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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 2. Mai 2018 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

Weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel (Aussprache)
MPphoto
 

  Karin Kadenbach, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Vorsitzender! Ich glaube, wir haben hier ein Beispiel, wo man von Europa lernen kann, auf das wir stolz sein können. Wir haben der Industrie und der Forschung lange genug Zeit gegeben – die Vorredner haben es ausgeführt: 2004 der erste Vorstoß, 2013 dann endgültig auch wirklich ein generelles Vermarktungsverbot. Diese best practice zeigt, dass gemeinsam mit der Industrie, mit der Forschung hier viel erreicht werden kann. Wir haben unseren Markt weiter gesichert, wir können sicher sein, dass die Produkte, die die Konsumentinnen und Konsumenten erreichen, Produkte sind, die nicht gesundheitsschädlich sind, und wir haben einen großen Schritt in Richtung Tierschutz und Tierwohl gemacht.

Ich glaube, dass dieser vorliegende Appell, nun ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetika zu erreichen, ein wichtiger ist, weil wir vielleicht hier auch Druck für jene Produkte erreichen können, die heute noch nicht unter diese Verordnung fallen, nämlich jene Inhaltsstoffe, die heute noch mit Tierversuchen getestet werden können, weil sie auch andere Anwendungen im Bereich der Pharmazie, im Bereich der Waschmittel etc. finden. Das heißt, vielleicht können wir hier wirklich Anreize dafür schaffen, dass diese Inhaltsstoffe in Zukunft ebenfalls unter das Verbot fallen, weil es Alternativen gibt.

Ich ersuche Sie – wie Sie heute ausgeführt haben –, dahin zu wirken, dass vor allem durch WTO-Regelungen diese Vorgaben nicht aufgeweicht werden. Mein Appell gilt auch allen jenen Kolleginnen und Kollegen, die derzeit mit internationalen Handelsverträgen für die Europäische Union in Diskussion sind, dass dieser Appell dort auch hineingetragen wird, dass in Zukunft für internationale Verträge in der Europäischen Union gelten soll, dass in diesen Ländern keine Tierversuche für Kosmetika eingesetzt werden. Das gilt ganz besonders für China, weil dort im Moment in Wirklichkeit das umgekehrte Verfahren gültig ist. Dort müssen Tierversuche für Kosmetika durchgeführt werden, damit diese Mittel am Markt zugelassen werden.

 
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen