Entschließungsantrag - B8-0605/2015Entschließungsantrag
B8-0605/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen an Schulen: das Urteil in der Rechtssache Mascolo

12.6.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-0605/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen an Schulen: das Urteil in der Rechtssache Mascolo

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union am 26. November 2014 im Rahmen seines Urteils in der Rechtssache Mascolo (verbundene Rechtssachen C-22/13, von C-61/13 bis C-63/13 sowie C-418/13) den Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auf freien Planstellen an Schulen verurteilt und den italienischen Staat auffordert, rasch einzugreifen, um den prekären Arbeitsverhältnissen ein Ende zu bereiten;

B.     in der Erwägung, dass die Regierung Italiens das Problem der prekären Beschäftigungsverhältnisse an Schulen mithilfe von Artikel 12 des Gesetzesentwurfs Ddl 2994 vom 27. März 2015 „Reform des nationalen Bildungs- und Ausbildungssystems sowie Vollmacht für eine Neuordnung der geltenden Rechtsvorschriften“ auf seine Art zu lösen versucht;

C.     in der Erwägung, dass in dem oben genannten Artikel eine Höchstdauer von 36 Monaten für zeitlich befristete Arbeitsverträge vorgesehen ist, mit Ausnahme derjenigen Verträge, bei denen diese Grenze bereits überschritten worden ist;

1.      fordert die Kommission auf, tätig zu werden, um dafür zu sorgen, dass Italien das Urteil in der Rechtssache Mascolo uneingeschränkt achtet;

2.      fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der beschämenden Praxis der prekären Beschäftigungsverhältnisse an Schulen in Europa ein Ende bereitet werden kann.