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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 12. Dezember 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Gemeinsames System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz (Aussprache)
MPphoto
 

  Bernd Lucke, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Vorschlag ist ein schlechter Vorschlag, und er ist undurchdacht und wird auch nicht dadurch besser, dass insbesondere vonseiten der Sozialdemokraten hier mit sehr starken populistischen Vorurteilen argumentiert wird, die alle, wenn man etwas genauer darüber nachdenkt, widerlegt werden können.

Jeder von uns ist für eine faire und gerechte Steuerregelung, und jeder von uns ist gegen Steuerflucht und gegen Steuervermeidung. Aber wir müssen zunächst einmal festhalten, dass Steuerflucht und Steuervermeidung natürlich ein sehr viel weiteres Phänomen sind als nur begrenzt auf die digitale Wirtschaft. Das heißt, eine Digitalsteuer ist sicherlich nicht das richtige Instrument, um Steuerflucht und Steuervermeidung zu bekämpfen. Dafür haben wir andere Instrumente und die sollten wir dafür auch einsetzen.

Es stellt sich aber auch die Frage, ob der Ausgangspunkt, dass die Besteuerung zurzeit unfair sei, überhaupt richtig ist. Denn wofür wird denn besteuert? Besteuert wird doch dafür, dass Unternehmen die Infrastruktur eines Landes – die öffentlichen Leistungen eines Landes – in Anspruch nehmen. Wenn digitale Unternehmen nun einmal gar keine physische Präsenz in einem Land haben, da muss man ja die Frage stellen: Ist es da nicht natürlich, dass sie weniger an öffentlicher Infrastruktur in Anspruch nehmen als Unternehmen mit physischer Präsenz?

Liegt denn hier tatsächlich eine Verzerrung vor, eine Unfairness, so wie es jeder hier in diesem Hause so leichtfertig im Munde führt? Die Kommission ist jedenfalls den Beweis dafür schuldig geblieben, dass Unfairness vorliegt. Sie hat nicht gesagt, wie wir Fairness in diesem Fall überhaupt bemessen sollen.

Was vorgeschlagen wird, ist etwas, was sehr kompliziert, sehr teuer und sehr bürokratisch zu erheben wäre. Und es ist nicht klar, dass wir in irgendeiner Form etwas verbessern. Denn tatsächlich werden die Gewinne aus digitaler Tätigkeit natürlich besteuert, aber möglicherweise eben nicht auf der Unternehmensebene, sondern erst nach Ausschüttung an die Anteilseigner. Aber da findet die Besteuerung natürlich statt im Rahmen der persönlichen Einkommensbesteuerung.

Deshalb muss man feststellen, dass es hier eigentlich um einen Verteilungskampf geht. Es geht um einen Verteilungskampf zwischen unterschiedlichen Staaten. Es ist schwierig für die Europäische Union, einerseits unilaterale Maßnahmen von Trump im Rahmen des Protektionismus zu brandmarken und andererseits selbst unilaterale Maßnahmen zu fordern.

 
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen