ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Folgen der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern auf die Finanzierung der Sozialpolitik in Frankreich
25.11.2015
Sophie Montel, Florian Philippot, Dominique Bilde
B8-1304/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgen der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern auf die Finanzierung der Sozialpolitik in Frankreich
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass entsandte Arbeitnehmer ihre Sozialabgaben in ihrem Herkunftsland leisten;
B. in der Erwägung, dass sich die Verluste im Zusammenhang mit nicht gemeldeten entsandten Arbeitnehmern, deren Sozialabgaben nicht abgeführt werden, dem Bericht des französischen Rechnungshofs mit dem Titel „La lutte contre les fraudes aux cotisations sociales“ (Bekämpfung des Betrugs mit Sozialabgaben) aus dem Jahr 2014 zufolge auf etwa 380 Mio. EUR jährlich belaufen;
C. in der Erwägung, dass die Gesamtkosten, die den französischen Sozialkassen durch entsandte Arbeitnehmer (ob gemeldet oder nicht) entstehen, auf der Grundlage einer Hochrechnung der Ergebnisse des Rechnungshofs bei etwa 600 Mio. EUR liegen dürften;
D. in der Erwägung, dass bei diesen Schätzungen die Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote der französischen Arbeitnehmer und der damit verbundenen Folgekosten unberücksichtigt bleiben sowie auch der „Nachfrageverlust“, der entsteht, weil ausländischen Arbeitnehmern zwar ein Gehalt gezahlt wird, diese ihr Einkommen aber wohl nicht in dem Hoheitsgebiet ihrer Entsendung ausgeben;
1. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Folgen der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern auf die Finanzierung der Sozialpolitik in Frankreich vorzulegen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.