Beatrix von Storch (ECR), schriftlich. ‒ Die Entschließung des EU-Parlamentes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen habe ich abgelehnt.
Diese Verordnung gilt für Gasverbrauchseinrichtungen und Ausrüstungen, die als neu auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden – entweder von einem in der Union niedergelassenen Hersteller produziert oder aus einem Drittland eingeführt.
Mit dem Vorhaben soll die bestehende Rechtslage an den neuen Regulierungsansatz angepasst werden, ohne den Regelungszugriff auszuweiten. Das ist nicht vollends gelungen.