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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. November 2015 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

Reform des Wahlrechts der EU (A8-0286/2015 - Danuta Maria Hübner, Jo Leinen)
MPphoto
 
 

  Ulrike Trebesius (ECR), schriftlich. ‒ Die Initiative zur Wahlrechtsreform der EU ist ein Versuch, tief in das Wahlrecht der Mitgliedstaaten einzugreifen. Zentrale Elemente sind insbesondere die Einführung einer Klausel von 3–5 %, um kleineren Parteien den Einzug in das Europäische Parlament zu erschweren, die Herabsetzung der Wahlalters auf 16 Jahre und das Reißverschlussverfahren zur Besetzung von Wahllisten, mit dem eine Frauenquote für alle Parteien und Länder erzwungen werden soll. Aufgrund der Eigenarten der Wahlsysteme der Mitgliedstaaten und weil kleine Länder von den Reformen ausgenommen sind, müssen wir feststellen, dass ein erheblicher Teil dieser Initiative auf Deutschland zugeschnitten worden ist.

Das europäische Wahlsystem benachteiligt die Menschen der großen Länder, weil ihre Stimmen weniger wert sind. Eine Quote von 3 % für Deutschland kann potenziell Millionen von Menschen von der politischen Teilhabe am Europäischen Parlament ausschließen, während die Bevölkerung kleinerer Staaten schon bei weit geringeren Zahlen repräsentiert wird. Deshalb ist diese Quotenregelung nicht akzeptabel. Ebenso wenig akzeptabel ist die erzwungene Quotenregelung für Männer und Frauen. Auch wenn das Reißverschlussverfahren gescheitert ist, soll doch eine Quote eingeführt werden. Die politische Beteiligung von Frauen ist deutlich geringer als die von Männern und sehr ungleich bei den Parteien. Diese sollten weiterhin die fachlich besten Kandidaten auswählen können. Ich habe deshalb die Wahlrechtsinitiative abgelehnt.

 
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