Entschließungsantrag - B8-0644/2015Entschließungsantrag
B8-0644/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Aussetzung der Schengener Übereinkommen auf unbestimmte Zeit zur Abwendung von islamisch motivierten Terrorangriffen

18.5.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-0644/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aussetzung der Schengener Übereinkommen auf unbestimmte Zeit zur Abwendung von islamisch motivierten Terrorangriffen

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Deutschland mit Blick auf die Tagung der G7 am 6. und 7. Juni auf Schloss Elmau beschlossen hat, vom 26. Mai bis zum 15. Juni seine Grenzen zu schließen und somit die Schengener Übereinkommen vorübergehend außer Kraft zu setzen, um die mit dem islamisch geprägten Terrorismus verbundenen Gefahren abzuwenden;

B.     in der Erwägung, dass sich hieraus entnehmen lässt, dass Deutschland – wie zuvor schon zahlreiche andere Länder – die Aussetzung der Schengener Übereinkommen dafür erforderlich hält, dass die Sicherheit dieser Tagung garantiert werden kann;

C.     in der Erwägung, dass die Terroristen außerdem zumeist – wie sich auch bei den jüngsten Massakern in Brüssel (Jüdisches Museum) und Paris (Redaktion von „Charlie Hebdo“) gezeigt hat – zivile und völlig schutzlose und niemals staatliche Ziele angegriffen haben, die wiederum durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind;

D.     in der Erwägung, dass die Sicherheit der einfachen Bürger, die die ersten und einzigen Opfer des Terrorismus sind, genauso geschützt werden muss wie die der führenden Politiker weltweit;

1.      fordert die Kommission und den Rat auf, über ihre zuständigen Gremien eine Aussetzung der Schengener Übereinkommen auf unbestimmte Zeit zu erwirken, die so lange aufrechterhalten werden sollte, bis die Bedrohung durch den islamischen Terrorismus schwindet.