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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 7. Juli 2016 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (A8-0203/2016 - Helga Stevens)
MPphoto
 
 

  Beatrix von Storch (EFDD), schriftlich. ‒ Die Entschließung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen habe ich abgelehnt.

Die Entschließung glaubt, dass die reproduktiven Rechte zu den Grundfreiheiten zählen, die in der Wiener Erklärung und dem Aktionsprogramm von 1993 und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert sind. Daneben erkennt die Entschließung ein „Recht auf Gleichheit“ und „ein Recht zu heiraten“ wie schließlich das „Recht, eine Familie zu gründen“ und sogar „das Recht auf umfassende Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit – einschließlich Familienplanung und Gesundheitsdiensten für Mütter“ an. All dies sind in meinen keinen Augen keine Rechte, sondern allenfalls Freiheiten. Einem Recht steht eine Pflicht gegenüber, und eine Pflicht, mit jemandem eine Familie zu gründen, kann es ebenso wenig geben wie ein Recht darauf, Nachwuchs zu bekommen.

 
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