Entschließungsantrag - B8-0383/2018Entschließungsantrag
B8-0383/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum drohenden Abriss von Chan al-Ahmar und anderen Beduinendörfern

11.9.2018 - (2018/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda im Namen der PPE-Fraktion

Verfahren : 2018/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
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B8-0383/2018
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B8-0383/2018
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B8-0383/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zum drohenden Abriss von Chan al-Ahmar und anderen Beduinendörfern

(2018/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, vom 7. September 2018 zu den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des geplanten Abrisses von Chan al-Ahmar,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof Israels die Petitionen der Einwohner von Chan al-Ahmar zurückgewiesen hat; in der Erwägung, dass sich die Gemeinde Chan al-Ahmar an einem kritischen Standdort im C-Gebiet befindet; in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof entschieden hat, dass die zuständigen Behörden dazu berechtigt sind, die geplante Umsiedlung der Bewohner nach West-Dschahalin durchzuführen; in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof den israelischen Behörden erlaubt hat, den geplanten Abriss fortzusetzen;

1.  nimmt die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 7. September 2018 zur Kenntnis, in der die israelischen Behörden von der Europäischen Union dazu aufgefordert werden, ihren Beschluss, Chan al-Ahmar abzureißen, zu überdenken;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung Israels, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. September 2018
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