Entschließungsantrag - B8-1253/2016Entschließungsantrag
B8-1253/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien

21.11.2016 - (2016/2933(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Victor Boştinaru, Clara Eugenia Aguilera García, Nikos Androulakis, Maria Arena, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Andrea Cozzolino, Andi Cristea, Viorica Dăncilă, Monika Flašíková Beňová, Doru-Claudian Frunzulică, Neena Gill, Michela Giuffrida, Sergio Gutiérrez Prieto, Eva Kaili, Miapetra Kumpula-Natri, Krystyna Łybacka, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Vincent Peillon, Pina Picierno, Kati Piri, Miroslav Poche, Liliana Rodrigues, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Daciana Octavia Sârbu, Siôn Simon, Tibor Szanyi, Claudia Țapardel, Elena Valenciano, Julie Ward, Carlos Zorrinho, Knut Fleckenstein, Andrejs Mamikins im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-1249/2016

Verfahren : 2016/2933(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1253/2016
Eingereichte Texte :
B8-1253/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-1253/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien

(2016/2933(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum IS/Da‘esh und zur Al-Nusrah-Front sowie die Resolutionen zum Konflikt in der Arabischen Republik Syrien, insbesondere die Resolutionen 2118 (2013), 2139 (2014), 2165 (2014), 2191 (2014), 2199 (2015), 2254 (2015), 2258 (2015) und 2268 (2016),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere seine Entschließung vom 6. Oktober 2016[1],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 zu Syrien,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Oktober 2016 zu den Außenbeziehungen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 17. November 2016 zu Russland und dem Internationalen Strafgerichtshof,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Kämpfe in Syrien unvermindert fortgesetzt werden und sich die humanitäre Lage weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die Menschen im östlichen Teil Aleppos und in anderen belagerten Städten, wie der von Rebellen besetzten Stadt Zabadani und den von der Regierung kontrollierten Dörfern Kefraya und Foua in der Provinz Idlib, unter einem erheblichen Mangel an Grundnahrungsmitteln und Arzneimitteln leiden;

B.  in der Erwägung, dass alle Parteien des Konflikts erheblich gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben, unter anderem durch den rücksichtslosen Einsatz von Waffen, Brandbomben, Fassbomben und bunkerbrechenden Bomben in zivilen Gebieten sowie von Stoffen, die in dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen als chemische Waffen aufgeführt sind; in der Erwägung, dass das Vorsorgeprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten wurden; in der Erwägung, dass bewusst zivile Gebiete, Schulen, Krankenhäuser, humanitäre Helfer und Flüchtlingslager angegriffen wurden; in der Erwägung, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ungestraft bleiben dürfen;

C.  in der Erwägung, dass die Welt immer wieder erschüttert wurde von den Gräueltaten des IS/Da‘esh und anderer dschihadistischer Gruppierungen, von brutalen Hinrichtungen und von verschwiegener sexueller Gewalt, Entführungen, Folter, Zwangskonvertierungen und der Versklavung von Frauen und Mädchen; in der Erwägung, dass Kinder für Terroranschläge rekrutiert und eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass große Sorge über das Wohlbefinden der Menschen besteht, die in derzeit vom IS/Da‘esh kontrollierten Gebieten leben und im Rahmen der Befreiungskampagnen möglicherweise als menschliche Schutzschilde eingesetzt werden;

D.  in der Erwägung, dass alle bewaffneten Parteien, darunter auch Russland und alle anderen für einen Luftkrieg ausgerüsteten Mächte, das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt achten und davon absehen müssen, bewusst die Zivilbevölkerung und wichtige zivile Infrastrukturen anzugreifen;

E.  in der Erwägung, dass Syrien das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hat; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wiederholt aufgefordert hat, die Lage in Syrien an den IStGH zu verweisen; in der Erwägung, dass Russland und China Fortschritte im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht in Syrien behindern, indem sie Einspruch gegen eine Resolution des Sicherheitsrats einlegen, mit der der Strafgerichtshof den Auftrag erhalten würde, die während des Konflikts in Syrien verübten entsetzlichen Verbrechen zu untersuchen; in der Erwägung, dass die mangelnde Rechenschaftspflicht weitere Gräueltaten nach sich zieht und das Leid der Opfer noch vergrößert;

