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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 3. Juli 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Durchsetzungsanforderungen und spezifische Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor - Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie Ruhezeiten und Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern - Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (Aussprache)
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  Gesine Meissner (ALDE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hierbei, was ist das Ziel dieses Pakets? Das Ziel ist es, aktuell passende Konditionen für den Warentransport per Lkw in Europa zu schaffen. Das gilt teilweise auch für Busse, aber dazu komme ich später noch.

Zur Erinnerung: Wir haben als eine der Grundregeln in der EU die freie Bewegung für Menschen, Waren und Dienstleistungen – und auch darum geht es hier – zu fairen europäischen Regeln. Nun ist es so: Es geht auch um den Mangelberuf Lkw-Fahrer oder –Fahrerin. Wir brauchen diese Menschen auch in Zukunft, und sie sollen natürlich faire Bedingungen bekommen. Das wollen wir damit sicherstellen. Die meisten Arbeitgeber behandeln ihre Leute übrigens durchaus gut, aber es gibt schwarze Schafe, und das müssen wir bearbeiten.

Ich spreche speziell über die Lenk- und Ruhezeiten. Dafür haben wir viele gute Sachen vorgeschlagen, was das Schlafen in der Kabine auf zertifizierten Parkplätzen zum Beispiel betrifft, die Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge und vieles mehr. Wir brauchen aber auch einige Ausnahmen, und auf die will ich jetzt besonders kommen: Tachografenpflicht zum Beispiel für Handwerker nur im Umkreis von 150 km, Asphalt muss ausgebracht werden, wenn er fertig ist, das betrifft den Straßenbau. Und als Letztes: Busfahrer sind keine Lkw-Fahrer. Sie brauchen andere Regeln, wenn sie schon im gleichen Gesetz bearbeitet werden. Personenbeförderung ist etwas anderes als Warentransport.

 
Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen