Entschließungsantrag - B9-0008/2019Entschließungsantrag
B9-0008/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

15.7.2019 - (2019/2730(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Karol Karski, Zdzisław Krasnodębski, Geoffrey Van Orden, Assita Kanko, Ruža Tomašić, Raffaele Fitto, Ryszard Czarnecki, Nicola Procaccini, Raffaele Stancanelli, Carlo Fidanza, Alexandr Vondra, Charlie Weimers
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0006/2019

Verfahren : 2019/2730(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0008/2019
Eingereichte Texte :
B9-0008/2019
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Angenommene Texte :

B9-0008/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2019/2730(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela, vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien, vom 25. Oktober 2018 zur Lage in Venezuela, vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela, und vom 28. März 2019 zur Notlage in Venezuela,

 unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) vom 4. Juli 2019 zu Venezuela,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 10. Januar 2019, vom 26. Januar 2019, vom 24. Februar 2019 und vom 28. März 2019 zu Venezuela,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Venezolaner mit einer Reihe zusammenhängender und sich verschärfender Verletzungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte konfrontiert sind; in der Erwägung, dass ihre rückläufige Kaufkraft dazu geführt hat, dass sie ihren grundlegenden Bedarf nicht decken können; in der Erwägung, dass Fehlallokation von Ressourcen, Korruption, fehlende Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur und erhebliche Investitionsdefizite zu einem Zusammenbruch der öffentlichen Dienste wie Gesundheitsversorgung, öffentlicher Verkehr und Zugang zu Strom, Wasser und Erdgas geführt haben; in der Erwägung, dass die Lebensmittelknappheit sowie die hohen Lebensmittelpreise es den Venezolanern erschwert haben, Zugang zu Lebensmitteln zu erhalten, und sie somit Hunger leiden;

B. in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 19. bis 21. Juni 2019 Venezuela besucht und anschließend dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) einen Bericht mit Empfehlungen an die Regierung Venezuelas vorgelegt hat, der die Forderung enthält, den schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten und Abhilfe zu schaffen;

C. in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die gezwungen waren, Venezuela zu verlassen, seit 2018 dramatisch zugenommen und am 6. Juni 2019 über 4 Millionen erreicht hat; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Venezolaner, die zur Migration gezwungen sind, Ende 2019 5 Millionen überschritten haben wird, und dies somit die weltweit zweitgrößte Migrations- und Flüchtlingskrise darstellt;

D. in der Erwägung, dass die De-facto-Regierung Venezuelas die Rechtsstaatlichkeit untergraben, die demokratischen Institutionen zerschlagen und Maßnahmen ergriffen hat, um die politischen Gegner und die Kritiker zu neutralisieren, zu unterdrücken und zu kriminalisieren; in der Erwägung, dass das Regime Folter als systemisches Mittel zur Einschüchterung und zur Abschreckung einsetzt;

E. in der Erwägung, dass in den letzten anderthalb Jahren fast 7 000 Menschen bei Operationen der Streitkräfte der De-facto-Regierung in Venezuela außergerichtlich hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass den Familien derer, die während der Demonstrationen außergerichtlich getötet wurden, weiterhin die Ausübung ihrer Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verwehrt wird;

F. in der Erwägung, dass 22 Abgeordneten, einschließlich des Präsidenten der Nationalversammlung, die parlamentarische Immunität aberkannt wurde; in der Erwägung, dass zwei Abgeordnete in Haft sind und 16 weitere entweder Schutz in Botschaften gesucht, das Land verlassen haben oder untergetaucht sind;

G. in der Erwägung, dass der Vermittlungsdialog, der am 16. Mai 2018 zwischen dem De-facto-Präsidenten Nicolas Maduro und den von Juan Guaidó geführten oppositionellen Kräften unter der Vermittlung Norwegens eingeleitet wurde, nicht zu einer Lösung der Krise geführt hat; in der Erwägung, dass der Dialog am 8. Juli 2019 in Barbados wieder aufgenommen wurde, obwohl die De-facto-Regierung keine der Anforderungen erfüllt hat, die eine Verbesserung der Bemühungen, einen Dialog zu führen, ermöglichen würden;

H. in der Erwägung, dass der rechtmäßig und demokratisch gewählte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, am 23. Januar 2019 im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als Interimspräsident Venezuelas vereidigt wurde;

I. in der Erwägung, dass die staatlichen Kräfte und paramilitärischen Banden zunehmend grausam vorgegangen sind, wie der Tod von Capar Rafael Acosta durch Folter und der Fall des 16-jährigen Rupo Velandria gezeigt haben, dem ins Gesicht geschossen wurde, als er sich mit seiner Mutter darüber beschwerte, dass es kein Gas zum Kochen gab, und der daraufhin erblindete;

