ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum drohenden Abriss von Chan al-Ahmar und anderen Beduinendörfern
11.9.2018 - (2018/2849(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Cristian Dan Preda im Namen der PPE-Fraktion
B8-0383/2018
Entschließung des Europäischen Parlaments zum drohenden Abriss von Chan al-Ahmar und anderen Beduinendörfern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, vom 7. September 2018 zu den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des geplanten Abrisses von Chan al-Ahmar,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof Israels die Petitionen der Einwohner von Chan al-Ahmar zurückgewiesen hat; in der Erwägung, dass sich die Gemeinde Chan al-Ahmar an einem kritischen Standdort im C-Gebiet befindet; in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof entschieden hat, dass die zuständigen Behörden dazu berechtigt sind, die geplante Umsiedlung der Bewohner nach West-Dschahalin durchzuführen; in der Erwägung, dass der Hohe Gerichtshof den israelischen Behörden erlaubt hat, den geplanten Abriss fortzusetzen;
1. nimmt die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 7. September 2018 zur Kenntnis, in der die israelischen Behörden von der Europäischen Union dazu aufgefordert werden, ihren Beschluss, Chan al-Ahmar abzureißen, zu überdenken;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung Israels, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.