Entschließungsantrag - B8-0030/2017Entschließungsantrag
B8-0030/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Zusatzimpfungen, zu denen Patienten wegen Engpässen bei Drei- und Vierfachimpfstoffen gezwungen werden

9.1.2017

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mireille D’Ornano

B8-0030/2017

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Zusatzimpfungen, zu denen Patienten wegen Engpässen bei Drei- und Vierfachimpfstoffen gezwungen werden

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung;

A.  in der Erwägung, dass wegen wiederholter Versorgungsengpässe beim Dreifachimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten häufig auf Fünf- oder Sechsfachimpfstoffe zurückgegriffen wird, obwohl Patienten nicht immer mit dem fünften Impfstoff gegen Haemophilus influenzae Typ b, dem Erreger von Meningitis, oder dem sechsten Impfstoff gegen Hepatitis B einverstanden sind;

B.  in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation konsequent darauf hinweist, wie wichtig es ist, dass Patienten medizinischen Eingriffen, zu denen auch Impfungen zählen, zustimmen;

C.  in der Erwägung, dass die beiden erwähnten Zusatzimpfungen in den meisten Mitgliedstaaten nicht verpflichtend sind;

1.  fordert die Kommission auf, diese beiden Zusatzimpfungen zu beanstanden, wenn Patienten wegen eines Engpasses bei Drei- und Vierfachimpfstoffen zu diesen gezwungen werden;

2.  legt ihr außerdem nahe, die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen, mit denen die Hersteller dazu gebracht werden sollen, den Engpass, den sie verursacht haben, zu beheben.