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Parlamentarische Anfrage - E-012704/2015Parlamentarische Anfrage
E-012704/2015

Jagd auf Vögel in Malta

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-012704-15
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Stefan Eck (GUE/NGL) , Eleonora Evi (EFDD) , Marco Affronte (EFDD) , Isabella Adinolfi (EFDD)

Im Frühjahr dieses Jahres hat sich der Fragesteller bei der Kommission erkundigt, ob die Jagd auf Vögel in Malta mit der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sei (parlamentarische Anfrage P-005868/15). Die Kommission antwortete, dass sie sich auch künftig dafür einsetzen werde, dass die Folgen der Abweichung vom Jagdverbot mit der Vogelschutzrichtlinie vereinbar bleiben. Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte in der Rechtssache C-76/08 Kommission/Malta, dass die Ausnahmeregelungen, die im Zeitraum 2004-2007 zur Anwendung kamen, die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllten.

Im Oktober 2014 übersandte die Kommission ein Aufforderungsschreiben, in dem Malta nachdrücklich aufgefordert wurde, von der Fallenstellerei auf Finken abzusehen.

Darüber hinaus hat Italien auf eine begründete Stellungnahme der Kommission zu einer Abweichung von der Vogelschutzrichtlinie in Form von Fallenstellerei auf Vögel in dem Land mit dem Verbot dieser Praxis mit Wirkung vom Juli dieses Jahres reagiert. In jener begründeten Stellungnahme bekräftigte die Kommission, dass beim Fang mit Netzen dem Erfordernis der Selektivität nicht Rechnung getragen werde. Eine Abweichung in Malta bezüglich der Fallenstellerei auf Singdrosseln und Goldregenpfeifer ist Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens, bei dem die Maßnahmen jedoch seit 2012 nicht über das Stadium einer begründeten Stellungnahmen hinausgekommen sind und keine weiteren förmlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Wird die Kommission Malta nun endlich wegen all dieser Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen?