Entschließungsantrag - B8-0038/2015Entschließungsantrag
B8-0038/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015

12.1.2015 - (2014/2829(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

David Borrelli, Fabio Massimo Castaldo, Dario Tamburrano, Valentinas Mazuronis, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion

Verfahren : 2014/2829(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0038/2015
Eingereichte Texte :
B8-0038/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0038/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015

(2014/2829(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 (COM(2014)910),

–       unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Anhang IV,

–       gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die EU derzeit mit der schwersten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise seit ihrer Gründung konfrontiert ist;

B.     in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und die Schuldenkrise deutlich gemacht haben, dass ein neues Konzept erforderlich ist, mit dem die Mitgliedstaaten ihre eigene Finanz- und Wirtschaftspolitik gestalten können;

C.     in der Erwägung, dass unbedingt ein Verfahren für einen Austritt aus dem Euro-Währungsgebiet geschaffen werden muss, mit dem den Mitgliedstaaten eine Wahlmöglichkeit eingeräumt wird;

D.     in der Erwägung, dass die weltweite Krise zu Stagnation und Rezession geführt hat, die wiederum drastische Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gehabt haben;

E.     in der Erwägung, dass neue Verfahren erforderlich sind, mit denen ein Ausufern des EU-Haushalts verhindert werden kann, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, immer dann, wenn es möglich ist, Einsparungen zu erzielen;

F.     in der Erwägung, dass die Senkung der Verwaltungskosten der EU in einer Zeit wirtschaftlicher Zwänge von großer Bedeutung ist;

G.     in der Erwägung, dass sich die Maßnahmen der EU zur Einrichtung und zum Ausbau transeuropäischer Netze in der Verkehrsinfrastruktur als unwirksam, zu teuer und mitunter sogar nachteilig erwiesen haben;

H.     in der Erwägung, dass der Schwerpunkt verstärkt auf der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) liegen sollte, die die meisten Arbeitsplätze in Europa stellen;

I.      in der Erwägung, dass die hohe Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten eine Stärkung ihres wirtschaftlichen Potenzials behindert und der sozialen Gerechtigkeit und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt generell abträglich ist;

J.      in der Erwägung, dass sich die von der EU auferlegten Sparmaßnahmen als nutzlos und schädlich erwiesen haben;

K.     in der Erwägung, dass gleiches Entgelt für gleiche Arbeit sichergestellt werden muss;

L.     in der Erwägung, dass eine Ausprägung der direkten Demokratie, in der die Bürger unmittelbare Entscheidungen treffen, den Beschlussfassungsprozess legitimieren und die Beteiligung an ihm erhöhen würde;

M.    in der Erwägung, dass die Bürger im Rahmen freier und fairer nationaler Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten über alle neuen Verträge und alle Änderungen bestehender Verträge abstimmen können sollten;

Schlüsselprioritäten

1.      fordert eine Neuausrichtung der wirtschaftspolitischen Steuerung dahingehend, dass die Sparpolitik von einem neuen und vergrößerten Handlungsspielraum für die Mitgliedstaaten abgelöst wird; vertritt die Auffassung, dass alle wirtschaftlichen und statistischen Indikatoren auf eine gefähsrliche und verbreitete rezessive Tendenz in der Europäischen Union hindeuten, die den auf EU-Ebene auferlegten wirtschaftlichen Zwängen geschuldet ist; stellt fest, dass das derzeitige Konzept unbedingt vollständig umgestaltet werden muss, damit die Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen ihre eigene Finanz- und Wirtschaftspolitik betreiben können;

2.      stellt fest, dass in Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union zwar der Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union, jedoch nicht der Rückzug aus der einheitlichen europäischen Währung vorgesehen ist; weist aus diesem Grund und auch unter Berücksichtigung der dem VK und Dänemark gewährten Ausnahmeregelung darauf hin, dass den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit eingeräumt werden muss;

