Beatrix von Storch (EFDD). – Frau Präsidentin! Ich habe eine ganz kurze Frage zur Geschäftsordnung. Hier werden Reden eine Minute überzogen eine Dreiviertelminute überzogen, und wenn wir, nur eine Minute reden können, dann sollten Sie das gleiche Recht für alle anwenden. Oder gibt es irgendeine Regel, die es erlaubt, dass hier einige eine Minute länger reden, 45 Sekunden länger reden, und bei uns fällt genau bei einer Minute und zwei Sekunden der Hammer? Gleiches Recht für alle, oder Sie erklären uns die Regeln neu!