Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (A8-0267/2016 - Angel Dzhambazki)
Franz Obermayr (ENF), schriftlich. ‒ Ich habe mich für diesen Bericht ausgesprochen, da mit diesem Abkommen Sorgerechtsstreitigkeiten geregelt werden. Vor allem bei Sorgerechtsstreitigkeiten, bei denen die Eltern unterschiedliche Nationalitäten nachweisen, ist diese Regelung von Vorteil.