3.      stellt fest, dass das Geld der Steuerzahler unbedingt besser verwendet werden muss; betont die große Bedeutung der Senkung der Verwaltungskosten der EU in einer Zeit wirtschaftlicher Zwänge; stellt fest, dass ein ausufernder EU-Haushalt nicht hinnehmbar ist, und verweist darauf, dass immer dann, wenn es möglich ist, Einsparungen erzielt werden müssen, wobei zunächst die übermäßigen Kosten der EU-Bürokratie angegangen werden müssen;

4.      fordert eine bessere Kontrolle und Prüfung des Haushaltsplans der EU; fordert, dass die Kommission verpflichtet wird, innerhalb von zwei Jahren eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs einzuholen; betont die große Bedeutung einer größeren Rechenschaftspflicht bei den Ausgaben der EU und fordert in diesem Sinne, dass jedes Kommissionsmitglied dazu verpflichtet wird, den jährlichen Tätigkeitsbericht der jeweiligen seinem Kompetenzbereich zugeordneten GD zu unterzeichnen;

5.      vertritt die Auffassung, dass im Bereich Migration und Inneres fortwährend überwacht und analysiert werden muss, wofür die Mittel der EU für Inneres ausgegeben werden, wozu auch die Nothilfefonds für Maßnahmen in den Bereichen Migration und Asyl, Grenzkontrollen und Bekämpfung von Schmuggel und illegalem Handel gehören, damit die Wirksamkeit der Verwendung der Mittel geprüft und etwaige Missbräuche und Misswirtschaft verhindert werden können; fordert, dass diese Analyse mit einer Bewertung der Mittel für die Außen- und Entwicklungspolitik der EU, mit denen die Ursachen für Migration angegangen werden sollen, verbunden wird;

6.      stellt fest, dass sich die Maßnahmen der EU zum Auf- und zum Ausbau transeuropäischer Netze in der Verkehrsinfrastruktur als unwirksam, zu teuer und mitunter sogar nachteilig erwiesen haben; ist der Ansicht, dass sich immer mehr Reisende für das Flugzeug entscheiden, wenn sie größere Entfernungen zurücklegen wollen; stellt fest, dass derzeit geplante Vorhaben überdacht und auf den Prüfstand gestellt werden müssen und die Unterstützung von Großprojekten mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Haushalte eingestellt werden sollte; fordert, dass Verkehrssysteme ökologischen Belangen Rechnung tragen und dass Intermodalität als Instrument für die Senkung von Kosten und die Eindämmung der Verschmutzung genutzt wird, wobei gleichzeitig der Verbund verschiedener Verkehrsträger im Einklang mit den Plänen jedes Mitgliedstaats gefördert werden sollte;

7.      betont, dass die derzeitige Energiepolitik der EU keine Ergebnisse hervorbringt und einen anderen Ansatz benötigt; stellt fest, dass neue alternative Energiequellen und innovative Technologien eine Neuausrichtung der derzeitigen Maßnahmen der EU im Bereich Klima und Energie möglich machen und neue Aktionspläne für nachhaltige und wirksame Systeme erstellt werden können; weist darauf hin, dass die derzeitige Strategie der EU aufgegeben werden und andere Formen annehmen muss;

8.      bedauert zutiefst, dass das Konzept der neuen Kommission für 2015 zu erlassende Rechtsakte mit und ohne Gesetzescharakter insbesondere in manchen wichtigen Bereichen wie Umwelt, Gesundheit und Verkehr dazu geführt hat, dass zahlreiche in Bearbeitung befindliche oder bereits angenommene Vorschläge zurückgezogen wurden, was sich in einem hohen Maß an rechtlicher und regulatorischer Unsicherheit und in einem Vertrauensverlust niederschlägt; betont, dass dies eines der wichtigsten Probleme ist, die die Kommission selbst bewältigen muss, um die Investitionslücke in Europa zu schließen;

9.      fordert die Kommission auf, alle am 2. Juli 2014 von ihr angenommenen Vorschläge des Pakets zur Kreislaufwirtschaft – insbesondere für Abfall – und alle am 18. Dezember 2013 verabschiedeten Vorschläge des Maßnahmenpakets für saubere Luft beizubehalten, da ihnen ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für eine Verbesserung der Ressourcensicherheit, für den Umweltschutz und für mehr regulatorische Sicherheit innewohnt;