1.  äußert erneut seine große Sorge angesichts der anhaltenden Kämpfe und der verschlechterten humanitären Lage in Syrien; verurteilt die Behinderung bei der Bereitstellung von humanitärer Hilfe; betont, dass es nach humanitärem Völkerrecht verboten ist, Menschen bewusst verhungern zu lassen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die humanitäre Hilfe alle notleidenden Menschen in Syrien erreicht, und medizinische Evakuierungen aus dem östlichen Teil Aleppos und allen anderen belagerten Gebieten unverzüglich zuzulassen;

2.  verurteilt aufs Schärfste die Gräueltaten und die verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Assads Streitkräfte mit Unterstützung Russlands und vom Iran unterstützen Milizen sowie die Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, insbesondere den IS/Da‘esh, die Al-Nusrah-Front und andere dschihadistische Gruppierungen;

3.  bringt erneut seine Sorge angesichts der Lage im östlichen Teil Aleppos zum Ausdruck und verurteilt erneut die schweren Luftangriffe durch das Assad-Regime und Russland in den vergangenen Wochen; ist aber ebenfalls besorgt über die hohe Anzahl von Raketen, die in den vergangenen Tagen von bewaffneten Oppositionsgruppen wahllos auf den westlichen Teil Aleppos abgefeuert wurden, und die damit einhergehenden zivilen Todesopfer; betont, dass alle Parteien dem Schutz der Zivilbevölkerung – ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer Glaubenszugehörigkeit – höchstmögliche Aufmerksamkeit widmen und alle entsprechenden Maßnahmen ergreifen müssen;

4.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die vom Menschenrechtsrat im Oktober 2016 in Auftrag gegebene und von der Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien durchgeführte Sonderuntersuchung der Ereignisse in Aleppo aktiv zu unterstützen, damit alle Verantwortlichen für die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Aleppo und insbesondere die abscheulichen Angriffe auf die zivile Infrastruktur, Schulen und Krankenhäuser ermittelt werden können;

5.  ist fest davon überzeugt, dass es keine militärische Lösung des Konflikts geben kann; fordert die unverzügliche Einstellung der Kampfhandlungen und eine stabile Waffenruhe, durch die der Weg für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über den politischen Wandel des Landes geebnet wird; ist besorgt darüber, dass Russland seine Kriegsflotte im östlichen Mittelmeer erheblich verstärkt und dass wieder vermehrt großflächige Luftangriffe geflogen werden, was auch stärkere Angriffe auf den östlichen Teil Aleppos nach sich ziehen könnte; fordert alle wichtigen globalen und regionalen Mächte nachdrücklich auf, ihren Einfluss auf die Regierung Syriens und die syrische Opposition geltend zu machen, um dem Bürgerkrieg ein Ende zu setzen, die Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Friedensprozesses zu schaffen, vertrauensbildende Maßnahmen zu entwickeln und für den schnellen, ungehinderten und sicheren Zugang von humanitärer Hilfe zu sorgen;

6.  begrüßt und unterstützt nachdrücklich die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union, Federica Mogherini, vor kurzem ergriffenen diplomatischen Initiativen, die darauf abzielen, die am Konflikt beteiligten Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bringen und den politischen Prozess in Genf wiederaufzunehmen; nimmt mit Interesse die regionalen Gespräche zur Kenntnis, die sie mit dem Iran und Saudi-Arabien geführt hat, und ist der Ansicht, dass ihre Tätigkeiten einen Mehrwert bringen und einen hilfreichen Beitrag zu den Bemühungen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, leisten; betont die Rolle, die die EU bei dem Wiederaufbau und der Versöhnung nach dem Konflikt spielen kann; weist erneut darauf hin, dass es die laufende humanitäre Initiative der EU für Aleppo uneingeschränkt unterstützt, und fordert alle Parteien eindringlich auf, die Durchführung der Initiative zu erleichtern;

7.  fordert alle Parteien nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für die Sicherheit aller Personen zu sorgen, die im Rahmen der humanitären Hilfe in Syrien tätig sind; erinnert daran, dass jeder bewusste Angriff auf humanitäre Helfer ein Kriegsverbrechen darstellt; fordert eine unabhängige Untersuchung aller Vorfälle und erwartet, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

8.  schließt sich der dramatischen Forderung des UNICEF-Vertreters in Syrien nach den zahlreichen Angriffen auf Schulen und andere Bildungseinrichtungen an und drängt alle Konfliktparteien und all diejenigen, die Einfluss auf die Konfliktparteien haben, dem Schutz von Kindern oberste Priorität einzuräumen und ihre Verpflichtungen gemäß dem humanitären Völkerrecht zu achten;

