Entschließungsantrag - B8-0679/2015Entschließungsantrag
B8-0679/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Europäischen Sicherheitsagenda

6.7.2015 - (2015/2697(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B8‑0566/2015 und B8‑567/2015
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Monika Hohlmeier im Namen der PPE-Fraktion
Helga Stevens im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2015/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0679/2015
Eingereichte Texte :
B8-0679/2015
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Angenommene Texte :

B8‑0679/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Europäischen Sicherheitsagenda

(2015/2697(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf die Artikel 2, 3, 4, 6, 7 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie auf die Artikel 4, 16, 20, 67, 68, 70 bis 73, 75 und 82 bis 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere auf die Artikel 6, 7, 8, 10 Absatz 1, 11, 12, 21, 47 bis 50, 52 und 53,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. April 2015 über die Europäische Sicherheitsagenda (COM(2015)0185),

–       unter Hinweis auf den von Europol für 2014 vorgelegten Tendenz- und Lagebericht über den Terrorismus in der EU (TE-SAT),

–       unter Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 zu Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen (Resolution 2178 (2014)),

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zur Erneuerung der EU-Strategie der inneren Sicherheit[2],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2015 zu Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung[3],

–       unter Hinweis auf seine Aussprache im Plenum vom 28. April 2015 über die Europäische Sicherheitsagenda,

–       unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu der Europäischen Sicherheitsagenda (O‑000064/2015 – B8‑0566/2015 und O‑000065/2015 – B8‑0567/2015),

–       gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Bedrohungen der inneren Sicherheit der Union komplexer, hybrider und internationaler geworden sind, und dass sich die Art der Bedrohungen schnell verändert und die Grenzen zwischen den Bedrohungen zunehmend verwischen, was die Fähigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten übersteigt und daher mehr denn je eine schlüssige, umfassende und koordinierte Reaktion der EU erforderlich macht;

B.     in der Erwägung, dass für die Sicherheit und Freiheit der Unionsbürger die Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam verantwortlich sind, wozu es koordinierter und aufeinander abgestimmter Anstrengungen aller Mitgliedstaaten, EU-Organe und -Agenturen und Strafverfolgungsbehörden bedarf, die sich an gemeinsamen Zielen und Prioritäten orientieren und von gemeinsamen Grundsätzen getragen sind;

C.     in der Erwägung, dass die nationale Sicherheit nach Artikel 4 EUV in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten fällt;

D.     in der Erwägung, dass die Sicherheit ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht ist, und dass dieses Grundrecht besonders bedroht ist;

E.     in der Erwägung, dass als wesentlichem Aspekt der Sicherheitsagenda der Unterstützung und dem Schutz von Verbrechensopfern in der gesamten EU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

F.     in der Erwägung, dass die Kohärenz der internen und externen Aspekte der Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist;

1.      begrüßt die von der Kommission beschlossene Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015–2020 und die darin beschriebenen Prioritäten;

2.      vertritt die Ansicht, dass angesichts der Herausforderungen, vor denen die EU gegenwärtig steht, vier unmittelbare Prioritäten ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene, EU-Ebene und weltweiter Ebene sowie die uneingeschränkte Aufmerksamkeit in der Europäischen Sicherheitsagenda für 2015-2020 erfordern, nämlich Terrorismus, Radikalisierung, Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität, da dies die schwersten Bedrohungen für die Sicherheit der Unionsbürger sind;

3.      bekräftigt mit größtem Nachdruck, dass Sicherheitsmaßnahmen stets in vollem Einklang mit den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit stehen müssen, und begrüßt deshalb die Zusage der Kommission, die Europäische Sicherheitsagenda weiterhin auf die Grundsätze der Achtung der Grundrechte, der Transparenz und der demokratischen Kontrolle zu stützen;

