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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 11. März 2019 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette (Aussprache)
MPphoto
 

  Andreas Schwab (PPE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal entschuldige ich mich, dass ich zu spät kam. Ich war bei der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss bis zum Schluss dabei und konnte deswegen erst etwas verspätet hier dazukommen.

Ich glaube, wir können nun alle festhalten, dass der Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen insbesondere in den Kleinproduktionen in der Landwirtschaft schon immer ein wichtiges Anliegen vieler Kräfte hier in diesem Haus war, dazu hat immer auch die EVP-Fraktion gehört. Deswegen möchte ich natürlich allen, die daran mitgewirkt haben, dass diese nun vorliegende Richtlinie zustande kam, herzlich danken, insbesondere auch dem Berichterstatter, Herrn de Castro.

Aber ich glaube schon, deutlich machen zu müssen, dass diese Richtlinie, Herr Kommissar, nicht in allen Bereichen perfekt gelungen ist. Denn der Schutz der Unternehmen, die hier jetzt in den Anwendungsbereich einbezogen sind, geht weit über die Definition dessen hinaus, was kleine und mittlere Unternehmen bis heute waren. Man kann natürlich die Frage aufwerfen, ob wir eine breitere Definition von „kleine und mittlere Unternehmen“ brauchen. Aber wenn man sich dieser Frage stellt, braucht man in Europa dafür eigentlich eine Folgenabschätzung. Und deswegen habe ich schon gewisse Zweifel, ob wir vom Agrarbereich ausgehend nun eine Erweiterung der KMU-Definition so aus der Hand schütteln können oder ob wir dafür nicht etwas mehr Zeit gebraucht hätten.

Die zweite Problematik, die sich aus meiner Sicht stellt, ist, dass diese Richtlinie eigentlich davon ausgeht, dass wir auch im Bereich der Agrarwirtschaft einen einheitlichen europäischen Markt haben. Insofern wäre es denklogisch zwingend gewesen, dann auch diese Richtlinie zur Vollharmonisierung zu führen und den Mitgliedstaaten nicht eine weitere Fragmentierung ausdrücklich in Erwägungsgrund 16 und 17 anheim zu stellen. Denn damit wird die Einheitlichkeit dieses Marktes natürlich ein Stück weit wieder in Frage gestellt.

Alles in allem: Wir werden dem zustimmen, aber es bleiben gewisse Zweifel. Wir werden sehen müssen, wie sich diese Sache in der Zukunft entwickelt.

 
Letzte Aktualisierung: 10. September 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen