Entschließungsantrag - B8-0347/2015Entschließungsantrag
B8-0347/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern

13.4.2015 - (2015/2590(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Knut Fleckenstein, Victor Boștinaru, Richard Howitt, Vincent Peillon, Arne Lietz, Gilles Pargneaux, Sylvie Guillaume, Nikos Androulakis, Demetris Papadakis, Nicola Caputo, Tonino Picula, Marlene Mizzi, Zigmantas Balčytis, Ana Gomes, Tanja Fajon, Siôn Simon, Goffredo Maria Bettini, Andrejs Mamikins, Miroslav Poche, Neena Gill, Soraya Post, Elisa Ferreira, Liisa Jaakonsaari, Pier Antonio Panzeri im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0342/2015

Verfahren : 2015/2590(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0347/2015
Eingereichte Texte :
B8-0347/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0347/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern

(2015/2590(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei[1],

–       unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Juni 1987 zu einer politischen Lösung der armenischen Frage[2],

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Wille, der Wiederkehr von Kriegen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Europa vorzubeugen, einer der Hauptbeweggründe für die europäische Einigungsbewegung sowie einer der Werte ist, auf die sich die Europäische Union gründet;

B.     in der Erwägung, dass das Regime des Komitees für Einheit und Fortschritt im Jahr 1915 – kurz nach dem Eintritt des Osmanischen Reichs in den Ersten Weltkrieg – im Rahmen einer zentral geplanten Aktion die Massendeportation und Ermordung von mehr als einer Million Armenier des Osmanischen Reichs sowie die Auslöschung ihrer Kultur anordnete und ausführte; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 18. Juni 1987 die Auffassung vertrat, dass diese Ereignisse Völkermord im Sinne der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sind;

C.     in der Erwägung, dass sich der im Osmanischen Reich begangene Völkermord an den Armeniern im Jahr 2015 zum hundertsten Mal jährt;

D.     in der Erwägung, dass gleichzeitig hunderttausende Muslime des Osmanischen Reichs im Ersten Weltkrieg aufgrund von Hungersnöten und Krankheiten sowie gezielten Tötungen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass dies nicht davon ablenken darf, dass die Massentötung der Armenier des Osmanischen Reichs die größte Gräueltat des Ersten Weltkriegs war;

E.     in der Erwägung, dass der Gründer der Republik Türkei, Mustafa Kemal Atatürk selbst, die massenhaften Gräueltaten gegen die Armenier des Osmanischen Reichs anerkannt und als „schändliche Tat“ bezeichnet hat; in der Erwägung, dass die Republik Türkei es versäumt hat, dieses Eingeständnis als Grundlage für die Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Geschichte ihres Landes zu nutzen, sondern es stattdessen auf verschiedene Arten immer wieder offiziell geleugnet und die armenischen Kulturgüter zerstört hat; in der Erwägung, dass die Leugnung des Völkermords seine letzte Stufe ist;

F.     in der Erwägung, dass durch Umbrüche in der türkischen Gesellschaft seit Beginn des 21. Jahrhunderts und Reformen mit Blick auf die Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt zur EU die Bedingungen für einen offeneren und freieren Austausch über historische Themen in der Türkei, darunter auch der Völkermord an den Armeniern, geschaffen wurden; in der Erwägung, dass daraus zahlreiche Initiativen der Zivilgesellschaft und ein reger kultureller Austausch zwischen der Türkei und Armenien hervorgegangen sind; in der Erwägung, dass einige nichtstaatliche Organisationen und Intellektuelle der Türkei ein öffentliches Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern in Istanbul vorbereiten;

G.     in der Erwägung, dass die Türkei und Armenien mit der Normalisierung ihrer diplomatischen Beziehungen begonnen und dazu im Jahr 2009 in Genf Protokolle über die Aufnahme und Entwicklung diplomatischer Beziehungen unterzeichnet und die Grenze geöffnet haben; in der Erwägung, dass dieser Prozess seitdem jedoch zum Stillstand gekommen ist;

H.     in der Erwägung, dass der türkische Präsident, Recep Tayyip Erdoğan, den Familien der Opfer des Völkermords an den Armeniern sein Beileid ausgesprochen und die Massentötungen als „unmenschlich“ bezeichnet hat; in der Erwägung, dass der türkische Premierminister, Ahmet Davutoğlu, erklärt hat, dass die Türkei das Leiden der Armenier teile, dazu aufgefordert hat, bei der Bewältigung des großen Traumas, durch das die Zeit im Jahr 1915 eingefroren wurde, Tabus zu brechen, und sich zur gebührenden Anerkennung des kulturellen Erbes der Armenier in der Türkei verpflichtet hat;

I.      in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 2. April 2009 mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, wie wichtig es sei, das Gedenken an die Vergangenheit wach zu halten, da es ohne Wahrheit, Erinnerung und Gerechtigkeit keine Aussöhnung geben könne;

1.      nimmt in einem Geist der Solidarität und Gerechtigkeit an dem Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern teil und gedenkt der unschuldigen Opfer dieses Völkermords; fordert die Kommission und den Rat auf, sich dem Gedenken an den hundertsten Jahrestag anzuschließen; dankt all denjenigen, die zur Untersuchung und Anerkennung des Völkermords an den Armeniern sowie zum Gedenken an ihn beigetragen haben;

2.      weist mit Nachdruck darauf hin, dass die rechtzeitige Verhütung und die wirksame Bestrafung von Völkermorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu den vorrangigsten Anliegen der internationalen Gemeinschaft und der Europäischen Union gehören sollten;

3.      begrüßt die Erklärungen von Präsident Erdoğan und Premierminister Davutoğlu, in denen sie ihr Beileid bekunden und als Schritt in die richtige Richtung die Gräueltaten gegen die Armenier des Osmanischen Reichs anerkennen; fordert die Türkei auf, das Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern zum Anlass zu nehmen, die Bemühungen um eine Bewältigung ihrer Vergangenheit fortzusetzen, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen und so den Weg für eine tatsächliche Aussöhnung der Türken und der Armenier zu ebnen;

4.      ist überzeugt, dass der offene und freie Austausch in der türkischen Gesellschaft über historische Themen, darunter auch der Völkermord an den Armeniern, untrennbar mit dem Prozess der Demokratisierung verbunden ist, da eine stabile und reife Demokratie nicht auf der Leugnung historischer Tatsachen und Verantwortungen gründen kann; nimmt in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle des EU-Beitrittsprozesses für die Förderung der Demokratisierung der Türkei zur Kenntnis; fordert daher eine Intensivierung der Verhandlungen mit der EU als wichtiger Auslöser für einen offeneren und freieren Austausch über historische Themen, wie die Ermordung der Armenier des Osmanischen Reichs;

5.      fordert sowohl die Türkei als auch Armenien auf, ihre Bemühungen um eine Normalisierung ihrer Beziehungen zu stärken, indem sie ohne Vorbedingungen die Protokolle über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ratifizieren und die Grenze öffnen; betont den sozialen, menschlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Nutzen, der den Türken und den Armeniern durch die Normalisierung ihrer Beziehungen und die Beseitigung ihrer Vorurteile dem jeweils anderen gegenüber entstehen würde;

6.      unterstützt nachdrücklich die Bemühungen von türkischen und armenischen Wissenschaftlern, nichtstaatlichen Organisationen und kulturellen Akteuren um eine Förderung des Dialogs und der Aussöhnung von Türken und Armeniern; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, diese Maßnahmen kontinuierlich und aktiv zu unterstützen;

7.      fordert die türkischen Behörden, Politiker und Medien auf allen Ebenen auf, von aufhetzenden Äußerungen gegen Minderheiten, darunter auch Armenier, abzusehen und sich nach Kräften darum zu bemühen, Hasstiraden und Vorurteile gegen Minderheiten zu bekämpfen, indem unter anderem sämtliche abfälligen und diskriminierenden Bemerkungen aus Schulbüchern gestrichen und umfassende Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung erlassen werden und auch die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft und religiöser Identität verboten wird;

8.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem Präsidenten und dem Parlament Armeniens sowie dem Präsidenten und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.