Bekämpfung des Terrorismus

4.      unterstützt die in der Agenda aufgeführten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und zur Verhinderung von Radikalisierung; begrüßt die Erklärung des ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans, der im Parlament bekanntgegeben hat, die Kommission werde die verfügbaren Finanzmittel mit den Prioritäten der Agenda in Einklang bringen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die zuständigen EU-Einrichtungen mit den ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, um ihre bestehenden und zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Agenda erfüllen zu können; wird den künftigen Bedarf des Fonds für die innere Sicherheit auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene eingehend prüfen und bewerten;

5.      unterstreicht, dass es zur Bewältigung der Bedrohung durch ausländische Kämpfer und den Terrorismus ganz allgemein einer mehrschichtigen Strategie bedarf, die eine umfassende Auseinandersetzung mit den ihr zugrunde liegende Faktoren wie der Radikalisierung, das Voranbringen des sozialen Zusammenhalts und der Inklusion und die Förderung der Wiedereingliederung beinhaltet, indem man politische und religiöse Toleranz voranbringt, die Aufstachelung im Internet zur Verübung von Terroranschlägen analysiert und ihr entgegenwirkt, verhindert, dass Personen ausreisen, um sich terroristischen Organisationen anzuschließen, die Rekrutierung für bewaffnete Konflikte und die Teilnahme an ihnen verhindert und vereitelt, die finanzielle Unterstützung von terroristischen Organisationen und Personen, die sich ihnen anschließen wollen, unterbindet, gegebenenfalls für eine strenge strafrechtliche Verfolgung sorgt und den Strafverfolgungsbehörden die geeigneten Instrumente zur Verfügung stellt, damit sie ihre Aufgaben unter vollständiger Achtung der Grundrechte wahrnehmen können;

6.      erinnert angesichts der jüngsten Terroranschläge in Brüssel, Paris, Kopenhagen und Saint-Quentin-Fallavier daran, dass die EU die Bedrohung der Sicherheit der Union dringendst besser bewerten und sich auf die unmittelbar vorrangigen Bereiche der Terrorismusbekämpfung konzentrieren muss: Stärkung der Sicherheit der EU-Grenzen, Ausbau der Fähigkeiten zur Meldung von Internetinhalten, Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und Ausbau des Informationsaustausches sowie Intensivierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten;

7.      begrüßt den dringlichen Aufruf der Kommission zum Abschluss der Arbeiten an der Einrichtung eines EU-weiten Systems für Fluggastdatensätze (PNR); verweist diesbezüglich darauf, dass sich das Parlament verpflichtet hat, darauf hinzuarbeiten, dass die PNR-Richtlinie der EU bis zum Jahresende fertiggestellt wird; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die zuständigen EU-Einrichtungen auf, einen aktiven Beitrag zu einer erfolgreichen Annahme dieses Dossiers zu leisten, damit die EU ein wirksames und effizientes Instrumentarium zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen erhält;

8.      erinnert daran, dass das Aufspüren und Unterbinden von Finanzströmen zur Bekämpfung von Terrornetzwerken und organisierten kriminellen Gruppen, einschließlich nicht über SWIFT abgewickelter Finanzströme, von enormer Bedeutung ist; begrüßt die Anstrengungen, die zur Sicherstellung einer fairen und ausgewogenen Beteiligung an dem Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) unter US-amerikanischer Führung unternommen wurden und bekräftigt sein Bekenntnis dazu;

9.      bedauert, dass es der Europäischen Sicherheitsagenda an konkreteren Maßnahmen mangelt, um die Radikalisierung in Europa wirkungsvoller zu bekämpfen; fordert die EU insbesondere auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um der Radikalisierung im Internet und der Nutzung von Internet-Websites oder der sozialen Medien zur Verbreitung radikaler Ideologien in Europa entgegenzuwirken; unterstreicht vor dem Hintergrund der schrecklichen und barbarischen Enthauptung eines französischen Bürgers, welch alarmierende Bedrohung von der Radikalisierung in Europa ausgeht; begrüßt die Einrichtung einer Meldestelle für Internetinhalte bei Europol, um die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Entfernung von gewaltbereiten Extremismus befördernden Inhalten aus dem Netz in Zusammenarbeit mit der Industrie zu unterstützen, und fordert die Kommission auf, die für ihre Arbeit notwendigen zusätzlichen Mittel bereitzustellen;