10.    stellt fest, dass Kultur und Fremdenverkehr der europäischen Wirtschaft dabei helfen könnten, die derzeitige Krise zu überwinden, indem sie die in dieser Branche tätigen KMU fördern; weist darauf hin, dass Kultur und Fremdenverkehr – abgesehen von einer grundsätzlichen Abstimmung und einer Förderregelung für die Mitgliedstaaten – zwar nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, jedoch der Ausbau des bedeutenden kulturellen, landschaftlichen und touristischen Erbes gefördert und die Schaffung robuster Unternehmensstrukturen, die für Wirtschaftswachstum und neue hochwertige Arbeitsplätze sorgen können, vermehrt und verstärkt unterstützt werden muss; stellt fest, dass die jeweiligen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten – wie zum Beispiel unterschiedliche Gepflogenheiten in der Gastronomie – berücksichtigt werden müssen; betont außerdem, dass besonderes Augenmerk auf das kulturelle Erbe und auf den religiösen Tourismus und auf die Förderung des Wachstums desselben gerichtet werden muss;

11.    bedauert, dass sich die Einrichtung des Einlagensicherungsfonds des Rahmenprogramms „Kreatives Europa“ erheblich verspätet hat und der Fonds erst 2016 seine operative Tätigkeit aufnehmen kann, wo doch die Kultur- und Kreativbranche und insbesondere KMU hauptsächlich deswegen so lange unter der Kreditklemme gelitten haben, weil die Banken hohe Anforderungen an die finanziellen Sicherheiten stellen; fordert eine Aufstockung der Finanzmittel, mit denen gestaltende, operative und finanzielle Garantieinstrumente gestärkt werden, um die Kultur- und Kreativbranche wirksam zu unterstützen;

12.    stellt fest, dass bislang keine europäische Kulturstatistik mit Daten zu Unternehmen der Kulturbranche, der Arbeitslosigkeit in diesem Sektor, dem Außenhandel mit Kulturgütern, der kulturellen Teilhabe und anderen branchentypischen Gesichtspunkten verfügbar ist, weshalb die Erarbeitung und Umsetzung maßgeschneiderter Strategien zur Bewältigung der außerordentlichen Herausforderungen, die mit der Vielfalt der Kulturen Europas einhergehen, nachhaltig beeinträchtigt ist;

13.    weist darauf hin, dass sich das Phänomen des Sozialdumpings insbesondere angesichts des derzeitigen Liberalisierungsprozesses und des freien Personen- und Warenverkehrs in der EU als weit verbreitet und problematisch erwiesen hat; stellt fest, dass die Verlagerung der Produktion in Länder mit laxeren arbeitsrechtlichen Vorschriften oder niedrigeren Arbeitskosten ein großes Problem darstellt, das zu Verzerrungen des Arbeitsmarkts führt; weist darauf hin, dass dem Phänomen des Sozialdumpings deshalb ein Ende gesetzt werden muss;

14.    unterstreicht, dass der freie Waren- und Personenverkehr dazu geführt hat, dass die Unternehmen im Transportgewerbe ihre Dienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich internationalisiert haben; stellt fest, dass Unternehmen mit illegaler Kabotage unfairen Wettbewerb ausüben können, wenn sie die gleichen Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat anbieten und sich dabei die abweichenden Sozial- und Arbeitskosten in ihrem Ursprungsland zunutze machen; betont, dass dieses Phänomen bekämpft werden muss;

15.    ist besorgt darüber, dass Frauen Gefahr laufen, auf dem Arbeitsmarkt sowohl beim Zugang zu Erwerbstätigkeit als auch bei der Ausübung persönlicher Tätigkeiten diskriminiert zu werden; stellt fest, dass jeglicher Diskriminierung am Arbeitsplatz entgegengewirkt und insbesondere die „gläserne Decke“ beseitigt werden muss, die es Frauen unmöglich machen kann, in ihrer Karriere voranzukommen; betont außerdem, dass die illegale Beschäftigung von Frauen und ihre Ausbeutung in „unsichtbaren“ oder „Pro-forma“-Beschäftigungen, in denen sie nicht tatsächlich in Erwerbsaktivitäten eingebunden sind, bekämpft werden müssen;

