Entschließungsantrag - B8-0079/2016Entschließungsantrag
B8-0079/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Umsetzung der Assoziierungsabkommen bzw. vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

15.1.2016 - (2015/3032(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Knut Fleckenstein, Victor Boştinaru, Richard Howitt, David Martin, Nicola Caputo, Andi Cristea, Nicola Danti, Tanja Fajon, Doru-Claudian Frunzulică, Neena Gill, Iliana Iotova, Liisa Jaakonsaari, Afzal Khan, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Costas Mavrides, Marlene Mizzi, Sorin Moisă, Clare Moody, Victor Negrescu, Norbert Neuser, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Emilian Pavel, Tonino Picula, Kati Piri, Joachim Schuster, Tibor Szanyi, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0068/2016

Verfahren : 2015/3032(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0079/2016
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B8-0079/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Assoziierungsabkommen bzw. vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

(2015/3032(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Assoziierungsabkommen bzw. vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen (AA/DCFTA) zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine andererseits,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine sowie zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und Östlichen Partnerschaft,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft, das am 21. und 22. Mai 2015 in Riga stattfand,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der HR/VP vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der Sitzungen des Assoziationsrates EU-Moldau vom 16. März 2015, des Assoziationsrates EU-Georgien vom 16. November 2015 und des Assoziationsrates EU-Ukraine vom 7. Dezember 2015,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine Länder der Östlichen Partnerschaft sind, die sich für eine enge politische Assoziierung und wirtschaftliche Verflechtung mit der EU durch Assoziierungsabkommen (AA) der neuesten Generation entschieden haben, in deren Rahmen vertiefte und umfassende Freihandelszonen (DCFTA) eingerichtet werden sollen;

B.  in der Erwägung, dass die AA/DCFTA mit Georgien und der Republik Moldau seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet werden;

C.  in der Erwägung, dass die EU und die Ukraine das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA), das Bestandteil des im Juni 2014 geschlossenen Assoziierungsabkommens (AA) ist, seit dem 1. Januar 2016 vorläufig anwenden und dass der politische Teil des Abkommens am 1. November 2014 in Kraft trat;

D.  in der Erwägung, dass sich die drei Partner in diesen Abkommen verpflichtet haben, Reformen auf der Grundlage gemeinsamer Werte – Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten – zu fördern und durchzuführen;

E.  in der Erwägung, dass die stärkeren politischen und wirtschaftlichen Bindungen, die in diesem Rahmen geknüpft werden, dem gesamten europäischen Kontinent mehr Stabilität und Wohlstand bescheren werden;

1.  begrüßt, dass mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen durchaus erfolgreich begonnen wurde und die Freihandelszonen schrittweise eingerichtet werden; fordert, dass die Umsetzung der AA/DCFTA und die Einhaltung der damit verbundenen Assoziierungsagenden zu den obersten Prioritäten für die EU und die drei Partner zählen; beauftragt die Kommission, den Umsetzungsprozess aufmerksam zu beobachten und dem Parlament in geeigneter Form darüber zu berichten;

2.  betont, dass die soziale Dimension der Partnerschaft gemäß den Bestimmungen der Assoziierungsagenden und der einschlägigen Übereinkommen der IAO ausgebaut werden muss; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, ihre Zusagen zu Kernarbeitsnormen zu erfüllen; fordert den Austausch über bewährte Verfahren und weitere Bemühungen zur Schaffung angemessener Arbeitsplätze und zur Umwandlung informeller in formelle Beschäftigungsverhältnisse, zur Entwicklung von Arbeitsschutznormen sowie des sozialen Dialogs und zur uneingeschränkten Achtung von Gewerkschaftsrechten; vertritt die Auffassung, dass dies mit sozial ausgewogenen Steuersystemen und Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung einhergehen muss;

3.  vertritt die Auffassung, dass insbesondere für Partner, die mit einer Wirtschaftskrise kämpfen, das Ziel der DCFTA vor allem darin bestehen muss, die Lebensbedingungen der einfachen Bevölkerung konkret und dauerhaft zu verbessern; hebt hervor, dass die Umsetzung des DCFTA angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage in der Ukraine für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt des Landes soziale Folgen mit sich bringen wird, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen; betont, dass die bilateralen DCFTA mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau maßgeblich zu einem modernen, transparenten und berechenbaren Handel, einer Angleichung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und einer allmählichen wirtschaftlichen Integration der Partner in den Binnenmarkt der EU beitragen und ausländische Direktinvestitionen fördern werden, die zu neuen Arbeitsplätzen und langfristigem Wachstum führen werden, und somit langfristig ein größerer Wirtschaftsraum auf der Grundlage der WTO-Regeln und unter Beibehaltung der einzelstaatlichen Entscheidungsspielräume entstehen soll;