10.    betont, dass es dringend erforderlich ist, die Prävention der Radikalisierung zu intensivieren und Programme zur Entradikalisierung zu fördern, indem für die Teilhabe und Einbeziehung der Bevölkerungsgruppen und der Zivilgesellschaft auf nationaler und lokaler Ebene gesorgt und der Verbreitung extremistischer Ideologien ein Ende gesetzt wird; fordert die Kommission auf, das Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung (RAN) zu verstärken, das alle Akteure, die an der Entwicklung von Kampagnen zur Bekämpfung von Radikalisierung und der Einrichtung von Strukturen und Verfahren zur Entradikalisierung zurückgekehrter ausländischer Kämpfer beteiligt sind, zusammenbringt, und extremistischen Ideologien durch Aufzeigen positiver Alternativen unmittelbar etwas entgegenzusetzen;

11.    fordert die Kommission auf, eine Definition von „ausländischen Kämpfern” vorzuschlagen, wonach auf der Grundlage der in der Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen festgelegten Begriffsbestimmung darunter Personen zu verstehen sind, die in Konfliktgebiete reisen, um sich einer Terrororganisation anzuschließen, damit die Justizbehörden derartige Straftaten erforderlichenfalls strafrechtlich verfolgen und ahnden können und damit dies in der gesamten EU als schwere Straftat eingestuft werden kann;

12.    bedauert, dass die Kommission – auch mittels gezielter Forschungsprogramme – keine konkreten Vorschläge vorgelegt hat, um die von Anwerbern „ausländischer Kämpfer“ verfolgten Methoden zu ermitteln und zu analysieren, die sich höchst ausgeklügelter technischer Hilfsmittel, Kommunikationsstrategien und umfangreicher Propagandamaßnahmen bedienen, um unzufriedene und empfängliche junge Menschen für sich zu gewinnen und sie dazu anzustiften, sich Terrororganisationen anzuschließen und Straftaten zu begehen, oder sie zur Radikalisierung zu verleiten;

13.    unterstützt uneingeschränkt das vorrangige Anliegen der Kommission, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, das wechselseitige Vertrauen zu stärken, die vorhandenen Instrumente für den Informationsaustausch voll auszuschöpfen und die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu fördern; betont, dass die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit sehr wichtig ist, vor allem in grenznahen Gebieten;

14.    begrüßt, dass sich die Kommission auf das Grenzmanagement als wesentlichen Aspekt zur Verhinderung von grenzübergreifender Kriminalität und Terrorismus konzentriert; betont, dass der Grenzschutz in der EU durch die systematische Überprüfung der bestehenden Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem (SIS) gestärkt werden sollte, und begrüßt, dass die Kommission zugesagt hat, bis Anfang 2016 ihren überarbeiteten Vorschlag über intelligente Grenzen vorzulegen;

Cyberkriminalität und internetgestützte Kriminalität

15.    betont, dass Cyberkriminalität und internetgestützte Kriminalität eine schwere Bedrohung für die Unionsbürger darstellen, und fordert daher eine neue Strategie für die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter; unterstreicht, dass die Sicherheit der Bürger online wie offline in gleichem Maße gewährleistet sein muss; verweist darauf, dass die Auswirkungen von Straftaten infolge neuer technologischer Entwicklungen viel schwerer und viel schneller zum Tragen kommen, und legt der Kommission deshalb nahe, die Strafverfolgungsbehörden mit den rechtlichen und technischen Möglichkeiten auszustatten, um diese Straftaten bei voller Achtung der Grundrechte wirksam zu bekämpfen; spricht sich für eine Aufstockung der Haushaltsmittel und des Personalbestands des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und für die Entwicklung neuer und schlagkräftigerer Instrumente zur Bekämpfung der Cyberkriminalität aus;

16.    begrüßt die Maßnahmen des Zentrums im Rahmen der Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Cyberkriminalität und internetgestützter Kriminalität; hebt hervor, dass das Zentrum bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten, insbesondere bei der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern, eine Schlüsselrolle spielt; erinnert daran, dass die Kommission angekündigt hat, sie werde dem Zentrum das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, um sein Wirken in Bereichen der europäischen Zusammenarbeit zu stärken, mit denen es sich seit seiner Einrichtung im Jahr 2013 nicht beschäftigt hat;

17.    fordert die Kommission auf, eine angemessene Sensibilisierungs- und Präventionskampagne über die mit schwerer Cyberkriminalität verbundenen Risiken einzuleiten, um besser gegen Cyberangriffe gewappnet zu sein;

18.    fordert die Kommission auf, eine umfassende Bewertung der bestehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet vorzunehmen und zu bewerten, ob nicht weitere Rechtsinstrumente erforderlich sind, sowie zu prüfen, ob Europol über das ausreichende Fachwissen, ausreichende Ressourcen und ausreichendes Personal verfügt, um gegen dieses schreckliche Verbrechen vorzugehen;

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

19.    unterstreicht das schwere Ausmaß der organisierten Kriminalität, insbesondere in punkto Menschenhandel, einschließlich Zwangsprostitution, Organhandel, sexueller Ausbeutung von Kindern und Arbeitssklaverei; verweist darauf, dass Kriminelle insbesondere gegen besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder und Migranten mit äußerster Gewalt und Brutalität vorgehen; begrüßt den bestehenden Rahmen und stimmt zu, dass eine Strategie für die Zeit nach 2016 ausgearbeitet werden muss, in die angesichts ihres Fachwissens auf diesem Gebiet auch Europol und Eurojust eingebunden werden müssen;

20.    räumt ein, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein schlagkräftiges europäisches Handeln erfordert und unterstützt die Kommission in ihrer Entschlossenheit, dieses Problem anzugehen; fordert die Kommission insbesondere auf, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung von Menschenhandel und insbesondere von Schleuserkriminalität auszuweiten, um neue Tragödien im Mittelmeerraum zu verhindern;

21.    betont die Bedeutung gemeinsamer Ermittlungsgruppen (GEG) für Ermittlungen in speziellen Fällen grenzübergreifender Art und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses erfolgreiche Werkzeug häufiger einzusetzen und zu prüfen, wie es – insbesondere in Grenzregionen – wirkungsvoller eingesetzt werden kann, um Probleme wie Drogenhandel, Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie kriminelle Motorradgangs anzugehen;

22.    bedauert, dass Instrumente wie die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten noch nicht in allen geeigneten grenzübergreifenden Fällen systematisch angewandt werden, und fordert, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ihre einschlägigen Anstrengungen intensivieren;

23.    vertritt die Ansicht, dass eine Europäische Sicherheitsagenda über das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus hinaus auch Schutzmechanismen für die Opfer dieser schweren Verbrechen enthalten sollte, um eine weitere Viktimisierung zu verhindern; stellt fest, dass der Opferschutz als wichtiges Element bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus betrachtet werden sollte, da so eine klare Botschaft an Straftäter ausgesandt wird, dass die Gesellschaft der Gewalt nicht nachgeben und die Opfer und deren Würde stets schützen wird;

24.    betont, dass sich die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Agenda im Sinne wirksamer Ergebnisse konzentrieren müssen, und stellt diesbezüglich mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission beabsichtigt, dem Parlament und dem Rat aktualisierte und regelmäßige Informationen über die Umsetzung der Agenda vorzulegen;

