Parlamentarische Anfrage - E-002042/2015Parlamentarische Anfrage
E-002042/2015

VP/HR — Hinzufügung der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und „Volksrepublik Lugansk“ zur EU-Liste der verbotenen terroristischen Organisationen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002042-15
an die Kommission (Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin)
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Charles Tannock (ECR) , Petras Auštrevičius (ALDE) , Tunne Kelam (PPE) , Antanas Guoga (ALDE) , Urmas Paet (ALDE) , Mark Demesmaeker (ECR) , Sandra Kalniete (PPE) , Michael Gahler (PPE) , Karol Karski (ECR) , Zdzisław Krasnodębski (ECR) , Pavel Svoboda (PPE) , Johannes Cornelis van Baalen (ALDE) , Andrej Plenković (PPE) , Kaja Kallas (ALDE) , Michaela Šojdrová (PPE) , Marju Lauristin (S&D) , Tibor Szanyi (S&D) , Gabrielius Landsbergis (PPE)

Die selbst ernannten separatistischen „Republiken“ in der Ost-Ukraine kämpfen mit personeller Unterstützung und militärischer Ausrüstung aus Russland gegen die demokratische und international anerkannte Regierung der Ukraine. Mit diesem Beistand üben sie eine Terrorherrschaft über die Menschen in dem besetzten Gebiet aus, die ihre Ziele und Ideologie nicht teilen. Tausende von Menschen wurden getötet und viele weitere verwundet und aus ihren Heimatorten vertrieben. Wie die OSZE bestätigt hat, handelte es sich bei dem jüngsten Beschuss der Stadt Mariupol um einen gezielten Gewaltakt, der sich gegen von Zivilisten bewohnte Gebiete richtete und der daher ein Kriegsverbrechen gemäß dem Völkergewohnheitsrecht darstellt.

Die Hinzufügung dieser sogenannten „Volksrepubliken“ zu der Liste des internationalen Terrorismus wäre nicht nur von symbolischem Wert, indem man sie als das bezeichnen würde, was sie sind, sondern man erhielte dadurch auch eine Rechtsgrundlage für die Argumentation, dass die russische Regierung den internationalen Terrorismus unterstützt, was gemäß Konventionen der Vereinten Nationen verboten ist.

Wird die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin diesen Sachverhalt auf der kommenden Sitzung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zur Sprache bringen und fordern, dass die „Volksrepublik Donezk“ und die „Volksrepublik Lugansk“ bzw. deren führende Vertreter zu der EU-Liste der verbotenen terroristischen Organisationen hinzugefügt werden?