Entschließungsantrag - B8-0234/2016Entschließungsantrag
B8-0234/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Information der Einleger im Rahmen des Inkrafttretens des einheitlichen Abwicklungsmechanismus der Bankenunion

1.2.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Bernard Monot, Dominique Martin, Marie-Christine Boutonnet, Philippe Loiseau, Mylène Troszczynski, Mireille d'Ornano, Sylvie Goddyn, Gilles Lebreton, Joelle Melin, Louis Aliot, Nicolas Bay, Dominique Bilde

B8-0234/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Information der Einleger im Rahmen des Inkrafttretens des einheitlichen Abwicklungsmechanismus der Bankenunion

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/59/EU vom 15. Mai 2014,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 vom 15. Juli 2014,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Bankenunion es den Abwicklungsbehörden seit dem 1. Januar 2016 ermöglicht, im Falle einer Bankenkrise Einlagen von Sparern, die über 100 000 EUR pro Bank hinausgehen, einzuziehen;

B.  in der Erwägung, dass daher Haushalte, die ein Bankkonto unterhalten oder eröffnen, ordnungsgemäß über das Risiko informiert werden sollten, dem sie sich aussetzen;

C.  in der Erwägung, dass die Information von Investoren über Finanzprodukte unter Berücksichtigung von deren Risikoprofil bereits durch verschiedene Vorschriften auf europäischer Ebene geregelt ist;

1.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Banken dazu verpflichten sollte, über die Risiken zu informieren, die im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften über die Bankenunion im Falle eines Abwicklungsverfahrens bestehen;

2.  ist der Ansicht, dass eine solche Verpflichtung sowohl bei der Eröffnung von Einlagenkonten als auch in Bezug auf Einleger, die bereits ein Konto unterhalten, bestehen sollte.