25.    unterstützt die Forderung der Kommission nach einer kohärenteren Zusammenarbeit der Agenturen; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches und zur Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen;

26.    begrüßt, dass die Kommission angekündigt hat, den Bedarf und den etwaigen Mehrwert eines Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) zu bewerten, mit dem der grenzübergreifende Zugriff auf Informationen in nationalen Polizeiregistern erleichtert werden soll, und unterstützt uneingeschränkt die Einleitung eines von einer Gruppe von Mitgliedstaaten geplanten Pilotprojekts, in dessen Rahmen Mechanismen für automatische grenzübergreifende Abfragen nationaler Strafregister mit dem Abfrageergebnis „Treffer“/„kein Treffer“ festgelegt werden sollen; betont, dass der grenzüberschreitende Zugriff auf Informationen sehr wichtig ist, vor allem in grenznahen Gebieten;

27.    bekundet seine Zufriedenheit darüber, dass die Kommission zugesagt hat, sie werde sicherstellen, dass die interne und die externe Dimension der Sicherheitspolitik ineinandergreifen; unterstreicht, dass die Verbindungen und Synergien zwischen den beiden Dimensionen weiter verstärkt werden müssen; fordert mehr Kohärenz zwischen externen und internen Instrumenten, insbesondere als Reaktion auf horizontale Themen wie Terrorismusbekämpfung, Terrorismus, organisierte Kriminalität, ausländische Kämpfer, Cyberabwehr, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, und Migration; fordert weitere Synergien zwischen den Maßnahmen der EU und ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern (Europäischer Auswärtiger Dienst) und den Akteuren des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht (Europol, FRONTEX, Europäische Polizeiakademie (CEPOL)), um die komplexe interne und externe Natur der derzeitigen Bedrohungen zu bewältigen;

28.    begrüßt den Beschluss des Rates vom 18. Mai 2015, die Hohe Vertreterin aufzufordern, „bis Ende 2015 in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der EU einen gemeinsamen Rahmen mit praktikablen Vorschlägen zur Unterstützung bei der Bewältigung hybrider Bedrohungen und zur Stärkung der Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie der Partner vorzulegen“; fordert den Rat auf, engere Synergien zwischen der internen und der externen Dimension der Sicherheitspolitik der EU zu entwickeln; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen EU-Einrichtungen und -Agenturen, den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Organisationen, insbesondere der NATO, um das Lagebewusstsein zu verbessern und Frühwarnmechanismen zu entwickeln, um hybriden Kriegsbedrohungen in Bereichen wie Cyberabwehr, strategische Kommunikation, Grenzschutz und Energiesicherheit entgegenzuwirken;

29.    teilt die Auffassung der Kommission, dass unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit Schulungen, Forschung und Innovation und die wichtige Arbeit von CEPOL in diesem Bereich von großer Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass Schulungs- und Austauschprogramme für Strafverfolgungsbeamte von erheblicher Bedeutung sind, was die weitere Stärkung der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie deren Zusammenarbeit mit Europol anbelangt; vertritt die Auffassung, dass mehr Investitionen in sicherheitsrelevante Forschung und Innovationen notwendig sind;

30.    weist darauf hin, dass die sich rasch verändernde Sicherheitslage eine flexible und anpassungsfähige Strategie und eine regelmäßige Überprüfung der in der Agenda dargelegten vorrangigen Maßnahmen erfordert, und fordert den Europäischen Rat auf, eine regelmäßige Bewertung der Bedrohungen der EU vorzunehmen;

31.    stellt mit Bedauern fest, dass die Agenda nicht genug konkrete Maßnahmen vorsieht, um die Rechtsdimension des Sicherheitsrahmens zu stärken; wiederholt seine Forderung nach einem Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, auch durch eine bessere Anwendung der seit langem bestehenden Rechtshilfeabkommen;

32.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.