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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. Februar 2015 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Beitritt Gabuns zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (A8-0007/2015 - Heidi Hautala)
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  Barbara Kappel (NI), schriftlich. — Es zählt zu den besonderen Prioritäten der Europäischen Union, Kinder zu beschützen und Kinderrechte zu stärken, so wie dies in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgehalten wurde. Die Verhinderung von Kindesentführung halte ich hierbei für eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Kinderschutzes. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 bildet als multilaterales Abkommen die Grundlage für eine umgehende Rückführung ins Ausland entführter Kinder oder im Ausland festgehaltener Kinder. Mittlerweile haben sich 86 Länder diesem Übereinkommen angeschlossen, die Rechtsgültigkeit erforderte jedoch von Seiten der EU eine offizielle Erlaubnis, selbst wenn einzelne Länder diese bereits umgesetzt haben.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Antrag, Gabun ins Haager Übereinkommen aufzunehmen.

 
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