Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
 Index 
 Vollständiger Text 
Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 13. September 2017 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen (Aussprache)
MPphoto
 

  Ulrike Rodust, Berichterstatterin. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Vella, liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen stimmen wir im Plenum über den Nordsee-Mehrjahresplan für die Grundfischbestände ab. Nach dem Ostseeplan ist dies der zweite Mehrjahresplan, den wir verabschieden wollen. Ich möchte mich zunächst bei den Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstattern, bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die bisherige gute Zusammenarbeit bedanken.

Die Materie ist keine leichte Sache. Es geht um viel. Und es geht um das Jetzt. Wir wollen schnellstmöglich den Plan voranbringen, denn über der Nordsee schwebt der „Brexit“. In der PECH-Abstimmung im Juli hatte sich eine deutliche Mehrheit für meinen Bericht, aber gegen das Mandat für Verhandlungen ausgesprochen. Die Gründe hierfür spiegeln sich in den für das Plenum eingereichten Änderungsanträgen wieder.

Folgende primäre Konfliktlinien sind hier für mich zu erkennen: Erstens die Frage, ob und wie die Freizeitfischerei im Plan berücksichtigt wird. Zweitens, welche Grundfischbestände vom Plan abgedeckt werden, und drittens, in welchem Bereich und unter welchen Bedingungen Fangmöglichkeiten festgesetzt werden dürfen.

Bei der bisherigen Diskussion dieser Themenblöcke wurde ich nicht müde, auf die Grundverordnung als Basis aller Bestimmungen zu verweisen. Und auch heute möchte ich auf diesen Verweis nicht verzichten, zum Beispiel was den Vorsorgeansatz betrifft. Hier muss der Vorsorgeansatz aus der Grundverordnung gelten. Im Ostseeplan sehe ich eine Blaupause für die weiteren Mehrjahrespläne, das heißt unter anderem auch für diesen Nordseeplan. Allerdings bin ich mir bewusst, dass auf gewisse Besonderheiten der Meeresbecken eingegangen werden muss.

Ich finde, dass der im Juli abgestimmte PECH-Bericht für einen Mehrjahresplan in der Nordsee eine gute Basis darstellt. Die nun zur Rolle der Freizeitfischerei eingereichten Änderungsanträge zielen auf Folgendes ab: Erstens: Voraussetzung der Berücksichtigung der Freizeitfischerei soll eine Folgenabschätzung sein. Eventuelle Maßnahmen sollen gegenüber den Zielen verhältnismäßig sein. Zweitens: Dem Gesetzgeber soll es ermöglicht werden, Maßnahmen für die Freizeitfischerei zu erlassen, sollten diese für die Nachhaltigkeit von Beständen notwendig sein. Und meiner Meinung nach beinhaltet der PECH-Bericht bereits ein paar gute, weil zielführende und klare Vorkehrungen in Bezug auf die Freizeitfischerei. So basiert der Änderungsantrag 66 auf den Erfahrungen, die wir letztes Jahr in der Ostsee gemacht haben.

Welche Bestände soll der Mehrjahresplan umfassen? Wollen wir den Plan – wie von einigen Änderungsanträgen vorgesehen – wirklich auf einige wenige Grundfischbestände reduzieren? Meiner Meinung nach sollte der Plan für alle Grundfischbestände klare Vorgaben und Zielwerte beinhalten. Um die Vorgaben und Zielwerte einhalten zu können, müssen klare Bedingungen für Fangmöglichkeiten bestehen. Hier haben wir für bestimmte Bestände Wertebereiche in den Anhängen. Zu diesen Wertebereichen wurden ebenfalls Änderungsanträge gestellt. Daher bitte ich meine Kollegen, den Ansatz des PECH-Berichts zur Freizeitfischerei zu unterstützen. Um Unterstützung bitte ich auch für die Möglichkeiten, schnellstmöglich die Verhandlungen mit dem Rat anfangen zu können.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen