Entschließungsantrag - B9-0156/2019Entschließungsantrag
B9-0156/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien

22.10.2019 - (2019/2883(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna Fotyga, Witold Jan Waszczykowski, Adam Bielan, Ryszard Czarnecki, Karol Karski, Zdzisław Krasnodębski, Angel Dzhambazki
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0156/2019

Verfahren : 2019/2883(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0156/2019
Eingereichte Texte :
B9-0156/2019
Angenommene Texte :

B9-0156/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien

(2019/2883(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, Nordmazedonien (damals noch „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“) den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu verleihen, und den Beschluss des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zuzuerkennen,

 unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen der EU und der Westbalkanstaaten vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die ihr als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien und Nordmazedonien,

 unter Hinweis auf das am 6. Februar 2019 unterzeichnete Protokoll über den Beitritt Nordmazedoniens zur NATO,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Erweiterung der EU nach wie vor eine strategische Investition in Frieden, Demokratie, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität in Europa ist;

B. in der Erwägung, dass die Kommission angesichts der guten Fortschritte bei der Umsetzung der wichtigsten Prioritäten empfohlen hat, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien zu eröffnen;

C. in der Erwägung, dass Albanien und Nordmazedonien im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Kriterien und die Umsetzung der fünf wichtigsten Prioritäten für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen sowie bei der Stärkung demokratischer Institutionen und Verfahren weiterhin beständig Fortschritte erzielen;

D. in der Erwägung, dass der Balkanraum für die EU von strategischer Bedeutung ist;

E. in der Erwägung, dass im Falle Nordmazedoniens von dem Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 über die Beilegung von Differenzen und die Begründung einer strategischen Partnerschaft zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland ein dringend benötigtes positives Signal für Stabilität und Versöhnung ausging und dass dadurch der Weg für den Beitritt geebnet wurde;

F. in der Erwägung, dass Frankreich die Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. Oktober 2019 mit Unterstützung der Niederlande und Dänemarks mit der Begründung, die beiden Länder müssten noch weitere Reformen durchführen, de facto blockiert hat;

G. in der Erwägung, dass Albanien seit 2009 Mitglied der NATO ist und dass Nordmazedonien der Organisation bald als 30. Mitglied beitreten wird;

1. bekundet seine tiefe Enttäuschung darüber, dass die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien blockiert wurde, obwohl beide Länder die vom Rat festgelegten Kriterien eindeutig erfüllt haben;

2. hält es für einen strategischen Fehler, das Verfahren trotz der Fortschritte in beiden Ländern aufzuschieben, durch den der Ruf der EU geschädigt wird und das wirkungsvollste der EU zur Verfügung stehende Mittel der „Soft Power“ – die Aussicht auf Mitgliedschaft – geschwächt werden könnte;

3. betont, dass die Verzögerung des Beitritts der Westbalkanstaaten zur Destabilisierung der gesamten Region führen und die Umsetzung proeuropäischer Reformen in anderen Beitrittsländern verlangsamen oder sogar vollständig zum Erliegen bringen könnte;

4. ist zudem darüber besorgt, dass sich fehlende Fortschritte bei der Erweiterung unmittelbar auf die Sicherheit und das Wohl der EU auswirken könnten, da die Westbalkanstaaten dadurch allmählich in Richtung von Drittländern wie Russland und China gedrängt werden könnten, die bereits versuchen, ihren Einfluss in der Region zu erhöhen;

5. setzt sich nachdrücklich für die Erweiterungspolitik als eine der wichtigsten Prioritäten der EU ein;

6. weist erneut darauf hin, dass gemäß Artikel 49 EUV jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden, sofern er sich an die Kopenhagener Kriterien und die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, Menschenrechte und Minderheitenrechte achtet und die Rechtsstaatlichkeit wahrt;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten Albaniens, Nordmazedoniens, Montenegros, von Bosnien und Herzegowina, des Kosovos und Serbiens zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2019
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