Entschließungsantrag - B8-0806/2016Entschließungsantrag
B8-0806/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Regelung der Datensammlung in Kraftfahrzeugen

13.6.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Franz Obermayr

B8‑0806/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Regelung der Datensammlung in Kraftfahrzeugen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

 

A.  in der Erwägung, dass die Neuwagen von großen Automobilherstellen zunehmend ab Werk mit SIM-Karten ausgestattet werden und dass gemäß der Änderung der Richtlinie 2007/46/EG ab dem 31. März 2018 die Autohersteller verpflichtet werden, alle Neuwagen mit dem sogenannten e-Call-System auszustatten;

 

B.  in der Erwägung, dass die Änderung der Richtlinie nur das Datensammeln im Zuge des E-Call-Systems regelt und folglich andere Bereiche des Datensammelns im Auto nicht erfasst werden, was den Herstellern die Möglichkeit gibt, ohne Zustimmung der Verbraucher Daten zu sammeln;

 

1.  vertritt die Auffassung, dass dem Datenschutz auch vor dem Hintergrund der avisierten Verbesserung der Hilfsmöglichkeiten nach Unfällen höchste Schutzwürdigkeit zuzukommen hat;

 

2.  fordert, dass das Parlament alle Maßnahmen ergreift mit dem Ziel, das gegenwärtige Vakuum, welches es den Herstellen erlaubt, in großem Stil Daten zu sammeln, bis zum Inkrafttreten der Richtlinie zu minimieren und die KFZ- Hersteller bereits jetzt zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Fahrzeugdaten anzuhalten.