Entschließungsantrag - B8-1340/2015Entschließungsantrag
B8-1340/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einem Verbot des Verkaufs von Rüstungsgütern und Militärtechnologie an Staaten, die den ISIS finanzieren und unterstützen

30.10.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-1340/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Verbot des Verkaufs von Rüstungsgütern und Militärtechnologie an Staaten, die den ISIS finanzieren und unterstützen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der ISIS bisher erwiesenermaßen finanzielle und logistische Unterstützung von Staaten erfahren hat wie Katar, Türkei, Saudi-Arabien, Arabische Emirate und Kuwait;

B.  in der Erwägung, dass die Unterstützung geleistet worden ist in Form von Geld, Beihilfe zur Geldwäsche, Kauf und Verkauf von Erdöl und Ankauf von archäologischen Funden, die aus vom ISIS beherrschten Gebieten geschmuggelt wurden;

C.  in der Erwägung, dass die genannten Staaten seit einiger Zeit ein offenkundiges Doppelspiel gegenüber der internationalen Gemeinschaft betreiben, indem sie einerseits die Nutzung von Luftraum und Militärstützpunkten zur Bekämpfung des ISIS zulassen, andererseits aber bewusst den ISIS und Organisationen des extremen Islamismus finanzieren;

D.  in der Erwägung, dass die EU selbst Sanktionen beschlossen hat, die den Verkauf von Rüstungsgütern an Staaten wie Aserbaidschan unterbinden sollen, und zwar wegen eines Grenzkonflikts mit Armenien, bei dem die Bedenklichkeit und das Maß der Verletzung von internationalem Recht nicht im mindesten mit dem Umfang vergleichbar sind, in dem der ISIS durch die genannten Staaten unterstützt wird;

1.  fordert die Europäische Kommission auf, gegen Katar, die Türkei, Saudi-Arabien, die Arabischen Emirate und Kuwait Sofortmaßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den europäischen Herstellern von Rüstungsgütern und Militärtechnologie ein Verbot des Verkaufs solcher Produkte an die genannten Staaten aufzuerlegen.