ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Vertragsverletzungsverfahren, die von der Kommission wegen ihrer jeweiligen Migrationspolitik gegen Ungarn, die Tschechische Republik und Polen eingeleitet wurden
23.6.2017
Marie-Christine Arnautu
B8-0441/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Vertragsverletzungsverfahren, die von der Kommission wegen ihrer jeweiligen Migrationspolitik gegen Ungarn, die Tschechische Republik und Polen eingeleitet wurden
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf des Vertragsverletzungsverfahren, das von der Kommission am 10. Dezember 2016 wegen seiner Rechtsverschriften im Bereich Asyl gegen Ungarn eingeleitet und am 17. Mai 2017 bestätigt wurde,
– unter Hinweis auf das Vertragsverletzungsverfahren, das von der Kommission am 14. Juli 2017 wegen der Nichterfüllung der Verpflichtungen, die ihnen aufgrund der 2015 angenommenen Beschlüsse des Rates in Bezug auf Umsiedlung entstanden sind, gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen eingeleitet wurde,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die ungarische Regierung beabsichtigt, trotz der Drohungen der Kommission eine wirksame Kontrolle ihrer Grenzen aufrechtzuerhalten, die auch Außengrenzen der Union sind;
B. in der Erwägung, dass sogar der Präsident der Französischen Republik eingeräumt hat, dass das europäische System zum Schutz der Grenzen den nächsten Migrationswellen nicht standhalten wird[1];
C. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der europäischen Staaten die Pflicht haben, die Identität, die Kultur und den Wohlstand ihrer jeweiligen Völker zu schützen;
1. fordert die Kommission auf, die Verfahren gegen die genannten Mitgliedstaaten unverzüglich einzustellen;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Staaten der Visegrad-Gruppe zu unterstützen und eine der ihren ähnelnde Migrationspolitik umzusetzen.
- [1] Interview mit Emmanuel Macron im Figaro: „L'Europe n'est pas un supermarché“ (Europa ist kein Supermarkt) (Ausgabe vom 21.6.2017).