4.  bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung der Souveränität und territorialen Integrität aller drei Partner innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen;

5.  begrüßt, dass das DCFTA mit der Ukraine am 1. Januar 2016 vorläufig in Kraft getreten ist, und bedauert, dass die Russische Föderation trotz ernsthafter und anhaltender Bemühungen seitens der Ukraine und der EU, auf die russischen Bedenken einzugehen, Sanktionen gegen die Ukraine verhängt hat; weist darauf hin, dass dieser Schritt gegen die Ministervereinbarung vom September 2014 über die Umsetzung der Minsker Beschlüsse verstößt; ist der festen Überzeugung, dass in dem flexiblen Rahmen, den das DCFTA bietet, immer noch praktische Lösungen gemäß den WTO-Regeln möglich sind; fordert deshalb die Fortsetzung des trilateralen Dialogs auf möglichst hoher Ebene; beglückwünscht die Ukraine zu ihrer Entschlossenheit, mit der Umsetzung des DCFTA zu beginnen; fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um mit der Eurasischen Wirtschaftsunion einen praktikablen Modus Vivendi zu erreichen;

6.  begrüßt, dass die EU und andere Finanzinstitutionen der Ukraine und Georgien die zugesagte und vielfältige finanzielle und technische Hilfe zukommen lassen; bedauert, dass sich die EU angesichts der politischen Lage in der Republik Moldau gezwungen sah, ihre Finanzhilfe für das Land auszusetzen; betont, dass die EU die finanzielle Unterstützung all ihrer Partner an die Bedingung knüpft, dass konkrete Reformschritte eingeleitet werden, und dass politische Stabilität ebenfalls eine wichtige Voraussetzung darstellt; fordert die politischen Kräfte in der Republik Moldau nachdrücklich auf, die laufenden Verhandlungen zu beschleunigen und eine neue Regierungskoalition zu bilden, die den Reformprozess unverzüglich zum Nutzen aller Bürger des Landes fortführen kann; betont darüber hinaus, dass der Bankenskandal gründlich untersucht werden muss, damit die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und die gestohlenen Mittel zurückerstattet werden können; vertritt die Auffassung, dass sich in der anhaltenden Bankenkrise zeigt, dass es dringend systematischer Verbesserungen des Rechtsrahmens bedarf, mit denen für Aufsicht und Transparenz im Bankgeschäft gesorgt wird;

7.  weist darauf hin, dass die bereitgestellten Mittel allein nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stabilisieren, und kein dauerhafter Erfolg möglich ist, ohne dass sich die Partner kontinuierlich darum bemühen, Strukturreformen vorzuschlagen und durchzuführen, damit die Binnennachfrage gesteigert und der soziale Zusammenhalt gestärkt wird;

8.  begrüßt die Maßnahmen der Behörden in Georgien und der Republik Moldau zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen gemäß dem DCFTA und die bisherigen Ergebnisse; begrüßt, dass die Ausfuhren Georgiens und der Republik Moldau in die EU in den ersten 12 Monaten der Laufzeit des DCFTA trotz der negativen Wirtschaftsentwicklung in der Region zugelegt haben – die Einfuhren aus Georgien in die EU stiegen um 15 %, und der Anteil der EU an den Ausfuhren der Republik Moldau nahm um 62 % zu; vertritt die Auffassung, dass schnellere Fortschritte bei den Gesundheits- und Pflanzenschutznormen notwendig sind; begrüßt, dass bis heute über 95 % der geltenden georgischen Normen, die sich auf technische Handelshemmnisse beziehen, auf internationalen und europäischen Normen beruhen und dies entscheidend für Wirtschaftsakteure ist, die Teil der Wertschöpfungsketten in Europa werden möchten; fordert die Republik Moldau auf, ihren Aktionsplan in den Bereichen anzupassen, in denen Verzögerungen festgestellt wurden;

9.  beklagt, dass die Korruption trotz Fortschritten bei der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften und der Errichtung von Behörden zur Korruptionsbekämpfung nach wie vor weit verbreitet ist; legt den Partnerländern eindringlich nahe, die Chancen, die das Abkommen bietet, zu nutzen und entschiedener gegen die Korruption vorzugehen, da diese die sozioökonomische Entwicklung behindert; mahnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze und der damit verbundenen Aktionspläne und Strategien an; betont, dass zur Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) und der OECD zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind;

10.  beglückwünscht Georgien zu seinem innovativen System für die elektronische Auftragsvergabe, das die Transparenz, Effizienz und Rückverfolgbarkeit – alles entscheidende Faktoren für die Korruptionsbekämpfung – erheblich verbessert hat; empfiehlt, die Zuschlagskriterien nicht auf Kostenaspekte zu beschränken; fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht beratend tätig zu werden und dabei neben dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auch auf soziale Aspekte und Nachhaltigkeitskriterien abzustellen; fordert die georgischen Behörden auf, die Vorbereitungen für ein Arbeitsprogramm zur Förderung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und sonstigen Interessenträgern zu beschleunigen;

11.  weist auf die Notwendigkeit einer Justizreform hin, mit der die ordnungsgemäße Funktionsweise, die Effizienz und die Unabhängigkeit des Justizwesens gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission sichergestellt wird;

12.  betont, dass die öffentliche Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene weiter modernisiert werden muss, damit die Voraussetzungen für eine transparente und effektive demokratische Staatsführung im Dienste aller Bürger entstehen; fordert die Kommission auf, die im OECD/SIGMA-Programm festgelegten europäischen Grundsätze der öffentlichen Verwaltung zu fördern und einheitlich das für EU-Bewerberländer entwickelte Verfahren anzuwenden;

13.  weist erneut darauf hin, dass die Zivilgesellschaft in die politischen Entscheidungs- und Reformprozesse einbezogen werden muss; begrüßt, dass bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) festgestellt wurde, dass für subnationale, nationale und intraregionale zivilgesellschaftliche Organisationen mehr Unterstützung bereitgestellt werden muss; nimmt gleichwohl mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen der EU bisher wenig Interesse zeigen, sich an den Beratungsgruppen, die laut den Assoziierungsabkommen eingerichtet werden sollen, zu beteiligen; fordert die Kommission auf, in der Konsequenz diese Mechanismen zu stärken und ihren repräsentativen Charakter gemäß den Empfehlungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sicherzustellen;

14.  begrüßt die jüngsten Fortschrittsberichte der Kommission vom 18. Dezember 2015 über die Umsetzung der Aktionspläne zur Visaliberalisierung in Georgien und der Ukraine und erwartet nun, dass die entsprechenden Legislativvorschläge eingebracht und verabschiedet werden; beglückwünscht die Republik Moldau für die gute Umsetzung der Regelung für visumfreies Reisen seit April 2014, die der ganzen Region als Vorbild dienen kann;

15.  weist darauf hin, dass alle drei Länder in den Bereichen der Menschenrechte und Grundfreiheiten zwar Fortschritte gemacht haben, jedoch weitere Strukturreformen notwendig sind, um die Demokratie und den Rechtsstaat zu festigen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in der Ukraine kürzlich neue Gesetze verabschiedet und Maßnahmen ergriffen wurden, mit denen der Schutz gegen Diskriminierung verbessert wird; weist gleichwohl darauf hin, dass LGBTI-Personen nach wie vor von extremistischen Gruppen verfolgt und bedroht werden, die Gemeinschaft der Roma ausgegrenzt wird und Frauen im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben diskriminiert werden und nicht gleichberechtigt sind;

16.  begrüßt die Fortschritte in den Bereichen der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Georgien; fordert alle politischen Kräfte in Georgien auf, im Interesse eines besseren politischen Klimas auf Konfrontation und Polarisierung zu verzichten und sich in einem parteiübergreifenden Dialog um die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaats zu bemühen und dabei Schwerpunkte, etwa auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf soziale Belange und auf die weitere Umsetzung des AA/DCFTA, zu setzen; betont, dass es für die weitere Konsolidierung der Demokratie in Georgien besonders wichtig ist, Raum für Opposition zu lassen, dafür zu sorgen, dass das Mitttel der Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen und nach geltendem Recht unter Beachtung der Unschuldsvermutung angewandt wird, und den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung zu stärken;

17.  zeigt sich zufrieden mit der Beteiligung der drei Länder an EU-Programmen wie Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), Horizont 2020, Erasmus+, Marie Sklodowska Curie oder Kreatives Europa bzw. ihrer Assoziierung damit; nimmt zur Kenntnis, dass diese Zusammenarbeit zum einen für beide Seiten vorteilhaft ist und zum anderen den Partnerländern die Chance bietet, sich mit den Arbeitsmethoden und Regeln der EU vertraut zu machen;

18.  betont, wie wichtig die Bestimmungen der AA/DCFTA über die Zusammenarbeit im Energiebereich für die Versorgungssicherheit und die Entwicklung von wettbewerbsfähigen, transparenten und diskriminierungsfreien Energiemärkten gemäß den Vorschriften und Normen der EU sowie für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz sind; unterstützt die Absicht der EU, die umfassende Integration des Energiemarktes mit der Republik Moldau, der Ukraine und Georgien durch die Energiegemeinschaft zu verbessern und die Energieabhängigkeit zu verringern, ohne die privaten Haushalte übermäßig zu belasten; fordert die EU und die betroffenen Regierungen auf, Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten auszuarbeiten;

19.  betont, dass immer darauf zu achten ist, dass das einzelstaatliche Recht mit den Verpflichtungen laut DCFTA vereinbar ist, auch bezüglich der geografischen Angaben und der Rechte des geistigen Eigentums; vertritt die Auffassung, dass den Zollverwaltungen bei der Durchsetzung dieser Rechte eine zentrale Rolle zukommt;

20.  weist darauf hin, dass die nationalen Parlamente bei der Förderung von Reformen und der allmählichen Annäherung an den Besitzstand der Union eine wichtige Rolle spielen; fordert einen Austausch über bewährte Verfahren und eine Absichtserklärung nach dem Muster der Erklärung, die mit der Werchowna Rada der Ukraine unterzeichnet wurde; begrüßt die Einsetzung und die ersten Sitzungen der Parlamentarischen Assoziationsausschüsse gemäß den AA und betont, dass Kontakte zwischen den Parlamentariern im bilateralen und multilateralen Umfeld sinnvoll sind;

21.  begrüßt, dass die EU gemäß den neuen Schwerpunkten der Europäischen Nachbarschaftspolitik seit der Überarbeitung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit ihren Partnern in den Bereichen der Konfliktverhütung, der Terrorismusbekämpfung, der Verhinderung von Radikalisierung und der Reform des Sicherheitssektors zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass diese Zusammenarbeit substanziell sein und das Ziel verfolgen muss, Lösungen für gemeinsame Sicherheitsbedrohungen zu finden und sich gemeinsam um die dauerhafte Beilegung von Konflikten zu bemühen, etwa durch eine verstärkte Beteiligung an Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Schulungsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen; bekräftigt seine Unterstützung für die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM), die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM) sowie die Maßnahmen, die zur friedlichen Lösung der Konflikte, von denen die drei Länder betroffen sind, ergriffen wurden;

22.  betont, dass der Öffentlichkeit die Vorteile des Assoziierungsabkommens vermittelt werden müssen, unter anderem durch regelmäßige Kontakte mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und durch die objektive, unabhängige und unparteiische Berichterstattung darüber; fordert, gemeinsam gegen Fehlinformationen und Propagandakampagnen sowohl in den Partnerländern als auch in den Mitgliedstaaten vorzugehen;

23.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Ratifizierungsverfahren unter Beachtung der nationalen Verfahren der Mitgliedstaaten bald abgeschlossen werden; nimmt die Volksbefragung zum AA/DCFTA mit der Ukraine in den Niederlanden zur Kenntnis und erwartet mit Interesse das Ergebnis; warnt vor einer falscher Auslegung des Inhalts des Abkommens und weist insbesondere darauf hin, dass das AA/DCFTA eine engere politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Ukraine zum Ziel hat, jedoch keine Aussicht auf Mitgliedschaft verbrieft; legt den niederländischen Bürgern nahe, dieser wichtigen Partnerschaft im Interesse ganz Europas zuzustimmen;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Präsidenten, Parlamenten und Regierungen Georgiens, der Republik Moldau und der Ukraine zu übermitteln.