ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem von der OECD festgestellten jüngsten Rückgang der Löhne in Italien
21.9.2015
Gianluca Buonanno
B8-0953/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem von der OECD festgestellten jüngsten Rückgang der Löhne in Italien
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die OECD die Quartalszahlen zu den Lohnkosten in den 34 der Organisation angehörenden Ländern bekannt gegeben hat, woraus hervorgeht, dass in Italien die Lohnstückkosten um 0,7% gesunken sind, was auf Kosten der Löhne geht;
B. in der Erwägung, dass einerseits die Senkung der Arbeitskosten den Unternehmen zugutekommt, dies jedoch andererseits negative Auswirkungen auf die Löhne und Gehälter hat, die gerade in Italien unter dem Durchschnitt liegen, vergleicht man sie mit denen der 10 fortgeschrittensten Ländern der EU;
C. in der Erwägung, dass mit niedrigen Löhnen ein geringer Konsum der Haushalte einhergeht, was mindestens seit der Einführung der Einheitswährung bis heute der Fall ist;
1. fordert die Kommission angesichts ihrer einschlägigen Befugnisse auf, die erforderlichen und dringlichen ökonomischen Maßnahmen für eine Angleichung des Lohnniveaus nach oben in Europa und insbesondere in Italien vorzusehen, was für das Wirtschaftswachstum notwendig ist, das nicht länger auf einen Anstieg der Ausgaben der Haushalte verzichten kann.