1. äußert sich erneut zutiefst besorgt über den schweren Ausnahmezustand in Venezuela, der das Leben und die Rechte der Bevölkerung des Landes ernsthaft gefährdet;

2. verurteilt die heftige Repression und Gewalt, die Tote und Verletzte fordern; bekundet seine Solidarität mit dem venezolanischen Volk;

3. betont die unmittelbare Verantwortung von Nicolás Maduro sowie der Sicherheitskräfte im Dienste dieses rechtswidrigen Regimes für den willkürlichen Einsatz von Gewalt zur Verhinderung des Prozesses des Übergangs zur Demokratie und der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela;

4. verurteilt den Missbrauch von Befugnissen seitens der Strafverfolgungsbehörden und die brutale Repression seitens der Sicherheitsbehörden; fordert die Einrichtung eines unparteiischen und unabhängigen nationalen Mechanismus unter einer Übergangsregierung – mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft –, um die außergerichtlichen Hinrichtungen zu untersuchen, die im Verlaufe von Operationen der Sicherheitskräfte erfolgt sind, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und den Familien der Opfer Wiedergutmachung und Schutz vor Einschüchterung und Repressalien gewährt wird;

5. verurteilt die Verletzungen des Rechts auf Nahrung und des Rechts auf medizinische Versorgung; fordert nachdrücklich, dass die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Nahrungsmitteln, Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen gewährleistet werden und dabei Diensten für Mütter und Kinder besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

6. betont, dass jegliche Verfolgung und selektive Unterdrückung aus politischen Gründen eingestellt, verurteilt und bestraft werden muss; fordert, alle Menschen, die willkürlicher ihrer Freiheit beraubt wurden, freizulassen;

7. weist auf die sich verschärfende Migrationskrise in der gesamten Region hin und würdigt die Anstrengungen und die Solidarität der Nachbarländer; fordert die Kommission auf, weiterhin mit diesen Ländern zusammenzuarbeiten und ihnen nicht nur humanitäre Hilfe zu leisten, sondern im Rahmen der Entwicklungspolitik der EU auch zusätzliche Mittel bereitzustellen;

8. schlägt vor, dass sich beide Seiten auf eine Übergangsregierung einigen, die die erforderlichen Voraussetzungen für faire Wahlen schaffen kann, damit der Dialog erfolgreich stattfinden kann und freie Wahlen stattfinden können – was unter der Regierung von Maduro unmöglich war;

9. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Dialog einzig und allein darauf abzielen muss, eine friedliche Lösung zu finden, mit der die Diktatur beendet, die derzeitige Krise behoben und das Leid der Bevölkerung in Venezuela beendet werden kann;

10. fordert, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass unter einer Übergangsregierung eine freie, transparente, seriöse und von glaubwürdigen internationalen Beobachtern überwachte Präsidentschaftswahl durchgeführt werden kann, mit einem festen Zeitplan, fairen Bedingungen für alle Beteiligten und Transparenz;

11. fordert den Rat auf, zusätzliche Sanktionen zu verhängen, die auf rechtswidrige ausländische Vermögenswerte staatlicher Stellen und diejenigen Einzelpersonen ausgerichtet sind, die für Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung verantwortlich sind; vertritt die Auffassung, dass die Behörden der Union folglich die Bewegungsfreiheit dieser Personen und ihrer nächsten Verwandten einschränken, ihre Vermögenswerte einfrieren und Visasperren gegen sie verhängen müssen;

12. fordert die VP/HR auf, die EU-Politik zur Lage in Venezuela in Zusammenarbeit mit der Kontaktgruppe der demokratischen Länder der Region, vertreten durch die Lima-Gruppe, zu leiten;

13. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die kubanische Polizei und der kubanische militärische Nachrichtendienst das strategische Element sind, das es ermöglicht hat, das rechtswidrige Regime Maduro fortzusetzen und auf diese Weise eine massive ausländische politische und militärische Einmischung in Venezuela zu bewirken;

14. ist besorgt darüber, dass Russland das Regime in Venezuela unterstützt und insbesondere darüber, dass es technische und militärische Experten und Berater entsendet; verurteilt diese unrechtmäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas;

15. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu den vom venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressionen; fordert die EU nachdrücklich auf, sich der Initiative der Vertragsstaaten des IStGH anzuschließen, um Ermittlungen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, die von der De-facto-Regierung Maduro begangen wurden, und so die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

16. unterstützt die Initiative, eine Untersuchungskommission beim UNHRC einzurichten, um individuelle Verantwortlichkeiten für die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Venezuela festzustellen;

17. fordert die De-facto-Regierung Venezuelas nachdrücklich auf, den im Bericht der UNHCHR über die Lage der Menschenrechte in Venezuela aufgeführten Empfehlungen unverzüglich nachzukommen;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der VP/HR, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2019
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