondern und Kommunikationssystemen ein Flugverbot gilt, und fordert eine Änderung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt.