Entschließungsantrag - B8-0409/2016Entschließungsantrag
B8-0409/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Bereich öffentliche Ausgaben und zentrale Beschaffungsstellen

1.3.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Gianluca Buonanno

B8-0409/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Bereich öffentliche Ausgaben und zentrale Beschaffungsstellen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass immer mehr statistische Ämter bestätigen, dass bei öffentlichen Ausgaben für Waren wie auch für Dienstleistungen bis zu 50 % der Gesamtausgaben eingespart werden können, wenn sie über zentrale Beschaffungsstellen abgewickelt werden;

B.  in der Erwägung, dass Daten von 2015 aus einer repräsentativen Stichprobe von rund 1400 Behörden gezeigt haben, dass die Eindämmung öffentlicher Ausgaben tatsächlich erreichbar ist;

C.  in der Erwägung, dass mit den Stabilitätsgesetzen bestimmter Mitgliedstaaten Maßnahmen eingeführt wurden, durch die Behörden in immer größerem Umfang Vereinbarungen mit zentralen Beschaffungsstellen heranziehen, um zum Abbau der öffentlichen Ausgaben beizutragen;

D.  in der Erwägung, dass die notwendige Sanierung der öffentlichen Haushalte eng mit dem Abbau von Ausgaben zusammenhängt und dass die mögliche Heranziehung von Schutzklauseln im Endeffekt weitere Belastungen in Form einer höheren Besteuerung der Bürger bewirken würde;

1.  hält es für notwendig, dieses Problem wichtiger zu nehmen und es im Kontext der internationalen Wirtschaft als vorrangig einzustufen;

2.  empfiehlt Legislativmaßnahmen zur Einführung von Vorschriften über öffentliche Ausgaben, die bewirken, dass sich Behörden in immer größerem Umfang auf Vereinbarungen mit zentralen Beschaffungsstellen verlegen.