16.    ist zutiefst besorgt über die alarmierend hohe Arbeitslosigkeit und hält es für unabdingbar, die hohe Arbeitslosenquote insbesondere bei jungen Menschen zu bekämpfen; verurteilt alle EU-Rechtsvorschriften, die KMU Verwaltungslasten und zusätzliche bürokratische Hürden auferlegen, da KMU den größten Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung von Wachstum leisten; betont, dass der Schwerpunkt verstärkt auf der Unterstützung von KMU liegen sollte, die die meisten Arbeitsplätze in Europa stellen;

17.    verweist auf das Erfordernis angemessener Regelungen zum Mindesteinkommen, um so die soziale Konvergenz der Mitgliedstaaten untereinander zu verbessern und zum Abbau der Armut beizutragen;

18.    vertritt die Auffassung, dass Wachstum und Beschäftigung am besten dadurch gefördert werden können, dass Arbeit niedriger besteuert wird; spricht sich entschieden gegen die den Mitgliedstaaten von der EU auferlegte Sparpolitik aus, die Druck auf Löhne und Arbeit ausübt;

19.    ist besorgt über das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage, das jungen Menschen die Zukunft verbaut und gleichzeitig dazu führt, dass Tausende freie Arbeitsplätze in ganz Europa aufgrund des chronischen Fachkräftemangels nicht besetzt werden können; vertritt die Auffassung, dass ein neuer Ansatz in Erwägung gezogen werden muss, dessen Schwerpunkt stärker auf der Vermittlung der Berufe und Kompetenzen liegt, die die Wirtschaft jedes Mitgliedstaats benötigt;

20.    betont, dass sich die Finanzkrise dramatisch auf die öffentlichen Investitionen ausgewirkt hat; stellt fest, dass diese Investitionen aufgrund der Krise zwischen 2008 und 2013 in realen Werten um 20 % und in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten um 60 % zurückgegangen sind; ist tief besorgt über das Problem der unbezahlten Rechnungen der EU (2011‑2012 beliefen sie sich auf 11 Mrd. EUR, 2012‑2013 auf 16 Mrd. EUR und 2013‑2014 sogar auf 23,4 Mrd. EUR) und über die Verzögerungen bei der Umsetzung operationeller Programme und vertritt die Auffassung, dass diese Unsicherheit zu Problemen für Bürger und einzelne Unternehmen führen kann; äußert seine Besorgnis darüber, dass die derzeitige Lage in keiner Weise mit dem vermeintlichen Ziel der Kommission, die Effizienz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erhöhen und greifbarere Ergebnisse zu erzielen, in Einklang zu bringen ist;

21.    fordert die Kommission auf, die Transparenz handelspolitischer Verhandlungen, die sich unmittelbar auf Bürger und öffentliche Dienstleistungen auswirken, zu erhöhen; begrüßt den Beschluss, Unterlagen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) freizugeben, und stellt fest, dass dies auch bei anderen plurilateralen und bilateralen Übereinkommen wie dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) oder den Investitionsabkommen mit Japan, Vietnam und China der Fall sein sollte;

22.    vertritt die Auffassung, dass eine Ausprägung der direkten Demokratie, in der Bürger unmittelbare die Union betreffende Entscheidungen treffen können, umgesetzt werden sollte, um so die Bürgerbeteiligung zu erhöhen; bekräftigt seinen Standpunkt, wonach solche Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft, in der Gerechtigkeit, Freiheit und Bürgerbeteiligung gewahrt werden, unerlässlich sind;

23.    weist darauf hin, dass die Bürger die Möglichkeit haben müssen, im Rahmen freier und fairer nationaler Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten über neue Verträge oder Änderungen der bestehenden Verträge abstimmen zu können;

24.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.