ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Abschaffung der Schweinekastration
13.9.2016
Sophie Montel, Florian Philippot
B8-1037/2016
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Abschaffung der Schweinekastration
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Tierschutzverbände auf die in einigen Schweinezuchtbetrieben gängige Kastrationspraxis aufmerksam gemacht haben, bei der die Tiere schrecklich leiden müssen, weil keine Betäubung verabreicht wird;
B. in der Erwägung, dass allein in Frankreich jedes Jahr 25 Mio. Schweine hauptsächlich wegen ihres Fleisches gezüchtet werden;
C. in der Erwägung, dass 95 % der Schweine in überfüllten Gebäuden, auf Spaltenböden oder in zu kleinen Buchten gezüchtet und zusammengepfercht werden, und sie nicht über den notwendigen Platz verfügen, um sich natürlich verhalten zu können;
D. in der Erwägung, dass diese Kastrationspraxis bereits in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union verboten ist;
E. in der Erwägung, dass diesen Praktiken dringend ein Ende gesetzt werden muss – insbesondere auch deshalb, weil es andere Lösungen gibt;
1.fordert die Kommission auf, Überlegungen darüber einzuleiten, wie die Abschaffung der Schweinekastration in die nationalen Strategien zur Verbesserung des Tierschutzes integriert werden kann.