Entschließungsantrag - B8-0964/2016Entschließungsantrag
B8-0964/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Regeln hinsichtlich der Verpackungen von Zigarettenpackungen und zur Entwicklung einer Strategie zur Prävention des Rauchens

15.7.2016

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Dominique Bilde

B8-0964/2016

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Regeln hinsichtlich der Verpackungen von Zigarettenpackungen und zur Entwicklung einer Strategie zur Prävention des Rauchens

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Verpflichtungen hinsichtlich der Verpackungen von Zigarettenpackungen in der Richtlinie 2014/40/EU definiert werden;

B.  in der Erwägung, dass diese Richtlinie, die die verpflichtenden Angaben „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind“ und „Rauchen ist tödlich“ auf einer Breite von mindestens 20 mm vorsieht und die vorschreibt, dass eine Zigarettenpackung mindestens 20 Zigaretten enthalten und quaderförmig sein muss, keineswegs dazu beigetragen hat, die mit dem Tabakkonsum verbundenen Risiken zu reduzieren;

C.  in der Erwägung, dass jährlich 700 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben, davon 78 000 alleine in Frankreich, und dass weltweit schätzungsweise pro 5,1 Millionen Menschen, die an den Folgen des aktiven Rauchens sterben, 600 000 Menschen an Passivrauchen sterben;

1.  fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2014/40/EU zu ändern oder sogar aufzuheben und ein umfassendes Programm zur Sensibilisierung, Prävention und Forschung über die Risiken des Rauchens, insbesondere des Passivrauchens vor allem für Kinder, zu starten;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.