9.  ist besorgt angesichts der Behauptungen, dass die Konfliktparteien weiterhin Stoffe einsetzen, die in dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen als chemische Waffen aufgeführt sind; pocht darauf, dass die Verantwortlichen für den Einsatz chemischer Waffen zur Rechenschaft gezogen werden müssen; unterstützt die Verlängerung des Mandats des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), damit die Verantwortlichen für den Einsatz chemischer Waffen in Syrien ermittelt werden;

10.  bekräftigt, dass die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sichergestellt werden muss; ist der Ansicht, dass das Thema der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht politisiert werden sollte; weist darauf hin, dass die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen zu achten, für alle am Konflikt beteiligten Parteien gilt; betont, dass sich diejenigen, die derartige Verbrechen begehen, dessen bewusst sein müssen, dass sie früher oder später zur Rechenschaft gezogen werden;

11.  betont, dass es für jeden politischen Prozess entscheidend ist, die Zivilbevölkerung in ganz Syrien zu schützen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Verantwortlichen für Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht gemäß dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit vor geeigneten internationalen Strafgerichten oder einzelstaatlichen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden; begrüßt die ersten Untersuchungen auf der Grundlage dieses Grundsatzes in Deutschland, Frankreich und Schweden, die darauf abzielen, Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen, die nun in Europa leben, und fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union sowie die Kommission auf, Leitlinien für die Umsetzung dieses Grundsatzes auch durch andere Mitgliedstaaten zu erarbeiten; bekräftigt, dass es die Verweisung des Falls Syrien an den IStGH unterstützt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten angesichts der Unfähigkeit des Sicherheitsrats, über dieses Thema zu beraten, jedoch erneut auf, bei den Bemühungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen um die Einsetzung eines Sonderberichterstatters für syrische Kriegsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen und in Betracht zu ziehen, den Vorschlag eines Gerichts für syrische Kriegsverbrechen unter Beteiligung und mit Unterstützung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die sich für die internationale Gerichtsbarkeit einsetzen, voranzutreiben; betont, wie wichtig die Eigenverantwortung Syriens für den Prozess nach Beilegung des Konflikts ist, damit die Versöhnung gefördert wird;

12.  bedauert den Beschluss des russischen Präsidenten Wladimir Putin, den IStGH zu verlassen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Russische Föderation das Römische Statut nie wirklich ratifiziert hatte und dass aufgrund des Zeitpunkts des Beschlusses die Glaubwürdigkeit des Landes untergraben wird und Schlüsse hinsichtlich des Engagements des Landes für die internationale Gerichtsbarkeit gezogen werden können;

13.  ist besorgt angesichts der rechtswidrigen Inhaftierung, der Folter, der Misshandlung, des Verschwindenlassens und der Tötung von Häftlingen in Gefängnissen des Regimes sowie angesichts der geheimen Hafteinrichtungen, die von aus dem Ausland unterstützten Milizen betrieben werden; fordert die syrischen Behörden, die diese Hafteinrichtungen verwalten, auf, alle Hinrichtungen und menschenunwürdigen Behandlungen einzustellen und den Vereinten Nationen oder einer anderen neutralen Partei – wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) – unverzüglich Zutritt zu allen fraglichen Einrichtungen zu gewähren, damit sie die Lage beurteilen und die Familien der Häftlinge beraten und unterstützen können;

14.  begrüßt die Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Syrien und gegen alle Personen, die auch für die Unterdrückung der Zivilbevölkerung im Land verantwortlich sind; betont, dass die EU alle verfügbaren Optionen prüfen sollte, um Konsequenzen für die abscheulichsten Menschenrechtsverletzungen aller Täter festzulegen, falls die Gräueltaten und die grobe Missachtung des humanitären Völkerrechts anhalten;

15.  betont, wie wichtig es ist, den Zugang des IS/Da‘esh zu Finanzmitteln für die Durchführung seiner Aktivitäten zu unterbinden, ausländische Kämpfer zu verhaften und den Zustrom von Waffen für dschihadistische Gruppierungen zu stoppen; fordert die syrische Opposition auf, sich eindeutig von derartigen Extremisten und dieser extremistischen Ideologie zu distanzieren; bekräftigt, dass die Bemühungen darauf ausgerichtet sein sollten, den IS/Da‘esh und andere von den Vereinten Nationen als terroristisch eingestufte Gruppen zu besiegen;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU, den Vereinten Nationen, den Mitgliedern der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.