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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 26. Oktober 2015 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Aussprache)
MPphoto
 

   Franz Obermayr, im Namen der ENF-Fraktion. Herr Präsident! Tatsächlich stellt die Neufassung der Richtlinie den Urlauber künftig besser, indem sie ihm einfachere Möglichkeiten des Regresses, zentrale Ansprechpartner und einfache Hilfe auch in Notfällen bittet.

Doch auf die Reiseveranstalter wurde zunächst zu wenig Rücksicht genommen. Insbesondere in einem Tourismusland wie Österreich stieß der Plan, die Haftung kleinerer und mittlerer Hotelbetriebe, ebenso wie Reisebüros, wesentlich zu erweitern, auf erhebliche Kritik.

In einigen Punkten wurde diese Kritik auch positiv aufgenommen, so dass Reisebüros nun doch bestimmte Leistungen im Paket anbieten können, ohne automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Dennoch wird die bürokratische Belastung für Tourismusbetriebe künftig zunehmen, was zwangsläufig auch zu finanziellen Mehrbelastungen führen wird, wie sich am Beispiel der Pflicht zur Absicherung der eigenen Insolvenz zeigt.

Auf der anderen Seite hätte die Richtlinie auch zugunsten der Urlauber durchaus weiter gehen können. So werden nun click-throughs, also die Durchklick-Angebote, von der Richtlinie erfasst. Allerdings werden dabei nur Fälle erfasst, in denen Name, E-Mails und Kreditkartendaten des Urlaubers von einer Seite auf die nächste übertragen werden, was in der Praxis vollkommen unüblich ist.

In diesem Zusammenhang begrüße ich übrigens auch die Einführung einer Revisionsklausel, mit der auf die weitere Entwicklung im Online-Bereich reagiert werden kann. Die Richtlinie ist also ein Schritt in die richtige Richtung, verbessert insbesondere den Rechtsschutz von Urlaubern. Betrachtet man sie aber in ihrer Gesamtheit und mit den Konsequenzen, so bleibt doch einiges an Unbehagen und Sorgen für unsere kleinen und mittelständischen Tourismusbetriebe zurück.

 
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